Thuriferar Geschrieben 25. Mai 2003 Melden Geschrieben 25. Mai 2003 Hallo,ich hätt gerne ein Problem, bei uns in der Pfarre soll es wohl bald eine Pfarrversammlung geben, da der 2. Vorsitzende vom KV unseren Pfarrer loswerden will.Wie sieht sowas aus? Wer steht dieser Versammlung vor? Und: Welche "Macht" haben die Beschlüsse die auf so einer Versammlung gefasst werden? Gibt es da überhaupt beschlüsse? Ich wäre echt froh, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Thuriferar Geschrieben 25. Mai 2003 Autor Melden Geschrieben 25. Mai 2003 Ja danke,lara. Jetzt weiß ich ich bescheid.Vielen Dank.
Gast Ketelhohn Geschrieben 25. Mai 2003 Melden Geschrieben 25. Mai 2003 Die einzig relevante Pfarrversammlung ist die zur Feier der heiligen Messe.
Gast Ketelhohn Geschrieben 25. Mai 2003 Melden Geschrieben 25. Mai 2003 (bearbeitet) »Hallo, ich hätt gerne ein Problem« (Thuriferar) Na, dir kann geholfen werden. Willste eines meiner Kreuze haben? bearbeitet 25. Mai 2003 von Ketelhohn
josef Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Hallo Thuri, Die einzig relevante Pfarrversammlung ist die zur Feier der heiligen Messe. ...Möchten die Katholiken Dir und Deiner Pfarrgemeinde in Erinnerung bringen. Wenn, wie bei den Protestanten der Kirchenvorstand die Pfarrer heuern und feuern will, so ist daß nicht in Ordnung. Bei den Katholiken ist es der HEILIGE GEIST , DER Pfarrer bestellt oder aus der Kirche entfernt . Mit SEINEN Methoden - auch gegen den geschlossenen Widerstand der Pfarrgemeinde und der Kleriker . Ist sehr heilsam. Verhindert, daß aus der katholischen Kirche eine Kirchenattrappe wird. Gruß josef
ThomasB. Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 (bearbeitet) Also, die Pfarrversammlung kann nichts beschließen - dafür sind, je nach Thema, KV und PGR zuständig. Da der KV hinwiederum nicht für die pastorale Arbeit zuständig ist, irritiert mich die Aussage, der stellvertretende KV-Vorsitzende wolle "den Pfarrer loswerden" - dat jeht ihn jar nix an. Wenn die Chemie zwischen Pfarrer und Gemeinde nicht stimmen sollte, ist das Sache des PGR (der auch Pfarrversammlungen einberufen kann.) Wenn allerdings nur die Chemie zwischen dem Pfarrer (geborener Vorsitzender des KV) und dem stellvertretenden Vorstitzenden nicht stimmen sollte, wüßte ich jemanden, der leichter zu ersetzen ist als der Pfarrer. Ich persönlich halte in einer Personalangelegenheit eine Pfarrversammlung für das denkbar schlechteste Mittel - das klingt nach Mobbing und dürfte eher geeignet sein, dazu beizutragen, daß sich die unterschiedlichen Lager erst richtig eingraben. Ob's gleich der heilige Geist ist, der den Pfarrer für bestimmmte Gemeinde bestellt, lieber Josef, nun ja... Fest steht jedenfalls: der Pfarrer ist vom Bischof beauftragt, der Bischof sollte darum auch der Ansprechpartner sein, wenn's mal knirscht im Getriebe. bearbeitet 26. Mai 2003 von ThomasBloemer
Magdalene Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Robert, josef, Eure beiden letzten Beiträge waren off topic - das trägt nicht zur Beantwortung der Frage bei. Lieber Thuriferar, die Pfarrversammlung kann keine Beschlüsse fassen, sondern ist eine Veranstaltung des Pfarrgemeinderates, um die Gemeinde über seine Arbeit - und die seiner Ausschüsse - zu informieren. Den Vorsitz hat der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates, denn er ist es ja auch, der die Gemeinde einlädt. Auf einer Pfarrversammlung kann z. B. der neugewählte PGR sich selbst vorstellen; wenn "Umbauten" anliegen, kann ebenfalls eine Pfarrversammlung einberufen werden - seien es nun Renovierungsarbeiten am Kirchengebäude oder die Zusammenlegung mehrerer Pfarreien oder die Änderung von gewohnten Gottesdienstzeiten. Sinn und Zweck einer solchen Versammlung ist es, Konfliktpotential von vornherein auszuräumen (z. B. Vorwarnung vor Baugerüsten oder Enttäuschung, wenn die Messe zu ungewohnten Zeiten stattfindet und man unerwartet in der leeren Kirche steht), und nicht, für Streit zu sorgen (oder gar persönliche Verärgerung in die Gemeinde zu tragen). Was ist KV? Eine Studentenverbindung? Was hat die mit der Gemeinde zu schaffen? Gruß, Lucia
ThomasB. Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 KV = Kirchenvorstand. Das ist das Gremium, das für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zuständig ist.
