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Beichtgeheimnis


Chüeni

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Im anderen Thread mal angeschnitten, ist aber untergegangen. Vielleicht hab ich mehr Glück hier.

 

Eine dreizehenjährige vertraut dem Priester im Beichtgespräch an, dass sie von ihrem Vater sexuell missbraucht wird, verbietet ihm aber mit Anderen darüber zu reden.

Er muss zusehen wie das Mädchen sichtlich leidet.

Könnte das nicht zu einer Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung führen? Gibt es in solchen Fällen keine Richtlinien für die Priester? Jemand könnte ja einen anonymen Tip abgeben bei der Fürsorge, oder so. Beichtgeheimnis soll ja den Beichtenden schützen, nicht schädigen.

 

Die Story ist zwar im Film, den ich vor Jahren gesehen habe, aber es könnte doch auch wirklich passieren? Wie sollte sich ein Priester dann verhalten? Nach seinem Gewissen, nach seinem Priestereid, oder gibt es sowas wie Richtlinien der RKK?

 

Gruss,

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Welchen Film meint Ihr hier?

Es gibt diesen Film "Das Böse", der vor ca 6 Jahren im Fernsehen kam, da geht es um diese Problematik.

Ich glaube, dass das Beichtgeheimnis absolut ist und sogar vor Gericht gilt - d.h. ein Priester darf nichts sagen, selbst wenn er es wollte.

Interessanterweise geht das Beichtgeheimnis sogar rechtlich weiter als die ärztliche Schweigepflicht - ein Psychotherapeut muss nämlich, soweit ich weiß, aussagen. Interessant, oder?

 

Laura

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Ob das Beichtgeheimnis auch gerichtlich anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Staat und dessen Handhabung ab. Für den Priester ist das Beichtgeheimnis absolut.

 

Es käme ansonsten auch kaum jemand zur Beichte, der mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. In dem benannten Film (ich habe nur die Beschreibungen von Hansjo) wäre das Kind wohl auch nicht zum Priester gegangen, wenn es sich auf dessen Diskretion nicht verlassen könnte.

 

Das Beichtgeheimnis soll diese Diskretion schützen.

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Gast Katholik2004

Das Beichtgeheimnis geht meines Wissens sogar so weit, dass nicht einmal der beichtende selbst den Priester davon entbinden kann. D.h. der Priester darf selbst dann nicht das Beichtgeheimnis brechen, wenn er von dem der gebeichtet hat die Erlaubnis bekommt oder sogar dazu aufgefordert würde.

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Welchen Film meint Ihr hier?

 

Laura

Also ich glaube bei dem film handelt es sich um "der priester", der vergangenen mittwoch oder donnerstag im 3Sat lief. War überhaupt ein sehr kritischer film, was priester anbelangt (einer hatte eine permanente freundin (der alte priester), der junge priester, der das verhalten des alten auf schärfste kritisierte, war - schwul und lebte dieses schwulsein auch aus).

Vielleicht läuft er ja mal wieder, sollte man gesehen haben.

LG

Max

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Tatsächlich kann den Priester niemand von seinem Beichtgeheimniss entbinden, auch nicht der / die Beichtende. Allerdings wird es wohl kaum einen Priester geben, der in einer solchen Situation die Beichtende nicht dazu bewegen wird, die Sache bei der Polizei anzuzeigen.

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Allerdings wird es wohl kaum einen Priester geben, der in einer solchen Situation die Beichtende nicht dazu bewegen wird, die Sache bei der Polizei anzuzeigen.

Das wird er versuchen, aber was, wenn sie nicht geht?

Was tut er dann?

 

Werner

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Allerdings wird es wohl kaum einen Priester geben, der in einer solchen Situation die Beichtende nicht dazu bewegen wird, die Sache bei der Polizei anzuzeigen.

Das wird er versuchen, aber was, wenn sie nicht geht?

Was tut er dann?

 

Werner

Im Blick auf das Beichtgeheimnis tut er dann gar nichts. Allerdings wird er der Pönitentin weiteren seelsorglichen Beistand anbieten. Vielleicht kann er ihr damit nach und nach helfen, auch andere Hilfe zu suchen und anzunehmen.

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Volker_Biallass

Hallo Werner :blink:

Allerdings wird es wohl kaum einen Priester geben, der in einer solchen Situation die Beichtende nicht dazu bewegen wird, die Sache bei der Polizei anzuzeigen.

Das wird er versuchen, aber was, wenn sie nicht geht?

Was tut er dann?

 

Kants KI rekursiv betrachten?

 

Hätte sie sich nicht mit letzter Gewißheit darauf verlassen können, dass er nicht über sie hinweg entscheidet und das Schweigen wahrt, dann hätte sie sich ihm aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geöffnet.

