karolin Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2004 Wo wir uns gerade im Taufbund-Thread über die Eigenheiten der Bistümer unterhalten, da kam mir doch folgende Frage: Als Limburger unterstehe ich doch der Kirchenprovinz Köln. Was heißt das nun? Bzw. bei welchen Fällen/Entscheidungen usw. würde nicht mein Bischof, sondern Köln zuständig sein? Grüße ps. wer seine Provinz sucht: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peter Esser Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2004 Liebe Karolin, wenn das mal keine klassische Frage ist! Ich verschiebe eben Karolins Kirchenprovinz … Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karolin Geschrieben 6. Mai 2004 Autor Melden Share Geschrieben 6. Mai 2004 äh, ja Danke Peter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 es gibt herzlich wenig fälle, in denen köln entscheidet oder entscheiden muß. als allererstes: die ehenichtigkeitsprozesse gehen nach köln in 2. instanz. sind sich limburg und köln einig, ist das urteil rechtskräftig, sind sie es nicht, geht der prozess in die 3. instanz nach rom, an die rota romana. ansonsten gibt es fälle wie etwa: berhinderung des bischöflichen stuhls oder ähnliches. dort ist es einfach der metropolit, der den heiligen stuhl davon in kenntnis setzen muß, ggf, maßnahmen einleiten muß. aber eine behinderung des bischöflichen stuhls kommt in unseren kreisen recht selten vor... zumeist haben die bistümer einer provinz eine sog. metropolie-konferenz oder ähnliches. dort stecken sie gemeinsame ziele ab, nichts großartiges... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 Lieber Stefan, zwar ist nun einiges geklärt, dafür sind nun neue Fragen offen: - Was ist "Behinderung des bischöflichen Stuhls"? - Wer oder was ist ein Metropolit? - Welche Maßnahmen kann er einleiten? Liebe Grüße, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 Lieber Stefan, zwar ist nun einiges geklärt, dafür sind nun neue Fragen offen: - Was ist "Behinderung des bischöflichen Stuhls"? - Wer oder was ist ein Metropolit? - Welche Maßnahmen kann er einleiten? Liebe Grüße, Gabriele Der Ortsbischof könnte an der Ausübung seiner Jurisdiktion gehindert sein. Die Nationalsozialisten haben z.B. den Bischof von Rottenburg aus seinem Bistum verbannt. In einem solchen Fall würde sicher der Metropolit Aufgaben übernehmen müssen, aber natürlich nicht die komplette Bistumsleitung. Metropolit ist ein Erzbischof, der nicht nur ehrenhalber diesen Titel hat, sondern einer Kirchenprovinz vorsteht. Ähm, und dann gibt es noch so Aufgaben in der Kirche, die seeehr bedeutsam sind. In einem Dekanat hat z.B. der stellvertretende Dekan in erster Linie die Aufgabe, den Dekan zu beerdigen. Ich vermute, daß der Erzbischof das für seine Suffraganbischöfe zu tun hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 ganz genau... in der regel beerdigt der metropolit einen suffragan und weiht auch einen neuen... zur frage des metropoliten, um es noch ein wenig genauer zu sagen: ein erzbischof ist erzbischof seines bistums und metropolit der kirchenprovinz. ihm unterstehen die sogenannten suffraganbischöfe, oder eben die diözesanbischöfe der kirchenprovinz. es gibt auch erzbistümer (nicht nur ehrenhalber), denen aber keine suffgrane unterstehen. luxemburg z.b. ist erzdiözese, oder vaduz, aber das land hat eben nur das eine bistum und kein suffragan. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 zur frage des metropoliten, um es noch ein wenig genauer zu sagen: ein erzbischof ist erzbischof seines bistums und metropolit der kirchenprovinz. ihm unterstehen die sogenannten suffraganbischöfe, oder eben die diözesanbischöfe der kirchenprovinz. Kannst Du das noch an einem konkreten Beispiel zeigen? "Mein" Erzbischof ist also Erzbischof von Freiburg. Ihm untersteht wer? Speyer? Rottenburg-Stuttgart? Mainz? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 zur frage des metropoliten, um es noch ein wenig genauer zu sagen: ein erzbischof ist erzbischof seines bistums und metropolit der kirchenprovinz. ihm unterstehen die sogenannten suffraganbischöfe, oder eben die diözesanbischöfe der kirchenprovinz. Kannst Du das noch an einem konkreten Beispiel zeigen? "Mein" Erzbischof ist also Erzbischof von Freiburg. Ihm untersteht wer? Speyer? Rottenburg-Stuttgart? Mainz? klar! dem erzbischof und metropoliten von freiburg, erzbischof dr. robert zollitsch, unterstehen die suffragane von mainz und rottenburg, die bischöfe dr. gebhard fürst und prof. dr. karl kardinal lehmann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 "Mein" Erzbischof ist also Erzbischof von Freiburg. Ihm untersteht wer? Weiter oben auf der Seite in der Karte kannst du es an den Farben sehen! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 7. Mai 2004 Melden Share Geschrieben 7. Mai 2004 "Mein" Erzbischof ist also Erzbischof von Freiburg. Ihm untersteht wer? Weiter oben auf der Seite in der Karte kannst du es an den Farben sehen! Werner Ah ja, danke. Rottenburg-Stuttgart und Mainz also. Liebe Grüße, und ein schönes Wochenende, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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