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"Jesus Christ Superstar" in der Kirche?


Alice Lidell

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In einer kath. Pfarrkirche des Dekanats Neustadt, Bistum Regensburg, wurde im Oktober an mehreren Terminen von einerm Chor das Musical "Jesus Christ, Superstar" aufgeführt.

 

Es wurde auch Eintritt verlangt, wenn auch nicht viel (3 €).

 

Ich weiß nicht, wie es euch damit geht, ich finde diesen Zusammenhang Kirche-Musical-Kommerz seltsam und zweischneidig. Warum erlaubt ein Pfarrer sowas?

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Hallo Alice,

 

ich könnte mir vorstellen, weil es eben nicht "West Side Story" ist, sondern Jesus als Thema hat.

 

Ist es die Musik-Richtung, die Texte, das Schauspiel, oder der Eintritt, die dich stören?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Dazu kann ich eine Anekdote erzählen.

 

Es war eine Predigt in einer katholischen Kirche in Clarholz. Es ging darum, dass die Gemeinde am Ende der Sonntagsmesse ihre JüngerInnen zu einen zukünftigen Gemeinde Ausflug einlud, so mit Busfahrt, Pause machen, Bratwurst essen und so. Natürlich für umsonst, mit dem Ergebnis das sich keine/r für anmeldete. Man überlegte woran es liegen könnte und kam zum folgenden Entschluss, noch einmal das Selbe anzubieten lediglich die Teilnahme mit einem Preis zu verbinden 5 DM oder so. Was kam dabei raus? Alle Teilnahmeplätze waren binnen kürzester Zeit "vertickert".

 

Du siehst also. Oft beleibt der Gemeinde nichts anderes übrig als ihre von "der Gesellschaft" fehlgeleiteten JüngerInnen mit den fehlleitenden Modellen der Gesellschaft zu begegnen, damit sie die Sache annehmen.

bearbeitet von Hallo
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Hier die offizielle Position der katholischen Kirche hierzu. Ich sehe das nicht so eng, auch nicht spezifisch geistliche Musik kann zum meditativen Gebet und zur Gotteserfahrung führen, mich stört es jedoch manchmal auch, wie verschiedene Leute sich bei einem Konzert in der Kirche "aufführen"...

Kongregation für den Gottesdienst

 

Erklärung über „Konzerte in Kirchen“ vom 5. November 1987

(Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 81)

 

I. Musik in Kirchen außerhalb von Liturgiefeiern

 

1. Interesse für die Musik ist eine charakteristische Ausdrucksform unserer zeitgenössischen Kultur. Dadurch, daß die klassischen Musikwerke mit Hilfe von Radio, Fernsehen, Schallplatten, Kassetten usw. leicht auch zu Hause angehört werden können, hat die Beliebtheit von Konzertaufführungen noch zugenommen. Das ist ein positives Zeichen: tragen doch Musik und Gesang viel zu geistiger Erhebung bei.

 

Die wachsende Zahl von Konzertaufführungen hat in letzter Zeit in einigen Ländern zur Folge gehabt, daß häufig auch Kirchen zur Aufführung benutzt wurden. Die dafür angegebenen Gründe sind verschiedener Art. Zunächst die Notwendigkeit von geeigneten Räumen, die nicht leicht zu finden sind; akustische Gründe, weil hierin die Kirchen im allgemeinen den Anforderungen entsprechen; ästhetische Gründe, aus dem Wunsch, dem Konzert einen schönen Rahmen zu geben: Gründe der Angemessenheit, um vielen Kompositionen ihre ursprüngliche Heimat wiederzugeben: auch rein praktische Gründe, vor allem für Orgelkonzerte: denn in fast jeder Kirche befindet sich eine Orgel.

 

2. Gleichzeitig mit dieser kulturellen Entwicklung hat sich eine neue Situation in der Kirche ergeben. Die „scholae cantorum“ oder Kirchenchöre haben nicht mehr viel Gelegenheit, ihr herkömmliches Repertoire vielstimmiger Kirchenmusik innerhalb der Feier der Liturgie darzubieten.

 

Aus diesem Grunde hat man begonnen, diese geistliche Musik in der Kirche in Form eines Konzertes aufzuführen. Dasselbe geschah mit dem gregorianischen Choral, der in die Konzertprogramme in und außerhalb der Kirche Eingang fand.

 

Eine weitere wichtige Tatsache stellt die Initiative der „geistlichen Konzerte“ dar: Sie heißen so, weil die dort aufgeführte Musik „religiöse Musik“ genannt werden kann, weil ihr Thema ein religiöses ist oder weil ihre Texte und ihr Inhalt religiös sind.

 

In manchen Fällen können solche geistlichen Konzerte auch Lesungen, Gebete und Momente der Stille einschließen. So gestaltete Konzerte können daher zu „kirchenmusikalischen Andachten“ werden.