 

Ihr also über sie hinweg behilflich sein würde bedeuten, die Brücke abzureißen, die ihr als letzte geblieben war, nachdem alle anderen ihre Last scheinbar nicht tragen konnten, ihr nicht vertrauenswürdig waren.

 

Er könnte also um einer guten Tat willen das Prinzip letzter und unverbrüchlicher Vertrauenswürdigkeit preisgeben, das ihm diese Tat ja erst ermöglichte.

 

 

Und jetzt mal die einfache Lösung ...

 

... in einer vom Glauben geprägten Welt könnte der Priester seine Last des Schweigens anderen auflasten und zur Tat schreiten. Er könnte dem Mädchen glaubhaft sagen, dass die Justiz vertrauenswürdig ist, dass mit derselben Diskretion, die zwischen ihnen besteht, ihr nun von weltlicher Amtsgewalt her geholfen werden wird. Ihrem Vater wird Einhalt geboten werden und er wird zur Verantwortung gezogen werden, ohne dass darüber hinaus bekannt gemacht wird. Es wird in ihrem Interesse und zu ihrem Schutz gehandelt werden, so dass sie nichts zu bereuen haben wird, nichts davon öffentlich gemacht wird.

 

Aber oooops, das geht ja gar nicht, weil der Täter bei uns ja einen Anspruch auf Öffentlichkeit hat, weil die Öffentlichkeit nach solchen Taten neu-giert. Es gehört zu unserer Fairness unweigerlich dazu, dass das Opfer seine Intimität preiszugeben hat, wenn es den Täter angehen will.

 

 

Vielleicht kommt man also per Vernunft nicht umhin, die besondere Vertrauenswürdigkeit des Beichtvaters an der prinzipiellen Vertrauensunwürdigkeit unserer Gesellschaft zu betrachten, die ihm weder etwas abnehmen kann, noch ihm etwas abnehmen will, sondern alles dazu aufwendet, diese letzte Bastion zu erschüttern, um ihre eigenen Prinzipen endlich allgültig zu machen?

 

 

Also betrachten wir vergnügt und erquickt das moralische Dilemma dieses Priesters und laben uns dran. Denn das ist eine mehr als gelegen daherkommende Gelegenheit, davon absehen zu können, dass sich dem Mädchen sonst kein einziger als des Vertrauens würdig präsentieren konnte, weder Mutter, noch Lehrer, noch Freunde, Verwandte, Bekannte oder professionelle Helfer ...

 

 

Eine prima Gelegenheit, um so einen Priester so in die Knie zu zwingen, dass er ganz unseresgleichen wird, keinen Deut mehr vertrauenswürdiger ist.

 

 

Weg mit den Anlaufstationen für die, die meinen, ihnen könnte allenfalls noch ein Wunder helfen. Die sich dann dort in ihrer Öffnung evtl auch für mühseligere Lösungen öffnen lassen, zumindest aber nicht ganz verlassen werden.

 

Weg mit den letzten Haltepunkten für Haltlose, her mit der Selektion der reinen Vernunft!

 

scnr Volker

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Volker_Biallass

Hallo Kryztow :blink:

Allerdings wird es wohl kaum einen Priester geben, der in einer solchen Situation die Beichtende nicht dazu bewegen wird, die Sache bei der Polizei anzuzeigen.

 

Das ist quer zur pastoralen Realität. Der Priester ist in solcher Beichte keinem und nichts anderem verpflichtet als demjenigen, der da hilfesuchend vor ihm sitzt.

 

Sein Angebot wird das der direkten Hilfe sein, die den Schutzsuchenden aufnimmt. Dazu wird er dem Kind anbieten, andere mit ins Vertrauen zu ziehen, die es aufnehmen und schützen können - und das ist eben nicht die strafverfolgende Polizei, sondern das ist bei den Instanzen der Fürsorge zu suchen, die sich zunächst nur um das Opfer kümmern.

 

Und wenn das Kind das nicht annimmt, dann hat er es an der Backe kleben, er kann es nicht wieder nach haus schicken, er kann es aber auch nicht aufhalten, wenn es selbst dorthin zurück will.

 

Er hat als Seelsorger den Weg zu gehen, dass er dem Kind allen Grund bietet, das evtl waghalsige Anfangsvertrauen zu ihm so zu intensivieren, dass es sich so ausweitet, bis es sich auf einen Schutzraum ausdehnt, den er ihm anbieten kann.

 

Erst wenn das Kind bereit ist, sich in Schutz bringen zu lasssen, dann kann es sich dort in Sicherheit entscheiden, wie mit dem Täter verfahren werden soll.

 

 

Es gibt keinen Zwang und auch keinen Drang für die Opfer, dass sie den Täter anzeigen müssen, sich dort neu mit ihm konfrontieren müssen, wenn sie sich an die richtigen Stellen wenden, die ihnen als erstes Schutz versprechen und dafür nichts zurückfordern!

