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Hochämter


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Franciscus non papa
An welchen Feiertagen wird ein Hochamt abgehalten?

 

Wann darf man eigentlich weihräuchern? Gibt es da Vorschriften?

hochamt ist eine imgrunde veraltete bezeichnung für eine "missa cantata" also eine gesungene messe, meist auch levitiert - also unter mitwirkung von diakon und subdiakon (diese weihestufe gibt es seit dem vat II. nicht mehr) - gehalten.

 

heute wird oft der hauptgottesdienst am sonntag hochamt genannt, eigentlich eine bezeichnung die mittlerweile sinnlos ist.

 

weihrauch kann immer dann verwendet werden, wenn man ihn als feierliche zusätzliche handlung einsetzen will.

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Ok, ich habe mich da vielleicht etwas irreführend ausgedrückt. Welche Messen werden besonders feierlich begangen (Kirchenfeiertage)? Die großen sind ja bekannt, aber inwieweit zählen kleinere Feste dazu (Christkönig kenne ich zB eher als Feiertag in der Militärseelsorge)?

 

Wie wichtig sind eigentlich Patronats- und Kirchweihfest für eine Gemeinde? Hier wird das Kirchweihfest gar nicht begangen und das Patronatsfest fiel dieses Mal (zum ersten Mal) auch komplett flach. Dafür hatten wir besonders an Franziskus an dem entsprechenden Sonntag erinnert, der aber in keinem Zusammenhang steht.

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Franciscus non papa

also ich versuche mal zu erklären:

 

liturgisch unterscheidet man:

 

hochfest (1. klasse) - mit gloria und credo (credo allerdings nicht in der osternacht - wegen der tauferneuerung und dem taufbekenntnis) an den 2. feiertagen, am karfreitag ...)(kein gloria natürlich an allerseelen) die sonntage der adventszeit, des gesamten osterfestkreises (also auch fastensonntage) sind sozusagen 1. klasse

 

fest (2. klasse) - mit gloria aber ohne credo (kein gloria an den sonntagen der advents- und fastenzeit) - die meisten sonntage sind feste 2. klasse

 

gedenktag (3. klasse) - sind die meisten der heiligenfeste

 

einfache tage - wochentage (4. klasse)

 

dafür gibts den generalkalender der gesamtkirche

eigenkalender der bistümer und schliesslich auch die eigenfeste einer kirche

 

hochfest sind in jeder kirche der tag der weihe, und auch das fest ihres namens, oder das fest eines heiligen, der dort begraben ist..

 

wie feierlich das dann in der praxis gefeiert wird, liegt ja immer auch den vor ort gegebenen möglichkeiten.

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naja die möglichkeiten für einen speziellen sonntagsgottesdienst zum kirchweih- oder patronatsfest sollten doch immer gegeben sein...

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Den Vorredner/innen hinzufügen könnte man, das es natürlich auch noch lokale Hochfeste gibt:

 

so zum Beispiel wichtige Bistumsheilige (in Köln z.B. der Heilige Maternus oder Ursula und ihre Gefährtinnen oder das Domweihfest)

 

oder in den Pfarreien, das Kirchweihfest oder das Patronatsfest, meißtens kombiniert an einem vorausgeenden, oder nachfolgenden Sonntag.

 

Die geistlichen Gemeinshaften, dürfen auch ihre Feste gestuft bis zum Rang eines Hochfestes feiern, auch an Sonntagen beim Gründer der Gemeinschaft, sofern Heilig gesprochen.

 

Franz-Xaver

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also ich versuche mal zu erklären:

 

liturgisch unterscheidet man:

 

hochfest (1. klasse) ...

fest (2. klasse) ...

gedenktag (3. klasse) ...

einfache tage - wochentage (4. klasse)

versucht mißglückt

 

die einteilung in klassen ist abgeschafft, da muß man sie auch nicht wieder einführen und schon gar nicht so *********weise.

 

 

Edit: Beleidigung entfernt

Ellen

bearbeitet von Eifellady
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also ich versuche mal zu erklären:

 

liturgisch unterscheidet man:

 

hochfest (1. klasse) ...

fest (2. klasse) ...

gedenktag (3. klasse) ...

einfache tage - wochentage (4. klasse)

versucht mißglückt

 

die einteilung in klassen ist abgeschafft, da muß man sie auch nicht wieder einführen und schon gar nicht so ********** weise

Sorry Osmund,

 

das sehe ich keinesfalls so. Aber Du kannst uns ja 'mal an Deiner großen Weisheit teilhaben lassen und uns Unwissenden zeigen, wie mans besser macht,

 

viele Grüße

 

Matthias

 

 

 

Edit: Beleidigung aus Zitat entfernt

Ellen

bearbeitet von Eifellady
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Franciscus non papa
also ich versuche mal zu erklären:

 

liturgisch unterscheidet man:

 

hochfest (1. klasse) ...

fest (2. klasse) ...

gedenktag (3. klasse) ...

einfache tage - wochentage (4. klasse)

versucht mißglückt

 

die einteilung in klassen ist abgeschafft, da muß man sie auch nicht wieder einführen und schon gar nicht so *********** weise

schau einfach mal in ein direktorium, dann wirst du sehen:

direktorium des bistums limburg 2002/2003

Liturgischer Rang

 

H     Hochfest

F      Fest

G     Gedenktag

g     nichtgebotener Gedenktag

1     Rang eines Hochfestes

2     Rang eines Festes

3     Rang eines gebotenen Gedenktages oder höheren Wochentages

4     Rang eines einfachen Wochentages

 

ob man das nun mit dem alten begriff klasse belegt oder nicht, ist unwesentlich.

ich frage mich nur, warum du in einer solchen frage so aggressiv reagierst.

 

Edit: Beleidigung aus Zitat entfernt

Ellen

bearbeitet von Eifellady
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hochamt ist eine imgrunde veraltete bezeichnung für eine "missa cantata" also eine gesungene messe, meist auch levitiert - also unter mitwirkung von diakon und subdiakon (diese weihestufe gibt es seit dem vat II. nicht mehr) - gehalten.

Du scheinst ja Ahnung zu haben, daher eine Frage, die aber ein bischen vom Thema wegführt:

 

Wieso gibt es in der von ROm pro forma naerkannten "Priesterbruderschaft St. Petrus" immer noch die 4 niederen Weihegrade?

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hochamt ist eine imgrunde veraltete bezeichnung für eine "missa cantata" also eine gesungene messe, meist auch levitiert - also unter mitwirkung von diakon und subdiakon (diese weihestufe gibt es seit dem vat II. nicht mehr) - gehalten.

Du scheinst ja Ahnung zu haben, daher eine Frage, die aber ein bischen vom Thema wegführt:

 

Wieso gibt es in der von ROm pro forma naerkannten "Priesterbruderschaft St. Petrus" immer noch die 4 niederen Weihegrade?

Vermutlich aus Gründen der Konzession,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Franciscus non papa

hm - dass es in der priesterbruderschaft diese weihegrade noch geben soll habe ich gerade von dir zum erstenmal gehört.

 

das würde ja bedeuten, dass die ihre eigenen bischöfe haben, die die niederen weihen vornehmen. kann ich mir schlecht vorstellen.

 

auch vor dem konzil war es oft so, dass die niederen weihen "paketweise" erteilt wurden, also mehrere auf einmal. die "dienste" die die niederen weihen bezeichnen gibt es natürlich noch immer, z.b. lector, ostiar, .....

 

aber schon immer galten die niederen weihen nicht als sakrament! dies war immer den drei weihestufen bischof - priester - diakon vorbehalten.

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hm - dass es in der priesterbruderschaft diese weihegrade noch geben soll habe ich gerade von dir zum erstenmal gehört.

 

das würde ja bedeuten, dass die ihre eigenen bischöfe haben, die die niederen weihen vornehmen. kann ich mir schlecht vorstellen.

Naja, man kann jeden Gedankeaustausch töten, indem man sagt "glaub ich nicht"

Was soll ich tuen? Soll ich schreiben "Doch, bei der Petrusbruderschaft gibt es die 4 niederen Weihegrade". Dann schreibst Du vermutlich zurück "Ich sage aber immer einmal öfter 'nein', als du 'doch' sagst" ... :angry:

 

 

Die Weihen erteilen bei denen immer irgendwelche Rechtsaussen-Leute. Meist wohl der Erzbischof von Liechtenstein.

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Hallo Franz!

 

Doch! Die Priesterbruderschaft St.Petrus nimmt mit Zustimmung Roms alle 7 Weihegrade vor. Diese Weihen werden von Bischöfen deutscher Diözesen aber auch von ranghohen Kurienprälaten aus Rom vorgenommen. Ich bin selbst von einem Bischof zum Diakon und Priester geweiht worden der auch Subdiakone in Wigrathsbad geweiht hat. Wir haben vorher gewitzelt ob wir ihn fragen sollen, ob er auch das richtige Formular dabei hat und nicht ausversehen uns zu Subdiakonen weiht.

