josef Geschrieben 19. März 2004 Melden Share Geschrieben 19. März 2004 Hallo, könnt ihr mir helfen? In der Apostelgeschichte15, 19-20 heißt es: ·28 "Denn es gefällt dem HEILIGEN GEIST und uns, euch weiter keine Last aufzuerlegen als nur diese notwendigen Dinge: ·29 daß ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und vom Blut und vom Erstickten und von Unzucht. Wenn ihr euch davor bewahrt, tut ihr recht. Lebt wohl!" Werde gefragt, was mit "Erstickten" gemeint ist. Gibt es im Internet ein Lexikon das Bescheid weiß? Danke im Voraus. Gruß josef Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FioreGraz Geschrieben 19. März 2004 Melden Share Geschrieben 19. März 2004 Bezieht sich auf Reineheitsgebot damit sind erstickte Tiere gemeint. LG Fiore Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. März 2004 Melden Share Geschrieben 19. März 2004 damit sind erstickte Tiere gemeint. Sind dass dann auch Fische, die nicht einzeln totgeschlagen wurden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 19. März 2004 Melden Share Geschrieben 19. März 2004 Abstand zu halten vom Blut darf nicht zu einer völligen Ablehnung führen z.B. Blutübertragung. Unser Herr hat auch gesagt, dass der Esel in den Brunnen gefallen war, am Sabbat heraufzuziehen sei, Luk.14,3.5. der Herr erklärt, dass das Gebot des Erhaltens von Leben über dem Sabbatgebot stand. Das Dogma der Speisegesetze auf die Blutübertragung auszudehnen und gegen Lebensrettung aufzurichten, ist als grobe Missachtung der Richtlinien des Neuen Bundes zu werten. Abstand zu haben vom Erstickten betrifft das Thema „Blutwurst“, weil es hier um das Essen von geronnenem Blut geht. Das Gesetz Mose enthält dazu kein Verbot, in dem von Ersticktem die Rede ist. Man hat dieses Dogma von 5.Mose 14,21 hergeleitet, wo vom Essen der Leiche eines Tieres (=Zersetztem) die Rede ist, also nicht Aas, sondern ein Tier mit zersetztem, geronnenem Blut. Dieses durfte an Gäste und Auswärtige verkauft werden. Es handelte sich um Tiere, die „einen Unfall hatten“ also nicht geschlachtet oder geschächtet wurden. Das Essen von Blut war dem Gast ohnehin auch verboten, 3.Mose 17,12, aber nicht das Essen von Zersetztem, 3.Mose 17,15. Zwar ergab sich nach 3.Mose 17,15 durch das Essen von Zersetztem eine Verunreinigung, von der der Essende sich reinigen musste. Aber es war eben keine Gefahr durch Wesenübertragung wie beim Blut, weil geronnenes Blut kein Seelenträger mehr ist. Quelle: http://www.sinaiticus.de/supervise/word%20...0vom%20Blut.doc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. März 2004 Melden Share Geschrieben 19. März 2004 Hallo, könnt ihr mir helfen? In der Apostelgeschichte15, 19-20 heißt es: ·28 "Denn es gefällt dem HEILIGEN GEIST und uns, euch weiter keine Last aufzuerlegen als nur diese notwendigen Dinge: ·29 daß ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und vom Blut und vom Erstickten und von Unzucht. Wenn ihr euch davor bewahrt, tut ihr recht. Lebt wohl!" Werde gefragt, was mit "Erstickten" gemeint ist. Gibt es im Internet ein Lexikon das Bescheid weiß? Danke im Voraus. Gruß josef Hallo Josef, nach jüdischem Recht muss das geschlachtete Tier vollständig ausbluten - dazu muss es geschächtet werden. Dabei werden mit einer einwandfreien Klinge ohne Scharten mit einem einzigen Schnitt die Halsschlagadern und die Luftröhre durchtrennt. Der Genuß von Blut ist nach Mose nicht erlaubt und bei Tieren, die bspw. in einer Schlinge gefangen wurden ist das vollständige ausbluten nicht gewährleistet. Grüße Flo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sinaiticus Geschrieben 25. März 2004 Melden Share Geschrieben 25. März 2004 Bitte schaue unter www.sinaiticus.de Ausarbeitung Nr.36, da habe ich detailliert eine Ausarbeitung darüber geschrieben. Mit lieben Grüssen Sinaiticus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts