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Unfehlbarkeit


Experimentator

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"Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Rolle der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also lediglich, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Willkürliche Erfindungen sind ausgeschlossen."

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/P%E4pstliche_Unfehlbarkeit

bearbeitet von oli
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Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Rolle der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also lediglich, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Willkürliche Erfindungen sind ausgeschlossen.

 

Die Quelle!!!!!!

 

Ansonsten werde weiter allerlei Behauptungen aneinanderreiht.

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Das kursivgedruckte kam erst 1 oder 2 Miuten später dazu, habe zunächst nur das Zitat gepostet :blink:

bearbeitet von oli
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Hallo Stefan,

 

 

bitte belege mir durch irgendein zitat eines gelehrteren mannes, als du es bist, daß alle alle alle theologen auf deiner seite stehen, wenn du behauptest, jede enzyklika sei eine unfehlbare päpstliche äußerung.

Das werden sie wohl müssen.

Denn im CiC steht:

Zitat:

Can. 749 — § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.

 

Zitat Ende.

 

 

 

da wird ja der hund in der pfanne verrückt... josef, ich hab selten solch einen mist an ausführungen über die unfehlbarkeit des papstes und die beteiligung des heiligen geistes gelesen...

Sagte es schon,

den Theologen liegt die Unfehlbarkeit des Papstamtes schwer im Magen.

Mit aller Gewalt versuchen sie die unfehlbaren Aussagen des Papstes als fehlbar darzustellen.

 

 

 

soso... vor 1870 hat der heilige geist nicht immer den richtigen gehorsam gefunden!? wie unlogisch ist so eine aussage!? dann müßtest du nachweisen, daß ausgerechnet im unfehlbarkeitsdogma der heilige geist den nötigen gehorsam gefunden hat. und das kannst du nicht. da drehst du dich doch im kreis! du beantwortest die frage dann mit einer annahme, die sich aber nur aus der frage ergibt...

Ich wiederhole mich - sage es trotzdem gerne:

Nur und nur GOTT, anwesend in der Person des HEILIGEN GEISTES beglaubigt und bestätigt die Unfehlbarkeit des Papstamtes.

 

Die Menschheit ist aus eigenem Erkenntnisvermögen dazu nicht fähig.

 

 

und die Enzyklika "Ordinatio sacerdotalis"  erfüllt aber mitnichten die anforderungen an eine unfehlbare äußerung. wir haben es hier mit einer authentischen und bloß verbindlichen ansicht zu tun, nicht mit einer unfehlbaren...

Dann erkläre mir, was eine "endgültige" Aussage, (wie es in "ordinatio sacerdotalis" geschrieben steht), von einer unfehlbaren unterscheidet.

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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vor 1870 hat der heilige geist nicht immer den richtigen gehorsam gefunden!? wie unlogisch ist so eine aussage!? dann müßtest du nachweisen, daß ausgerechnet im unfehlbarkeitsdogma der heilige geist den nötigen gehorsam gefunden hat. (Stefan Mellentin)

 

Josef, das solltest du bedenken.

 

Grüsse

 

oli :blink:

bearbeitet von oli
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Can.749 $3:

 

"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn wenn diese offensichtlichfeststeht.

 

also nicht nur so, daß du, josef, es entsprechend verstehst...

bearbeitet von Stefan Mellentin
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Lieber Oli,

 

die ist die Quelle von der kath. Kirche autorisiert?

 

Wenn nicht, hat einer eine autorisierte Quelle??

 

Zur Ergänzung noch den Rest aus Olis Quelle (einige Hervorhebungen durch mich):

 

Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Rolle der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also lediglich, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Willkürliche Erfindungen sind ausgeschlossen.

 

Ein Konzil kann gemäß katholischer Lehre an der Unfehlbarkeit teilhaben, wenn die Körperschaft der Bischöfe das oberste Lehramt zusammen mit dem Papst ausübt (Kirchenkonstitution Lumen Gentium).

 

Neben der Unfehlbarkeit des außerordentlichen Lehramts, wenn der Papst "ex cathedra" spricht oder ein ökumenisches Konzil definiert, kennt die kath. Kirche allerdings auch noch die Unfehlbarkeit des ordentlichen Lehramts, wenn der Papst und die Bischöfe "in der Welt räumlich getrennt, [...] authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen" (Lumen gentium Nr. 25). Auf diese Art der Unfehlbarkeit berief sich die Glaubenskongregation 1995, als sie die Unmöglichkeit der Priesterweihe für Frauen als unfehlbare Lehre der Kirche bezeichnete ("Responsum ad Dubium", vgl. [1], [2]). Viele Theologen und Gläubige sehen in dieser Lehräußerung einen Amtsmissbrauch der römischen Kurie.

