genius Geschrieben 12. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2004 (bearbeitet) Ist es möglich, dass in einer Filialkirche die Osternacht gefeiert werden darf. Unser Pfarrgemeinderat will die Osternacht gerne im jährlichen Wechsel Pfarrkirche - Filialkirche durchführen! Unser Pfarrer hat den Pfarrgemeinderat darauf hingewiesen, dass nur die Pfarrkirche im eigentlichen Sinn "Taufrecht" besitzt und somit auch nur dort eine Osternacht gefeiert werden darf. Weiß jemand genaueres dazu, was im Kirchenrecht wirklich steht oder was sonst so üblich ist? bearbeitet 12. Februar 2004 von genius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2004 Ist es möglich, dass in einer Filialkirche die Osternacht gefeiert werden darf.Unser Pfarrgemeinderat will die Osternacht gerne im jährlichen Wechsel Pfarrkiche - Filialkirche durchführen! Unser Pfarrer hat den Pfarrgemeinderat darauf hingewiesen, dass nur die Pfarrkirche im eigentlichen Sinn "Taufrecht" besitzt und somit auch nur dort eine Osternacht gefeiert werden darf. Weiß jemand genaueres dazu, was im Kirchenrecht wirklich steht oder was sonst so üblich ist? Also im CIC wird der Begriff Filialkirche gar nicht erwähnt. Und bei der Zusammenlegung zweier Gemeinden http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenb.../PDF/23am51.pdf Seite 8/12 wird nur erwähnt, dass die Filialkirchen keine eigenen Pfarrbücher mehr führen. Das scheint die einzige nennenswerte rechtliche Konsequenz zu sein. Liebe Grüße Flo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 12. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2004 Ist es möglich, dass in einer Filialkirche die Osternacht gefeiert werden darf.Unser Pfarrgemeinderat will die Osternacht gerne im jährlichen Wechsel Pfarrkirche - Filialkirche durchführen! Unser Pfarrer hat den Pfarrgemeinderat darauf hingewiesen, dass nur die Pfarrkirche im eigentlichen Sinn "Taufrecht" besitzt und somit auch nur dort eine Osternacht gefeiert werden darf. Weiß jemand genaueres dazu, was im Kirchenrecht wirklich steht oder was sonst so üblich ist? Klingt nach vorgeschobener Argumentation. Bin allerdings in solchen Fragen nicht CIC-fest. Gleich wie, in jedem Fall hat der Pfarrer in solchen Fragen - wenigstens rechtlich gesehen - das letzte Wort und der PGR ist nur Beratungsgremium. Das mit dem Taufrecht halte ich für Quark. Auch in Filialkirchen kann ohne weiteres getauft werden, allerdings immer mit Zustimmung des Pfarrers. Bei der Erwachsenentaufe, die für den Bischof reserviert ist, muß sowieso eine Beauftragung erfolgen. Ich sehe keinen Grund, warum die Beauftragung nicht auch für die Erwachsenentaufe in einer Filialkirche gegeben werden sollte. In den Kirchenbüchern muß nur der Taufort eingetragen werden. Übrigens gibt es ja auch Haustaufen und Nottaufen. Die sind weder ungültig noch unerlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 12. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2004 jede kirche, die gemeindekirche ist, ist somit auch ort, an dem glauben gelebt wird und an dem auch getauft werden darf. schwieriger wirds bei seminarkirchen von priesterseminaren, denn eine taufe geschieht immer auf eine gemeinde hin. die filialkirche gehört aber zu einer terretorialen pfarrei und hat natürlich auch als solche taufrecht. natürlich darf man in filialkirchen die osternacht feiern. die frage wäre allerdings die: wo liegt die hauptlast der gemeinde? ich kenne z.b. gemeinden, wo 4000 in die hauptkirche gehören und nur 800 in die filialkirche. d.h., die filialkirche könnte eine osternachtgemeinde auch nicht wirklich fassen, weil sie zu klein ist. aber wenn das einigermaßen pari pari ist und die filialkirche groß genug ist, dann kann man ruhig die feier jährlich abwechseln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 12. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2004 (bearbeitet) ich kenne z.b. gemeinden, wo 4000 in die hauptkirche gehören und nur 800 in die filialkirche. Es gibt auch das Umgekehrte, zum Beispiel im Geburtsort meiner Mutter (250 Einwohner). Dort steht die Pfarrkirche, in der benachbarten Kleinstadt, die früher rein evangelisch war, gab es "nur" eine Filialkirche, obwohl dort inzwischen an die 1000 Katholiken lebten. Inzwischen wohnt zwar der Pfarrer auch dort und ist die ehemalige Filialkirche zur Mit-Pfarrkirche gemacht worden, aber einen Osternachtsgottesdienst gab es dort schon immer, meistens a späten Samstagabend (22:00) in der Filiale, und am frühen Sonntagmorgen (5:00) in der Pfarrkirche. Werner bearbeitet 12. Februar 2004 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 13. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2004 jede kirche, die gemeindekirche ist, ist somit auch ort, an dem glauben gelebt wird und an dem auch getauft werden darf. schwieriger wirds bei seminarkirchen von priesterseminaren, denn eine taufe geschieht immer auf eine gemeinde hin. die filialkirche gehört aber zu einer terretorialen pfarrei und hat natürlich auch als solche taufrecht. Auch in der Seminarkirche kann natürlich getauft werden. Rechtlich ist nur die (territorial) zuständige Pfarrei einzubeziehen und die Taufe in den dortigen Büchern einzutragen (mit Taufort Seminarkirche, ähnlich wie etwa Krankenhauskapelle etc.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 13. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2004 OT: Zur Taufe auf eine Gemeinde hin: die Formulierung im Taufrituale "Mit großer Freude nimmt dich die christliche Gemeinde auf" ist umstritten und theologisch fragwürdig. Zwar ist eine konkrete Pfarrei zuständig, mit der Taufe wird man aber in die Kirche Gottes eingegliedert, nicht nur in eine Gemeinde. Sonst wäre logischerweise eine Umtaufe oder wenigstens eine Anerkennung der Taufe bei Umzug in eine neue Gemeinde nötig. Vielleicht wirkt dies manchen etwas erbsenzählerisch, ist aber für das Kirchenverständnis nicht ganz gleichgültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 13. Februar 2004 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2004 jede kirche, die gemeindekirche ist, ist somit auch ort, an dem glauben gelebt wird und an dem auch getauft werden darf. schwieriger wirds bei seminarkirchen von priesterseminaren, denn eine taufe geschieht immer auf eine gemeinde hin. die filialkirche gehört aber zu einer terretorialen pfarrei und hat natürlich auch als solche taufrecht. Auch in der Seminarkirche kann natürlich getauft werden. Rechtlich ist nur die (territorial) zuständige Pfarrei einzubeziehen und die Taufe in den dortigen Büchern einzutragen (mit Taufort Seminarkirche, ähnlich wie etwa Krankenhauskapelle etc.) hi tom! natürlich KANN man in einer seminarkirche taufen. aber sie dient in erster linie nicht dem "zweck" . wer würde schon ein kind in einer seminarkirche taufen. zu allererst gehen dort seminaristen zur messe. andere gehen da zumeist ja gar nicht rein. zumal, wenn es eine hauskirche ist. mein seminarregens hat sich immer schwer damit getan, wenn jemand anfragte, ob man das kind dort taufen könne. das ist zwei oder drei mal in 5 jahren geschehen. aber auch nur, weil wir einen "öffentlichen" sonntagsgottesdienst hatten. die architektur der seminarkirche von sankt georgen sieht z.b. gar keinen taufstein vor. es gibt in der seminarkirche kein taufbecken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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