Magdalene Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Danke, Thomas. Ich kenne das unter "Verwaltungsrat" (Bistum Fulda) - wie der Verein hierzulande heißt, hat mich noch nicht gekümmert.
SibyllaEisenbach Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Teilweise wird auch versucht, über die Pfarrversammlung die Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl vorzustellen oder Kandidaten zu suchen. In unserer Gemeinde war es bisher so, dass die Pfarrversammlung nur von sehr wenigen besucht wurde. Gruß Sibylla
hansjo Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Danke, Thomas.Ich kenne das unter "Verwaltungsrat" (Bistum Fulda) - wie der Verein hierzulande heißt, hat mich noch nicht gekümmert. Bei uns heißt das Stiftungsrat (Bistum Freiburg)
hansjo Geschrieben 26. Mai 2003 Melden Geschrieben 26. Mai 2003 Wie wird der Kirchenvorstand bei euch gewählt Thomas?
ThomasB. Geschrieben 27. Mai 2003 Melden Geschrieben 27. Mai 2003 Kirchenvorstände haben im Bistum Aachen eine Amtszeit von 6 Jahren - alle drei Jahre sind Wahlen, bei denen die Hälfte der "Sitze" besetzt wird (das stellt die Kontinuität sicher). Die Liste der Kandidaten wird von einem Wahlausschuß zusammengestellt (setzt sich zusammen aus Pastor, KV Mitgliedern, die nicht selbst zur Wahl stehen, 2 PGR Mitgliedern). Ob auch Vorschläge aus der Gemeinde per Unterschriftenliste zulässig sind (beim PGR geht das), weiß ich aus dem Kopf nicht, da müßte ich in die Satzung gucken. Fest steht: KV ist eine Menge Arbeit - trockener Verwaltungskram in Fülle. Bei uns hat man darum Arbeitskreise gebildet, die je ein bestimmtes Themengebiet betreuen (Finanzen, Liegenschaftsverwaltung, Personal etc.). Was viele nicht wissen, die sich aufregen, wenn's der KV mal wieder ganz genau nimmt: Kichenvorstände haften im Zweifelsfalle persönlich.
Mat Geschrieben 27. Mai 2003 Melden Geschrieben 27. Mai 2003 Hallo, es gibt durchaus eine Möglichkeit im Kirchenrecht, einen Pfarrer abzusetzen. Das hat allerdings mit einer Pfarrversammlung nichts zu tun. Ein Aspekt der Absetzung eines Pfarrers ist, dass wichtige und angesehene Mitglieder gder Gemeinde schwere Einwände gegen einen Pfarrer erheben. Möglicherweise soll in diesem Punkt die Pfarrversammlung eine gewisse Unterstützung leisten, viele Grüße, Matthias
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