chris20bo Geschrieben 4. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 Hi! Kann mir jemand -wenn es geht jemand, der mit dem Kirchenrecht bewandert ist, (ausführlich, ohne das ihr euch Umstände machen müsst) erklären: 1. was man unter einer Tat-, Spruch- und Beugestrafe versteht! 2. wie ich Can. 1331 § 2 Nr. 2 zu verstehen habe! und 3. welche Folgen eine E. auf mich hätte (irdische, wie nach dem irdischen Dasein). Zu 3. würde mich verstärkt das Familienrecht (Taufe,Heirat etc.) interessieren. Etwas anderes am Rande: Ich "segne" aus "Spass" immer Leute (heimlich natürlich) mit einem Kollegen und sage (ins geheim natürlich) ego te absolvo dabei, wenn diese Leute für mich einen sog. Dachschaden haben... Ist das ein sehr schlimmes vergehen/exk. würdig? gruß christian Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dr-esperanto Geschrieben 4. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 Ich ich segne ja auch heimlich Leute, die mir auf der Straße begegnen oder so, aber, um ihnen zu helfen, nicht, um mich über sie lustig zu machen, du hast wohl nicht alle Tassen im Schrank! Und das "Ego te absolvo..." steht nur einem Priester zu! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chris20bo Geschrieben 4. Januar 2004 Autor Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 danke für deine "passende" Antwort, insbesondere auf die ersten 3 Punkte! Aufgrund Deiner Antwort schließe ich, dass Du ein guter Katholik und Gläubiger Christ bist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 4. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 (bearbeitet) Lieber Chis! Kirchenrecht war weder mein Lieblingsfach noch bin ich ein Experte. 1. was man unter einer Tat-, Spruch- und Beugestrafe versteht! + Eine Tatstrafe ist eine die automatisch durch die Tat eintritt, ohne dass hierzu ein Strafverfahren notwendig ist, oder eine Strafe durch ein kirchliches Gericht ausgesprochen werden muss (z.B. Vortäuschung der "Spendung des Bußsakramentes" ohne gültig geweihter Priester zu sein und die Beichtjuristiktion usw.. die Fälle sind alle im Codex festgelegt) + Eine Spruchstrafe tritt erst durch den Spruch eines kirchlichen Gerichtes ein. + Die Exkommunikation ist eine sogenannte "Beugestrafe" die den Gläubigen zur Umkehr bewegen soll. 2. wie ich Can. 1331 § 2 Nr. 2 zu verstehen habe! Besagt, dass bei einer offiziell verhängten oder festgestellten Exkommunikation alle Akte der Leitungsgewalt (im Prinzip Akte aufgrund des z.B. Priesterlichen Amts wie z.B. Eheassistenz) nicht nur unerlaubt sondern auch ungültig sind. und 3. welche Folgen eine E. auf mich hätte (irdische, wie nach dem irdischen Dasein). Eine Exkommunikation bedeutet, dass Du solange diese besteht von den Sakramenten ausgeschlossen bist. Du darfst weiterhin am Gottesdienst teilnehmen (niur nicht zur Kommunion oder einen liturgischen Dienst versehen) und sie bedeutet keinesfalls eine Vorverurteilung für das Leben nach dem Tod, sondern sie ist eine sogenannte "Beugestrafe" die den Sünder zur Umkehr führen will. Zu 3. würde mich verstärkt das Familienrecht (Taufe,Heirat etc.) interessieren. - Exkommuniziert werden kannst Du nur, wenn Du schon getauft bist. Selbstverständlich können trotzdem die Kinder getauft werden. Nach can 1071 ist bei der Ehewschließung eines mit Exkommunikation belegten die Erlaubnis des Ortordinarius Bedingung wenn die nach can 1125 beschriebenen Voraussetzungen stimmen, d.h. die Bereitschaft, die Gefahren des Glaubensabfalls für den nicht von der Exkommunikation Betroffenen zu vermeiden und die Erziehung der Kinder im Glauben zu gewährleisten. Der Exkommunizierte muss um die Verpflichtung des Partners wissen und diese bejahen. Etwas anderes am Rande: Ich "segne" aus "Spass" immer Leute (heimlich natürlich) mit einem Kollegen und sage (ins geheim natürlich) ego te absolvo dabei, wenn diese Leute für mich einen sog. Dachschaden haben... Ist das ein sehr schlimmes vergehen/exk. würdig? Du spielst auf Amtsanmaßung mit der Folge der Exkommunikation als Tatstrafe an. Diese tritt natürlich nur dann ein, wenn Du Dir eine Stola umlegst, Dich als Priester ausgibst, und Leuten im Glauben Du seiest Priester die sakramentale Lossprechungsformel gibst. Das SEgnen an sich ist ja in Ordnung, aber warum muss es mit "ego te absolvo.." sein? Welchen Sinn soll das haben? Warum segnst Du sie nicht indem Du Gott um Vergebung Ihrer Schuld bittest? gruß Franz-Xaver bearbeitet 4. Januar 2004 von Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 4. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 Hallo Christian, um es noch mal klar zu sagen. Du bist nicht exkommuniziert, weder als Tatstrafe noch als Spruchstrafe. Dennoch würde ich dass was Du so in Gedanken machst nicht tun. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chris20bo Geschrieben 4. Januar 2004 Autor Melden Share Geschrieben 4. Januar 2004 Danke Franz! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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