Gabriele Geschrieben 1. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2004 *Wolfgang einen Amaretto spendier* Herzlichen Glückwunsch, übrigens! Liebe Grüße, GAbriele Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 1. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 1. Mai 2004 ___________________ I. Woge Soulman Marmot ___________________ II. Claudia Olli Elrond ___________________ Spielplan I. (erstgenannter mit weiss) Woge - Soulman 1:0 Soulman - Marmot 0:1 Marmot - Woge 0,5:0,5 Soulman - Woge 0:1 Marmot - Soulman 1:0 Woge - Marmot 1:0 Endstand: 1. Woge 3,5:0,5 2. Marmot 2,5:1,5 3. Soulman 0:4 Spielplan II. Claudia - Olli 0:1 Olli - Elrond 1:0 Elrond - Claudia Olli - Claudia 1:0 Elrond - Olli 0:1 Claudia - Elrond _____________________________________ Spielzeiten für Interessierte dürfen hier gern eingestellt werden. Damit steht das Finale bereits fest: WOGE - OLLI In der Gruppe II. spielen noch Claudia und Henning den Gruppenzweiten aus, der anschließend in einer Partie gegen Marmot um den 3. Platz spielt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 1. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 1. Mai 2004 Finalplan Ab sofort können die Finalspiele ausgetragen werden. Sie sollten bis zum 31. 5 beendet sein. Insbesondere hier würden sich zahlreiche Interessenten über die genauen Termine freuen. WOGE vs. OLLIgespielt wird im Best of 5 Modus (wer zuerst 3 Punkte hat, ist der Sieger) Erstgenannter spielt Weiß ! Woge - Olli Olli - Woge Olli - Woge Woge - Olli (diese vierte Partie wird nur gespielt wenn noch keine Entscheidung gefallen ist) Die 5. Partie wird nur gespielt wenn noch keine Entscheidung gefallen ist - Weiß wird ausgelost Sollte es nach 5 Partien 2,5:2,5 stehen, gibt es eine sechste Partie zu der die Farben aus Partie 5 getauscht werden. Das Spiel um Platz 3 wird in einer Partie ausgetragen. Marmot trifft dabei auf den Zweiten der Gruppe II. (Claudia od. Henning) und spielt mit Schwarz (hab ich grad gelost). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Woge Geschrieben 2. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2004 Olli und ich haben erst einmal Samstag, den 08. Mai, gegen 18 Uhr als Start für die Finalpartien ins Auge gefasst. Frank kann jetzt also daran gehen, die 70 Platzkarten der Kitzbühler Streif für 35 Euro (so viel war es doch, oder?) unter den Foranden zu verteilen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 2. Mai 2004 Ja ! 35 Euro zuzügl. Vorverkaufsgebühr (10 %) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 2. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2004 Ja ! 35 Euro zuzügl. Vorverkaufsgebühr (10 %) 35 Euro? Ich steige aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 2. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 2. Mai 2004 Nix. Von Dir liegt eine verbindliche Bestellung vor. Es wurde ein Kaufvertrah nach § 433.1 BGB geschlossen. Bankverbindung kommt per PM. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 2. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2004 Nix. Von Dir liegt eine verbindliche Bestellung vor. Es wurde ein Kaufvertrah nach § 433.1 BGB geschlossen. Bankverbindung kommt per PM. Nix hab' ich bestellt! Und nix unterschrieben, das darf ich nämlich nicht, hat mir mein Mann verboten. Vor allem bei Kaufverträhen. Und außerdem habe ich nächsten Samstag keine Zeit. Ehrlich nicht. *heul* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Woge Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Nix. Von Dir liegt eine verbindliche Bestellung vor. Es wurde ein Kaufvertrah nach § 433.1 BGB geschlossen. Bankverbindung kommt per PM. Nix hab' ich bestellt! Und nix unterschrieben, das darf ich nämlich nicht, hat mir mein Mann verboten. Vor allem bei Kaufverträhen. Und außerdem habe ich nächsten Samstag keine Zeit. Ehrlich nicht. *heul* Liebe Gabriele, ein schwieriger Sachverhalt, habe mal den von Frank angegebenen Paragraphen herausgesucht: BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Nach meiner laienhaften Kenntnis ist für einen Kaufvertrah keine Unterschrift