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Weltanschauliche Neutralität des Staates


Tifs

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Hallo Allerseits!

 

Eigentlich steht die Frage schon im Threadtitel. Ist es irgendwo gesetzlich explizit verankert, dass der Staat in weltanschaulichen Fragen neutral zu sein hat? Habe gerade mal im GG gesucht, aber nix explizites gefunden. Vielleicht hab ich's aber nur übersehen?

 

Bin für möglichst schnelle Hilfe dankbar! :blink:

 

Viele Grüße

 

Tifs

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Hallo Tifs :blink:

Ist es irgendwo gesetzlich explizit verankert, dass der Staat in weltanschaulichen Fragen neutral zu sein hat?

 

Art 140 GG, dort einbezogen:

 

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)

Es besteht keine Staatskirche.

Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.

Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen

Beschränkungen.

Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des

für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen

Gemeinde.

Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen

Rechtes.

Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren.

Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre

Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine

öffentlich-rechtliche Körperschaft.

Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund

der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege

einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der

Landesgesetzgebung ob.

 

Das Standarwerk zu der Frage ist immer noch "Klaus Schlaich. Neutralität als verfassungsrechtliches Prinzip. Mohr Siebeck (1972)"

 

bcnu Volker

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Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren.

Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre

Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine

öffentlich-rechtliche Körperschaft.

Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund

der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Die Religionsgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechtes und Steuerpflichtig.

 

Das soll meine Kirche sein?

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Die Religionsgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechtes und Steuerpflichtig.

 

Das soll meine Kirche sein?

Es wäre bereits ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wenn der Staat inhaltlich festlegen würde, was eine Religion oder Kirche ist ...

 

Tatsächlich ist in unserer Verfassung die Neutralitätspflicht in Sachen Religion nicht explizit festgelegt (im Gegensatz zu den USA), sie ergibt sich aber aus der Religionsfreiheit. Der Staat ist ein Garant der Religionsfreiheit. Würde der Staat nicht neutral sein, dann wäre es, als ob der Schiedsrichter eines Fußballspiels Mitglied einer Mannschaft ist.

 

Die starke Trennung zwischen Staat und Kirche in den USA ist eine Folge der europäischen Geschichte - denn einige der amerikanischen Einwanderer waren aus Europa geflohen, weil sie staatlicherseits in ihrer Religionsausübung bedroht wurden bzw. dies fürchten mussten. Um zu verhindern, dass es in den USA staatliche Religionsunterdrückung gibt, wurde die Trennung so explizit gemacht.

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Die Religionsgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechtes und Steuerpflichtig.

 

Das soll meine Kirche sein?

Es wäre bereits ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wenn der Staat inhaltlich festlegen würde, was eine Religion oder Kirche ist ...

 

Tatsächlich ist in unserer Verfassung die Neutralitätspflicht in Sachen Religion nicht explizit festgelegt (im Gegensatz zu den USA), sie ergibt sich aber aus der Religionsfreiheit. Der Staat ist ein Garant der Religionsfreiheit. Würde der Staat nicht neutral sein, dann wäre es, als ob der Schiedsrichter eines Fußballspiels Mitglied einer Mannschaft ist.

 

Die starke Trennung zwischen Staat und Kirche in den USA ist eine Folge der europäischen Geschichte - denn einige der amerikanischen Einwanderer waren aus Europa geflohen, weil sie staatlicherseits in ihrer Religionsausübung bedroht wurden bzw. dies fürchten mussten. Um zu verhindern, dass es in den USA staatliche Religionsunterdrückung gibt, wurde die Trennung so explizit gemacht.

Allerdings hat man in den USA paradoxerweise viel weniger das Gefuehl, dass Staat und Kirche getrennt sind. Zwar ist dort Religionsunterricht in den Schulen undenkbar, aber religioese Gruppen koennen der Schule aufzwingen, Creationism statt Evolutionslehre zu lehren.

 

Als ich in den USA lebte, gab es einen Fall in dem ein Mieter gekuendigt werden konnte, weil er kein Christ war. Klage wurde abgewiesen, zumindest das was ich noch von dem Fall mitbekam...

