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Religionsunterricht in NRW/Bistum Essen


chris20bo

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hab mal ne Frage, wobei ich glaube, dass die hier fehl am platz ist... egal!

 

also:

 

nach der 12. klasse ist unsere schule in einen anderen stadtteil umgezogen.

vor dem umzug hatten wir kath.religionsunterricht bei einer anderen schule in form einer kooperation.nach dem umzug konnte die kooperation nicht aufrechterhalten werden.

konsequenz: da es keine freien kath. religionslehrer gab, "durften" wir am lutherischen unterricht teilnehmen... mal davon abgesehen, das wir mehr katholiken als protestanten waren (unsere christl. brüder neigen ja bekanntlich eher dazu vom glauben abzufallen...) und meine note, die sich seit der 7 klasse fest bei der note 1 eingependelt hatte auf 2 absank, wurden "wir" eigentlich öfters als christen 2. klasser behandelt, da "wir" ja nicht nach der schrift sondern auch der tradition (wir sind ja eine "lebendige" kirche) unseren glauben widmen würden.

die krönung kam dann, als wir ihn auf unseren wunsch ansprachen, ob wir religion im abi haben könnten...

 

antwort: theoretisch ginge dies, aber wir müssten ja wissen, wir seien jetzt im ev. religionsunterricht und würden auch nach den "lehren" (das ist jetzt mein wort) befragt werden...

 

meine fragen:

1.war das mit dem ev. unterricht statt des kath.unterrichts nach den herrschenden konkordaten zulässig?

 

2.hätte der lehrer das mit der abi-prüfung machen dürfen?

 

laudetur iesus christus

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Hallo chris20bo,

 

aus dem Stehgreif kann ich Dir keine Antwort auf Deine Frage geben aber ich möchte Dich bitten nicht in dieser Weise von evangelischen Christen zu sprechen! (Das wirft kein gutes Licht auf Dich...)

 

Grüsse. Wattoo

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hallöchen!

 

also zu deinem problem folgendes... es gibt von bundesland zu bundesland unterschiedliche untergrenzen zur erteilung von religion. in hessen z.b. müssen mindestens 8 schüler da sein, daß kath. religionsunterricht angeboten werden kann.

 

erreicht man die zahl nicht, so hat der gesetzgeber sozusagen seine pflicht erfüllt.... er muß dann nicht mehr für kath. religionsunterricht sorgen.

 

in deinem fall scheint es aber so zu sein, daß schlicht kein lehrer da ist. in dem fall würde ich mich an das kultusministerium wenden. denn die sind im zweifel verpflichtet für kath. religionsunterricht zu sorgen, denn immerhin ist religion ein ordentliches lehrfach nach dem GG.

 

die sache mit "schrift und tradition" scheint ein eigenes thema zu sein. mein prof. für fundamentaltheologie, der sich mit der ökumene gut auskennt, hat z.b. immer gesagt, daß es hier nur an dolmetscher fehle... was bei uns "und tradition" ist, sei bei den evangelischen christen in "der schrift allein" enthalten. natürlich halten sich die evangelischen nicht nur an die schrift... es gibt genügend ev. traditionen...

 

prinzipiell kann man natürlich jeden belegten grundkurs auch zum P3 machen. daß es dabei zu einem konflikt kommen kann, was die evangelischen lehren angeht, das muß dir klar sein. daran ist aber auch der ev. lehrer nicht schuld. der macht halt nur das, was ihm aufgetragen ist, zu tun.

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Wenn Du in evangelischer Religionslehre Abi machst, wirst Du natürlich nach deren Lehrplan geprüft und musst selbstverständlich auch über die festgelegten Inhalte sprechen können. Du kannst aber auch kontrovers die katholische Position vertreten. Mußt aber die evangelische korrekt wiedergeben können. In meinem Abi-Kurs kath.Religion waren auch evangelische Schüler.

 

Franz-Xaver

bearbeitet von Franz-Xaver
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Franciscus non papa
warum soll ich so nicht über protestanten reden...??

 

welches wort war denn falsch?

findest du soetwas wirklich gut?

 

(unsere christl. brüder neigen ja bekanntlich eher dazu vom glauben abzufallen...
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warum soll ich so nicht über protestanten reden...??

 

welches wort war denn falsch?

findest du soetwas wirklich gut?

 

(unsere christl. brüder neigen ja bekanntlich eher dazu vom glauben abzufallen...

Die Statistik gibt ihm jedenfalls Recht...

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Ich weiss nicht welche Statistiken Du meinst dr-esperanto aber mir geht es darum, dass man so nicht über Christen der anderen Konfessionen redet.

 

Und meine Signatur bezüglich des Balkens im eigenen Auge sagt diesbezüglich eigentlich alles aus, was ich denke...

 

Oestemer hat genau den Satz aus dem Eingangsposting zitiert den ich nicht gut fand. Klar, jeder kann sagen dass er froh ist der eigenen Konfession anzugehören aber man muss andere Gläubige nicht niederbügeln. Das halte ich für sehr überheblich.

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möchtest du mal wissen, wie christen der anderen konfessionen über uns "papisten" reden??

 

warum niederbügeln????

 

Soll ich sagen: HEY,super, ihr habt totales recht mit eurer Auslegung der hl. Schrift...

 

Es tut mir ehrlich leid, aber ich habe niemanden nieder gebügelt oder beleidigt.

 

ich habe lediglich das gesagt, was die statistiken der kirchenaustritte wieder geben.

 

ich hätte ja auch folgendes sagen können:

 

hey schaut mal,den protestanten fällt mehr und mehr auf, dass ihr "Glaube" und ihre Kirche falsch sind, oder warum treten so viele aus den evang. kirchen aus.

 

und soll ich noch einen drauf setzen?????:

 

"jeder "ex"-protestant ist ein schaf, dass es zu missioniren gilt und den man am wahren und echten glauben teilhaben lassen muss, damit er seinen gerechten und wahren weg zu gott findet ?" oder "lasst uns ihm helfen,damit der ehemals suchende ein findender wird?" (ich glaube lehrmeinung unserer kirche ist: ein protestant sucht gott in der hl. schrift und wir finden gott,oder?)

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möchtest du mal wissen, wie christen der anderen konfessionen über uns "papisten" reden??

In England war "Papist" früher ein Schimpfwort. Dafür konnte man zum Duell gefordert werden. Das waren noch Zeiten.....

 

Ist mittlerweile aber auch schon 200 Jahre her.

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ich glaube lehrmeinung unserer kirche ist: ein protestant sucht gott in der hl. schrift und wir finden gott

 

Und Du hast ihn gefunden? Darf ich fragen wo?

 

Franz-Xaver

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Theoretisch besteht ein Verfassungsanspruch auf die Erteilung von Religionsunterricht, evtl. könntest Du im städtischen Bereich am Unterricht in der Nachbarschule teilnehmen.

Das Land muss RU entsprechend anbieten, wenn es das nicht tut, verletzt es seine Pflichten.

Der Schüler kann am RU der anderen Konfession teilnehmen und dort Abi machen, allerdings logischerweise nach geltendem Lehrplan der besuchten Konfession.

 

Laura

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