 

Franz-Xaver

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Franciscus non papa

och mehlspeise, ich hab doch nur gemeint, dass ich mir das schlecht vorstellen kann - sein kann es ja durchaus. es ist ja letztlich nur eine beauftragung....

 

und wenn die halt wert drauf leben, die niederen weihestufen zu behalten - wenn es ihnen guttut -

 

also: ich habe ausdrücklich nicht nein gesagt :angry:

 

nachtrag:

 

habe gerade gelesen, dass du recht hast - danke franz-xaver!

bearbeitet von Oestemer
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...subdiakon (diese weihestufe gibt es seit dem vat II. nicht mehr) ...

was soll das mit dem zweite vatikanischen konzil zu tun haben? *** die abschaffung geschah erst 1972

 

***Eine einen Autoren angreifende Bewertung entfernt***

bearbeitet von Wattoo
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Hallo Franz!

 

Doch! Die Priesterbruderschaft St.Petrus nimmt mit Zustimmung Roms alle 7 Weihegrade vor. Diese Weihen werden von Bischöfen deutscher Diözesen aber auch von ranghohen Kurienprälaten aus Rom vorgenommen. Ich bin selbst von einem Bischof zum Diakon und Priester geweiht worden der auch Subdiakone in Wigrathsbad geweiht hat. Wir haben vorher gewitzelt ob wir ihn fragen sollen, ob er auch das richtige Formular dabei hat und nicht ausversehen uns zu Subdiakonen weiht.

 

Franz-Xaver

Hallo Franz-Xaver,

 

wie ist denn das kirchenrechtlich zu beurteilen?

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Franciscus non papa

cool down

 

die abschaffung der niederen weihestufen einschliesslich des subdiakonates sind ja eine folge der beschlüsse des zweiten vaticanums.

 

nochmal - wir unterhalten uns hier in aller freundschaft über liturgie - warum machst du mich ständig von der seite an???

bearbeitet von Oestemer
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warum machst du mich ständig von der seite an???

***

 

Pöbeleien gelöscht - Osmund - bitte wahre doch den Ton und die Form!

bearbeitet von Wattoo
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warum machst du mich ständig von der seite an???

***

 

Pöbeleien gelöscht - Osmund - bitte wahre doch den Ton und die Form!

Ja, war klar, dass Du editiert wirst, aber der Spruch war eigentlich nicht schlecht ... merk ich mir ... :angry:

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Hallo Matthias!

 

Die kircherechtliche Beurteilung ist klar. Die Bruderschaft hat als Gemeinschaft ein vom Vatikan genehmigtes Eigenrecht, so wie unierte Kirchen auch ein Eigenrecht haben. Die Weihen sind gültig. Aber was nützt es einem der Súbdiakon ist und nicht die Diakonenweihe emfagen hat? Er darf nach Tridentinischem Ritus bei einem "mehrspännigen" Hochamt eng umgrenzte Funktionen wahrnehmen. Wems gefällt?

 

Jede Pastoral- oder Gemeindereferentin darf da in der neuen Liturgie mehr tun. Die werden übrigens auch beauftragt. :angry:

 

Franz-Xaver

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Die kircherechtliche Beurteilung ist klar. Die Bruderschaft hat als Gemeinschaft ein vom Vatikan genehmigtes Eigenrecht, so wie unierte Kirchen auch ein Eigenrecht haben. Die Weihen sind gültig. Aber was nützt es einem der Súbdiakon ist und nicht die Diakonenweihe emfagen hat? Er darf nach Tridentinischem Ritus bei einem "mehrspännigen" Hochamt eng umgrenzte Funktionen wahrnehmen. Wems gefällt?

"Wem's gefällt?"

 

Das ist zu liberal und finde ich nicht gut. Immerhin ignorieren die einfach das geltende Kircherecht. Dass Rom das erlaubt hat, um die Schismatiker zu spalten, war doch reine Taktik. Die "Petrusbruderschaft" steht in ihrem ganzen Denken de facto nicht innerhalb der Kirche. Die nehmen der Kirche jedes Jahr Berufungen weg.

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Hallo,

 

na ja, ich denke in der Mutter Kirche ist für viele Platz, auch für die Rechtskonservativen. Warum nicht?

Ein tridentinisches Hochamt steht dem Heil genauso wenig im Wege wie eine total abgefahrene alternative Liturgie,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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