 

3. Daß die Konzerte zunehmend in Kirchen aufgeführt werden, stellt Pfarrern und Kirchenrektoren einige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Während eine generelle Öffnung der Gotteshäuser für Konzerte aller Art Reaktionen und Tadel von seiten vieler Gläubigen hervorruft, kann auch eine unterschiedslose Verweigerung von den Konzertveranstaltern, Musikern und Sängern mißverstanden oder mit Unmut aufgenommen werden. Es ist vor allem wichtig, auf die eigentliche Bedeutung und den Zweck der Kirchen hinzuweisen. Deshalb hält es die Kongregation für den Gottesdienst für angemessen, den Bischofskonferenzen und den nationalen Kommissionen für Liturgie und Kirchenmusik im Rahmen ihrer Kompetenz einige Punkte zur Überlegung und Interpretation der kirchenrechtlichen Normen vorzulegen, die den Gebrauch verschiedener Arten von Musik in den Kirchen betreffen: Musik oder Gesang für die Liturgie, religiös inspirierte Musik, nicht religiöse Musik.

 

4. In dieser Lage müssen vor allem die bereits veröffentlichten Dokumente neu gelesen werden, besonders die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium die Instruktion Musicam Sacram vom 5. März 1967 und die Instruktion Liturgicae Instaurationes vom 5. September1970. Ferner sind die Canones 1210, 1213 und 1222 des Codex des kanonischen Rechtes (CIC) zu beachten.

 

Im vorliegenden Schreiben geht es in erster Linie um Musikaufführungen außerhalb der liturgischen Feiern.

 

Die Kongregation für den Gottesdienst möchte auf diese Weise den einzelnen Bischöfen helfen, gute pastorale Entscheidungen unter Berücksichtigung der jeweiligen sozio-kulturellen Verhältnisse zu treffen.

 

II. Punkte zur Überlegung

 

Wesen und Zweck der Kirchen

 

5. Nach der vom Rituale für Kirchen- und Altarweihe bezeugten Tradition sind die Kirchen zuallererst der Ort, an denen sich das Volk Gottes versammelt. „Dieses heilige Volk ist die Kirche. Der dreieinige Gott ist der Ursprung ihrer Einheit. Sie ist der aus lebendigen Steinen erbaute Tempel, in dem der Vater im Geist und in der Wahrheit angebetet wird. Mit Recht wird daher seit alters auch jener Bau ‚Kirche’ genannt, in dem sich die christliche Gemeinde versammelt, um das Wort Gottes zu hören, gemeinsam zu beten, die Sakramente zu empfangen und die Eucharistie zu feiern“ („Die Feier der Kirchweihe und Altarweihe“, II. Kap., Nr. 1) und diese als fortdauerndes Sakrament anzubeten.

 

Die Kirchen dürfen deshalb nicht einfach als „öffentliche“ Räume angesehen werden, die für Versammlungen jeder Art zur Verfügung stehen. Sie sind vielmehr heilige Orte, die aufgrund ihrer Weihe oder Segnung auf Dauer für den Gottesdienst „ausgesondert“ sind.

 

Als sichtbare Gebäude sind die Kirchen Zeichen für die auf Erden pilgernde Kirche; sie sind Bilder, die das himmlische Jerusalem ankündigen, und Stätten, an denen schon hier auf Erden das Geheimnis der Gemeinschaft zwischen Gott und den Menschen Wirklichkeit wird. Ob in der Stadt oder auf dem Land, die Kirche bleibt immer das Haus Gottes, das Zeichen seiner Wohnung unter den Menschen. Als solche bleibt sie heiliger Ort, auch wenn in ihr kein Gottesdienst gehalten wird.

 

In einer von Hektik und Lärm geplagten Gesellschaft sind die Kirchen vor allem in den großen Städten auch geeignete Orte dafür, daß die Menschen in Stille oder Gebet den Frieden des Geistes oder das Licht des Glaubens finden.

 

Dies wird nur dann möglich sein, wenn die Kirchen das bleiben, was sie sind. Wenn sie zu anderen, ihnen fremden Zwecken verwendet werden, dann sind sie in der Gefahr, nicht mehr ein Zeichen für die Gegenwart Gottes unter den Menschen zu sein; damit wären sie weniger fähig, ihren Beitrag zur Entfaltung des Glaubenslebens zu leisten, und das Volk Gottes würde in seiner Ehrfurchtshaltung Schaden leiden. So mahnt das Wort des Herrn: „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes sein!“ (Lk 19,46).

