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Einzelne Aussagen von WsK


MartinO

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Hallo,

 

nachdem einige Diskussionen über WsK gelaufen sind, denke ich, dass es wichtig ist, über Aussagen von WsK direkt zu sprechen. Sven hat folgendes zitiert (und abgelehnt):

 

Zitat WsK

Die kirchliche Ordination wird gegenseitig [zwischen ev. und kath., Anm.] voll anerkannt und legitimiert, weil der Wert unterschiedlicher kirchlicher Traditionen geschätzt und voll erkannt ist.

 

Zitat Sven

Das kann ich nicht mitmachen - und das macht auch die Kirche (also die, die vom Papst geführt wird) nicht mit. Da besteht ein grundlegender Dissens. Ich repektiere und achte die Wege der anderen und ihr Bemühen, und ich kann auch von anderen lernen, die andere Wege gehen als ich. Aber das, was ich für falsch halte, kann ich nicht „voll anerkennen“, und kann dem auch nicht wider Erkenntnis und Gewissen „volle Legitimation“ zusprechen.

 

Könntest Du es akzeptieren, wenn hier stände "Es soll darauf hingearbeitet werden, dass sie anerkannt werden kann"?

 

Meiner Meinung nach gibt es ein unterschiedliches Amtsverständnis (Weihe nur durch den Bischof bzw. Ordination durch die Gemeinde, die ein anderer Pfarrer nur bestätigt) die derzeit nicht ohne weiteres überwunden werden können. Ich denke allerdings, dass die Punkte im Amtsverständnis, die einer gemeinsamen Eucharistie derzeit im Wege stehen, geklärt werden können (z.B. indem die evangelische Kirche ihre - existierende - Bestimmung, dass nur derjenige das Abendmahl feiern darf, der dazu einen kirchlichen Auftrag erhalten hat, stärker durchsetzt und gleichzeitig die katholische Kirche in evangelisches Abendmahl durch einen ordinierten Pfarrer - ähnlich wie bei der Orthodoxie - nicht als gleichwertig, aber als gültig anerkennt.

 

Gruß

Martin

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Lieber Martin,

 

Könntest Du es akzeptieren, wenn hier stände "Es soll darauf hingearbeitet werden, dass sie [kirchliche Ordination] anerkannt werden kann"?

Selbstverständlich.

 

Nur muß man sich dabei auch darüber im klaren sein, wie grundlegend Differenzen da sind - und was die Grenzen des "darauf Hinarbeitens" sind.

 

Zunächst muß man sich darüber klarwerden, worauf das „anerkennen“ beruhen kann. Es geht dabei ja nicht um Respekt oder Wertschätzung allein. Die können und müssen wir einander ohnehin schon entgegenbringen. Ich erkenne an, daß ein evangelischer Geistlicher sich ebenso für seine Gemeinde aufreibt, ebenso treu Gott zu dienen versucht, wie ein katholischer Priester.

 

Wenn es WsK um das wechselseitige „Anerkennen“ in diesem Sinne ginge, wäre das alles kein Problem - das bedürfte überhaupt keiner Erwähnung. Die „kollegialen“ Beziehungen zwischen katholischer und evangelischer Kirche sind hervorragend - oft sind die Beziehungen vieler Priester zu ihren evangelischen kollegen sehr viel besser als die zu ihren katholischen Brüdern im Amte (was Wunder, schließlich tritt man sich seltener gegenseitig auf die Zehen).

 

WsK fordert aber die „volle Anerkennung“ - also offenbar wollen sie etwas, das bisher noch nicht besteht, und das deutlich über diesen wechselseitigen Respekt als Kollegen und Christen hinausgeht.

 

Eine darüber hinausgehende Anerkennung kann eigentlich nur bedeuten, beides als „gleichwertig“ anzusehen. Darauf deutet auch folgendes hin:

 

WsK: Die kirchliche Ordination wird gegenseitig [zwischen ev. und kath., Anm.] voll anerkannt und legitimiert, weil der Wert unterschiedlicher kirchlicher Traditionen geschätzt und voll erkannt ist.

 

Man beachte: die kirchliche Ordination wird legitimiert. Von wem denn? Nach dem Glauben der (katholischen) Kirche gibt es nur einen, der die „Ordination“ (genauer gesagt: die Weihe) legitimiert, und das ist Christus. Es kommt also nicht darauf an, ob wir etwas legitimieren wollen, sondern ausschließlich darauf, ob es (von Christus) legitimiert ist.

 

Das „darauf Hinarbeiten“ kann also nur darin bestehen, Christi Willen immer besser zu verstehen. Dann aber ist es sinnlos, wenn einer Forderungen des Inhaltes aufstellt: „Ihr habt das jetzt so verstanden zu haben wie wir!“ Forderungen sind nur dann sinnvoll, wenn es in der Hand des Adressaten liegt, sie zu erfüllen. Was ich aber nicht oder nur auf eine bestimmte Weise verstehe - nach bestem Wissen und Gewissen -, kann ich nicht plötzlich anders verstehen, nur weil jemand das von mir fordert.

 

Was gefordert werden kann, ist das Bemühen um Verstehen. Das kann aber nicht anders als ergebnisoffen sein. Im Ergebnis kann auch herauskommen: „Ich hab es mir jetzt noch einmal gründlich überlegt, aber das hat für mich die Differenzen nur verdeutlicht.“ (So, nebenbei bemerkt, ist es mir ergangen.) Natürlich muß das Verstehen immer weitergehen - und vielleicht, wer weiß, komme ich irgendwann darauf, daß das alles bloß ein Mißverständnis oder ein Fehler meinerseits war.

 

Aber bis es so weit ist, ist die Forderung nach „voller Anerkennung und Legitimation“ schlechterdings absurd.

 

Ich denke allerdings, dass die Punkte im Amtsverständnis, die einer gemeinsamen Eucharistie derzeit im Wege stehen, geklärt werden können (z.B. indem die evangelische Kirche ihre - existierende - Bestimmung, dass nur derjenige das Abendmahl feiern darf, der dazu einen kirchlichen Auftrag erhalten hat, stärker durchsetzt und gleichzeitig die katholische Kirche in evangelisches Abendmahl durch einen ordinierten Pfarrer - ähnlich wie bei der Orthodoxie - nicht als gleichwertig, aber als gültig anerkennt.

Ich will nicht ausschließen, daß die Streitpunkte geklärt werden können. Aber so einfach ist es nicht. Nach katholischem Verständnis ist das Problem ja nicht, daß die evangelische Kirche ihre Bestimmungen nicht hinreichend durchsetzt. Es scheitert - um nur einen Punkt herauszugreifen - schon daran, daß in den protestantischen Gemeinschaften keine apostolische Sukzession besteht (es war unter den Reformatoren - anders als unter den Orthodoxen und etwa den Altkatholiken - eben kein Bischof, der irgendwie hätte Priester oder Bischöfe weihen können, selbst wenn er es gewollt hätte).

 

Die katholische Kirche glaubt aber, daß das tatsächlich notwendig ist - und zwar nicht, weil sie das willkürlich so setzt (so daß sie auch darauf verzichten könnte), sondern weil Christus das so eingesetzt hat.

 

Mir fallen nur zwei Wege ein, das zu beheben:

 

1. Evangelische Pastoren werden von der katholischen Kirche „nachgeweiht“ - das müßten die aber wollen, und das ist derzeit nicht zu erkennen (abgesehen davon, daß die KK das auch nur machen könnte, wenn entsprechende Übereinstimmung im Glauben besteht - die Weihe ist ja keine einfache Formalität).