 

Gruss

 

Max

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Allerdings hat man in den USA paradoxerweise viel weniger das Gefuehl, dass Staat und Kirche getrennt sind. Zwar ist dort Religionsunterricht in den Schulen undenkbar, aber religioese Gruppen koennen der Schule aufzwingen, Creationism statt Evolutionslehre zu lehren.

 

 

Gruss

 

Max

Erstens: Der oeffentliche Einfluss und die oeffentliche Sichtbarkeit der Religion ist in den USA erheblich groesser als in Deutschland. In Deutschland ist die Religion viel mehr eine Privatsache, die sich in der oeffentlichen Diskussion raushaelt.

 

Das ist uebrigens nicht bei allen Lebensgebieten so. Ein interessantes Gegenbeispiel (das nichts mit Religion oder Weltanschaung zu tun hat): In Deutschland sieht man viel mehr Hunde in der Oeffentlichkeit, und Hundehalter und Hundezuechter und Verbaender und Hundeprobleme ... sind viel oefter im oeffentlichen Diskurs zu sehen. In den USA sind dagegen Hunde eine Privatsache, die im Haus und im Garten bleiben, und sich nur selten in der Stadt oder in der Oeffentlichkeit befinden.

 

Was Dinge wie Creationism angeht: Im Prinzip sind es nicht religioese Gruppen, die den Schulen irgendwas aufzwingen. Es sind die Waehler die den Schulen alles moegliche "aufzwingen". Der Grund ist, dass in den meisten Bundesstaaten der USA das "school board" (der Vorstand der Schulaufsichtsbehoerde) in kleinen Bezirken (oft Landkreis oder kleiner) direkt gewaehlt wird. Und bei diesen Wahlen ist die Wahlbeteiligung oft sehr klein (3% sind nicht ungewoehnlich). Bei den kleinen Bezirken und der geringen Wahlbeteiligung ist es fuer gut-organisierte Gruppen (z.B. Religionen) nicht schwierig, die politische Richtung des Schulbezirks erheblich zu aendern, indem sie die richtigen Kandidate aufstellt und waehlen laesst.

 

Das fuehrt oft zu ziemlich laecherlichen Auswuechsen. Das Problem mit Creationism ist schon erwaehnt worden. Derartige konservative Exzesse sind typisch fuer den mittleren Westen (Kansas ...), und dort vor allem die Vororte (ueberall kleine Haeuser mit Garten, Familien mit Kindern, mit zwei SUVs in der Garage). Andererseits gibt es die umgekehrten Auswuechse, z.B. in Oakland, wo die linksliberalen Kraefte es versucht hatten, Englisch als Fremdsprache zu lehren, und "Ebonics" (der schwarze Slang) zur Muttersprache zu erklaeren.

 

Als ich in den USA lebte, gab es einen Fall in dem ein Mieter gekuendigt werden konnte, weil er kein Christ war. Klage wurde abgewiesen, zumindest das was ich noch von dem Fall mitbekam...

 

Das halte ich fuer sehr unwahrscheinlich. Die Anti-Diskriminierungsgesetze der USA sind am staerksten im Bereich des Arbeits- und Immobilienrechts (sowohl Verkauf als auch Vermietung). Jede Bank, die Hypotheken verkauft, und jeder Immobilienmakler muss in jeder Werbung ein kleines Logo (mit einem Gleichheits-Zeichen "=" unter einem Dach) haben, wo dran steht "We are an equal housing lender" (oder ... agent). Wenn im Ernst einem Mieter gekuendigt wurde, weil er die "falsche" Religion hat, dann waere das fuer die Gerichte ein gefundenes Fressen, eine Menge oeffentlicher Organisation (z.B. das "Department of Housing and Urban Development", oder Bauministerium) waeren am Prozess beteiligt, und der Vermieter waere ganz schnell arm dran. Die einzige Ausnahme waere vielleicht falls der Vermieter eine Kirche ist. Es gibt Ausnahmen im Arbeitsrecht: Kirchen koennen nach Religion diskriminieren (aber nach nichts anderem, vor allem nicht nach Hautfarbe).

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