 

Bedeutung der Kirchenmusik

 

6. Die Kirchenmusik (musica sacra), sei sie vokal oder instrumental, verdient besondere positive Hervorhebung. Wir verstehen darunter „jene für den Gottesdienst geschaffene Musik, der Heiligkeit und Güte der Formen eigen ist“ (MS, n. 4a). Die Kirche betrachtet sie als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen“; sie erkennt ihr eine „dienende Aufgabe im Gottesdienst“ zu (vgl. SC, n. 112); sie empfiehlt, daß „der Schatz der Kirchenmusik mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werde“ (vgl. SC, n. 114).

 

Wenn die Kirchenmusik innerhalb eines Gottesdienstes aufgeführt wird, soll sie sich an dessen Eigenart anpassen. Dies verpflichtet nicht selten dazu, den Gebrauch von Werken einzuschränken, die aus einer Zeit stammen, in der die tätige Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie noch nicht als eine Quelle wahrhaft christlichen Geistes (vgl. SC, n. 14; Pius X., Tra le sollecitudini) angesehen wurde.

 

Dieser Wandel bei der Aufführung der Musikstücke ist ähnlich dem, der für andere Schöpfungen der Kunst im Bereich der Liturgiefeier vorgenommen wurde: so wurden die Altarräume mit Priestersitz, Ambo und Altar „versus populum“ neugestaltet. Das bedeutete nicht Verachtung der Vergangenheit, sondern geschah um eines wichtigeren Zieles willen: der tätigen Teilnahme der Versammlung. Wenn damit nun manche Musikwerke in der liturgischen Feier nur beschränkt Verwendung finden, so können sie doch außerhalb des Gottesdienstes in kirchenmusikalischen Konzerten als ganzes dargeboten werden.

 

Die Orgel

 

7. Die Verwendung der Orgel allein beschränkt sich heute in der Liturgie auf wenige Gelegenheiten. Früher ersetzte die Orgel die aktive Beteiligung der Gläubigen und brachte diese manchmal in die Rolle des „stummen und untätigen Zuschauers“ der Feier (vgl. Pius XI., Divini Cultus, n. 9).

 

Die Orgel kann den Gesang der Gemeinde und auch der Schola begleiten und unterstützen. Doch soll der Klang der Orgel nicht die Gebete und Gesänge des Priesters und auch nicht die vom Lektor oder Diakon vorgetragenen Lesungen überdecken.

 

Das Schweigen der Orgel soll entsprechend der Überlieferung in den Bußzeiten (Fastenzeit und Karwoche), im Advent und bei der Totenliturgie beibehalten werden. Lediglich das Begleiten der Gesänge ist dann erlaubt.

 

Zur Vorbereitung auf die Gottesdienste und zu deren Abschluß ist auch längeres Orgelspiel angebracht.

 

Es ist sehr wichtig, daß in allen Kirchen, vor allem aber in den bedeutenderen, ausgebildete Musiker und Musikinstrumente von Qualität zur Verfügung stehen. Besondere Sorge gelte den historischen Orgeln, die wegen ihrer Eigenschaften wertvoll bleiben.

 

III. Praktische Bestimmungen

 

8. Die Ordnung, die die Benutzung der Kirchen regeln soll, stützt sich auf Can. 1210 des Codex luris Canonici. Er lautet: „An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist das verboten, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist. Der Ordinarius kann aber im Einzelfall einen anderen, der Heiligkeit des Ortes jedoch nicht entgegenstehenden Gebrauch gestatten.“

 

Der Grundsatz, daß der Benutzungszweck nicht der Heiligkeit des Ortes entgegengesetzt sein darf, bestimmt das Kriterium, nach dem Kirchen für Konzerte mit kirchenmusikalischen und religiösen Darbietungen offenstehen sollen, während sie für jede Art anderer Musik verschlossen bleiben müssen. So ist z.B. die allerschönste symphonische Musik nicht von sich aus religiös. Es muß vielmehr aus der ursprünglichen Bestimmung und dem Inhalt der Musikstücke und Gesänge klar hervorgehen, daß sie so bezeichnet werden können. Es ist nicht legitim, in einer Kirche Musik aufzuführen, die nicht religiös inspiriert ist, sondern komponiert wurde, um in bestimmten profanen Zusammenhängen aufgeführt zu werden, mag es sich dabei um klassische oder zeitgenössische, um gehobene oder volkstümliche Musik handeln. Es würde nämlich so keine Rücksicht genommen auf den sakralen Charakter der Kirche noch auf das Musikstück selbst, das in einer ihm nicht entsprechenden Umgebung aufgeführt würde.

 

Der kirchlichen Autorität obliegt es, ihre Vollmachten an den heiligen Orten frei auszuüben (vgl. Can. 1213) und folglich auch die Benutzung der Kirchen unter Wahrung ihres sakralen Charakters zu regeln.