notwendig, selbst mündliche Vereinbarungen haben Vertrahscharakter. Vielleicht gelingt aber der Nachweis, dass Frank die Eintrittskarte nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln besorgen kann?!? Liebe Grüße, Wolfgang Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Nach meiner laienhaften Kenntnis ist für einen Kaufvertrah keine Unterschrift notwendig, selbst mündliche Vereinbarungen haben Vertrahscharakter. Hmpf! Mehr fällt Dir nicht ein, angesichts der Tatsache, dass ich am Samstag keine Zeit habe?! Und das ist ganz ernst gemeint, ich habe nächstes Wochenende keine Zeit, bzw. bin gänzlich internetlos. Bisher hast Du nie verloren, wenn ich Kiebitz war und Daumen gedrückt habe. Wenn Du nächsten Samstag spielst, dann auf eigene Gefahr, ich kann dann nichts dafür, wenn es nicht optimal läuft. Mir doch egal, was Frank mit seinen Eintrittskarten macht. Miraus kleinschnippeln, marinieren und aufessen, ich kann ihm ja noch ein Rezept schicken. Trotzdem liebe Grüße, Gabriele Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Marinieren ist allerdings eine prima Idee. Nur......bezahlen mußt Du leider trotzdem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Marinieren ist allerdings eine prima Idee. Nur......bezahlen mußt Du leider trotzdem. Hm, aber erst, nachdem Du mir die Sache übergeben hast und den Nachweis erbracht hast, dass die Karten frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Bei der Gelegenheit könnte ich die Dinger auch gleich marinieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Hat Marinieren eigentlich was mit meiner Arbeitskollegin Marina zu tun ? Dürfen vielleicht sogar nur Marinas marinieren ? So, und jetzt Schluß mit dem OT-Gequatsche ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Nix. Von Dir liegt eine verbindliche Bestellung vor. Es wurde ein Kaufvertrah nach § 433.1 BGB geschlossen. Bankverbindung kommt per PM. Nix hab' ich bestellt! (...) Und außerdem habe ich nächsten Samstag keine Zeit. Ehrlich nicht. *heul* (...) habe mal den von Frank angegebenen Paragraphen herausgesucht: BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. (...)Vielleicht gelingt aber der Nachweis, dass Frank die Eintrittskarte nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln besorgen kann?!? Aber welche Sache soll denn hier übergeben werden? Kleiner Tip: Die Eintrittskarte ist nicht das, worum es beim Zuschauen geht, Kaufvertrag liegt daher wohl nicht vor. Und das Zuschauen scheint Gabriele ja wohl unmöglich zu sein (sie ist internetlos) - also wie wollt ihr die Gegenleistung erbringen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Hat Marinieren eigentlich was mit meiner Arbeitskollegin Marina zu tun ? Dürfen vielleicht sogar nur Marinas marinieren ? So, und jetzt Schluß mit dem OT-Gequatsche ! Ja, wer hat denn hier angefangen mit dem OT-Gequatsche? Wer will hier über Sinn, Zweck und Wesen des Marinierens aufgeklärt werden? Und wer verkauft Karten zu völlig indiskutablen Bedingungen? Ich etwa??? *unschuldig guck* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Woge Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Hmpf! Mehr fällt Dir nicht ein, angesichts der Tatsache, dass ich am Samstag keine Zeit habe?! Und das ist ganz ernst gemeint, ich habe nächstes Wochenende keine Zeit, bzw. bin gänzlich internetlos. Bisher hast Du nie verloren, wenn ich Kiebitz war und Daumen gedrückt habe. Wenn Du nächsten Samstag spielst, dann auf eigene Gefahr, ich kann dann nichts dafür, wenn es nicht optimal läuft. Liebe Gabriele, huhhhh, wie geht denn das ... internetlos leben????? Dass es bei Dir gleich dermaßen verheerend ist, konnte ich ja nicht ahnen Wie lange dauert denn Deine Internetabstinenz? Ist wichtig für die Folgetermine, die ich mit Olli vereinbaren werde ... am Samstag werde ich dann wohl meinen dicksten und schwersten Panzer tragen müssen, um dem zu erwartenden Sturm trotzen zu können. Glücklicherweise haftet ja noch Dein Schal an meinem Banner Liebe Grüße, Wolfgang Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Aber welche Sache soll