 

2. Die Kirche kommt zu der Überzeugung, daß das mit der apostolischen Sukzession eh keine zwingende Voraussetzung war.

 

Ich brauche wohl nicht zu sagen, daß beides recht schwer zu erfüllende Voraussetzungen sind. Nr. 2 halte ich schlicht für falsch, und es bedürfte schon guter Gründe, mich davon zu überzeugen; Forderungen helfen da gar nichts. Nr.1 ist dagegen nichts anderes als die gute alte „Rückkehrökumene“: das bedeutet nicht weniger, als daß die Protestanten wieder katholisch werden. Das aber meint WsK ja nun nicht.

bearbeitet von sstemmildt
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Die katholische Kirche glaubt aber, daß das tatsächlich notwendig ist - und zwar nicht, weil sie das willkürlich so setzt (so daß sie auch darauf verzichten könnte), sondern weil Christus das so eingesetzt hat.

Letztendlich ist doch alles nur reinster Formalismus.

 

Niemand, aber überhaupt niemand weiß, was dieser (wie oft denn noch) historisch unbekannte Jesus "eingesetzt" hat.

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Es war ja auch nicht die rede vom »Wissen«, sondern vom »Glauben«. Also: – wie oft denn noch? – Schnabel halten, Pedrino!

 

(Dass »Glauben« etwas anderes heißt, als du glaubst zu wissen – das ist an anderem Ort zur Genüge betont worden.)

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@ stemmildt

 

Du schreibst:

 

Mir fallen nur zwei Wege ein, das zu beheben:

 

1. Evangelische Pastoren werden von der katholischen Kirche „nachgeweiht“ - das müßten die aber wollen, und das ist derzeit nicht zu erkennen (abgesehen davon, daß die KK das auch nur machen könnte, wenn entsprechende Übereinstimmung im Glauben besteht - die Weihe ist ja keine einfache Formalität).

 

2. Die Kirche kommt zu der Überzeugung, daß das mit der apostolischen Sukzession eh keine zwingende Voraussetzung war.

 

Die Frage der apostolischen Sukzession ist der eigentliche Streitpunkt zwischen den Konfessionen, der zur Zeit in der intensiven theologischen Diskussion ist. Richtig ist, dass es zur Zeit noch keinen Lichtblick am Horizont gibt. Ich möchte nur einige Hinweise geben:

 

Die apostolische Sukzession ist – wie immer – an Form und Materie gebunden. Die formale Sukzession (Handauflegung) wird auch in der katholischen Kirche -historisch gesehen - als zumindest teilweise unterbrochen angesehen. Man kann nicht nachweisen, daß wirklich jeder Priester oder Bischof in der formalen Sukzession steht.

Die materielle Sukzession bezieht sich auf die ununterbrochene Weitergabe des „rechten Glaubens“ durch die Bischöfe und Priester und dürfte zum einen in der katholischen Kirche ebenfalls nicht immer gegeben sein. Wichtiger ist aber, dass die materielle Sukzession auf seiten der Protestanten in vielen (nicht allen) Fällen gegeben ist. Die skandinavischen lutherischen Kirchen haben im übrigen in der Reformationszeit gültig geweihte Bischöfe gehabt, die auch in der formalen Sukzession standen, so daß nicht klar gesagt werden kann, ob die Protestanten nicht, die Katholiken alle in der Sukzession stehen.

 

Die aktuelle Diskussion bezieht sich daher zum einen auf die Fragestellung, ob die Protestanten die Notwendigkeit der apostolischen Sukzession anerkennen (das tun sie im Prinzip, zumindest im Hinblick auf die materielle) und ob es auch eine andere Form der Legitimierung gibt. Zum letzten Punkt wird der Begriff der presbyterialen Sukzession diskutiert, der eine stärkere Berücksichtigung des materiellen Aspekts der Sukzession beleuchtet und – vor dem Hintergrund der geschichtlich bedingten Schwierigkeiten – als gültige Sukzession anerkannt wird – von der katholischen Kirche.

 

Ich denke, hier würde man Lösungen finden, aber es gibt ein wirkliches KO-Kriterium: Die unfehlbare päpstliche Entscheidung, daß es keine Frauenordination geben kann. Selbst, wenn man die Sukzessionsfrage lösen würde, müssten die protestantischen Frauenordinationen zurückgenommen werden. Das kann ich mir nicht vorstellen.

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Es war ja auch nicht die rede vom »Wissen«, sondern vom »Glauben«. Also: – wie oft denn noch? – Schnabel halten, Pedrino!

Nein mein Lieber,

 

wenn jemand schreibt: "sondern weil Christus das so eingesetzt hat.", dann behauptet der Schreiber, das so zu wissen.

bearbeitet von pedrino
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Die katholische Kirche glaubt aber, daß das tatsächlich notwendig ist - und zwar nicht, weil sie das willkürlich so setzt (so daß sie auch darauf verzichten könnte), sondern weil Christus das so eingesetzt hat.

Letztendlich ist doch alles nur reinster Formalismus.

 

Niemand, aber überhaupt niemand weiß, was dieser (wie oft denn noch) historisch unbekannte Jesus "eingesetzt" hat.

Hätte Jesus diesen ganzen Formalismus selbst zu seinen Lebzeiten eingeführt, wenn er die Chance dazu gehabt hätte? Ist Christus ein echter Korinthenkacker und Finanzbeamter gewesen? Ging es ihm um Formalismen oder ums Leben?

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<<zeigt die Tatsache, daß im 16. Jahrhundert in Köln gleich mehrere Erzbischöfe nicht einmal die Bischofsweihe empfangen haben. Ähnliches geschah auch anderenorts. >>

 

aus einem größeren zusammenhang

 

gruss helmut

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Ich halte die Weberknechtsche Analyse für bemerkenswert und sehr treffend.

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<<zeigt die Tatsache, daß im 16. Jahrhundert in Köln gleich mehrere Erzbischöfe nicht einmal die Bischofsweihe empfangen haben. Ähnliches geschah auch anderenorts. >>

 

aus einem größeren zusammenhang

 

gruss helmut

Hi Helmut,

 

dazu lautet allerdings ein Gegenargument, dass diese "weltlichen" Bischöfe immer "Weihbischöfe" zur Hand hatten, die das Handauflegen übernommen haben, und die die formale Sukzession sichergestellt haben. (So wie heutige Chefs Schreibarbeiten delegieren).

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1. Zur Weitergabe des Weihe-Amtes bedarf es nicht nur dem Stehen in der apostol. Sukzession, sondern auch der Intention, genau dieses Weihepriestertum weiterzugeben. Da die luth. Kirchen ein solche ablehnen, kann man auch in Skandinavien nicht davon reden, dass dort die Suzession gegeben wäre. Wenn ich jemanden mit Wasser übergieße und die Taufformel spreche, ist dieser jemand erst getauft im Sinne einer Nottaufe, wenn ich ihn auch taufen will. Lutheraner wollten und wollen keine Priester weihen und haben es daher auch nie getan.

 

2. Dass die apostolische Suzession in der kath. Kirche unterbrochen sei, ist falsch. Wer solche Behauptungen aufstellt, muss die Unterbrechung erst einmal belegen. Wir haben nichts zu belegen, wir machen dasselbe seit 2000 Jahren.

