Gina Geschrieben 14. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2004 (bearbeitet) Hi Leutz, ich habe mal eine ganz einfache Frage: Dürfen Ordensleute eigentlich ihre eigene, persönliche, subjektive Meinung in Sachen Kirche öffentlich sagen? Angenommen, eine Nonne wäre gegen den Zölibat im Priesteramt. Dürfte sie es in der Öffentlichkeit sagen, oder müsste sie die Meinung der Kirche nach außen hin vertreten, weil sie ja auch das Gelübde des Gehorsams abgelegt hat ?!?!? Gruß Gina bearbeitet 14. Januar 2004 von Gina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 14. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2004 Hallo Gina, also ich bin froh immer wieder Priester und Ordensleute kennenzulernen, die ihren persönlichen Glauben bezeugen. Ein Priester äusserte sich einmal so: das Zölibat können wir biblisch nicht rechtfertigen - aber sich ganz dem Herrn zu weihen, ist eine Berufung. gby bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 14. Januar 2004 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2004 Hallo Gina, 1. Das (spezielle) Gehorsamsgelübde bezieht sich auf den Oberen und die Gemeinschaft, nich aber auf den von Dir genannten Fall. 2. Im Rahmen der allgemeinen vom Lehramt vorgegebenen Regeln (die ja auch durch das Kirchenrecht unterfüttert sind) gelten für Ordensleute natürlich dieselben Regeln wie für alle anderen Christen. Man kann etwa am Fall des Benediktiners Willigis Jäger aufzeigen, wie im Falle eines Konfliktes "mit Rom" virgegangen wird. Zunächst wendet sich Rom an den zuständigen Bischof und der wiederum an den Oberen, hier den Abt der Abtei Münsterschwarzach. Die Abtei selbst hat intern das Verhalten Jägers nicht beanstandet und aus diesem Grund auch keine innerklösterlichen Maßnahmen ergriffen. Man beließ es in Abstimmung mit dem Bischof bei einer Ermahnung in der Hoffnung, dass Jäger sein Verhalten ändern würde. Dies geschah nicht und so kam es zu einem Verfahren in Rom (nicht in der Ordensgerichtsbarkeit!!). M.a.W. da viele Orden gegenüber dem Ortsbischof weitgehend autonom sind, kann dieser alleine so ohne weiteres keine Maßnahmen gegen ein einzelnes Ordensmitglied oder gegen eine Ordensgemeinschaft anstrengen (es sei denn, die betreffende Ordensgemeinschaft ist bischöflichen Rechtes). Selbst wenn ein solches Verfahren vom Papst ausgeht, heißt das noch lange nicht, dass jemand nach Ordensrecht verurteilt worden ist. Viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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