sylle Geschrieben 30. Oktober 2003 Melden Share Geschrieben 30. Oktober 2003 Hallo! Gerade eben ist ein Lieferant in unseren (parkenden) 88er Schirocco reingefahren und hat Kotflügel, Blinker / Lampeneinheit und Stoßstange mitgenommen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich am besten verfahren soll... Soll ich mehrere Kostenvoranschläge einholen? Bei dem Alter ist alleine schon ein beschädigter Blinker "wirtschaftlicher Totalschaden". Hab ich überhaupt Chancen, den Schaden ausreichend ersetzt zu bekommen? Hat jemand noch Tips, worauf ich zu achten habe? Danke sylle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 30. Oktober 2003 Melden Share Geschrieben 30. Oktober 2003 Hallo! Gerade eben ist ein Lieferant in unseren (parkenden) 88er Schirocco reingefahren und hat Kotflügel, Blinker / Lampeneinheit und Stoßstange mitgenommen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich am besten verfahren soll... Soll ich mehrere Kostenvoranschläge einholen? Bei dem Alter ist alleine schon ein beschädigter Blinker "wirtschaftlicher Totalschaden". Hab ich überhaupt Chancen, den Schaden ausreichend ersetzt zu bekommen? Hat jemand noch Tips, worauf ich zu achten habe? Danke sylle Liebe Sylle, fahre mit deinem Auto zu einem anerkannten Kfz-Schätzer (DEKRA) und lasse den Schaden schätzen. Diesen Schaden bekommst du auf jeden Fall von der gegnerischen Versicherung bezahlt (einschließlich des Schätzgutachtens). Daten der gegnerischen Versicherung bei der DEKRA etc. parat haben. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 30. Oktober 2003 Melden Share Geschrieben 30. Oktober 2003 Noch ein Zusatz: Dass du dich vorher mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzt, ist ja wohl selbstverständlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 30. Oktober 2003 Melden Share Geschrieben 30. Oktober 2003 Hab ich überhaupt Chancen, den Schaden ausreichend ersetzt zu bekommen? Ja, wenn der Zeitwert höher ist als die Reparaturkosten bzw. wenn die Reparaturkosten nicht höher sind als 130 % des Zeitwerts. Am besten gehst Du zu einem Rechtsanwalt. Dessen Kosten sind Teil des Schadens, den die gegnerische Versicherung Dir ersetzen muß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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