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Finanzierung der franz. Kirche?


narziss

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In Frankreich sind Kirche und Staat voneinander getrennt. Stärker als das hier in Deutschland der Fall ist. Die Kirche muss für ihre Finanzierung größtenteils selbst aufkommen. Das Finanzamt treibt dort also keine zusätzlichen Steuern ein. Wenn allerdings auch Religionsunterricht, Gehälter für die Geistlichen und vieles mehr vom Staat bezahlt werden muss, dann braucht die kirche doch umso mehr Geld.

 

Gibt es in Frankreich ganz einfach höhere Gebühren für die Kirchen oder wie läuft das?

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"Auch in Frankreich sind die Kirchen ausschließlich auf freiwillige Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. 75 Prozent der Gesamteinnahmen stammen aus Sammlungen und Spenden. Die restlichen 25 Prozent kommen aus dem freiwilligen "Kultbeitrag", der in der Regel ein Prozent des Einkommens der Kirchenmitglieder ausmacht. Die gesamten Einnahmen reichen aber nicht aus, um die Priester angemessen zu bezahlen. Deshalb haben vor allem viele junge Priester einen weltlichen Nebenberuf, der jedoch ihren Seelsorgeauftrag beeinträchtigt.

In den großen Säkularisationen von 1789 und 1905 hatte der französische Staat sämtliche Kirchengebäude zu Staatseigentum erklärt. Deshalb trägt er heute die Kosten für die Erhaltung der vor 1905 entstandenen Gebäude und stellt sie den Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Außerdem werden die kirchlichen Schulen vom Staat mit Zuschüssen bedacht."

 

Quelle

 

Bzw. doch euren eigenen Verein: ibka

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Na da hab ich ja glück gehabt, dass ich kein ibka mitglied bin.

Also kann man mir nicht ankreiden, dass ich nicht auf diese Seite gegangen bin. :blink:

 

Ich hab im FGH aber auch schon ne entsprechende Frage gestellt.

 

danke, jetzt hab ich erstmal was zu lesen.

bearbeitet von narziss
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Na da hab ich ja glück gehabt, dass ich kein ibka mitglied bin.

Oha, da bekommst Du ja gleich 10 Gummipunkte von mir

 

:blink::P :P :P :P :P :P :PB):P

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Deshalb trägt er heute die Kosten für die Erhaltung der vor 1905 entstandenen Gebäude und stellt sie den Gemeinden kostenlos zur Verfügung.

Sofern er sie nicht verfallen lässt.

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Deshalb trägt er heute die Kosten für die Erhaltung der vor 1905 entstandenen Gebäude und stellt sie den Gemeinden kostenlos zur Verfügung.

Sofern er sie nicht verfallen lässt.

DAS steht auf einem anderen Blatt ...

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