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Zitat Sven

Das kann ich nicht mitmachen - und das macht auch die Kirche (also die, die vom Papst geführt wird) nicht mit.

Was soll denn diese Absurdität? Es gibt nur eine Kirche Jesu, die unter der Leitung des Papstes steht.

 

Alle anderen Gemeinschaften, die sich aus von der Kirche Christi abgespalten haben sind anders aufgebaut.

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@Ralf

 

 

Du schreibst:

 

Da die luth. Kirchen ein solche ablehnen, kann man auch in Skandinavien nicht davon reden, dass dort die Suzession gegeben wäre. ...Lutheraner wollten und wollen keine Priester weihen und haben es daher auch nie getan.

 

Es ist nicht korrekt, daß die luth. Kirchen die apostol. Sukzession ablehnen. Luther hatt keine Bischöfe und war so gezwungen, ohne sie auszukommen. Aber eine Lehrverurteilung der apostolischen Sukzession gibt es lutherischerseits nicht. Dies ist kein Hindernis für eine Gemeinsame Erklärung zwischen den Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirchen (auch wenn einige Fragen noch zu klären sind).

 

Dass die apostolische Suzession in der kath. Kirche unterbrochen sei, ist falsch. Wer solche Behauptungen aufstellt, muss die Unterbrechung erst einmal belegen. Wir haben nichts zu belegen, wir machen dasselbe seit 2000 Jahren.

 

Möglicherweise kann jemand aushelfen, denn es gibt nach meinen Informationen auch katholischerseits keinen Widerspruch gegen die Behauptung, daß es Unterbrechungen gibt; es ist auch nicht problematisch, da zunächst die Lehre entscheidend ist und nicht die tatsächliche Umsetzung. Aber eine belegende Untermauerung wäre von der Argumentation her nicht schlecht. Vielleicht finde ich etwas.

Kritischer bei dieser Fragestellung ist jedoch, daß sie von Kirchenvolksbewegungen popularisiert werden. Der ökumenische Dialog sollte jedoch zunächst von den legitimierten Stellen geführt werden.

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Hallo Weberknecht, Ralf u.a.

 

das Problem der apostolischen Sukzession scheint mir eher zu sein, dass die evangelische Kirche eine solche überhaupt nicht will. Tatsache ist aber: In der evangelisch-lutherischen Kirche vollzieht ein Pfarrer (kein Bischof) die Ordination. Ob in der katholischen Kirche immer für die Gültigkeit einer Priesterweihe nötig war, dass sie von einem geweihten Bischof vollzogen wurde, ist nicht sicher - allerdings möglich. Wenn es nicht immer der Fall war, so ist eine Einigung eher möglich.

 

Aber:

 

Ich denke, hier würde man Lösungen finden, aber es gibt ein wirkliches KO-Kriterium: Die unfehlbare päpstliche Entscheidung, daß es keine Frauenordination geben kann. Selbst, wenn man die Sukzessionsfrage lösen würde, müssten die protestantischen Frauenordinationen zurückgenommen werden. Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Erstens ist es umstritten, ob es sich hier um eine unfehlbare Entscheidung handelt, zweitens glaube ich nicht, dass dies im Zweifelsfall das Hauptproblem ist.

 

Gruß

Martin

bearbeitet von MartinO
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@weberknecht:

 

- die Lutheraner lehnen das besondere Weihepriestertum ab, ergo ist die Sukzession nichtig. Es gibt ohne Weihe keine Sukzession, insofern stellt sich die Frage gar nicht.

 

- was meinst mit "Widerspruch katholischerseits"? Wer ist für Dich katholisch genug? Ich kenne keinen Bischof, der behauptet, die Sukzession sei sicher unterbrochen worden (und zwar für alle natürlich dann).

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@Ralf,

 

ich zitiere hier eine Darstellung von Dr. Walter Kasper zu dem Thema komplett, der dieses komplexe Thema aus meiner Sicht sehr ausgefeilt formuliert. Neben anderen, bedeutsamen Stellen hebe ich die relevanten, die Frage der Unterbrechung der (formalen) apostolischen Sukzession betreffenden Stellen hervor. Die Quelle ist:

 

http://www.kirchen.de/dioezesen/drs/bischo...f/nachfolge.htm

 

Bischof Dr. Walter Kasper

 

Die Apostolische Sukzession im Bischofsamt als ökumenisches Problem

 

Die ökumenische Bewegung gehört zu den deutlichsten Zeichen des Wirkens des Heiligen Geistes in unserer Zeit. Viele erfreuliche Fortschritte sind in den letzten Jahrzehnten erzielt worden. In vielen Fragen, in denen die Kirchen jahrhundertelang getrennt waren und gegeneinander standen, sind inzwischen Konvergenzen und sogar Konsense erreicht worden. Die getrennten Kirchen und die Christen in den getrennten Kirchen wissen heute: Was uns eint ist mehr als was uns trennt. So begegnen sie sich mit gegenseitigem Respekt, und sie versuchen soweit als möglich zusammenzuarbeiten. Um so schmerzlicher werden sie sich der noch bestehenden Unterschiede bewußt.

 

Dies gilt auch vom Verhältnis der katholischen Kirche zu den kirchlichen Gemeinschaften, welche aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind. Auf dieses Verhältnis werde ich mich im folgenden beschränken.

 

Die ökumenisch offene Frage im Verhältnis zu den kirchlichen Gemeinschaften, welche aus der Reformation hervorgegangen sind, konzentriert sich in den letzten Jahren immer deutlicher auf das nichtige Verständnis des kirchlichen Amtes. Die ungelöste Amtsfrage liegt zwischen den Konfessionen wie ein breiter Graben, den sie noch nicht zu überwinden vermochten und der die Bewegung der gegenseitigen Annäherung gegenwärtig ins Stocken geraten läßt. Besonders die Eucharistiegemeinschaft, die Mitte der Kirchengemeinschaft, scheitert vor allem an der ungelösten Amtsfrage. Dies weckt derzeit bei vielen Laien, aber auch bei vielen Seelsorgern Ungeduld. Sie wollen die Trennung am Tisch des Herrn nicht mehr länger hinnehmen; sie können sie weitgehend auch gar nicht mehr verstehen. In der Tat, in einem konfessionell gemischten Land wie bei uns in Deutschland mit der großen Zahl von konfessionsverschiedenen Ehen stellt die Trennung am Tisch des Herrn ein großes pastorales Problem dar. So muß alles daran gesetzt werden, was menschlich möglich ist, um in der Frage der gegenseitigem Anerkennung der Ämter weiterzukommen.

 

 

 

1. Die Differenzen und ihr theologischer Hintergrund

 

Bei näherem Zusehen zeigt sich, daß auch in der Amtsfrage wesentliche Fortschritte erzielt werden konnten. Ich denke dabei nicht an das damals viel diskutierte Memorandum der deutschen ökumenischen Universitätsinstitute von 1973, das sich zu sehr von den konkreten konfessionellen Bekenntnissen löste und insofern sozusagen im luftleeren Raum operierte. Anders die Ergebnisse des internationalen römisch-katholischen / evangelisch-lutherischen Dialogs in der Schrift "Das geistliche Amt in der Kirche" (1981), des nationalen Dialogs in Wort und Sakrament"(1984) wie die sogenannten Limadokumente "Taufe, Eucharistie und Amt" (1982). Leider hat die Diskussion über den kirchentrennenden Charakter der Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts über das dort Erreichte nicht hinausgeführt (1986).

