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Missio Canonica


Pippimaus

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Wenn jemand ein Fach wie Religionskunde unterrichten soll, klar, dann gibt er Sachwissen weiter und muss nicht selbst praktizierender Christ sein.

das ist das Ende.

 

Und dafür bräuchte man keine "Missio".

Fragt Euch mal, was das Wort bedeutet.

 

Mein Gott....

Nö, Edith. Für mich war mein atheistischer Religionslehrer der Anfang ...

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Fargt Euch lieber mal, was Schule bedeutet. Vor allem staatliche.

Diese Frage hat der Papst 1996 in Berlin ganz klar beantwortet. Im Olympiastadion hat er mit Blick auf die Diskussion um LER in Brandenburg wörtlich gesagt: "Neutral ist der Staat, nicht der Religionsunterricht." Von daher finde ich heute übrigens einen Wahlpflichtbereich mit konfessionellem Religionsunterricht und anderen gleichberechtigten Angeboten angemessener, als die geltende Regelung RU mit Abmeldemöglichkeit und "Ersatz"-fach.

 

Beim o.g. Satz des Papstes gab es übrigens tosenden Applaus und eine reichlich saure Miene bei Brandenburgs Laberstolpe.

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Wobei es schon eine sehr interessante Frage ist, inwiefern bei zunehmender Säkulaisierung des Staates den Kirchen noch die Möglichkeit zugebilligt werden sollte, die ganze junge Generation in den Räumen des Staates und innerhalb deren Bildungspläne mit ihrer Weltanschauung zu beschallen?

 

Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben? Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg?

 

Laura

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Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben?

- die Mathematiker

- die Physiker

- die Chemiker

- die Biologen

- ...

 

Man fragt sich:

Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg?
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Wobei es schon eine sehr interessante Frage ist, inwiefern bei zunehmender Säkulaisierung des Staates den Kirchen noch die Möglichkeit zugebilligt werden sollte, die ganze junge Generation in den Räumen des Staates und innerhalb deren Bildungspläne mit ihrer Weltanschauung zu beschallen?

 

Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben? Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg?

 

Laura

Genau das ist ja mit Wahlpflichtbereich gemeint.

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Die Idee des Vorbilds hat sicher was, teilweise wirds aber auch übertrieben. Eine Bekannte hat vom Schulamt eine Vorladung bekommen weil sie mit einem Mann zusammenwohnt ohne mit ihm verheiratet zu sein. Das war dem Amt aufgrund der Meldedaten bekannt. Meine Bekannte hat am Amt dann den Fall dahingehend aufgeklärt, dass sie sehr wohl mit dem Mann verheiratet sei, aber eben nur kirchlich (der Dispensgrund von der staatlichen Ehe war dass er noch studiert und eine staatliche Ehe finanzielle Nachteile für beide bringen würde). Insofern lag auch nach kirchlichen Moralvorstellungen keine "Schieflage" vor. Trotzdem hat die Frau vom Schulamt ihr Vorhaltugen gemacht, was dass nicht für eine schlechte Optik macht wenn sie mit einem Mann zusammenwohnt und nicht den gleichen Familiennamen hat und dass sie da schleunigst was ändern soll. Das geht meines Erachtens zu weit, da wird die Angst in der Öffentlichkeit einen falschen Schein zu erwecken über die wahren Verhältnisse gestellt. Das kanns auch nicht sein.

Bitte, was geht denn das ein Amt an? :blink: Das ist ja grauenvoll!

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Justin Cognito
Die Idee des Vorbilds hat sicher was, teilweise wirds aber auch übertrieben. Eine Bekannte hat vom Schulamt eine Vorladung bekommen weil sie mit einem Mann zusammenwohnt ohne mit ihm verheiratet zu sein. Das war dem Amt aufgrund der Meldedaten bekannt. Meine Bekannte hat am Amt dann den Fall dahingehend aufgeklärt, dass sie sehr wohl mit dem Mann verheiratet sei, aber eben nur kirchlich (der Dispensgrund von der staatlichen Ehe war dass er noch studiert und eine staatliche Ehe finanzielle Nachteile für beide bringen würde). Insofern lag auch nach kirchlichen Moralvorstellungen keine "Schieflage" vor. Trotzdem hat die Frau vom Schulamt ihr Vorhaltugen gemacht, was dass nicht für eine schlechte Optik macht wenn sie mit einem Mann zusammenwohnt und nicht den gleichen Familiennamen hat und dass sie da schleunigst was ändern soll. Das geht meines Erachtens zu weit, da wird die Angst in der Öffentlichkeit einen falschen Schein zu erwecken über die wahren Verhältnisse gestellt. Das kanns auch nicht sein.