 

Wichtig ist auch, dass bei Glaubensentscheidungen grundsätzlich der Primat des Gewissens gilt. Über eine bloß äußere Zustimmung hinaus soll sich der Gläubige in der Gemeinschaft der Kirche um eine innere Aneignung des Dogmas in dessen eigentlichem Sinn bemühen.

 

Alle übrigen Äußerungen des Papstes einschließlich der Enzykliken sind durchaus fehlbar. Auch ist der Papst nicht sündenfrei, weshalb er wie andere Gläubige die Beichte ablegt.

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@Josef

 

ad "Die Menschen haben niemals den Papst gewählt"

Dann hat sich der Geist früher dem Volk bedient. Bzw. gestand man dem Christen zu das in ihm der Geist Gottes wohnt, es ist eine bedenkliche Änderung wenn plötzlich dies den Menschen abgesprochen wird, besonders da die Wahlmodalitätsänderungen eher politischer denn religiöser Natur waren.

 

Alle Anhänger Jesu sind/waren Jünger Jesu, in der Apostelgeschichte ist prinzipiell von Jüngern die Rede wenn Paulus auf getaufte Christen trifft.

Ptrus wurde hervorgehoben in der Gemeinschaft, aber hervorgehoben in Form eines Sprechers/Vertreters, damit aber keine besondere Gewalten verbunden das dazu natürlich gehör das er gewisse Anführungsrechte besitzt logisch. Das gilt auch für den Priester in Form eines Gemeindevorstehers. Ich streite auch nicht ab das nur manche zum Amt des Priesters berufen sind wie du zitierst (nicht jeder hat die Gaben Arzt zu werden oder Techniker ect.), nur leitet sich daraus nicht unbedingt alleinige Erkenntnisgewalt daraus ab oder absolute Glaubensgewalt.

Das derzeitige Amt des Priester gestaltet sich genau wie das Amt des Priester im AT dagegen verwehrte sich Christus und Paulus. Zum Priesteramt sind wir alle berufen jeder nach seinen Fähigkeiten, die Liturgie und Wandlung wird natürlich der Gemeindevorstand vollziehen und nicht jede Woche ein anderer oder 10 zugleich, nur was die persönlichen priesterpflichten angeht so sind alle befugt/verpflichtet (die es können) sie auch ohne "Weihe" durchzuführen.

So wurde die Binde und Lösegewalt natürlich Petrus übertragen (als Vorsteher der ersten Gemeinde), jedoch auch wie es in Johannes steht allen Jüngern Christi, das heißt allen Christen. Besonders da alle Christen zur Verkündigung aufgerufen sind (jeder nach seinen Mitteln) und auch das Recht haben die Taufe zu spenden, die Taufe selbst stellt aber die eigentliche universelle Sündenvergebung dar, ergo gesteht ja auch unsere Kirche noch immer uns einfachen Christen diese Gewalt zu (ich hoffe das dies Altlasten auch weiterhin bleiben und nicht irgendjemand mal unfehlbar dagegen entscheidet), Beichte und Co sind ja erst viel später entstanden

Was den heiligen Geist angeht, er weht wo er will, stimmt, prinzipiell in jedem Christen, ob er auf ihn hört ist ne andere Sache. Nur ist dieses Wehen nicht auf den Papst beschränkt.

Ich spreche dem Papst die Unfehlbarkeit ab/nicht ab, wie ich diese Unfehlbarkeit allen Christen zugestehe/abspreche, in ihnen weht auch der heilige Geist und Protestanten selbst sind davon nicht ausgenommen und ich traue mich sogar wetten das es bei so manchen Christen (egal welcher Konfession) es mehr als nur ein laues Lüfterl ist.

Und das sich der Geist Gottes nicht gerade jene aussucht von denen man es sich erwartet (siehe Jesus, nen König oder Messias hatte sich alle dementsprechend anders erwartet) sollte uns eine Lehre sein. Besonders wenn es sich um endgültige Dinge wie die Unfehlbarkeit handelt.

 

Zur Sacxhe mit RN und TIP, egal was ich davon halte meinte ich nur in RN wird eine politische Strömung noch dezitiert ausgegrenzt, in TIP bzw. bei J.XXIII überhaupt wird sie akzeptiert wie jede andere Strömung.