 

Insgesamt hat sich in diesen und anderen Dokumenten herausgestellt, daß die Frage der Sakramentalität des Amtes nicht mehr länger die eigentliche Kontroversfrage darstellt in diesem Punkt sind bemerkenswerte Konvergenzen deutlich geworden. Vielmehr gilt, wie Kardinal Joseph Ratzinger feststellte, daß die Frage der apostolischen Sukzession im Bischofsamt "die Kernfrage im katholisch- reformatorischen Disput" darstellt. Die Primatsfrage, die wir in diesem Zusammenhang nicht behandeln können, ist ein Teilaspekt dieses Problems, gleichsam seine äußerste Zuspitzung.

 

Zwar gibt es auch in der Sukzessionsfrage erfreuliche Annäherungen und ein erheblich gewachsenes gegenseitigem Verständnis. Alle Kirche bekennen sich im Glaubensbekenntnis zur einen ecclesia apostolica und zur bleibenden Normativität des apostolischen Zeugnisses. Doch im genaueren Verständnis der Apostolizität gehen sie verschiedene Wege. Die erste Vollversammlung des Ökumenischen Rats in Amsterdam (1948) sah in der Betonung der sichtbaren ",horizontalen" Kontinuität der Kirche in der apostolischen Sukzession des Bischofsamtes, wie sie die katholische Tradition hervorhebt, sogar den tiefsten Unterschied zwischen katholischer und protestantischer Grundhaltung, weil die letztere vor allem die "vertikale" Initiative des Wortes Gottes und die Antwort des Glaubens betont. Seither hat sich in vielen Dokumenten, nicht zuletzt in den Limatexten ein erheblicher Wandel vollzogen. Auch die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen sind heute unter bestimmten Voraussetzungen "bereit die bischöfliche Sukzession als ein Zeichen der Apostolizität des Lebens der ganzen Kirche zu akzeptieren". Am weitesten gehen in dieser Hinsicht die nordischen lutherischen Kirchen in den Gesprächen mit der anglikanischen Kirche im sogenannten Porvo-Statement (1995).

 

Insgesamt erachtet die evangelische Seite die apostolische Sukzession im Bischofsamt jedoch allenfalls als ein wünschenswertes und als ein empfehlenswertes Zeichen, aber keineswegs als theologisch konstitutives Element der Apostolizität. Sie traut es dem Wort Gottes zu, daß es sich selbst immer wieder neu Gehör verschafft. Die katholische Kirche dagegen sieht in der Amtssukzession einen wesentlichen Ausdruck und ein Werkzeug der apostolischen Tradition. Die Amts-sukzession ist nach katholischem Verständnis das unverzichtbare Zeichen, an dem eine Tradition als apostolische Tradition erkannt werden kann. Sie ist zugleich Werkzeug, durch welches die apostolische Tradition aktiv weitergegeben wird. Die Geister scheiden sich also bei der Beantwortung der Frage: Bedarf die traditio apostolica der successio apostolica? Ist also die Sukzession im Glauben der Apostel an eine Sukzession im apostolischen Amt gebunden und wie verhalten sich traditio apostolica und successio apostolica?

 

Die unterschiedlichen Bewertungen der successio apostolica weisen auf eine unterschiedliche theologische Bewertung der historischen und der institutionellen Dimension der Kirche hin. Das unbewältigte Problem der apostolischen Sukzession rührt daher an die Grundstruktur der Kirche überhaupt. Das Dokument "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" sagt darum zurecht, daß in der genaueren Verhältnisbestimmung zwischen der sichtbaren institutionellen Gestalt der Kirche und dem verborgenen, nur im Glauben erfaßbaren geistlichen Wesen der Kirche ein wesentlicher konfessioneller Unterschied besteht, der bisher noch zu wenig diskutiert wurde, von dessen Lösung es aber abhängt, ob die zerbrochene Kirchengemeinschaft wieder hergestellt werden kann. Das jüngste lutherisch-katholische Dialogdokument "Kirche und Rechtfertigung" (1994) hat diese Problemstellung endlich grundsätzlich aufgegriffen ohne freilich schon zu einer "runden" Lösung zu kommen.

 

Wenn es zutrifft, daß die kontroversen Positionen in der Beurteilung der apostolischen Sukzession im Bischofsamt letztlich in verschiedenen Verständnisweisen von der Kirche gründen, dann ist ein Fortschritt in der Diskussion dieses Problems nur zu erwarten, wenn wir diese Frage wieder ans ihrer Isolierung herausholen und sie in ihrem umfassenderen theologischen Kontext behandeln. Im folgenden geht es deshalb zunächst darum, den theologischen Sinn der successio apostolica im Rahmen des erneuerten sakramentalen Verständnisses der Kirche aufzuhellen, um dann in einem weiteren Schritt zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus für das ökumenische Gespräch und für unser eigenes tieferes Verständnis des Bischofsamtes ergeben.

 

 

 

2. Die biblische und altkirchliche Einheit von successio, tradido und communio

 

Die biblischen Grundlagen des Apostolats und der apostolischen Sukzession schienen bis zum Aufkommen der historisch-kritischen Exegese klar gesichert zu sein. Danach hat Jesus selbst die Zwölfe zu seinen Aposteln eingesetzt, diese haben nach dem Ausscheiden des Judas den Matthias hinzugewählt und unter Führung des Apostels Petrus gemeinsam die Jerusalemer Urgemeinde geleitet. Nachträglich und nach anfänglichen Spannungen kam Paulus als Heidenapostel hinzu. Dieser Konsens ist durch die moderne Exegese erschüttert worden ohne daß eine einheitliche neue Lösung gefunden worden wäre.

 

Als Ausgangspunkt und Kriterium des Apostelamtes wird heute fast allgemein die unmittelbare Berufung und Sendung durch den Auferstandenen angenommen (Gal 1,1.12.16; 1 Kor 9,1; 15,9-10). Daraus folgt einerseits, daß das Apostelamt einmalig ist, andererseits daß es unmittelbar in die Christusoffenbarung hineingehört, das apostolische Zeugnis es ist die konkrete Gestalt, welche diese sich selber gegeben hat. Das apostolische Zeugnis ist deshalb die bleibende Grundlage und Norm für die spätere Kirche.

 

Im einzelnen hat es unterschiedliche Ausprägungen des Apostolats gegeben. Dabei ist der Unterschied zwischen den Uraposteln und dem Apostel Paulus nicht so gewichtig, wie es oft hingestellt wird. Wichtiger ist, daß es neben den Uraposteln offenbar charismatische Wanderprediger und Abgesandte der Gemeinden gegeben hat, welche im Neuen Testament ebenfalls als Apostel bezeichnet werden. Diese Wander- und Gemeindeapostel waren offensichtlich nicht ein Ausfluß und eine Ausgliederung des ursprünglichen Apostelamtes sondern vom Geist gewirkte und von den Gemeinden wie von Paulus anerkannte Charismen.