Bitte, was geht denn das ein Amt an? :blink: Das ist ja grauenvoll!

Das find ich auch ..... ist aber sicher in dieser doch eher "absurden" Konstellation ein Ausnahmefall gewesen (und ging von der Schulamtsmitarbeiterin aus und nicht von "übergeordneter" Stelle). Vielleicht hatte sie einfach eine schlechte Woche gehabt ..... Im übrigen ist bei der Sache weiter nichts passiert ... und die standesamtliche Hochzeit folgt ohnehin bald. Und da sie einen gemeinsamen Familennamen planen wird spätestens dann wieder "alles in Butter" sein.

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Wie jetzt? Da bin ich nicht mitbekommen...

Eine staatliche Stelle schnüffelt im Privatleben von Lehrern rum?

Wenn es irgendein hochoffiziöses Diözesenamt wäre könnte man ja sagen: Das ist der Job der Kirche und wer schwimmen geht muss damit rechnen nass zu werden. Aber eine staatliche Stelle??

 

Die spinnen die Österreicher...

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Das Schulamt ist eine diözesane Einrichtung

Da wäre es doch leicht gewesen, den kirchkichen Personenstand zu erfahren. Anruf beim Taufpfarramt hätte genügt (dieses ist normalerweise den Diözesen bekannt). Denken müsste man halt. Oder war es die übereilte Reaktion auf die Beschwerde von jemandem "Reaktionären".

(um eine prompte Antwort liefern zu können, die hier im Forum in einem anderen kirchlichen Kontext vermisst wird)

 

Elisabeth

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Wobei es schon eine sehr interessante Frage ist, inwiefern bei zunehmender Säkulaisierung des Staates den Kirchen noch die Möglichkeit zugebilligt werden sollte, die ganze junge Generation in den Räumen des Staates und innerhalb deren Bildungspläne mit ihrer Weltanschauung zu beschallen?

 

Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben? Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg?

 

Laura

So würde ich meinen, aber es wird noch eine Weile dauern. Das Privileg ist nämlich uralte Infrastruktur. Viele Menschen denken da nicht weiter. "RU in der Schule gehört sich halt".

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......und ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. (Art. 7)

bearbeitet von Elima
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Wobei es schon eine sehr interessante Frage ist, inwiefern bei zunehmender Säkulaisierung des Staates den Kirchen noch die Möglichkeit zugebilligt werden sollte, die ganze junge Generation in den Räumen des Staates und innerhalb deren Bildungspläne mit ihrer Weltanschauung zu beschallen?

 

Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben? Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg? 

So würde ich meinen, aber es wird noch eine Weile dauern. Das Privileg ist nämlich uralte Infrastruktur. Viele Menschen denken da nicht weiter. "RU in der Schule gehört sich halt".

Solange man keine vernünftigen flächendeckenden Alternativkonzepte anbieten kann (geht ja schon im Kiga los, wo nahezu jede Einrichtung ihr eigenes Konzeptsüppchen kocht), liegt es nahe, daß zuviel Wertevermittlung und moralische Erziehung auf der Strecke bleibt. Das ist schon in den Familien heftig genug.

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Justin Cognito
Das Schulamt ist eine diözesane Einrichtung

Da wäre es doch leicht gewesen, den kirchkichen Personenstand zu erfahren. Anruf beim Taufpfarramt hätte genügt (dieses ist normalerweise den Diözesen bekannt). Denken müsste man halt. Oder war es die übereilte Reaktion auf die Beschwerde von jemandem "Reaktionären".

(um eine prompte Antwort liefern zu können, die hier im Forum in einem anderen kirchlichen Kontext vermisst wird)

 

Elisabeth

Woher sie die Information dass hier zwei Menschen mit unterschiedlichen Familiennamen zusammen wohnen hatte, weiß ich auch nicht, als Beweis legte sie jedenfalls die Meldezettel vor. Der Skandal liegt für mich eher darin, dass der Mitarbeiterin auch das Vorliegen einer Ehe nicht ausreichte, sondern sie vehement darauf drängte dass die beiden auch staatlich heiraten und den gleichen Familiennamen tragen, damit kein falscher Anschein entstehen kann .....

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Wie jetzt? Da bin ich nicht mitbekommen...

Eine staatliche Stelle schnüffelt im Privatleben von Lehrern rum?