 

9. Kirchenmusik, die für die Liturgie komponiert wurde, aber aus den erwähnten Gründen nicht mehr beim Gottesdienst verwendet werden kann, und religiöse Musik überhaupt, die sich an Texten der heiligen Schrift und der Liturgie inspiriert oder auf Gott, die Jungfrau Maria, die Heiligen und die Kirche verweist, können ihren Platz in der Kirche haben, jedoch außerhalb der liturgischen Feiern. Der Klang der Orgel sowie andere gesangliche und instrumentale Darbietungen können der Frömmigkeit oder Religion dienen und sie fördern. Solche Aufführungen außerhalb des Gottesdienstes sind besonders geeignet:

 

a) um auf die wichtigen liturgischen Feste einzustimmen oder ihnen auch außerhalb des Gottesdienstes größere Festlichkeit zu verleihen;

 

:blink: um den besonderen Charakter der verschiedenen liturgischen Zeiten zu unterstreichen;

 

c) um in den Kirchen eine Atmosphäre der Schönheit und Besinnung zu schaffen, die auch bei den der Kirche Fernstehenden die Hinneigung zu geistlichen Dingen fördert;

 

d) um eine Umgebung zu schaffen, die die Verkündigung des Wortes Gottes und seine Aufnahme erleichtert, z.B. um eine fortlaufende Evangelienlesung zu begleiten;

 

e) um die großen Schätze der Kirchenmusik, die nicht verlorengehen dürfen, am Leben zu erhalten: liturgische Kompositionen und Gesänge, die heute nicht mehr leicht und als ganze in der Liturgie Eingang finden können, wie auch geistliche Musik, wie Oratorien und Kantaten, die auch weiterhin geistliche Bereicherung vermitteln;

 

f) um den Kirchenbesuchern und Touristen zu helfen, den sakralen Charakter der Kirche besser zu verstehen: z.B. durch Orgelkonzerte, die zu bestimmten Zeiten gegeben werden.

 

10. Wenn jedoch Konzertveranstalter den Wunsch äußern, ein Konzert in einer Kirche aufzuführen, kommt es dem Ortsbischof zu, „per modum actus“ die Genehmigung zu erteilen oder sie zu verweigern. Die Erlaubnis gilt nur für einen bestimmten Termin. Daher ist eine kumulative Genehmigung, etwa für die Dauer eines Festivals oder eine Reihe von Konzerten, ausgeschlossen.

 

Hält es der Ordinarius für nötig, so kann er unter den vom Kirchenrecht in Can. 1222 § 2 vorgesehenen Bedingungen eine Kirche, die nicht mehr zum Gottesdienst verwendet wird, für die Aufführung sakraler oder religiöser Musik bestimmen und dort auch die Aufführung profaner Musik gestatten, vorausgesetzt, daß sie mit der Heiligkeit des Ortes in Einklang steht.

 

Bei dieser pastoralen Aufgabe soll dem Ordinarius die Diözesankommission für Liturgie und Kirchenmusik beratend zur Seite stehen.

 

Zum Schutz des sakralen Charakters der Kirche achte man bei der Genehmigung von Konzerten auf folgende Bedingungen, die der Ortsordinarius näher bestimmen kann:

 

a) Die Veranstalter müssen den Antrag auf Benutzung einer Kirche rechtzeitig in schriftlicher Form beim Ortsordinarius einreichen. Datum, Zeit und Programm mit Werken und Namen der Urheber sind anzugeben.

 

:P Nachdem die zuständigen Pfarrer oder Kirchenrektoren vom Ordinarius die Genehmigung erhalten haben, können sie den Chören und Orchestern, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, die Benutzung gestatten.

 

c) Der Eintritt in die Kirche muß frei und unentgeltlich sein.

 

d) Die Ausführenden und Zuhörer sollen in Kleidung und Betragen auf den sakralen Charakter des Gotteshauses Rücksicht nehmen.

 

e) Musiker und Sänger sollen möglichst nicht im Altarraum Platz nehmen. Ehrfurcht gegenüber Altar, Ambo und Priestersitz muß gewahrt werden.

 

f) Das Allerheiligste soll nach Möglichkeit in einer Seitenkapelle oder an einem anderen sicheren und geziemenden Platz aufbewahrt werden (vgl. Can. 938 § 4 CIC).

 

g) Dem Konzert kann eine Einführung vorausgehen; diese und andere während des Konzertes eventuell gegebene erklärende Worte sollen sich nicht nur auf künstlerische und geschichtliche Daten beschränken, sondern die Zuhörer auch zu besserem Verständnis und innerer Teilnahme führen.

 

h) Der Veranstalter des Konzerts soll schriftlich die Haftpflicht, die Deckung der Unkosten, das Aufräumen des Gebäudes und das Aufkommen für eventuelle Schäden zusichern.

