Thuriferar Geschrieben 2. Juni 2003 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2003 Hallo, In unserer Gemeinde wird es wohl demnächst zu einer Auflösung es Kirchenvorstands führen. das bedeutet uns stehen auch Neuwahlen ins Haus.Nun meine Frage: Kann man Mitglieder des alten KV von der Wahl zum neuen ausschließen, also eine Kandidatur verbieten? P.S: Kirchenvorstand=Stiftungsrat etc. da gibt es mehrere Namen für Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 2. Juni 2003 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2003 (bearbeitet) Für Hamburg gelten z.B. folgende Vorschriften: § 7 Wählbarkeit (1) Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist. Die zu Wählenden sollen in aller Regel ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. (2) Nicht wählbar sind: Geistliche und Ordensangehörige, Arbeitnehmer der Kirchengemeinde und in der Kirchengemeinde tätige pastorale Mitarbeiter, Mitarbeiter des Erzbischöflichen Generalvikariates, vom Erzbischöflichen Generalvikariat entlassene Mitglieder des Kirchenvorstandes, denen gemäß § 9 Absatz 2 die Wählbarkeit entzogen wurde, Strafgefangene. § 9 Verlust des Amtes; Entlassung (1) Ein Kirchenvorstandsmitglied verliert sein Amt, wenn es nicht mehr wählbar ist, wenn die Wahl für ungültig erklärt wird, wenn das Wahlergebnis nachträglich berichtigt wird oder wenn das Mitglied gegenüber dem Vorsitzenden die Niederlegung des Amtes als Kirchenvorstandsmitglied erklärt. (2) Das Erzbischöfliche Generalvikariat kann ein Kirchenvorstandsmitglied, das gegen seine Amtspflichten oder in Wort, Schrift oder Bild oder in seiner Lebensführung gegen die Grundsätze der katholischen Kirche in grober Weise verstoßen hat, durch einen zu begründenden schriftlichen Bescheid entlassen, nachdem es den Betroffenen und den Kirchenvorstand gehört hat; zugleich kann ihm die Wählbarkeit entzogen werden. bearbeitet 2. Juni 2003 von EXPLORER Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 2. Juni 2003 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2003 Hallo Thuriferar, hilfreich fände ich es, wenn Du die Diözese nennen könntest. Die Bestimmungen sind oft von Diözese zu Diözese verschieden ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 2. Juni 2003 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2003 (bearbeitet) aber Peter, das sieht man doch: Thuris Avatar ist der Hohe Dom zu Aachen, geweiht der Gottesmutter, und Aachen ist auch seine Diözese. Na gut - man muß als Franke nicht alle Dome kennen. Gruß, Lucia bearbeitet 2. Juni 2003 von Lucia Hünermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 3. Juni 2003 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2003 Wohnort: Krefeld Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thuriferar Geschrieben 3. Juni 2003 Autor Melden Share Geschrieben 3. Juni 2003 aber Peter, das sieht man doch: Thuris Avatar ist der Hohe Dom zu Aachen, geweiht der Gottesmutter, und Aachen ist auch seine Diözese. Ne Lucia, mein Avatar ist die katholische Pfarrkirche St.Johann Baptist, Krefeld Aber der vergleich mit dem Dom schmeichelt mir Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thuriferar Geschrieben 4. Juni 2003 Autor Melden Share Geschrieben 4. Juni 2003 Kann auch der Pfarrer den KV auflösen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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