 

Neben den ursprünglichen Aposteln kennt das Neue Testament auch schon das Faktum der Weitergabe apostolischer Ämter. In seiner Abschiedsrede in Milet spricht Paulus von den Presbytern und Episkopen, die der Geist Gottes bestellt hat, um nach seinem Weggang als Hirten für die Herde zu sorgen (Apg 20, 28). Sie sollen also Aufgaben wahrnehmen, welche bisher der Apostel erfüllt hat. Am deutlichsten sind die Pastoralbriefe. In ihnen ermahnt ein Schüler des Apostels Paulus den Timotheus und Titus, ihrerseits durch Gebet und Handauflegung geeignete Amtsträger einzusetzen (1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6; Tit 1,5). An diesen Stellen liegt bereits eine Kette von Amtsübertragungen vor, welche von Paulus über einen seiner Schüler, dem Verfasser der Pastoralbriefe, zu Timotheus und Titus und von diesen zu den von ihnen einzusetzenden Amtsträgern reicht.

 

So zeichnet sich bereits innerhalb des Neuen Testaments der Übergang von der apostolischen zur nachapostolischen Zeit ab. Dabei zeigt sich daß zwar das Apostelamt einmalig ist, daß mit dem Apostelamt aber auch Aufgaben verbunden waren, die über den Tod der einmaligen Erstapostel hinaus bleibend für die Kirche konstitutiv sind. So kann man im Unterschied zum einmaligen Apostelamt vom fortdauernden apostolischen Amt bzw. von apostolischen Ämtern in der Kirche sprechen.

 

Diese apostolischen Ämter werden im Neuen Testament nicht als rein menschliche Einrichtungen verstanden. Sie sind vielmehr vom Heiligen Geist gesetzt (Apg 20,28) bzw. vom erhöhten Herrn vom Himmel her der Kirche als Geschenk gegeben (Eph 4,10-12). Im Vordergrund des Interesses steht nicht die horizontale Amtsweitergabe von Amtsträger zu Amtsträger sondern die in der horizontalen Weitergabe sich ereignende vertikale Bevollmächtigung durch den erhöhten Herrn. Amt und Charisma sind also weit davon entfernt einen Gegensatz zu bilden, wie etwa Rudolf Sohm angenommen hatte; Charisma und Amt gehören eng zusammen, ohne freilich miteinander identisch zu sein.

 

In diese Richtung deutet auch der Missionsbefehl des Auferstandenen am Ende der synoptischen Evangelien und zu Beginn der Apostelgeschichte (Mt 28,20; vgl. Mk 16,5; Lk 24,47-48; Apg 1,8). Grundlegend für diese Texte ist eine universale Christologie: "Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf der Erde". "Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt". Aufgrund dieser universalen Christologie gilt es das Evangelium allen Völkern und allen Zeiten zu bezeugen. Diese Sendung reicht über die Lebenszeit der Erstzeugen hinaus. Deshalb muß sie von der Person der Erstzeugen abgelöst werden und sozusagen institutionelle Gestalt annehmen. Es müssen nach dem Tod der Erstzeugen andere in deren weiterdauernde Sendung eintreten und sie weiterführen. Bei der so zu verstehenden apostolischen Nachfolge geht es nicht um eine Sukzession in einem linearen Sinn, d.h. im Sinn einer Kette von Amtsträgern sondern um eine Kooptation und Inkorporation neuer Mitglieder in das apostolische Kollegium und in seine die Zeiten überdauernde Sendung. Die apostolische Sukzession ist darum auch nicht um ihrer selbst willen wichtig; sie steht vielmehr ganz im Dienst der Weitergabe des für alle Zeiten gleichermaßen heilsnotwendigen Evangeliums.

 

Die alte Kirche hat die im Neuen Testament faktisch bezeugte aber nicht ausdrücklich thematisierte apostolische Nachfolge reflektiert und dabei die Linien, die sich bereits in der Schrift abzeichnen deutlicher ausgezogen. Dies geschah bereits im 2. und 3. Jahrhundert in der Auseinandersetzung mit der Gnosis, welche die Kirche in ihrer Grundstruktur bedrohte und welche zugleich bewirkte, daß sich die Kirche ihrer Grundstruktur reflex voll bewußt wurde. Dies wird in ersten Ansätzen neben den Pastoralbriefen vor allem im ersten Clemensbrief, bei Hegesipp, und vor allem bei Irenäus von Lyon und bei Tertullian deutlich. Die apostolische Sukzession steht hier ganz im Dienst der apostolischen Tradition. Nicht umsonst war in der alten Kirche die Handauflegung bei Liturgie der Bischofsweihe eng mit der Ablegung des Glaubensbekenntnisses verbunden.

 

Ebenso wie successio und traditio waren successio und communio engstens verbunden. Dies zeigte sich in der alten Kirche zum einen an der Mitwirkung der jeweiligen Ortskirche bei der Bestellung ihres Bischofs, zum anderen daran, daß bei der Ordination eines neuen Bischofs mindestens drei Bischöfe als Konsekratoren notwendig waren und sind, sowie daran, daß der neue Bischof litterae communionis von seinen Mitbischöfen empfängt. Weil alle Bischöfe, die in apostolischer Nachfolge stehen, im einen Geist an der einen Sendung teilhaben, bilden sie untereinander den einen ordo episoporum. "Episcopatus unus atque indivisus", sagt Cyprian.

 

Diese Einbettung der apostolischen Sukzession in die communio der Kirche zeigt, daß der einzelne Bischof nicht dadurch in der apostolischen Sukzession, daß seine Ordination in einer lückenlosen Kette der Handauflegungen über seine Vorgänger bis auf einen der Apostel zurückgeht. Diese Pipeline-Theorie, wie man oft spöttisch sagt, ist zu mechanisch. Demgegenüber wird man richtiger sagen: Der einzelne Bischof steht dadurch in der apostolischen Nachfolge, daß er in das Kollegium der Apostel und der Bischöfe, die an ihre Stelle getreten sind, aufgenommen wird. Die successio gründet also in der communio mit dem gesamten ordo episcoporum. Der ordo episcoporum steht seinerseits als ganzer in der Nachfolge des Apostelkollegiums und führt dessen bis ans Ende der Zeit dauernde Sendung fort. Konsequenterweise galt und gilt die Übereinstimmung der Bischöfe untereinander als entscheidendes Zeichen der Apostolizität ihrer Lehre. Die Katholizität ist Ausdrucksgestalt der Apostolizität.

 

Dieser Zusammenhang zwischen traditio, successio und communio begründet freilich keinen mechanisch funktionierenden Automatismus; die successio ist Zeichen aber keine Garantie für die wahre traditio. Der einzelne Bischof oder einzelne Bischöfe können die traditio auch verleugnen und damit aus der communio herausfallen. Daß ihnen in diesem Fall kein Gehorsam gebührt ist einhellige Lehre der Tradition. Die Geschichte der alten und mittelalterlichen Kirche kennt immer wieder Bischofs- ja Papstabsetzungen und

 

-verurteilungen. Wir hören sogar von heterodox lehrenden und darum nicht rezipierten Synoden wie von Zeiten, da - wie Kardinal Henry Newman feststellte - nicht die Bischöfe sondern die Gläubigen den wahren Glauben weitergetragen haben. Das Zeichen der successio verbürgt also nicht automatisch die bezeichnete "Sache", die traditio. Erst spät, amtlich erst durch das II. Vatikanum, gelangte die Kirche auch zu der umgekehrten Einsicht, daß nämlich die "Sache", die traditio wenigstens partiell auch dort gegeben sein kann, wo die successio nicht vorhanden ist (LG 8, 1 5; UR 2-3).