 

11. Die vorausgehenden praktischen Bestimmungen möchten den Bischöfen und Kirchenrektoren bei ihrem pastoralen Bemühen helfen, stets den besonderen Charakter der für Gottesdienst, Gebet und Stille bestimmten Kirchen zu wahren. Diese Anordnungen dürfen deshalb nicht als mangelndes Interesse für die Kunst der Musik aufgefaßt werden.

 

Der Schatz kirchenmusikalischer Schöpfungen bleibt ein beredtes Zeugnis dafür, wie sehr der christliche Glaube die Kultur des Menschen fördern kann.

 

Dadurch, daß der sakralen und religiösen Musik der ihr gebührende Rang zuerkannt wird, sollen sich die christlichen Musiker und verdienten Mitglieder der „scholae cantorum“ oder Kirchenchöre ermutigt fühlen, ihre Tradition weiter zu pflegen und sie im Dienst des Glaubens lebendig zu erhalten, entsprechend der Aufforderung des Zweiten Vatikanischen Konzils in seiner Botschaft an die Künstler: „Weigert euch nicht, euer Talent in den Dienst der göttlichen Wahrheit zu stellen! Die Welt, in der wir leben, braucht das Schöne, um nicht der Verzweiflung anheimzufallen. Die Schönheit wie auch die Wahrheit senken ins Herz der Menschen die Freude. Und dies verdanken sie euren Händen“ (vgl. Vaticanum II, Botschaft an die Künstler, 8. Dezember 1965).

 

Rom, den 5. November 1987

 

Paul Augustin Card. Mayer Präfekt

 

Virgilio Noe, Titularerzbischof von Voncaria, Sekretär

 

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An Martin:

 

Ich konnte mit dem Jesus-Bild von "Jesus Christ, Superstar" nie recht was anfangen - vielleicht war mir dieser Jesus immer zu "entschleiert" (ich weiß nicht recht, wie ich das ausdrücken soll).

Dann störte mich, dass die Konzertmeisterin da vorne am Altar stand und sich vor der applaudierenden Menge verbeugte und Blumenstrauß bekam --man gewann den Eindruck, dass das keine Glaubensverkündigung war, sondern eben eine weltlich gemeinte Aufführung. Nicht Gott, sondern der Jugendchor hat sich gefeiert (und die Chorleitung).

 

An Smurf:

Ich hätte mich bestimmt für die kostenlose Fahrt angemeldet, ich verstehe nicht, was die Leute davon abgehalten haben mag.

 

An den Dritten:

Danke für das lange Zitat, aber viele Punkte darin sprechen eigentlich für meine Einstellung, dass -wenn schon-- das Konzert kostenlos zu sein hat. Dass auch klar gemacht werden müßte, dass in der Kirche aller Beifall Gott gilt und nicht Menschen. Wenn Menschen da stehen und Ovationen empfangen, hinterlässt mir das einen störenden Geschmack!

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In einer kath. Pfarrkirche des Dekanats Neustadt, Bistum Regensburg, wurde im Oktober an mehreren Terminen von einerm Chor das Musical "Jesus Christ, Superstar" aufgeführt.

 

Es wurde auch Eintritt verlangt, wenn auch nicht viel (3 €).

 

Ich weiß nicht, wie es euch damit geht, ich finde diesen Zusammenhang Kirche-Musical-Kommerz seltsam und zweischneidig. Warum erlaubt ein Pfarrer sowas?

Hallo Alice,

 

wenn die Aufführung des Chors gut war, dann war es mindestens 3 Euro wert ;-))

 

Und wenn ich als Türhüter dagestanden hätte,

und Einer/eine Familie sagt zur mir, sie hat kein Geld,

dann käme sie umsonst rein.

 

War es anders ?

 

gruss

peter

 

 

(Was wurde eigentlich mit dem eingenommenen Geld getan ?)

bearbeitet von pmn
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Warum erlaubt ein Pfarrer sowas?

Vielleicht, weil er nicht daran glaubt, daß Gott Wunder tun kann, daß Jesus damals Wunder getan und Tote auferweckt hat....

 

Ein typischer Fall von Deismus? Gott hat die Welt erschaffen, dann aber die Menschen als Weisenkinder zurückgelassen...

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An pmn:

Ich hab grad auf der Homepage nachgesehen:

Es wurden für Kinder bis 16 Jahren 4.50, für Erwachsene 7 Euro verlangt. die 3 Euro galten anscheinend nur für meine Bekannte, die irgendjemanden von den Initiatoren dort von einer Singgemeinschft her kannte. Ich habe nochmal das Plakat studiert (steht auch online unter www.pfarrei-floss.de, auf das kleine Plakat klicken, dann kann man auch den Text lesen), da stand nichts, wofür das Geld nun genau ist.

