Maple Geschrieben 15. Juni 2003 Melden Geschrieben 15. Juni 2003 Ich hab da gleich noch einmal ne Frage... Vor ein paar Wochen war ich bei einer Taufe. Ok, die Familie ist nicht gerade "sehr katholisch", d.h. man sieht sie sehr selten. Kann der Pfarrer den Teil, wo er die Eltern befragt, was sie von der Kirche erbitten -die Taufe- und die Widersagungen usw. am Anfang der Messe weglassen, weil er es schon im Taufgespräch gemacht hat? Die Befragung der Gemeinde (wir glauben/wir widersagen) war dann aber dabei. Reicht das aus? Ich kannte es bis jetzt immer anders.
Explorer Geschrieben 15. Juni 2003 Melden Geschrieben 15. Juni 2003 Ich kenne das auch anders. Es erscheint mir zumindest zweifelhaft, dass die Eltern ihre Entscheidung nciht vor der Gemeinde aussprechen mussten... Müssen mal unsere Kirchenrechtler her...
Maple Geschrieben 17. Juni 2003 Autor Melden Geschrieben 17. Juni 2003 Wo bleiben denn unsere Kirchenrechtler? Es interessiert mich nämlich sehr.
Sion Geschrieben 17. Juni 2003 Melden Geschrieben 17. Juni 2003 Ich würde mal sagen: liturgisch ausgesprochen defizient, aber "es reicht" selbstverständlich in dem Sinn, daß der Täufling gültig getauft ist. Dazu braucht es nur Wasser, die trinitarische Taufformel und die rechte Absicht des Spenders (siehe Nottaufe).
Explorer Geschrieben 17. Juni 2003 Melden Geschrieben 17. Juni 2003 Wo bleiben denn unsere Kirchenrechtler? Es interessiert mich nämlich sehr. Ich habe einen von denen mal auf die Frage hingewiesen. Noch hat er aber nicht geantwortet
Mecky Geschrieben 17. Juni 2003 Melden Geschrieben 17. Juni 2003 Der Pfarrer kann alles weglassen bis auf die Intention, dass dass er das Kind taufen möchte, das Wasser und den Satz: "Ich taufe Dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Die Gültigkeit der Taufe ist dadurch schon gewährt. Allerdings ist er auf die Liturgie verpflichtet. Können kann er also schon, aber dürfen darf er nicht.
Sion Geschrieben 17. Juni 2003 Melden Geschrieben 17. Juni 2003 Der Pfarrer kann alles weglassen bis auf die Intention, dass dass er das Kind taufen möchte, das Wasser und den Satz: "Ich taufe Dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes". Die Gültigkeit der Taufe ist dadurch schon gewährt. Allerdings ist er auf die Liturgie verpflichtet. Können kann er also schon, aber dürfen darf er nicht. Sag ich doch... (Mal ne Frage - hört und reagiert man hier eigentlich nur auf Leute, die man schon kennt???)
Mat Geschrieben 17. Juni 2003 Melden Geschrieben 17. Juni 2003 (Mal ne Frage - hört und reagiert man hier eigentlich nur auf Leute, die man schon kennt???) Hallo Sion, zunächst einmal herzlich willkommen imm Forum. Nein, diese Erfahrung habe ich hier bisher nicht gemacht. Ich war mit dem Antworten einfach zu spät und so haben schon Andere gtesagt, was ich sagen wollte, viele Grüße, Matthias
Sion Geschrieben 18. Juni 2003 Melden Geschrieben 18. Juni 2003 (Mal ne Frage - hört und reagiert man hier eigentlich nur auf Leute, die man schon kennt???) Hallo Sion, zunächst einmal herzlich willkommen imm Forum. Nein, diese Erfahrung habe ich hier bisher nicht gemacht. Ich war mit dem Antworten einfach zu spät und so haben schon Andere gtesagt, was ich sagen wollte, viele Grüße, Matthias Danke, Mat - na ja, es war halt so ein Eindruck. Aber ich habe ja auch noch nicht viel geschrieben.
Maple Geschrieben 18. Juni 2003 Autor Melden Geschrieben 18. Juni 2003 Ich würde mal sagen: liturgisch ausgesprochen defizient, und das als Prälat... ts ts ts
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