 

Die sakramental d.h. als Zeichen und Werkzeug verstandene successio und die von ihr bezeichnete traditio und communio können also im konkreten Fall auseinanderfallen. Man darf jedoch ans dem Grenzfall nicht den Normalfall konstruieren. Man muß vielmehr grundsätzlich davon ausgehen, daß successio, traditio und communio ein zusammengehöriges Gefüge und ein Ganzes sind. Diese Zusammengehörigkeit gründet in der biblisch bezeugten Zusammengehörigkeit von Christologie, Pneumatologie und Ekklesiologie.

 

Will man die Terminologie des Thomas von Aquin aufgreifen, kann man sagen: Die apostolische Sukzession ist in einem dreifachen Sinn Zeichen der apostolischen Tradition: Sie soll erinnernd auf das ein für allemal durch die Apostel überlieferte Evangelium von Jesus Christus zurückweisen (signum rememorativum); sie soll das ein für allemal überlieferte Evangelium hier und heute lebendig gegenwärtig machen und es zur Geltung bringen (signum demonstrativum); und sie soll prophetisches antizipatorisches Zeichen und Zeugnis sein für das endgültige Erscheinen der Wahrheit im Reiche Gottes; sie hat darum auch die Verheißung des Geistes Gottes bei sich (signum prognosticum).

 

Will man das Gesagte mit einigen neueren Theologen ausdrücken, so kann man mit Johann Sebastian Drey sagen: In der Weitergabe der apostolischen Überlieferung ist die Selbstüberlieferung Jesu Christi für uns bleibend präsent; in ihr und durch sie überliefert sich Jesus Christus immer wieder neu an uns zu beständiger Gegenwart. Aus thomistischer Sicht hat diese vertikale Dimension vor allem Charles Journet in seinem Werk "L'Église du Verbe incarné" herausgestellt. Nach Yves Congar ist die apostolische Sukzession die konkrete Gestalt in der und durch die Jesus Christus bleibend mit uns ist. Sie ist nach Wilhelm Breuning die konkrete Gestalt des ein für allemal geschehenen Pro nobis. Nach Joseph Ratzinger ist sie die konkrete Gestalt, deren Gehalt die apostolische Tradition ist.

 

 

 

 

 

3. Das Auseinanderbrechen von Tradition und Sukzession

 

Leider ist das Bewußtsein für die innere Zusammengehörigkeit von Tradition und Sukzession im Laufe des Mittelalters verblaßt. Die Gründe sind so vielfältig und die Entwicklungen so vielschichtig, daß in diesem Zusammenhang nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden kann.

 

Der entscheidende Vorgang war die Auflösung des altkirchlichen sakramentalen Kirchenverständnisses im Gefolge des zweiten Abendmahlsstreits im 11. Jahrhundert. Auch wenn große Theologen wie Bonaventura und Thomas von Aquin sich der sakramentalen Tiefendimension der Kirche durchaus noch bewußt waren, wurde die Kirche doch sehr oft nur noch als Rechtsapparat verstanden. Das Bischofsamt wurde nicht mehr sakramental verstanden sondern gegenüber dem "einfachen" Priester als ein Mehr an potestas und dignitas gedeutet.

 

Auf diesem Hintergrund ist es verständlich, daß in einzelnen Fällen Nichtbischöfe mit päpstlicher Bevollmächtigung Priester geweiht haben. Durch die päpstliche Bevollmächtigung wurde der Zusammenhang mit dem ordo episcoporum grundsätzlich gewahrt. Die sogenannte presbyterale Sukzession ist daher kein Ersatz und keine Alternative zur bischöflichen Sukzession sondern eine defizitäre Gestalt der bischöflichen Sukzession. Zu welchen problematischen Konsequenzen die verengte Perspektive dennoch führen konnte, zeigt die Tatsache, daß im 16. Jahrhundert in Köln gleich mehrere Erzbischöfe nicht einmal die Bischofsweihe empfangen haben. Ähnliches geschah auch anderenorts. Das zeigt, der innere Zusammenhang zwischen successio, traditio und communio war nicht mehr bewußt. Aufgrund dieser wie vieler anderer, heute kaum mehr vorstellbarer Mißstände konnte die Kirche von vielen nicht mehr als Zeichen des Heils und der Wahrheit erfahren werden. Das Antlitz der Kirche war zutiefst entstellt.

 

Diese Hintergründe muß man sehen, um die ganze Schärfe der reformatorischen Kirchen- und Amtskritik zu verstehen. Sie richtete sich gegen ein einseitig und verengt sakramental verstandenes Weihepriestertum und gegen ein Bischofsamt, das der Wortverkündigung und dem konkreten Dienst an der communio der Kirche oft entfremdet war.

 

Dennoch wollten die Reformatoren ursprünglich den Zusammenhang mit dem Bischofsamt in historischer Sukzession nicht auflösen, sie wollten die Bischöfe, sofern sie nur rechte Bischöfe sind und die Predigt des im Sinn der reformatorischen Rechtfertigungslehre ausgelegten Evangeliums zulassen, anerkennen. Als jedoch kein Bischof bereit war, zur Reformation überzutreten und Amtsträger für die zur Reformation übergegangenen Gemeinden zu bestellen, bezeichnete man die Bestellung eigener Amtsträger bewußt als eine Notmaßnahme. Man glaubte sich dazu berechtigt, einmal weil man unter Berufung auf Hieronymus das Pfarramt grundsätzlich mit dem bischöflichen Amt gleichstellte, zum anderen weil man überzeugt war, daß die Apostolizität grundsätzlich der Kirche insgesamt zukommt und diese folglich auch das Recht hat, eigene Amtsträger zu bestellen.

 

Besonders die zuletzt angeführte Begründung zeigt, daß sich die reformatorische Kritik nicht mir gegen Mißstände und Mißbräuche richtete, sondern daß sie im weiteren Verlauf eine eigene, durchaus neue Ekklesiologie entwickelte. Ausgehend von der Erfahrung der Differenz zwischen dem ursprünglichen Evangelium und der kirchlichen Faktizität betonten die Reformatoren die Freiheit des Evangeliums gegenüber der Kirche, sie vertrauten darauf, daß sich das Evangelium im Geist in der Kirche selbst durchsetzen und Gehör verschaffen werde, daß es also nicht an bestimmte Ämter und Personen gebunden sei. Nach ihnen liegt die wahre successio im Evangelium selbst. Die Frage eines Anschlusses an die - sei es presbyterale oder episkopale - Sukzession wird damit zu einer Frage menschlichen Rechts. Der Zusammenhang von successio und traditio war damit nicht mehr nur im Einzelfall und Grenzfall aufgehoben sondern wurde prinzipiell in Frage gestellt. Damit stand nicht nur ein isoliertes Teilproblem zur Diskussion sondern die sakramentale Sicht der Kirche insgesamt.

 

Das Konzil von Trient war bei seiner Auseinandersetzung mit der Position der Reformatoren in einer schwierigen Situation. Einerseits war der damaligen katholischen Theologie die sakramentale Sicht der Kirche und der innere Zusammenhang von traditio und successio nicht mehr klar bewußt; andererseits stellten die Refor-matoren das Problem der Sukzession in einer neuen Weise dar, welche der katholischen Tradition fremd war. Das Konzil beschränkte sich darauf, die Spitzensätze der Reformatoren zu verurteilen ohne in eine umfassendere Erörterung des Problems einzutreten. Es stellte in der IV. Sessio den Zusammenhang von Evangelium und Kirche, Schrift und Tradition und die Verbindlichkeit der kirchlichen Schriftauslegung heraus (DS 1501, 1507). Bei der Behandlung des Sakraments des ordo in der XXIII. Sessio hielt das Konzil an der apostolischen Sukzession der Bischöfe und an deren Superiorität gegenüber den Presbytern fest ohne beides im einzelnen zu begründen (DS 1768). Zugleich verurteilte es die Lehre, die Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Papst seien lediglich ein figmentum humanum (DS 1778). Damit war zwar der Kern der altkirchlichen Lehre gewahrt, aber der innere Zusammenhang nicht mehr deutlich.