 

Ich hoffe, dass es ein karitativer Zweck ist, der heiligt bekanntlich die Mittel...alles andere würde ich nun gar nicht verstehen.

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Ich finde, Andrew Lloyd Webber sollte generell verboten werden - nicht nur in Kirchen und nicht nur JCS. Der Mann hat das Genre "Musical" doch komplett ruiniert und zu einem Popanz auf Rollschuhen degradiert.

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Aber da muß ich doch ausdrücklich, lauthals und aus volle Brust zustimmen.

 

ALW hat für das Musical so ziemlich das gleiche geleistet wie die Pest für das Wohlbefinden der mittelalterlichen Stadtbevölkerung in Europa. Der ist durch die Musiktheaterlandschaft gerumpelt wie eine Abrißbirne. Eine ordentliche H-Bomben-Explosion hat mehr kulturelle Verdienste als das Beste, was ALW sich aus seinen schwiemelig-gichtigen Fingrern gesaugt hat. (Mit gehen die Vergleiche aus, obwohl ich noch nichts geeignet grauenhaftes gefunden habe)

 

Kurz gesagt: wer ein "Musical" von ALW in einer Kirche aufführt, gehört erschlagen, zerstampft, verbrannt, zerrieben, gepreßt und als Pellets auf den Mond geschossen - aber nicht wegen Blasphemie, sondern wegen musikalischen Haupt- und Staatsverbrechens.

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Diskussionen über persönlichen Geschmack bitte in den Katakomben.

 

"Jesus Christ Superstar" hat in einer katholischen Kirche nichts zu suchen, weil der Inhalt nicht katholisch ist. Jesus ist eben nicht "Rattenfänger" für tausende "fans" gewesen, die nach seinem Tod am Kreuz an seinem Mythos weben. Nein, er ist Sohn Gottes, er ist auferstanden. Diesebeiden entscheidenden Punkte kommen bei JCS nicht vor.

 

Es gibt auch katholische Musicals - allerdings sind die meisten davon nicht so gut durchkommerzialisiert und vermarktet, wie JCS. Peter Janssens hat z. B. einiges komponiert.

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Hallo Alice,

 

ich könnte mir vorstellen, weil es eben nicht "West Side Story" ist, sondern Jesus als Thema hat.

Die "West Side Story" hat mehr "Message" als sämtliche Werke von Andrew Lloyd Webber zusammengefasst und mit 1000 potentiert. Ausserdem könnte ich mir die "West Side Story" gut in einer Kirche vorstellen. Die Liebe zwischen Maria und Tony hat etwas weltanschaungsübergreifendes keusches. Über die Liebe sagt die "West Side Story" mehr aus als "Jesus Christ Superstar". Und um Liebe geht es doch im christlichen Glauben. Man beachte die - vielleicht sogar transzendental zu deutende - Botschaft in "Somewhere" (There's a place for us). Da geht es nicht um Sex, sondern um zwei Liebende, die sich nach einem Ort sehnen, wo sie sich lieben dürfen.

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Diskussionen über persönlichen Geschmack bitte in den Katakomben.

Ja, was denn nun? Neulich hast Du Dich noch beschwert, dass zu viele Threads in der Katakombe eröffnet werden, die Du gerne hier sehen möchtest. Jetzt reglementierst Du schon wieder, was hier erlaubt und was nicht. Da ist es doch kein Wunder, wenn viele ihre Threads in der Katakombe eröffnen, wo es erlaubt ist, ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren, ohne vom Mod gemassregelt zu werden.

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"Jesus Christ Superstar" hat in einer katholischen Kirche nichts zu suchen, weil der Inhalt nicht katholisch ist. Jesus ist eben nicht "Rattenfänger" für tausende "fans" gewesen, die nach seinem Tod am Kreuz an seinem Mythos weben. Nein, er ist Sohn Gottes, er ist auferstanden. Diesebeiden entscheidenden Punkte kommen bei JCS nicht vor.

 

Darauf kommt es mir an. Ich hab zuwenig Ahnung von Musik, als dass ich ALW's Werk vom Geschmacklichen her beurteilen könnte.

 

Mich störte:

 

1) Das Jesus-Bild ist dem von Kirche verkündeten Jesus nicht mal ähnlich.

2) Man hat nach der Aufführung die Chorleiter und Musiker vor den Altar geholt und vom Publikum beklatschen lassen; das degradiert die Kirche zum Konzertsaal. Wenn für jemanden in der Kirche geklatscht wird, dann für Gott.

3) Es wurde Geld verlangt, und das Geld, so scheint mir, wurde für die Bezahlung der Musiker (es gab eine Anzahl Profi-Musiker) verwendet. Es war zumindest kein Hinweis auf karitative Zwecke.

