Squire Geschrieben 20. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 20. Juli 2003 (bearbeitet) Als Zeuge ist man auf Anordnung des Gerichts verpflichtet, seine Aussage zu beeiden. Im Zivilprozeß ist das folgendermaßen geregelt: § 481 ZPO (Abs. 1) : Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: »Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden« vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): »Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.« (Abs. 2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: »Sie schwören« vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): »Ich schwöre es.« (Abs. 3) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen. (...) § 484 (Abs. 1) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen. (Abs. 2) Die Bekräftigung wird in der Weise abgegeben, dass der Richter die Eidesnorm als Bekräftigungsnorm mit der Eingangsformel: »Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht« vorspricht und der Verpflichtete darauf spricht: »Ja«. (...) Obwohl Jesus sich bei Matthäus gegen das Schwören ausspricht, läßt die Kirche eine Eidesleistung mit religiöser Beteuerung zu. Im KKK steht dazu: 2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. Meiner Meinung nach ist die Aussage in Nr. 2154 eine sehr freie Interpretation der Bibel. Naheliegender wäre es, den religiös begründeten Eid vollständig abzulehnen. Wenn man vor Gericht bekräftigt, die Wahrheit zu sagen, ist das eine staatliche Angelegenheit. Eine religiös begründete Wahrheitspflicht des Schwurpflichtigen sollte den Staat nichts angehen. Wenn man also die Wahl hat, sollte man m.E. immer auf die religiöse Beteuerung oder auf den Eid insgesamt verzichten. Ist jemand anderer Meinung? bearbeitet 10. August 2003 von Squire Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 20. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 20. Juli 2003 (bearbeitet) Spielt es eigentlich für die Glaubwürdigkeit des Zeugen eine Rolle, ob er auf die Bibel schwört oder nicht? (Also, ich meine, außer in Bayern natürlich ) bearbeitet 20. Juli 2003 von lissie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peter66 Geschrieben 20. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 20. Juli 2003 (bearbeitet) Angenommen... Ich würde als Atheist die religiöse Eidesformel sprechen, also: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.", danach aber das Gefühl habe, daß mir Gott nicht hilft (kein Wunder, bin ja Atheist! ), dann kann ich doch ohne meinen Schwur zu brechen Dinge tun, die der Eid eigentlich verhindern sollte, oder etwa nicht? bearbeitet 20. Juli 2003 von Peter66 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 (bearbeitet) Angenommen... Ich würde als Atheist die religiöse Eidesformel sprechen, also: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.", danach aber das Gefühl habe, daß mir Gott nicht hilft (kein Wunder, bin ja Atheist! ), dann kann ich doch ohne meinen Schwur zu brechen Dinge tun, die der Eid eigentlich verhindern sollte, oder etwa nicht? ganz genau. Eigentlich sollte man einen Zeugen erst mal befragen, ob er denn an Gott glaubt, und ihn das ohne religiöse Eidesformel schwören lassen. Danach darf er dann mit rel. Eidesformel schwören, daß er bei der Aussage die Wahrheit sagte. bearbeitet 21. Juli 2003 von Edith Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 (bearbeitet) Obwohl Jesus sich bei Matthäus gegen das Schwören ausspricht, läßt die Kirche eine Eidesleistung mit religiöser Beteuerung zu. Ja. Denn die Kirche beruft sich nicht nur auf Jesus, sondern auch auf die apostolische Tradition und auf das Lehramt. entfernt Im Zweifel ist erstens richtig, was der Papst sagt (ex cathedra, unfehlbar) entfernt. Zweitens ist richtig, was das Lehramt sagt, vor allem, wenn es sich auf Tradition beruft. Drittens und letztens ist richtig, was Jesus gesagt hat oder gemeint haben könnte, nach kirchlicher Interpretation (auch aus der Tradition heraus). bearbeitet 21. Juli 2003 von Lucia Hünermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 (bearbeitet) Volker, das ist falsch. "Unfehlbar" spricht der Papst eben nicht über weltliche Dinge (wie das Schwören vor einem weltlichen Gericht), sondern nur über Glaubensinhalte; der Katechismus ist keinesfalls unfehlbar - auch wenn er päpstliche Zulassung hat. Deine Verleumdung der Kirche, die auf dieser falschen Behauptung beruht, habe ich entfernt - dergleichen ist in F&A nicht zulässig. Lucia. bearbeitet 21. Juli 2003 von Lucia Hünermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 (bearbeitet) Angenommen... Ich würde als Atheist die religiöse Eidesformel sprechen, also: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.", danach aber das Gefühl habe, daß mir Gott nicht hilft (kein Wunder, bin ja Atheist! ), dann kann ich doch ohne meinen Schwur zu brechen Dinge tun, die der Eid eigentlich verhindern sollte, oder etwa nicht? Eher nicht, denn in der Praxis kommt es nicht darauf an, ob Gott hilft oder nicht. Es kommt nicht einmal darauf an, ob es einen Gott gibt. Es kommt nur darauf an, daß ein Schwur geleistet wurde. Die Mindeststrafe für Meineid ist ein Jahr Freiheitsstrafe. Die religiöse Beteuerung oder der Verzicht darauf wirken weder strafmildernd noch strafschärfend. Ob jemand tatsächlich an Gott glaubt, interessiert das Gericht nicht im geringsten. bearbeitet 21. Juli 2003 von Cano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Eigentlich sollte man einen Zeugen erst mal befragen, ob er denn an Gott glaubt, und ihn das ohne religiöse Eidesformel schwören lassen.Danach darf er dann mit rel. Eidesformel schwören, daß er bei der Aussage die Wahrheit sagte. Das bringt nicht viel, solange man nicht klärt, an welchen Gott der Zeuge glaubt. Möglicherweise glaubt der Zeuge an einen Gott, der der Meinung ist, man solle nicht richten, damit man nicht gerichtet wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Möglicherweise glaubt der Zeuge an einen Gott, der der Meinung ist, man solle nicht richten, damit man nicht gerichtet wird. das wäre natürlich blöd.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 (bearbeitet) Angenommen... Ich würde als Atheist die religiöse Eidesformel sprechen, also: "Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.", danach aber das Gefühl habe, daß mir Gott nicht hilft (kein Wunder, bin ja Atheist! ), dann kann ich doch ohne meinen Schwur zu brechen Dinge tun, die der Eid eigentlich verhindern sollte, oder etwa nicht? Mit einer solchen Auffassung wirst Du vor den weltlichen Gerichten nicht weit kommen. Allerdings werden dort in der Regel keine Versprechen auf Zukünftiges verlangt, sondern, dass Du die Wahrheit (und nichts als die Wahrheit) über bereits geschehenes sagst. Über das Recht zur Aussage-Verweigerung allerdings sollten Dich unsere Forums-Juristen belehren können ... bearbeitet 21. Juli 2003 von Lucia Hünermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Volker,das ist falsch. "Unfehlbar" spricht der Papst eben nicht über weltliche Dinge (wie das Schwören vor einem weltlichen Gericht), sondern nur über Glaubensinhalte; der Katechismus ist keinesfalls unfehlbar - auch wenn er päpstliche Zulassung hat. Deine Verleumdung der Kirche, die auf dieser falschen Behauptung beruht, habe ich entfernt - dergleichen ist in F&A nicht zulässig. Lucia. Es geht auch beim Schwören um Glaubensinhalte. Viele, die an Jesus glauben, berufen sich auf ihn und lehnen Schwören ab. Dass der Katechismus unfehlbar ist, habe ich nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass wenn der Katechismus (wie in diesem Beispiel Schwören sehr schön gezeigt wird) dies im Gegensetz zu Jesusworten geschieht, der Katechismus Leitlinie ist und nicht Jesus. Oder siehst Du nicht, dass der Katechismus Jesus widerspricht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Praxistip: Ich rate generell dazu, den Eid mit religiöser Beteuerung zu leisten. Man muß nämlich immer einkalkulieren, daß es auch gläubige Richter gibt. Bei solchen Leuten besteht die Gefahr, daß sie die Aussage eines Zeugen, der seinen Eid religiös beteuert, für glaubwürdiger halten als die eines Zeugen, der nicht religiös beteuert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 21. Juli 2003 Autor Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Dass der Katechismus unfehlbar ist, habe ich nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass wenn der Katechismus (wie in diesem Beispiel Schwören sehr schön gezeigt wird) dies im Gegensetz zu Jesusworten geschieht, der Katechismus Leitlinie ist und nicht Jesus. Oder siehst Du nicht, dass der Katechismus Jesus widerspricht? Ich sehe es auch so. Der Katechismus sagt etwas anderes als die betreffende Stelle im NT. Einige protestantische Religionsgemeinschaften, z.B. die Quäker lehnen den Eid daher auch ab. (Einem Quäker würde vermutlich ohnehin niemand eine Lüge unterstellen.) In manchen konservativ-christlichen Kreisen wird das Schwören mit religiöser Beteuerung dagegen befürwortet, weil damit gegenüber der heidnischen Welt Flagge gezeigt werden kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Ich habe nur gesagt, dass wenn der Katechismus (wie in diesem Beispiel Schwören sehr schön gezeigt wird) dies im Gegensetz zu Jesusworten geschieht, der Katechismus Leitlinie ist und nicht Jesus. Oder siehst Du nicht, dass der Katechismus Jesus widerspricht? Hallo Squire + Volker, ich sehe schon, dass eine Diskrepanz besteht zwischen der Aussage des Katechismus und den Worten Jesu. Daraus aber eine "Leitlinie" zu konstruieren, halte ich allerdings für verwegen. DIE entscheidende Instanz ist immer das eigene Gewissen. Vielen ist nun das Jesus-Wort "gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist" präsenter als das Schwur-Gebot - und sie dehnen es halt auf die Prozessordnung aus. Und noch etwas: Der Feld- Wald- und Wiesenkatholik kennt "seinen" Katechismus in der Regel nicht (es lehrt ihn auch kaum noch einer); Leitlinie ist ihm daher eher das, was er sonntags im Evangelium hört - das Wort Jesu. Gruß, Lucia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Der Feld- Wald- und Wiesenkatholik kennt "seinen" Katechismus in der Regel nicht (es lehrt ihn auch kaum noch einer); Leitlinie ist ihm daher eher das, was er sonntags im Evangelium hört - das Wort Jesu. Für den Feld-, Wald- und Wiesenkatholiken dürfte sich selten häufiger als an Weihnachten die Gelegenheit ergeben, das Wort Jesu zu hören. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Cano, Du beziehst Dich auf eine andere Personengruppe als ich - gemeint waren schon die praktizierenden Katholiken. Abgesehen davon kommt im Weihnachtsevangelium keine wörtliche Rede Jesu vor. Gruß, Lucia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Cano,Du beziehst Dich auf eine andere Personengruppe als ich - gemeint waren schon die praktizierenden Katholiken. Abgesehen davon kommt im Weihnachtsevangelium keine wörtliche Rede Jesu vor. Gruß, Lucia Der Kleine hatte da wohl noch ein paar Sprachschwierigkeiten; oder besser gesagt, er wollte noch nix sagen, oder wie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 21. Juli 2003 Melden Share Geschrieben 21. Juli 2003 Abgesehen davon kommt im Weihnachtsevangelium keine wörtliche Rede Jesu vor. ja, was hätte Baby-Jesus auch sagen sollen..... Buäääh ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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