Wenn es irgendein hochoffiziöses Diözesenamt wäre könnte man ja sagen: Das ist der Job der Kirche und wer schwimmen geht muss damit rechnen nass zu werden. Aber eine staatliche Stelle??

 

Die spinnen die Österreicher...

Würde in meinem Bistum nicht passieren!

Was in Köln passieren könnte, weiß ich nicht, glaube es aber auch nicht.

 

Laura

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Das Schulamt ist eine diözesane Einrichtung

Da wäre es doch leicht gewesen, den kirchkichen Personenstand zu erfahren. Anruf beim Taufpfarramt hätte genügt (dieses ist normalerweise den Diözesen bekannt). Denken müsste man halt. Oder war es die übereilte Reaktion auf die Beschwerde von jemandem "Reaktionären".

(um eine prompte Antwort liefern zu können, die hier im Forum in einem anderen kirchlichen Kontext vermisst wird)

 

Elisabeth

Woher sie die Information dass hier zwei Menschen mit unterschiedlichen Familiennamen zusammen wohnen hatte, weiß ich auch nicht, als Beweis legte sie jedenfalls die Meldezettel vor. Der Skandal liegt für mich eher darin, dass der Mitarbeiterin auch das Vorliegen einer Ehe nicht ausreichte, sondern sie vehement darauf drängte dass die beiden auch staatlich heiraten und den gleichen Familiennamen tragen, damit kein falscher Anschein entstehen kann .....

Der Skandal liegt bei mir eigentlich schon viel früher. Bei der "Informationsbeschaffung" nämlich...

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Der Skandal liegt für mich eher darin, dass der Mitarbeiterin auch das Vorliegen einer Ehe nicht ausreichte,

Nein, alleine schon das Verlangen einer Ehe halte ich für ausreichend skandalös - aber es ist wohl nur eine logische Folge der "Lehre".

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Das Schulamt ist eine diözesane Einrichtung

Achsooo! Ich dachte, dass das eine staatliche (österreich'sche) Einrichtung wäre. Na dann ist ja alles in Ordnung (Wer sich der Schlafzimmerpolizei aussetzt sollte wissen was er tut).

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Wobei es schon eine sehr interessante Frage ist, inwiefern bei zunehmender Säkulaisierung des Staates den Kirchen noch die Möglichkeit zugebilligt werden sollte, die ganze junge Generation in den Räumen des Staates und innerhalb deren Bildungspläne mit ihrer Weltanschauung zu beschallen?

 

Müssten dann nicht eigentlich auch andere Gemeinschaften dieses Recht haben? Ist dies nicht auf Dauer ein unzulässiges Privileg?

 

Laura

So würde ich meinen, aber es wird noch eine Weile dauern. Das Privileg ist nämlich uralte Infrastruktur. Viele Menschen denken da nicht weiter. "RU in der Schule gehört sich halt".

Guckst du hier!

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Das Privileg steht vor allem im GG und deshalb wird's wohl noch einige Zeit bestehen bleiben. (Das jetzt ohne "Fraktions-Häme", einfach als Anmerkung)

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Vor allem fällt Artikel 7 unter den Ewigkeitsartikel und ist in seinem Kern unantastbar. Das macht die Sache noch um einiges schwieriger (mal ganz abgesehen davon, dass sich keine Koalition ankündigt, die ein Interesse hätte das ganze zu ändern - die einzigen denen ich das zutrauen würde wäre FDP und Bündnis 90/Die Grünen und die kriegen auf absehbare Zeit keine 2/3-Mehrheit :blink:).

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die einzigen denen ich das zutrauen würde wäre FDP und Bündnis 90/Die Grünen und die kriegen auf absehbare Zeit keine 2/3-Mehrheit :)).

Das wär ja auch noch schöner... :blink:

 

Unter die Ewigkeitsklausel von 79,3 fällt der RU übrigens nicht, denn darin wird festgelegt, dass Änderungen der in den "Artikeln 1 und 20" (nicht "1 bis 20") unzulässig sind. Worunter es allerdings fällt, ist der Art. 19...

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die einzigen denen ich das zutrauen würde wäre FDP und Bündnis 90/Die Grünen und die kriegen auf absehbare Zeit keine 2/3-Mehrheit :)).

Das wär ja auch noch schöner... :blink:

 

Unter die Ewigkeitsklausel von 79,3 fällt der RU übrigens nicht, denn darin wird festgelegt, dass Änderungen der in den "Artikeln 1 und 20" (nicht "1 bis 20") unzulässig sind. Worunter es allerdings fällt, ist der Art. 19...

Stimmt, man sollte genauer lesen lernen.

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