 

Ich hab den Eindruck, da irgendwie mich wehren zu müssen, ich weiß nur nicht richtig, wie... Ich will ja nicht wie unser Herr da Geldtische umstürzen...obwohl, das würde zumindest publik, wäre auchnicht schlecht, wenn die Leutlein ein wenig aus dem Trott gerissen würden...

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Franciscus non papa

ob bachs passionen oder jesus christ, superstar (ohne die beiden damit musikalisch werten zu wollen) - jede zeit versucht sich der person jesu auf ihre art zu nähern. ich kann in jesus christ, superstar nicht erkennen, dass da die person jesu völlig entstellt wird. und warum soll dieses stück nicht auch im sakralen raum aufgeführt werden können?

 

thema konzert an sich:

 

kein mensch kommt auf den gedanken, dass der strom für die beleuchtung einer kirche umsonst geliefert werden soll. auch musiker müssen von irgendetwas leben. wenn man also musikalische werke aufführt, dann ist es legitim, die menschen, die da arbeiten auch zu bezahlen. und warum soll es nicht möglich sein, in der gegenwart gottes auch anderen menschen zu danken und ihnen eine anerkennung auszusprechen? ich bin sicher, den herrn stört das nicht.

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Dann frage ich mich aber, was Jesus gegen die armen Geldwechsler im Tempel hatte. Die mussten ja schließlich auch von was leben?!

Nun ja,

 

ich denke, ein geistliches Konzert hat mehr mit Religio0n zu tun als Geldwechseln.

 

Abgesehen davon: das Geldwechseln im Tempel machte insofern Sinn, weil der Tempel zugleich auch Staatsbank war, aber das nur nebenbei,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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>Nicht Gott, sondern der Jugendchor hat sich gefeiert (und die Chorleitung).

<

 

 

Hallo Alice,

 

es ist schwierig zu sagen, ob das so war. Einerseits ist es beachtlich, wenn es überhaupt einen Jugendchor gibt. Wenn er dann noch aus eigener Intitiative etwas auf die Beine stellt, zu dem die Menschen kommen, ist er noch erstaunlicher.

 

Ich würde dann über die Entgegennahme des Beifalles hinwegsehen - wobei ich selber keinen Beifall im Rahmen eines Gottesdienstes gewähre oder für mich selber annehmen (um genau das zu vermeiden, was du angesprochen hast).

 

Was hätte denn z.B. der Pfarrer machen sollen? Ablehnen, wenn dieses Ansinnen an ihn gestellt wird?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Diskussionen über persönlichen Geschmack bitte in den Katakomben.

Ja, was denn nun? Neulich hast Du Dich noch beschwert, dass zu viele Threads in der Katakombe eröffnet werden, die Du gerne hier sehen möchtest. Jetzt reglementierst Du schon wieder, was hier erlaubt und was nicht. Da ist es doch kein Wunder, wenn viele ihre Threads in der Katakombe eröffnen, wo es erlaubt ist, ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren, ohne vom Mod gemassregelt zu werden.

Metadiskussion ist hier auch fehl am Platz.

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Manfred Lütz schrieb in seinem Buch "Der blockierte Riese" von einem Karfreitagskonzert in Rom, als Passionsmusik von einem Orchester gespielt wurde. Im Vorfeld wurde darauf hingewiesen, dass es sich um Musik für Gott zum Gedenken an die Passion handeln würde und deshalb Beifall für die Künstler nicht angemessen sei. Woran sich auch alle hielten.

 

Das Konzert fand übrigens in einem Theaterbau statt.

 

Ich verstehe die Freude über einen Jugendchor - aber ich frage mich auch, ob nicht etwas Wichtiges und Wesentliches verschenkt wird zugunsten eines "tu was, egal was, hauptsache, es tut sich was."

 

Ich hätte bestimmt nichts gegen das Konzert gehabt, wenn es in der kommunalen Mehrzweckhalle stattgefunden hätte. Ich wäre dann aber auch sicher nicht hingegangen - weil ich primär in die Kirche wollte, wie ich das oft am So nachmittag tue...ist dann so schön still dort.

 

Und dann war da Jesus Christ....war irgendwo ein Tritt genau auf die empfindsamste Stelle...

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Ich hoffe, dass es ein karitativer Zweck ist, der heiligt bekanntlich die Mittel...alles andere würde ich nun gar nicht verstehen.

Judas:

"...we could have raised maybe 300 silver pieces or more.

People who are hungry, people who are starving

Matter more than your feet and hair."

 

Maria Magdalena:

"Try not to get worried

Try not to turn on to

Problems that upset you

Well, don't you know

Everything's all right

Yes, everything's fine....."

 

 

:gassho

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hallo zusammen.