 

 

LG

Fiore

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Can.749 $3:

 

"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn wenn diese offensichtlichfeststeht.

Für OS greift c.749 §2 (CIC)

sorry. nein!

 

ordinatio sacerdotalis hat nichts mit der gesamtheit der bischöfe zu tun!

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Für OS greift c.749 §2 (CIC)

 

Was heißt "OS"?

 

Was steht in c.749 §2 (CIC)?

OS= ordination sacerdotalis...

 

in can 749§2 steht, daß auch die gesamtheit des bischofskollegiums in übereinstimmung mit dem papst unfehlbar in dingen des glaubens und der sitte definieren kann...

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Das Ökomenische Heiligenlexikon drückt es so aus:

 

"Auf die Lehre bezogen zeigt sich die Sonderrolle in der "Unfehlbarkeit" des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, die 1870 vom 1. Vatikanischen Konzil definiert wurde:. Wenn er in aller Form ("ex cathedra") eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und von der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die nur noch offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen."

 

Quelle: http://www.heiligenlexikon.de/index.htm?Glossar/Papst.htm

bearbeitet von oli
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Hallo Stefan,

 

Can.749 $3:

"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn wenn diese offensichtlich feststeht.

also nicht nur so, daß du, josef, es entsprechend verstehst...

Wer entscheidet, wann es offensichtlich feststeht?

 

Theologen?

 

Laß' Dich aufklären:

Das kann nur der HEILIGE GEIST feststellen.

Und wird es tun, indem ER allen Menschen die auf IHN hören, die Unfehlbarkeit einer Lehre des Papstes bestätigt - per Eingebung.

 

 

Gruß

josef

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Ohne dir etwas unterstellen zu wollen Josef, kommt es mir so vor als umgehst du die Fragen die schwierig für dich sind.

bearbeitet von oli
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Wer entscheidet, wann es offensichtlich feststeht?

 

Theologen?

gott sei dank entscheidest das nicht du!!! sondern der papst, indem er festlegt, welchen rang er seinem dokument zumisst, ob es also ein "dogma" ist, das er verkündet, oder ob es eine enzyklika ist, die er als sendschreiben an die katholiken schreibt...

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Hallo Oli,

 

Verbindlich ist nur was der Papst veröffentlicht.

 

Das ökumenische Heligenlexikon ist nicht vom Papst herausgegeben.

Der Katechismus der Katholischen Kirche schon.

 

Daraus zitiert:

 

Art.890

Die Sendung des Lehramtes ist mit dem endgültigen Charakter des Bundes verknüpft, den GOTT in CHRISTUS mit SEINEM Volk geschlossen hat.

Das Lehramt muß das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche schützen und ihm die objektive Möglichkeit gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen.

Der pastorale Auftrag des Lehramtes ist es, zu wachen, daß das GOTTESvolk in der befreienden Wahrheit bleibt.

Zur Erfüllung dieses Dienstes hat CHRISTUS den Hirten das Charisma der Unfehlbarkeit in Fragen des Glaubens und der Sitten verliehen.

Dieses Charisma kann auf verschiedene Weisen ausgeübt werden:

 

Art.891

„Dieser Unfehlbarkeit ... erfreut sich der Römische Bischof, das Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet ... Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt", vor allem auf einem Ökumenischen Konzil (LG 25) [Vgl. 1. Vatikanisches K.: DS 3074].

Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas „als von GOTT geoffenbart" und als Lehre CHRISTI „zu glauben vorlegt" (DV 10), müssen die Gläubigen „solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [Vgl. LG 25].

 

Zitat Ende.

 

 

 

Gruß

josef

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Can.749 $3:

 

"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn wenn diese offensichtlichfeststeht.

Für OS greift c.749 §2 (CIC)

sorry. nein!

 

ordinatio sacerdotalis hat nichts mit der gesamtheit der bischöfe zu tun!

....Vor diesem Hintergrund läßt sich die Unsicherheit der Theologen erklären, wie das Apostolische Schreiben "Ordinatio sacerdotalis" und die Enzyklika "Evangelium vitae" hinsichtlich ihres Autoritäts- und Verpflichtungsanspruchs zu bewerten seien. Denn obwohl die Ausdrucksweise nahe an eine Ex-cathedra-Entscheidung heranreicht, handelt es sich in beiden Fällen offensichtlich nicht um eine solche, sondern um Äußerungen des ordentlichen, nicht unfehlbaren Lehramtes des Papstes. Andererseits wird dennoch der definitive Charakter dieser Lehren erklärt: im Fall von "Ordinatio sacerdotalis" ausdrücklich, im Fall von "Evangelium vitae" der Sache nach durch Berufung auf den entsprechenden Konsens des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes in einer mit der Offenbarung zumindest verbundenen Lehre. Das ist neu, daß der Papst im Rahmen seines ordentlichen Lehramtes eine endgültige Zustimmung fordert, die Unfehlbarkeit voraussetzt.