 

Wie sehr das Konzil in rechtlichen Kategorien der Legitimität und nicht in theologischen Kategorien der Sakramentalität dachte zeigt die Beurteilung der Ordination in den reformatorischen Kirchen. Das Konzil bezeichnet die Amtsträger (ministri), weiche nicht von der kirchlichen und kanonischen Autorität (potestas) rechtmäßig (rite) ordiniert und beauftragt sind, als nicht legitime (legitimi) Diener des Wortes und der Sakramente (DS 1777; vgl. 1769). Diese sehr aufs Juridische verengte Sicht hatte freilich ein Gutes. Das Konzil nahm damit zumindest nicht explizit Stellung zur Gültigkeit (validitas) der reformatorischen Ämter, welche nicht aus eigener Vermessenheit angeeignet werden sondern im Sinn dieser Kirchen ordnungsgemäß (rite) übertragen werden. Eine Lösung dieser Frage ist nur in einem größeren Zusammenhang, d.h. im Rahmen eines erneuerten sakramentalen Verständnisses der Kirche möglich.

 

Diese Feststellung gilt nicht nur für die Diskussion mit der reformatorischen Position; sie ist auch wichtig für das Gespräch mit manchen anglikanischen und hochkirchlichen Positionen. Diese legen zwar Wert auf die historische Sukzession, aber sie heben einseitig auf die lückenlose Kette der Handauflegungen ab und vernachlässigen darüber den Zusammenhang mit der traditio wie mit der communio. Die Gültigkeit einer Bischofsweihe hängt nun aber nicht nur vom korrekten Vollzug des Ritus ab, sie hängt auch davon ab, ob man das Amt inhaltlich so wie es im Sinn der kirchlichen Tradition verstanden wird weitergeben und empfangen will. Schließlich ist die apostolische Sukzession nicht als privater Anschluß an die Kette der Handauflegungen sinnvoll sondern nur im Zusammenhang der communio, d.h. im Verbund einer konkreten kirchlichen Gemeinschaft. Deshalb ist gegenüber irgendwelchen episcopi vagi größte Zurückhaltung geboten.

 

Das II. Vatikanum hat nach entsprechender theologischer Vorarbeit die sakramentale Sicht der Kirche wieder erneuert (LG 1; 9; 48; 59 u.a.).Sie besagt, daß die Kirche ein komplexes Ganzes ist aus menschlichen, sichtbaren und institutionellen Elementen einerseits und aus einem geistlichen und göttlichen Element, welches nur im Glauben erfaßbar ist, andererseits (LG 8). Auch in der evangelischen Theologie der Gegenwart ist eine wenngleich noch zaghafte Besinnung auf die sakramentale Struktur der Kirche feststellbar. Damit stehen wir vor einer Situation, welche die Frage der apostolischen Sukzession in einem ökumenischen Kontext neu aufzunehmen erlaubt, ja fordert.

 

 

 

 

 

4. Perspektiven für das weitere ökumenische Gespräch

 

Die Aussagen des II. Vatikanums bieten für ein neues Gespräch über die apostolische Sukzession hoffhungsvolle Anknüpfungspunkte. Denn das Konzil lehrt im Rahmen seiner sakramentalen Gesamtsicht der Kirche nicht nur die Sakramentalität der Bischofsweihe (LG 2 1), es stellt auch den inneren Zusammenhang von successio, traditio und communio wieder deutlich heraus (LG 20). Die Offenbarungskonstittition "Dei Verbum" betont außerdem den Zusammenhang zwischen der Sendung der Apostel und dem ihnen verheißenen Beistand des Heiligen Geistes, zwischen der glaubenden Kirche insgesamt und dem Heiligen Geist wie zwischen apostolischer Nachfolge sind der Führung durch den Geist der Wahrheit (DV 8 ff). Diese pneumatologische Konzeption kommt vollends im Missionsdekret "Ad gentes" zur Geltung (AG 3-5). Die Kontinuität zwischen Christus und der Kirche ist nach diesem Dekret durch den Heiligen Geist vermittelt. Er trägt die apostolische Tätigkeit, begleitet und lenkt sie, er geht ihr bisweilen aber auch voraus. Vor allem die letztere Feststellung ist - wie gleich noch zu zeigen sein wird - ökumenisch von Bedeutung. So wurde der pneumatologische und der ekklesiologische Gesamt-zusammenhang der apostolischen Nachfolge durch das Konzil deutlich herausgestellt.

 

Mit dieser Erneuerung der altkirchlichen Gesamtkonzeption ist nicht nur ein besserer Gesamtrahmen für das ökumenische Gespräch über das Amt und die Amtsnachfolge geschaffen worden; damit sind implizit auch berechtigte Anliegen der orthodoxen wie der reformatorischen Theologie rezipiert worden.

 

Das Konzil selbst hat freilich nur beiläufig oder implizit zu den protestantischen Ämtern Stellung genommen. Es spricht im Ökumenismusdekret allgemein von einem "defectus ordinis" in den reformatorischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. "Defectus" meint nach der wahrscheinlicheren Deutung nicht ein gänzliches Fehlen, sondern einen Mangel an der Vollgestalt. Das Konzil erläutert nicht ausdrücklich, worin dieser "Mangel" besteht. Aus dem bisher Gesagten dürfte sich ergeben, daß der Mangel wohl kaum nur im Bruch der apostolischen Sukzession im Bischofsamt bestehen kann. Denn die apostolische Sukzession wird vom Konzil nicht isoliert betrachtet. Der Mangel betrifft den Gesamtkomplex und den Gesamtzusammenhang des kirchlichen Amtes. Diese Ausweitung und Vertiefung des Problems ist nur scheinbar eine Komplizierung, sie eröffnet auch neue ökumenische Gesprächsmöglichkeiten. Sie ermöglicht es, die Sukzessionsproblematik im, ekklesiologischen Gesamtzusammenhang zu diskutieren.

 

Auch wenn diese Diskussion noch lange nicht zu Ende geführt ist, lassen sich aus den bisherigen Überlegungen doch schon jetzt einige Folgerungen ziehen, die für ein Weiterkommen in den ökumenischen Gesprächen über Amt und Amtssukzession von Bedeutung sind:

 

1. Alle Kirchen bejahen heute, daß es auch außerhalb der sichtbaren Grenzen der jeweils eigenen Kirche Elemente der Kirche Jesu Christi gibt, und zwar Elemente, welche nicht irgendwie tote Relikte der Vergangenheit sind sondern solche, die sich als geistlich fruchtbar erweisen. Die Bejahung solcher Elemente bedeutet, daß es in der Frage der gegenseitigem Anerkennung der Kirchen keinen Alles-oder- Nichts- Standpunkt geben kann. Es gibt vielmehr Stufungen der Anerkennung. Analog gibt es auch unterschiedliche Grade der Anerkennung der Ämter in den getrennten Kirchen. Denn so wie es außerhalb der sichtbaren Grenzen der Kirche vestigia ecclesiae gibt, gibt es auch außerhalb der sichtbar bezeugten Sukzession vestigia successionis et ministerii. In diesem Sinn spricht das II. Vatikanum im Blick auf die reformatorischen Kirchen von einem defectus, einem Mangel an der Vollgestalt des Amtes, aber nicht von einem vollständigen Fehlen. 0hne die damit gegebene partielle Anerkennung wären die inzwischen sehr engen offiziellen Kontakte mit den leitenden Persönlichkeiten der reformatorischen Christenheit theologisch im Grunde gegenstandslos.