 

ich hab mich schlau gemacht. das geld das eingenommen wurde geht in die eigene kasse des chors. (ich geh mit nem chormitglied in die klasse).

 

ich persönlich fands nicht wirklich schlimm, dass die aufführungen in kirchen stattfanden. da war was los und die leute gingen freiwillig rein.

 

"Wenn für jemanden in der Kirche geklatscht wird, dann für Gott." nicht mal das darf man im grunde genommen. hast du dann schon mal für gott geklatscht?

 

wo man singt da lass dich nieder, böse menschen...

 

anjani

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Das bestätigt eigentlich nur, dass diese Aufführung nichts in der Kirche zu suchen hatte. Es gibt ja auch viele alternative Konzerträume, da hätten die Leute bestimmt auch hingefunden.

 

Ich hätte große Lust, dieser Gemeinde eine Aufführung einer szenischen Nacherzählung des Film von Luc Godard "Maria und Joseph" anzubieten, oder wie wäre es, nächstes Jahr zu Karfreitag, "Die letzte Versuchung Christi"?

 

Beide Stoffe beschäftigen sich mit christlichen Themen, und die Leute kommen dann in die Kirche, der Laden ist dann auch mal voll...

 

Kann man sich überall, wo man singt, niederlassen? Neonazis haben schließlich auch Lieder.

 

Seltsam, wie man mit diesem Problem umspringt. Nur Parolen.

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Ich finde die gesamte Idee Musical in der Kirche eigentlich ganz gut, solange es vom Thema her passt.

Das lockert die sonst doch eher strenge Atmosphäre etwas auf.

 

 

Gruß Cabral

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Hallo Alice,

 

ich hab mich schlau gemacht. das geld das eingenommen wurde geht in die eigene kasse des chors. (ich geh mit nem chormitglied in die klasse).

 

ich persönlich fands nicht wirklich schlimm, dass die aufführungen in kirchen stattfanden.

da war was los und die leute gingen freiwillig rein[...]

 

wo man singt da lass dich nieder, böse menschen...

 

Das bestätigt ja nur, dass diese Aufführung nichts in der Kirche zu suchen hatte.

 

Wenn all die Dinge, bei denen innerhalb der Kirche Geld fließt, nichts in der Kirche zu suchen hätten, müßte man eigentlich jede Kirche sofort schließen. Gibt es eigentlich noch Kirchen, in denen das Geldüberreichen nicht gestattet ist?

(Ich persönlich finde es nicht verwerflich, wenn ein Chor zu seinem Fortbestehen Eigenleistung erbringt.)

 

Es gibt ja auch alternative Konzerträume, da hätten die Leute bestimmt auch hingefunden.

 

Bestimmt.

 

Ich hätte große Lust, dieser Gemeinde eine Aufführung einer szenischen Nacherzählung des Films von Luc Godard "Maria und Joseph" anzubieten

 

Bist Du in der Film- und Theaterbranche?

 

Oder wie wäre es, nächtes Jahr zu Karfreitag, "Die letzte Versuchung Christi"?

 

Beide Stoffe beschäftigen sich mit christlichen Themen,

 

Warum dann der Protest?

 

und die Leute kommen dann in die Kirche, der Laden ist dann auch mal voll...

 

Mal voll, mal leer. Wie im richtigen Leben. Die einen gehen hin, wenn es 'leer' ist, die anderen, wenn es 'voll' ist.

 

Kann man sich überall, wo man singt, niederlassen?

 

Die Frage ist wohl eher: Kannst Du es?

 

Judas:

It's a strange thing

Mystifying

That a man like you

Can waste his time

With women of her kind

I can understand that she amuses you

But to let her stroke you

Kiss your hair

Is hardly in your line

It's not that I object

To her profession

But it doesn't seem to square

With what you teach and say

It doesn't help

If you're inconsistant

They only need a small excuse

To put us all away

 

Jesus:

Who are you

To criticize her?

Who are you

To despise her?

Leave her, leave her

Let her be now

Leave her, leave her

She's with me now

If your slate is clean

Then you can throw stones

If your slate is not

Then leave her alone!

 

Neonazis haben schließlich auch Lieder.

 

Aber sie können nicht singen. Und ich denke nicht, daß Anjani sagen wollte, man solle mit ihnen heulen. Ich finde die Nazi-Vergleiche immer recht interessant. Sie zeigen sehr anschaulich, wie sehr jemandem etwas nicht gefällt. Das Musical Jesus Christ Superstar hat Deines Erachtens also das Niveau von Neo-Nazi "Liedern", oder wozu diente Dein Vergleich? Wozu überhaupt ein solcher Satz im Zusammenhang mit Musik?

 

Seltsam, wie man mit diesem Problem umspringt. Nur Parolen.

 

Ja, sehr seltsam.

 

 

:gassho

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