Bongo Geschrieben 10. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2004 Ausgehend von Franz-Xavers Behauptung in der Gladiatoren-Arena "man darf Mannsein nicht von Vatersein und Frausein nicht von Muttersein trennen" würde mich mal interessieren, ob kath. Eheleute von ihrem Glauben her verpflichtet sind, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Gruß, Bongo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 10. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2004 (bearbeitet) Ausgehend von Franz-Xavers Behauptung in der Gladiatoren-Arena "man darf Mannsein nicht von Vatersein und Frausein nicht von Muttersein trennen" würde mich mal interessieren, ob kath. Eheleute von ihrem Glauben her verpflichtet sind, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Gruß, Bongo Hallo Bongo, nein! Sie sind nicht verpflichtet, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Aber ihre Ehe soll grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, auch Kinder irgendwann zu bekommen und Verantwortung zu tragen, wenn Gott diese Kinder schenkt. Da ist ein feiner Unterschied zwischen dem, was Du ich ich gesagt haben. Erklärung: Es kann nämlich sein, daß man diese Ehe eingeht, mit der Offenheit, daß irgendwann der Zeitpunkt gut passend für das erste Kind ist, aber bis dahin schenkt sich diese gute Gelegenheit nicht aus beliebigen Gründen. Und bis dahin entscheidet man sich (noch) nicht. Und aus der grundsätzlichen Offenheit ergibt sich auch die Pflicht, für die Nachkömmlinge zu sorgen, wenn sie zu einer Zeit kommen, die so nicht recht in die Lebensplanung und Karriere passen will. Aus alledem folgt, daß die Absicht vorhanden sein sollte, irgendwann wenigstens 1 Kind zeugen zu wollen. Aber kein Verheirateter hat die Pflicht wenigstens 1 Kind zu zeugen. Die Betonung liegt auf den Willen. Wo kein Wille da ist, ist ein kleiner Zwang. Es ist kein Muß, sondern ein Soll. Grüße, Carlos bearbeitet 10. Januar 2004 von platon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 10. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2004 Ausgehend von Franz-Xavers Behauptung in der Gladiatoren-Arena "man darf Mannsein nicht von Vatersein und Frausein nicht von Muttersein trennen" würde mich mal interessieren, ob kath. Eheleute von ihrem Glauben her verpflichtet sind, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Gruß, Bongo Hallo Bongo, nein! Sie sind nicht verpflichtet, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Aber ihre Ehe soll grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, auch Kinder irgendwann zu bekommen Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 10. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2004 Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Hallo Lissie, sie kann ihn heiraten, wenn sie ihn liebt und die Sexualität in vollen Zügen genießen. Sie muß aber damit leben, daß sie nie Kinder empfangen wird, es sei denn, es gelingt, sie wird mit dem Samen des Mannes künstlich zu befruchtet. Auch das ist erlaubt. Wichtig ist nur, daß der Mann vor der Eheschließung ihr seine Impotenz nicht verschweigt. Tut er das, kann sie ihre geschlossene Ehe wieder annulieren lassen. Grüße, Carlos P.S.: Anders herum ist es strenger, zu sagen man soll nur nicht, sondern man darf keine Kinder zeugen, mit Leuten, mit denen man nicht verheiratet ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 10. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2004 Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Hallo Lissie, sie kann ihn heiraten, wenn sie ihn liebt und die Sexualität in vollen Zügen genießen. Hoppla - wenn da mal nicht die Sexualität von der heiligen Fortpflanzung getrennt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bongo Geschrieben 11. Januar 2004 Autor Melden Share Geschrieben 11. Januar 2004 Und aus der grundsätzlichen Offenheit ergibt sich auch die Pflicht, für die Nachkömmlinge zu sorgen, wenn sie zu einer Zeit kommen, die so nicht recht in die Lebensplanung und Karriere passen will. @platon Danke für die Mühe! Aber dieser Satz von dir klingt ein bißchen seltsam. Natürlich müssen Eltern für ihr Kind sorgen, wenn "es passiert" ist, obwohl es nicht geplant war. Abtreibung erlaubt euere Kirche schließlich nicht. Es gibt aber sicher Ehen, wo z. B. eine Karrierefrau sich vorn vorneherein vornimmt, ihre Karriere nicht zugunsten eines Kindes aufgeben zu wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß euere Kirche da eine kirchliche Trauung verweigert. Gruß, Bongo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin Geschrieben 11. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 11. Januar 2004 Das kann ich mir auch nicht vorstellen, Bongo. Und falls ein Priester ein sehr umfassendes Ehevorbereitungsgespräch führen sollte, diesen Punkt treffen würde, die entsprechende Antwort bekäme und daraufhin die Trauung verweigern würde - was gäbe das für ein Geschrei in der Gemeinde? Oder doch nicht? Könnte/müßte er die Trauung verweigern? Z.B. weil es möglich wäre, die Ehe zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig erklären zu lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bongo Geschrieben 11. Januar 2004 Autor Melden Share Geschrieben 11. Januar 2004 Könnte/müßte er die Trauung verweigern? Z.B. weil es möglich wäre, die Ehe zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig erklären zu lassen? @Martin Wieso soll diese Ehe anfechtbar sein, wenn sich die Eheleute vorher einig waren, keine Kinder zu wollen? Gruß, Bongo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Woge Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Könnte/müßte er die Trauung verweigern? Z.B. weil es möglich wäre, die Ehe zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig erklären zu lassen? @Martin Wieso soll diese Ehe anfechtbar sein, wenn sich die Eheleute vorher einig waren, keine Kinder zu wollen? Gruß, Bongo Lieber Bongo, eine Ehe wird nur gültig geschlossen, wenn u.a. der sogenannte Ehekonsens zwischen den beiden Partnern besteht. Zum Ehekonsens gehört auch der beidseitige Kinderwunsch, d.h. die Aussage vor der Eheschließung, aufgrund der Karriere prinzipiell keine Kinder zu wollen, führt zur Ungültigkeit der Ehe. Liebe Grüße, Wolfgang Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 (bearbeitet) Haarspalterei ohne Praxisbezug (?) - aber was schon erlaubt ist, ist die sogenannte Josefsehe. Dabei schließt du das Recht auf Geschlechtsverkehr (ist aus der alten Codex Konstruktion des Ius in corpus übernommen) nicht aus aber du benutzt es freiwillig nicht ...... bearbeitet 12. Januar 2004 von Kryztow Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 (bearbeitet) Das Recht ausschließen darfst du nicht, was dann zu Problemen führen kann wenn ungeschützter Verkehr (und nur solcher ist Vollzug der Ehe) auf Dauer nicht möglich ist (zB aufgrund von Ansteckungsgefahr). Das führt dann zu schwierigsten pastoralen Situationen .... bearbeitet 12. Januar 2004 von Kryztow Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Werden solche Ehegespräche, bei denen derlei angesprochen wird, überhaupt geführt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Werden solche Ehegespräche, bei denen derlei angesprochen wird, überhaupt geführt? Lieber Martin, was meinst Du nun mit "Ehegespräche"? Gespräche der zukünftigen Eheleute über die Familienplanung oder seelsorgerische Gespräche mit den Brautleuten über das, was "Ehekonsens" beinhaltet? Fragende Grüße, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wattoo Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Im Trauritus wird folgende Frage gestellt: "Sind Sie beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott Ihnen schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?" Es geht also um die grundsätzliche Bereitschaft, die Kinder, die in der Ehe gezeugt werden könnten, anzunehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 (bearbeitet) Ausgehend von Franz-Xavers Behauptung in der Gladiatoren-Arena "man darf Mannsein nicht von Vatersein und Frausein nicht von Muttersein trennen" würde mich mal interessieren, ob kath. Eheleute von ihrem Glauben her verpflichtet sind, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Gruß, Bongo Lieber Bongo, mich als Zeugen für Zeugunspflicht der Eheleute aufzurufen ist nun wirklich Unsinn hoch 3. Wenn ich als Problem der Abtreibung und Kinderfeindlichkeit beschriebn habe, dass ich dieses in der Trennung von Männlichkeit von Vaterschaft und Weiblichkeit von Mutterschaft sehe. Es ging mir dabei nicht um Zeugungspflicht, sondern um eine Grundhaltung in der menschliche Sexualität von der Fruchtbarkeit grundsärtzlich getrennt wird und damit mögliche Vaterschaft und mögliche Mutterschaft abgelehnt wird. Dies führt dann dazu, dass bei Verhütungsversagern abgetrieben wird. Es ist doch nicht das Problem, dass abgetrieben wird weil nicht verhütet wird, sondern das zu sehr viel höheren Prozentsätzen abgetrieben wird wenn Verhütung versagt, weil sie eben keine 100% Sicherheit bietet. Diese Beobachtung bestätigt, dass es eine Korrelation zwischen Verhütugs- und Abtreibungsmenalität gibt, dass es eine Korrelation zwischen der Weigerung die Fruchtbarkeit der Sexualität anzunehmen und der Weigerung Vater und Mutter zu werden gibt. Die katholische Kirche verbietet das Eheleute sich grundsätzlich den Kindern die Gott schenken will verschließen. Das bedeutet: Die Kirche sagt ja zur Verantworteten Elternschaft. Dies bedeutet, dass die Eltern sowohl Anzahl der Kinder als auch Zeitpunikt planen dürfen. Sie verpflichtet aber nicht dazu nur Sex haben zu dürfen wenn biologisch eine Zeugung möglich ist. Dann wäre ja Sex zwischen Unruchtbaren oder in der unfruchtbaren Zeit der Frau nicht erlaubt. Genau das stimmt nicht. Deshalb bezieht sich Offenheit nicht auf biologische Fakten, sondern auf die Grundhaltung des Menschen, zu einem möglicher Weise gezeugten Kind ja zu sagen. Franz-Xaver bearbeitet 12. Januar 2004 von Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Ausgehend von Franz-Xavers Behauptung in der Gladiatoren-Arena "man darf Mannsein nicht von Vatersein und Frausein nicht von Muttersein trennen" würde mich mal interessieren, ob kath. Eheleute von ihrem Glauben her verpflichtet sind, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Gruß, Bongo Hallo Bongo, nein! Sie sind nicht verpflichtet, wenigstens 1 Kind zu zeugen. Aber ihre Ehe soll grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, auch Kinder irgendwann zu bekommen Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Nicht die Infertilität ist das Problem sondern die Impotenz. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Hallo Lissie, sie kann ihn heiraten, wenn sie ihn liebt und die Sexualität in vollen Zügen genießen. Sie muß aber damit leben, daß sie nie Kinder empfangen wird, es sei denn, es gelingt, sie wird mit dem Samen des Mannes künstlich zu befruchtet. Auch das ist erlaubt. Wichtig ist nur, daß der Mann vor der Eheschließung ihr seine Impotenz nicht verschweigt. Tut er das, kann sie ihre geschlossene Ehe wieder annulieren lassen. Grüße, Carlos P.S.: Anders herum ist es strenger, zu sagen man soll nur nicht, sondern man darf keine Kinder zeugen, mit Leuten, mit denen man nicht verheiratet ist. Lieber Carlos, was Du schreibst stimmt so nicht. Wir unterscheiden zwischen Infertilität und Impotenz. Aber auch bei der Impotenz gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Impotenz ermöglicht die Annullierung einer Ehe, Infertilität nicht! Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Hallo Lissie, sie kann ihn heiraten, wenn sie ihn liebt und die Sexualität in vollen Zügen genießen. Sie muß aber damit leben, daß sie nie Kinder empfangen wird, es sei denn, es gelingt, sie wird mit dem Samen des Mannes künstlich zu befruchtet. Auch das ist erlaubt. Wichtig ist nur, daß der Mann vor der Eheschließung ihr seine Impotenz nicht verschweigt. Tut er das, kann sie ihre geschlossene Ehe wieder annulieren lassen. Grüße, Carlos P.S.: Anders herum ist es strenger, zu sagen man soll nur nicht, sondern man darf keine Kinder zeugen, mit Leuten, mit denen man nicht verheiratet ist. Lieber Carlos, was Du schreibst stimmt so nicht. Wir unterscheiden zwischen Infertilität und Impotenz. Aber auch bei der Impotenz gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Impotenz ermöglicht die Annullierung einer Ehe, Infertilität nicht! Arglistige Täuschung, z.B. Verschweigen der Infertilität dann wieder doch, weil dies eine wichtige persönliche Eigenschaft ist. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Und was macht eine katholische Frau, wenn sie einen katholischen Mann kennenlernt, der weiß, daß er aufgrund einer früheren Erkrankung zeugungsunfähig ist? Muß sie sich den von Anfang an verkneifen, weil ihre Ehe ja niemals darauf ausgerichtet sein kann, Kinder zu zeugen? Oder müssen sie einfach nur eine enthaltsame Ehe führen, also eine Josefsehe? Hallo Lissie, sie kann ihn heiraten, wenn sie ihn liebt und die Sexualität in vollen Zügen genießen. Hoppla - wenn da mal nicht die Sexualität von der heiligen Fortpflanzung getrennt wird. Wie oft soll ich noch sagen, das die Kirche "Offenheit" nicht im biologistischen Sinne versteht. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Und aus der grundsätzlichen Offenheit ergibt sich auch die Pflicht, für die Nachkömmlinge zu sorgen, wenn sie zu einer Zeit kommen, die so nicht recht in die Lebensplanung und Karriere passen will. @platon Danke für die Mühe! Aber dieser Satz von dir klingt ein bißchen seltsam. Natürlich müssen Eltern für ihr Kind sorgen, wenn "es passiert" ist, obwohl es nicht geplant war. Abtreibung erlaubt euere Kirche schließlich nicht. Es gibt aber sicher Ehen, wo z. B. eine Karrierefrau sich vorn vorneherein vornimmt, ihre Karriere nicht zugunsten eines Kindes aufgeben zu wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß euere Kirche da eine kirchliche Trauung verweigert. Gruß, Bongo Beim geäußerten Vorsatz zur Abtreibung würde ich die Trauung selbstverständlich verweigern. Beim Vorsatz der nicht geäußert würde, würde dennoch ein wesentliches Element der Ehe abgelehnt, d.h. das Sakrament käme nicht zustande. Ein netter Ritus zur Verschönerung der Hochzeit, aber die Ehe wäre ungültig. Die Ehe wird nicht durch die Abtreibung ungültig, wohl aber durch den Vorsatz sich Kindern zu verschließen. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Könnte/müßte er die Trauung verweigern? Z.B. weil es möglich wäre, die Ehe zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig erklären zu lassen? @Martin Wieso soll diese Ehe anfechtbar sein, wenn sich die Eheleute vorher einig waren, keine Kinder zu wollen? Gruß, Bongo Weil nach kirchlichem Ehrecht die Annahme der Kinder die Gott schenken wird konstitutiv zur sakramentalen Ehe dazugehört. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bongo Geschrieben 12. Januar 2004 Autor Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 @Franz-Xaver und Woge Ich verstehe durchaus, daß euere Kirche Abtreibung ablehnt und deshalb ein Kind akzeptiert werden muß, ob es nun geplant oder ungeplant gezeugt wurde. Wenn aber stimmt, was Woge schrieb: eine Ehe wird nur gültig geschlossen, wenn u.a. der sogenannte Ehekonsens zwischen den beiden Partnern besteht. Zum Ehekonsens gehört auch der beidseitige Kinderwunsch, d.h. die Aussage vor der Eheschließung, aufgrund der Karriere prinzipiell keine Kinder zu wollen, führt zur Ungültigkeit der Ehe. dann gibt es doch eine Zeugungspflicht, verhängt durch euere Kirche, dann ist auch dein Satz vom "Nicht trennen dürfen von Frausein und Muttersein usw." so zu verstehen. Gruß, Bongo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franz-Xaver Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 @Franz-Xaver und Woge Ich verstehe durchaus, daß euere Kirche Abtreibung ablehnt und deshalb ein Kind akzeptiert werden muß, ob es nun geplant oder ungeplant gezeugt wurde. Wenn aber stimmt, was Woge schrieb: eine Ehe wird nur gültig geschlossen, wenn u.a. der sogenannte Ehekonsens zwischen den beiden Partnern besteht. Zum Ehekonsens gehört auch der beidseitige Kinderwunsch, d.h. die Aussage vor der Eheschließung, aufgrund der Karriere prinzipiell keine Kinder zu wollen, führt zur Ungültigkeit der Ehe. dann gibt es doch eine Zeugungspflicht, verhängt durch euere Kirche, dann ist auch dein Satz vom "Nicht trennen dürfen von Frausein und Muttersein usw." so zu verstehen. Gruß, Bongo Lieber Bongo, Du verwechselst hier etwas. Die Bereitschaft, möglicherweise von Gott geschenkte Kinder anzunehmen setzt natürlich voraus dass es zu einer Zweugung kommt. Das liegt aber nicht nur im Willen der Betroffenen sondern schlichtweg auch an den biologischen Möglichkeiten. Es ist aber denkbar, das jemant mit NER verhütet, also eine kirchlich erlaubte Methode nutzt um Kinder absolut zu verhindern, was mit NER eigentlich nicht möglich ist, dann würde auch diese Haltung die Ehe verungültigen. Insofern besteht die Verpflichtung die Fruchtbarkeit anzunehmen und ja zu sagen zu Vaterschaft bzw. Mutterschaft. Hier muss aber sehr gut geschaut werden, was "Verpflichtung" beinhaltet. Sie beinhaltet ein grundsätzliches Ja, aber nicht ein Ja im Sinne unverantwortlicher Elternschaft, nach dem Motto, je mehr Kinder, desto besser. Franz-Xaver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 eine Ehe wird nur gültig geschlossen, wenn u.a. der sogenannte Ehekonsens zwischen den beiden Partnern besteht. Zum Ehekonsens gehört auch der beidseitige Kinderwunsch, d.h. die Aussage vor der Eheschließung, aufgrund der Karriere prinzipiell keine Kinder zu wollen, führt zur Ungültigkeit der Ehe. Hallo Wolfgang, wo kann man das nachlesen? Viele grüße, Claudia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mr94 Geschrieben 12. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2004 Quelle: Kirchenrecht (Codex Juris Canonici), Can. 1055ff. Praxis: Erzbischöfliches Offizialat Köln Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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