denn hier übergeben werden? Kleiner Tip: Die Eintrittskarte ist nicht das, worum es beim Zuschauen geht, Kaufvertrag liegt daher wohl nicht vor. Und das Zuschauen scheint Gabriele ja wohl unmöglich zu sein (sie ist internetlos) - also wie wollt ihr die Gegenleistung erbringen? Danke für diesen Hinweis, Inge. Du meinst also, wenn ich den Nachweis bringe, dass ich am Samstag fernab jeglichen Internet-Anschlusses bin, dann schaut Frank mit seiner Zahlungsforderung in die Röhre? Ja, das könnte klappen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Und das Zuschauen scheint Gabriele ja wohl unmöglich zu sein (sie ist internetlos) - also wie wollt ihr die Gegenleistung erbringen? Die Gegenleistung besteht in der Zugänglichmachung der angebotenen Leistung. Ob der Auftraggeber die Leistung dann in Anspruch nimmt, hat mit dem Kaufvertrag gar nichts zu tun. Wenn Du Dir ein Ticket fürs Metallica-Konzert kaufst, interessiert sich James Hetfield auch nicht dafür, ob Du wirklich anwesend warst. hauptsache Du hast die Kohle abgedrückt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Die Gegenleistung besteht in der Zugänglichmachung der angebotenen Leistung. Ah ja. Dann mach mir mal zugänglich .... Am Samstag stecke ich bei einem Familienwochenende in Hintertupfingen, kurz vor der Grenze. Mit internettauglichem Laptop wäre mir allerdings Deine angebotene Leistung zugänglich. Könnten wir uns diesbezüglich einigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Ah ja. Dann mach mir mal zugänglich .... Wenn Du Dir ne Karte für Andre Rieu kaufst und Deinen Platz nicht besetzt, hast Du Pech gehabt. Der Veranstalter hat Dir am Ort des Geschehens die Leistung erbracht. Wenn Du sie nicht abrufst, ist das nicht sein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Metallica-Konzert .... James Hetfield , Andre Rieu Wer ist Andre Rieu? Und wer von uns beiden ist denn nun Off-Topic, lieber Frank?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 (bearbeitet) Hi Thofi, mach dir dochmal ein paar qualifizierte Gedanken zum Leistungsort bei Zuschauen über Internet und zur anfänglichen objektiven Unmöglichkeit (vor der Großen Schuldrechtsreform: § 306 BGB, wo das Ding jetzt steckt - keine Ahnung!!) Ciao - Inge bearbeitet 3. Mai 2004 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 huhhhh, wie geht denn das ... internetlos leben????? Dass es bei Dir gleich dermaßen verheerend ist, konnte ich ja nicht ahnen Wie lange dauert denn Deine Internetabstinenz? Ist wichtig für die Folgetermine, die ich mit Olli vereinbaren werde ... am Samstag werde ich dann wohl meinen dicksten und schwersten Panzer tragen müssen, um dem zu erwartenden Sturm trotzen zu können. Glücklicherweise haftet ja noch Dein Schal an meinem Banner Liebe Grüße, Wolfgang Lieber Wolfgang, wie oben beschrieben bin ich auf einem Familienwochenende fernab aller Internet-Anschlüsse. (Deshalb auch Familienwochenende, da haben wir endlich mal Zeit, miteinander zu reden, so richtig live und in Echtzeit und ohne Tastatur!) Intensive Recherche meinerseits hat soeben ergeben, dass wir von Freitag nachmittag 16 Uhr bis Sonntag nachmittag 16 Uhr außer Haus sein werden. Folgetermine also am besten ab So, 9. Mai, 17 Uhr. Zieh Dich also warm an am Samstag, nimm den Schal mit, fang nicht zu früh mit dem Amaretto an und ... schlag nicht zu feste drauf auf den Olli. Ich drück Dir die Daumen. Liebe Grüße, Gabriele Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Metallica-Konzert .... James Hetfield , Andre Rieu Wer ist Andre Rieu? Und wer von uns beiden ist denn nun Off-Topic, lieber Frank?! Beide. Ich hatte uns beide gemeint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 3. Mai 2004 Hi Thofi, mach dir dochmal ein paar qualifizierte Gedanken zum Leistungsort bei Zuschauen über Internet und zur anfänglichen objektiven Unmöglichkeit (vor der Großen Schuldrechtsreform: § 306 BGB, wo das Ding jetzt steckt - keine Ahnung!!) Ciao - Inge Meinst Du das im Ernst ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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