 

Der Papst und seine Glaubenskongregation waren sich der Neuartigkeit sehr wohl bewußt. Deshalb wurde die Veröffentlichung von "Ordinatio sacerdotalis" von einer offiziösen Begleitnote und einem Kommentar des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, im L'Osservatore Romano flankiert. Da auch diese Kommentare die bestehende Unsicherheit und Diskussion nicht beenden konnten, folgte ein Jahr später, am 28. Oktober 1995, eine offizielle Auskunft der Glaubenskongregation "bezüglich der Verbindlichkeit der im Apostolischen Schreiben 'Ordinatio sacerdotalis' vorgelegten Lehre", wieder begleitet von einem Kommentar im L'Osservatore Romano.

 

Die Kongregation stellt fest: "Diese Lehre erfordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig gewahrt und angewandt, vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist." Weiter heißt es, daß der Papst sich veranlaßt gesehen habe, kraft seines Amtes die gleiche Lehre der Tradition und ihre schon bestehende Verbindlichkeit "in einer förmlichen Erklärung" darzulegen und ausdrücklich zu machen.  Jetzt ist also ausdrücklich von Unfehlbarkeit die Rede und zwar unter Berufung auf den entsprechenden Konsens des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes bezüglich des definitiven Charakters dieser Lehre. Schon vorher hatte Kardinal Ratzinger erklärt, daß es sich nicht um eine Ex-cathedra-Entscheidung des Papstes handele. Damit hat der Papst hier zum ersten Mal von jener schon früher für möglich gehaltenen Form Gebrauch gemacht, durch eine selbst nicht unfehlbare Erklärung das Vorliegen eines unfehlbaren Konsenses des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes festzustellen und so den definitiven und irreformabeln Charakter dieser Lehre offensichtlich zu machen. Am Schluß der Auskunft der Kongregation heißt es, daß der Papst selbst diese Auskunft gebilligt und deren Veröffentlichung angeordnet habe.

 

Hervorhebung von mir.

 

Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fund-theol/ptneuest.htm

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grundsätzlich:

 

die hier laufende Diskussion spiegelt sehr schön die Diskussion, die in der Kirche seit einigen Jahren läuft (und die m. E. durchaus noch nicht abgeschlossen ist), nämlich die Diskussion um die in den letzten Jahren versuchte Ausweitung des Unfehlbarkeitsbegriffs.

 

einen Überblick über die Diskussion bietet z. B.

 

Auf fehlbare Weise unfehlbar?

Zu einer neuen Form päpstlichen Lehrens

 

meine persönliche Meinung zu diesem Thema: Wenn die Unfehlbarkeit bemüht wird, um lästige Diskussionen zu beenden, wird dies bestenfalls nutzlos sein :-)

 

 

edit:

mein Vorredner hat die gleiche Quelle gefunden wie ich ...

bearbeitet von Petrus
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Can.749 $3:

 

"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn wenn diese offensichtlichfeststeht.

Für OS greift c.749 §2 (CIC)

sorry. nein!

 

ordinatio sacerdotalis hat nichts mit der gesamtheit der bischöfe zu tun!

....Vor diesem Hintergrund läßt sich die Unsicherheit der Theologen erklären, wie das Apostolische Schreiben "Ordinatio sacerdotalis" und die Enzyklika "Evangelium vitae" hinsichtlich ihres Autoritäts- und Verpflichtungsanspruchs zu bewerten seien. Denn obwohl die Ausdrucksweise nahe an eine Ex-cathedra-Entscheidung heranreicht, handelt es sich in beiden Fällen offensichtlich nicht um eine solche, sondern um Äußerungen des ordentlichen, nicht unfehlbaren Lehramtes des Papstes. Andererseits wird dennoch der definitive Charakter dieser Lehren erklärt: im Fall von "Ordinatio sacerdotalis" ausdrücklich, im Fall von "Evangelium vitae" der Sache nach durch Berufung auf den entsprechenden Konsens des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes in einer mit der Offenbarung zumindest verbundenen Lehre. Das ist neu, daß der Papst im Rahmen seines ordentlichen Lehramtes eine endgültige Zustimmung fordert, die Unfehlbarkeit voraussetzt.

 

Der Papst und seine Glaubenskongregation waren sich der Neuartigkeit sehr wohl bewußt. Deshalb wurde die Veröffentlichung von "Ordinatio sacerdotalis" von einer offiziösen Begleitnote und einem Kommentar des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, im L'Osservatore Romano flankiert. Da auch diese Kommentare die bestehende Unsicherheit und Diskussion nicht beenden konnten, folgte ein Jahr später, am 28. Oktober 1995, eine offizielle Auskunft der Glaubenskongregation "bezüglich der Verbindlichkeit der im Apostolischen Schreiben 'Ordinatio sacerdotalis' vorgelegten Lehre", wieder begleitet von einem Kommentar im L'Osservatore Romano.

 

Die Kongregation stellt fest: "Diese Lehre erfordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig gewahrt und angewandt, vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist." Weiter heißt es, daß der Papst sich veranlaßt gesehen habe, kraft seines Amtes die gleiche Lehre der Tradition und ihre schon bestehende Verbindlichkeit "in einer förmlichen Erklärung" darzulegen und ausdrücklich zu machen.  Jetzt ist also ausdrücklich von Unfehlbarkeit die Rede und zwar unter Berufung auf den entsprechenden Konsens des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes bezüglich des definitiven Charakters dieser Lehre. Schon vorher hatte Kardinal Ratzinger erklärt, daß es sich nicht um eine Ex-cathedra-Entscheidung des Papstes handele. Damit hat der Papst hier zum ersten Mal von jener schon früher für möglich gehaltenen Form Gebrauch gemacht, durch eine selbst nicht unfehlbare Erklärung das Vorliegen eines unfehlbaren Konsenses des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes festzustellen und so den definitiven und irreformabeln Charakter dieser Lehre offensichtlich zu machen. Am Schluß der Auskunft der Kongregation heißt es, daß der Papst selbst diese Auskunft gebilligt und deren Veröffentlichung angeordnet habe.

 

Hervorhebung von mir.

 

Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fund-theol/ptneuest.htm

 

und weiter oben in dem von dir zitierten text schreibt eben jener pottmeyer:

 

"Denn obwohl die Ausdrucksweise nahe an eine Ex-cathedra-Entscheidung heranreicht, handelt es sich in beiden Fällen offensichtlich nicht um eine solche, sondern um Äußerungen des ordentlichen, nicht unfehlbaren Lehramtes des Papstes."

bearbeitet von Stefan Mellentin
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Hallo Stefan,

 

 

wenn du recht hättest, sollten dann nicht mehr gelehrte und theologen deiner meinung sein!?

Der Papst und die papsttreuen katholischen Theologen s i n d meiner Meinung.

Prof. Küng selbstverständlich nicht - ist er noch katholisch?

 

das ist auch mal wieder toll.... nur die theologen, die der meinung von josef entsprechen, sind noch katholisch... wie schön, daß DEINE meinung so wertvoll ist....

 

komisch nur, daß den gelehrten und theologen die lehrerlaubnis erteilt und noch nicht entzogen wurde und daß diese noch immer in lexika artikel veröffentlichen dürfen.... komisch komisch....

 

josef, hast du eine lehrerlaubnis?

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Liebe Leute,

 

haben wir nun eine autorisierte Quelle dabei? Ist der "Pottmeyer" eine solche?

 

Falls nicht, so müsste doch einer eine finden können!!!!

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Ich finde es durchaus bemerkenswert, dass eine Summe aus einzelnen fehlbaren Individuen in der Gesamtheit wieder unfehlbar sein soll.

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Für Christus waren schliesslich alle Menschen gleich. (ich)

 

Aber nicht gleich befähigt. (Josef)

 

Und noch eine Bibelstelle die zeigt dass Frau und Mann selbstverständlich doch gleich befähigt sind Josef:

 

 

 

Das Buch Joel 3,1-2

 

1 Danach aber wird es geschehen, / dass ich meinen Geist ausgieße über alles Fleisch. Eure Söhne und Töchter werden Propheten sein, / eure Alten werden Träume haben / und eure jungen Männer haben Visionen.

2 Auch über Knechte und Mägde / werde ich meinen Geist ausgießen in jenen Tagen.

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