 

 

Bei Geistlichen und auch bei vielen anderen Intiativen für Opfer gilt es, dass es da Schutz und Sicherheit absolut umsonst gibt, dass das Opfer in Ruhe gelassen und dass seine Entscheidung unbedingt respektiert wird.

 

 

Hier soll geholfen werden, und zwar nicht einer allgemeinen und öffentlichen Gerechtigkeit und Strafverfolgung, sondern dem Menschen.

Mißbrauchsopfern wird Sicherheit und Schutz angeboten, wofür es Frauenhäuser und vielfältige Auffangstationen gibt.

 

 

Ich kenne keinen Pfarrer und keine Pfarrerin, die in einer solchen Situation zunächst an Polizei denken würden, sondern da geht es einzigst um Zuflucht, muss das als erstes und evtl dann auch als einziges verbürgt werden.

 

 

bcnu Volker

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Pater Bill aus Kerala erklärte es so: Es ist ein Wunder, dass noch kein einziger Pfarrer in diesen vielen Jahrhundert je ein Beichgeheimnis ausgeplaudert hätte, mehr noch, es sind viele Priester getötet worden, weil sie eben das Beichtgeheimnis nicht preis gegeben haben. Pater Bill ist davon überzeugt, dass ein Priester die ganzen Sünden auch über kurz oder lang vergessen, das ebenfalls einem Wunder gleichzusetzen sei. Die Beichtenden können den Priester sozusagen als Stellvertreter Jesus betrachten und Jesus ist es wichtig, dass man seine Schuld mündlich bekennt, sodass er in einem wirken und somit Heilung im Körper und im Geist erfolgen kann.

bearbeitet von Saraloreen
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Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Frau mehrmals einen Priester um Hilfe gebeten hatte(nicht gebeichtet) weil ihr Mann sie geschlagen hatte. Der Mann wollte nun vermeiden, dass der Priester bezeugt, dass sie mehrmals in einem erbaermlichen Zustand zu ihm kam und ging selbst zum Priester, um zu beichten. Der Prieser der ihn gleich durchschaute, weigerte sich ihm die Beichte abzunehemen, weil er ja der Frau versprochen hatte , ihr zu helfen. Das ganze liegt schon lange zurueck. Hat denn der Priester das Recht die Beichte nicht anzuhoeren???

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Er hatte die Pflicht, den Mann anzuhören - aber die Absolution durfte er ihm nicht erteilen, weil ja offensichtlich keine echte Umkehr und Reue vorlag, sondern eine böse Absicht dahinter stand.

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Ob das Beichtgeheimnis auch gerichtlich anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Staat und dessen Handhabung ab. Für den Priester ist das Beichtgeheimnis absolut.

Ich stelle mal folgende These auf:

 

Wenn also ein Terrorist in den Beichtstuhl geht, und bekennt, daß er im Begriffe ist, eine Bombe zu legen, dann beichtet er eigentlich nicht. Zur Beichte gehört sich die Reue, und die ist natürlich dann gegeben, wenn also der gute Vorsatz für die Zukunft gegeben ist. Normalerweise also, wenn ein Terrorist über seine Vergangenheit beichtet, dann gilt das Schweigegebot absolut.

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Allein aber dadurch, daß ein Priester sich weigert, die Absolution zu erteilen, weil er von einem bösen Vorsatz ausgeht, das muß dem Pönitientem als "Zeichen" der brüderlichen Ermahnung gelten. "Zwingen" läßt sich natürlich keiner. Und Terroristen als Pönitienten zu haben, das ist wie ein Sechser im Lotto.

 

Im allgemeinen gilt, daß das (die einzige?) Sünde ist, bei dem jemand beim Papst persönlich um die Absolution bitten muß. Dies wird wahrscheinlich mehr so eine kirchenrechtliche Sache als ein sakramentales Vorgehen sein, denke ich.

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Carlos,

das ist fürchterlich unklar und missverständlich, was Du schreibst. Worauf bezieht sich "das"???

 

Lucia

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das ist fürchterlich unklar und missverständlich, was Du schreibst. Worauf bezieht sich "das"???

Danke für den Hinweis!

 

Das "das" bezieht sich auf die Verletzung des Beichtgeheimnisses.

 

Carlos

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Man sollte vielleicht auch an Pater Pio denken. Dieser hat ja in die Herzen der Menschen schauen können und somit solche Menschen wieder nach Hause geschickt, bis sie wahrlich reuemütig in den Beichtstuhl traten, also vorher hat er auch keine Absolution erteilt. Ansonsten sollte vielleicht einmal ein kath. Priester hier selbst sprechen. Normale Christen rätseln wahrscheinlich immer nur rum.

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