 

2. Die volle gegenseitige Anerkennung ist nur in einem prozessualen Geschehen gegenseitiger Rezeption erreichbar. Schon bisher sind die getrennten Kirchen nicht einfach auf dem Stand des 16. Jahrhunderts stehen geblieben. Durch die Dynamik des Heiligen Geistes hat in den reformatorischen kirchlichen Gemeinschaften oft eine nachträgliche Anreicherung katholischer Elemente stattgefunden. Umgekehrt kann auch die katholische Kirche in der konkreten Ausgestaltung der ihr eigenen Katholizität von den anderen Kirchen lernen. Das gilt auch für den rechten Zusammenhang von successio verbi und successio episcoporum. Das II. Vatikanum hat als erste Aufgabe des Bischofsamtes die Evangelisierung herausgestellt: "Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz" (LG 25). Diese These nimmt ein wichtiges reformatorisches Anliegen auf und sucht es in den umfassenderen Zusammenhang einer sakramentalen Ekklesiologie zu integrieren. So wichtig und unverzichtbar also die historische Aufarbeitung der konfessionellen Differenzen des 16. Jahrhunderts ist, und so notwendig und unabdingbar die Frage ist, ob die damals ausgesprochenen Lehrverurteilungen heute noch kirchentrennend sind, so dürfen wir den Blick doch nicht nur auf die Vergangenheit fixieren, wir müssen vielmehr auch auf das schauen, was der Geist in unserer Zeit in den anderen Kirchen wirkt.

 

3. In diesem wechselseitigen Rezeptionsprozeß gibt es im Verhältnis der getrennten Kirchen eine gewisse Asymmetrie. Die getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften stellen nämlich unterschiedliche ekklesiale Typen dar, welche in die volle Kirchengemeinschaft unterschiedliche Charismen einbringen. Die Apostolizität im Sinn der Sukzession im Bischofsamt kann nur von einer Kirche wie der katholischen vermittelt werden, welche diese selbst besitzt. In ihr subsistiert die ecclesia apostolica (LG 8). Das bedeutet jedoch keine Einbahnstraße. Denn auch die katholische Kirche kann von den evangelischen kirchlichen Gemeinschaften eine reichere Ausprägung vieler inhaltlicher apostolischer Elemente und eine vollere konkrete Verwirklichung der ihr eigenen Katholizität (vgl. UR 4) empfangen. Die Fülle der Katholizität und der Apostolizität kann eine erste eschatologische Wirklichkeit sein. Was die protestantischen kirchlichen Gemeinschaften einzubringen haben ist die Frage, wie die apostolische Sukzession im Bischofsamt und die Freiheit und die kritische Funktion des Evangeliums in und über der Kirche miteinander vermittelt werden können. Bisher ist es im ökumenischen Gespräch nicht gelungen, diese Frage befriedigend zu lösen. So ist auch die Frage des Verhältnisses von Schrift und Tradition noch nicht voll gelöst.

 

Vermutlich läßt sich diese Frage nur durch eine Reflexion auf die vertiefte Reflexion auf die Funktion des Heiligen Geistes bei der Vergegenwärtigung des apostolischen Ursprungszeugnisses beantworten. Dazu gibt es - wie gezeigt - in den Texten des II. Vatikanischen Konzils wichtige Ansatzpunkte, die weitergedacht werden können. Vielleicht könnte auch ein Rekurs auf entsprechende Ansätze in der Tradition der orthodoxen Kirchen weiterhelfen.

 

Es geht darum, die Funktion des Heiligen Geistes für ein sakramentales Kirchenverständnis tiefer zu erfassen um so Bindung und Freiheit des Geistes besser zusam-menzudenken. Mit der Beantwortung dieser Frage stehen wir erst am Anfang. Die Antwort auf diese Frage ist ihrerseits die Voraussetzung um uns über die Tragweite der bisher bereits erreichten Konsense und Konvergenzen ein abschließendes Urteil bilden zu können. Denn ob und inwiefern die noch verbleibenden Unterschiede bzw. die Konvergenzen, die noch keinen vollen Konsens darstellen, kirchentrennender Art sind oder nicht, kann man nur sagen, wenn man sich einig ist, was Kirche und Kircheneinheit ist, was dazu erforderlich und was nicht erforderlich ist. Das abschließende Urteil darüber kann nur ein geistliches Urteil sein.

 

So wird deutlich, daß die volle Einheit der getrennten Kirchen letztlich nur als ein geistliches Geschehen gedacht werden kann. Dabei hat die ökumenische Bewegung auch eine prophetische Dimension. Denn manchmal geht der Geist wie das Konzil sagt - der institutionellen Anerkennung voraus. Dies kann auch für die Anerkennung der Ämter und für die Sukzessionsproblematik von Bedeutung sein. Damit sind keine voreiligen und unverantwortlichen Experimente gemeint. Gemeint ist vielmehr, daß es der pneumatologischen Dimension der apostolischen Sukzession entspricht, daß wir offen sind für das, was der Heilige Geist in den Kirchen wirkt. Wir werden uns darum offenhalten müssen für Wege, welche wir nicht kennen, welche aber er uns in Zukunft führen kann. Er wird uns in die ganze Wahrheit führen (Joh 16,13). Deshalb wollen wir in dieser ökumenischen Gebetswoche darum bitten, daß Gottes Geist uns zur vollen Einheit führt, damit die Kirche in einer zerrissenen Welt mehr Zeichen und Instrument der Einheit sei und damit die Welt glaube (Joh 17,21).

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@weberknecht:

 

- die Lutheraner lehnen das besondere Weihepriestertum ab, ergo ist die Sukzession nichtig. Es gibt ohne Weihe keine Sukzession, insofern stellt sich die Frage gar nicht.

 

- was meinst mit "Widerspruch katholischerseits"? Wer ist für Dich katholisch genug? Ich kenne keinen Bischof, der behauptet, die Sukzession sei sicher unterbrochen worden (und zwar für alle natürlich dann).

Ich denke, man sollte zwischen der Sukzession und der Weihe als Sakrament unterscheiden.

 

Nach dem Selbstverständnis der skandinavischen luth. Kirche besteht diese Sukzession weiterhin:

 

''Die lutherische Staatskirche Schwedens wurde im Jahr 1565 gegründet. Sie ist eine reformatorische Nationalkirche, für die die Beibehaltung des historischen Episkopats und der apostolischen Sukzession charakteristisch ist''. (Quelle)

 

Aber die Ordination von Pfarrern wird nicht als (Weihe)Sakrament betrachtet.

Damit dürfte auch keine Sukzession im katholischen Sinn gegeben sein, wohl aber im Selbstverständnis der Kirche (die darauf auch gesteigerten Wert legt).

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