Gast jakob Geschrieben 12. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 12. Juli 2001 Die Frage steht oben. Die Antwort unten ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dalet Geschrieben 12. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 12. Juli 2001 Meinst Du das aus kirchenrechtlicher Sicht oder aus logischer Sicht. Falls zweiteres, kommst Du von selber drauf; falls ersteres, auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 13. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2001 Er kann, unter zwei Bedingungen: Entweder wartet er, bis seine Frau gestorben und eine kleine Weile danach vergangen ist oder es handelt sich um einen sogenannten dritten Orden. Das ist dann allerdings nicht das, was man sich unter einem Ordenseintritt landläufig vorstellt. Normalerweise gehören nämlich die Gelübde der Armut, der Ehelosigkeit und des Gehorsams - kurz ein Leben nach den evangelischen Räten - dazu. Die Drittorden, die bei den meisten alten Orden existieren, wollen die Spiritualität des Ordens auch Menschen zugänglich machen, die "in der Welt" leben und problemlos auch Familie haben können. Wie die Sache bei den Ritterorden ist, weiß ich nicht genau (z.B. Malteser, Deutscher O., O. vom Hl. Grab), vielleicht kann jemand anderes was dazu sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 13. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2001 Der fritte Orden der Franziskaner: http://www.ofs.de Mitgliedschaftsstrukturen im Malteserorden Weltweit gibt es heute rund 12.000 Ordensmitglieder in 42 nationalen Gliederungen. Dem Malteserorden kann man in drei so genannten Ständen angehören: Der Erste Stand, zu dem nur Männer gehören, umfasst die Ritter und Priester, die Gelübde im Orden ablegen. Professritter und Professkapläne stellen sich durch die drei Gelübde von Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam ganz für den Dienst im Orden und seinen Werken nach Weisung ihrer Vorgesetzten zur Verfügung. Aus den Reihen der Professritter werden das Oberhaupt des Ordens, der Großmeister, und sein Stellvertreter, der Groß-Komtur, gewählt. Nach Ablegen ihrer ewigen Gelübde werden die Mitglieder des Ersten Standes mit "Fra"' angesprochen. Der Zweite Stand umfasst Obödienzritter und -damen. Mitglieder, die sich zu einem Leben in größerer Verbindlichkeit zu den Ordenszielen gerufen fühlen, können in den Obödienzstand aufgenommen werden. Von den drei Gelübden verwirklichen sie nur eines, nämlich den Gehorsam. Aus bestimmten Gründen kann man von diesem Gehorsamsversprechen wieder zurücktreten. Die Angehörigen dieses Standes sind zu jährlichen Exerzitien und anderen geistlichen Übungen verpflichtet. Sie können in den Souveränen Rat, die Regierung des Ordens, gewählt werden. Der Dritte Stand umfasst alle anderen Mitglieder des Malteserordens und ist in verschiedene Kategorien für Frauen, Männer und Priester unterteilt. Wer neu als Mitglied dem Malteserorden beitritt, wird grundsätzlich in den Dritten Stand aufgenommen. Für ihn gelten weder Gelübde noch sonstige bindende Versprechen, doch wird von den Mitgliedern erwartet, dass sie sich als aktive Katholiken betätigen. Auch die ehrenamtliche Mitarbeit in den Werken des Ordens und anderen katholischen Institutionen wird vorausgesetzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast jakob Geschrieben 13. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2001 Explorer, TomTom, Danke ! Genau das wollte ich wissen :-) jakob Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 14. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2001 Zitat von jakob am 20:41 - 13.Juli.2001 Explorer, TomTom, Danke ! Genau das wollte ich wissen :-) jakob Haste gehört, TomTom, wir sind ja soooo gut! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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