ThomasB. Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 Ich kann mir nicht vorstellen, daß das, was hier http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,266599,00.html über die angeblichen Konsequenzen des Mißbrauchs einer Kirche gesagt wird, stimmt. Immerhin müssen ja weder Taufen noch Hochzeiten in einem Gotteshaus stattfinden. Wo sollte doe kirchenrechtliche Grundlage einer Ungültigkeit zu finden sein? Der Spiegel hat Mist erzählt, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 Dann erzählen Süddeutsche und Münchner Merkur aber auch Käse. Kann ich mir nicht vorstellen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peter Esser Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 (bearbeitet) Das wäre nicht das erste Mal. Oft steckt der Fehler in der Agenturmeldung — und wird übernommen. Der Spiegel dichtet dann noch ein wenig drum herum. Für die Leute, die Spiegelprosa lieben. bearbeitet 22. September 2003 von Peter Esser Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ketelhohn Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 Das mit der Ungültigkeit der Sakramente ist grotesker Unfug. Ich vermute, das hat KNA verzapft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 Der Spiegel hat Mist erzählt, oder? JA! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doctor Angelicus Geschrieben 22. September 2003 Melden Share Geschrieben 22. September 2003 Der Spiegel hat Mist erzählt, oder? JA! Definitiv! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Das mit der Ungültigkeit der Sakramente ist natürlich kompletter Unfug! Ich denke es passt einfach besser ins Katholiken-Klischee des Spiegel. Das KNA das verzapft haben soll, ist wohl eher ein KNA-Klische Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Was ist dann mit dem Zitat des Bischofs? Auf was könnte sich das dann bezogen haben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Das mag ja sein, dass das Quatsch ist. Der Quatsch stammt dann aber vom Nachfolger desjenigen Esels, der den Pornofilmern ihr schlüpfriges Werk erlaubte: Dem Pfarrer der dortigen Gemeinde. Zitat: 12. September 2003 / 13:42:03 Weil in einer italienischen Dorfkirche vor fünf Jahren heimlich ein Pornofilm gedreht wurde, sind alle seither dort vollzogenen Zeremonien ungültig. Dies erklärte der zuständige Priester in der Abbruzzen-Gemeinde Gioia Vecchio am Donnerstag. Quelle: rna/sda/afp (zitiert nach link). Oder hier Oder hier. dort liest man u.a. auch: "Laut Kirchenrecht ist ein Erlass des zuständigen Bischofs notwendig, um allen nach 1998 in Gioia Vecchio abgehaltenen Hochzeiten, Taufen, Kommunionsfeiern und Trauergottesdiensten nachträglich Gültigkeit zu verleihen." Jetzt würde mich aber wirklich interessieren, ob an der Behauptung, das Kirchenrecht verlange eine Bestätigung des Bischofs, etwas dran ist. Oder ob die Schreiberlinge wirklich nur einer vom anderen abschreiben. Und bitte: Jetzt nicht mit Logik argumentieren, denn es handelt sich um Kirchenrecht, da ist die Antwort eine faktisch-empirische ("was steht da") und keine deduktiv logische ("was sollte dort logischerweise stehen"). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Hallo, ist es nicht: Die Trauung ist nicht an eine Feier in einer Kirche gebunden. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Bischof eine Dispenz für eine Kirchliche Trauung geben muss, aber diejenige, dass die Kirche entweiht sei, ist nicht dabei. Viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 (bearbeitet) Hallo, ist es nicht: Die Trauung ist nicht an eine Feier in einer Kirche gebunden. Eigentlich schon (cf. c. 1118). Bezügl. der Entweihung/Schändung von Kirchen gelten die cc. 1210-1212. bearbeitet 23. September 2003 von Juergen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Hallo, ist es nicht: Die Trauung ist nicht an eine Feier in einer Kirche gebunden. Eigentlich schon (cf. c. 1118). Bezügl. der Entweihung/Schändung von Kirchen gelten die cc. 1210-1212. Aber doch nicht die Gültigkeit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Hallo Mat! Ich gebe Dir völlig Recht! Es hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit! Im Falle, wenn ein Mann der nicht gültig zum Priester geweiht ist, aber dennoch sakramentale Handlungen vollzieht werden diese im Nachhinein saniert, d.h. für gültig erklärt. Ein Gläubiger der im guten Glauben brei einem vermeintlichen Priester beichtet braucht die Beichte nicht zu wiederholen, da in diesem Fall die Kirche das Problem an der Wurzel saniert :-) Wenn also sogar etwas eigentlich ungültiges gültig werden kann durch "sanatio in radice" warum sollte dann alles ungültig werden, nur weil der Sakalraum unwissentlich entweiht war. Dann wäre ja im Prinzip jede Handlung möglicherweise ungültig. Wer weiß denn was so alles in der Kirche passieren kann. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 ...Ein Gläubiger der im guten Glauben brei einem vermeintlichen Priester beichtet braucht die Beichte nicht zu wiederholen, da in diesem Fall die Kirche das Problem an der Wurzel saniert :-) Wenn also sogar etwas eigentlich ungültiges gültig werden kann durch "sanatio in radice" warum sollte dann alles ungültig werden,... Eine "sanatio in radice" gibt es nur im Eherecht, nicht allgemein bei anderen Sakramenten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 im Nachhinein saniert Nur aus reiner Neugiert: heißt das tatsächlich "Saniert", oder eher "sanktioniert"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Hallo, ist es nicht: Die Trauung ist nicht an eine Feier in einer Kirche gebunden. Eigentlich schon (cf. c. 1118). Bezügl. der Entweihung/Schändung von Kirchen gelten die cc. 1210-1212. Aber doch nicht die Gültigkeit So einfach ist das ja nicht. Der Canon fällt unter die Canones der Eheschließungsform. Damit könnte es sich ggf. um einen Formfehler handeln. Allerdings kann von diesem Canon der Ortsordinarius oder Pfarrer dispensieren, so daß eine Ehe eigentlich überall (auf dem Gebiet der Pfarrei) geschlossen werden kann. Es ist aber nur von "Pfarrkirche" die Rede. Und selbst nach einer "Schändung" bleibt es die Pfarrkirche - sie muß ja nicht neu geweiht werden etc. Und in jeder rechtmäßig geweihten oder gesegneten Kirche können Gottesdienste stattfinden (c. 1219). Selbst wenn die Schändung bekannt gewesen wäre, dann wäre zwar die Handlung möglicherweise "unerlaubt" (c. 1211) aber eben nicht ungültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Vor einigen Jahren starb im Petersdom mal jemand und noch am selben Abend musste der Erzpriester der Vatikanbasilika die Kirche irgendwie reinigen, ausräuchern oder sowas in der Art. Was war dann das? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 (bearbeitet) Vor einigen Jahren starb im Petersdom mal jemand und noch am selben Abend musste der Erzpriester der Vatikanbasilika die Kirche irgendwie reinigen, ausräuchern oder sowas in der Art. Was war dann das? Der Ritus steht im Rituale Romanum. - Das Ding hab' ich aber nicht da; man kann ja nicht alles besitzen. Aber zu dem Thema einige Zitat aus dem Zeremoniale: 1085. Verbrechen, die in einer Kirche begangen werden, betreffen und verletzen in gewisser Weise die gesamte Gemeinschaft der an Christus glaubenden Brüder und Schwestern, deren Zeichen und Abbild das geheiligte Gebäude ist.Vergehen und Verbrechen dieser Art sind jene, durch die die heiligen Mysterien, besonders die eucharistischen Gestalten, geschändet werden und die Kirche verächtlich gemacht wird, sowie solche, die die Würde des Menschen und der menschlichen Gesellschaft schwerwiegend verletzen. Eine Kirche wird geschändet durch dort geschehene, schwere verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind, daß es nicht mehr erlaubt ist, in ihr Gottesdienst zu halten bis die Schändung durch einen Bußritus behoben ist. 1086. Die Schändung einer Kirche ist möglichst bald durch einen Bußritus zu beheben; bis jedoch der Ritus vollzogen ist, dürfen weder die Eucharistie noch andere Sakramente und die übrigen Gottesdienste in ihre gefeiert werden. Es ist höchst angemessen, die Gläubigen durch die Verkündigung des Wortes Gottes und durch Andachtsübungen auf den Bußritus einzustimmen, ja sie durch die Feier des Bußsakramentes innerlich zu erneuern. Als Zeichen der Buße wird der Altar abgedeckt; es werden alle zeichen der Freude und Festlichkeit entfernt: brennende Lichter, Blumen und dergleichen. 1087. Es ist Sache des Diözesanbischofs, dem Bußritus vorzustehen, um zu verdeutlichen, daß nicht nur die jeweilige Ortsgemeinde, sondern die ganze Ortskirche an dem Ritus teilhat und zu umkehr und Buße bereit ist. Je nach den Gegebenheiten entscheidet der Bischof zusammen mit dem jeweiligen Kirchenrektor der Ortsgemeinde, ob eine Eucharistiefeier oder ein Wortgottesdienst stattfinden soll. Der Ablauf in Stichpunkten: - Versammlung der Gemeinde in einer Nachbarkirche oder außerhalb der Kirche - Prozession in die Kirche (mit Singen der Allerheiligenlitanei) alternativ: Versammlung der Gemeinde in der Kirche - Segnung des Weihwassers - Besprengung der Gläubigen, des Altars und der Wände der Kirche mit Weihwasser - Wortgottesdienst (- wenn die Allerheiligenlitanei schon gesungen wurde entfallen die Fürbitten) - decken des Altares (Tuch, Kerzen, ggf. Blumen etc.) - Eucharistiefeier - wurde die Eucharistie selbst geschändet folgt kein Entlassteil sondern eine Aussetzung mit eucharistischem Segen bearbeitet 23. September 2003 von Juergen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Simone Geschrieben 23. September 2003 Melden Share Geschrieben 23. September 2003 Vor einigen Jahren starb im Petersdom mal jemand und noch am selben Abend musste der Erzpriester der Vatikanbasilika die Kirche irgendwie reinigen, ausräuchern oder sowas in der Art. Was war dann das? Wirklich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn jemand auf ganz natürlichem Weg in einer Kirche stirbt, auch so eine Zeremonie vollzogen wird. Der Tod gehört doch untrennbar zum Leben dazu, und ist nicht etwas, das "verunreinigt" oder für das Buße geleistet werden sollte! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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