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Firmname


Hans25

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Hallo !

Vielleicht kann mir hier wer helfen.

 

Vorgestern ist bei einer Diskusion ist folgende Frage aufgetaucht:

 

Einer hat behauptet, dass man bei der Firmung einen Firmnamen zusätzlich zum Taufnamen bekommt. Dieser Firmname ist automatisch der Taufname des Firmpaten.

 

Fast alle anderen haben behauptet, es gibt keinen Firmnamen. Es gibt ausschließlich den Taufnamen.

 

Wie ist das wirklich?

 

PS: Habe im Internet schon gesucht, aber habe nichts schlüssiges gefunden. Kann es sein, dass man sich den Firmnamen frei wählen kann, aber dass es gebietsweise Tradition ist, den Firmname als Taufname des Firmpaten zu nehmen.

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Zitat von Hans25 am 10:06 - 10.März.2003

Hallo !

Vielleicht kann mir hier wer helfen.

 

Vorgestern ist bei einer Diskusion ist folgende Frage aufgetaucht:

 

Einer hat behauptet, dass man bei der Firmung einen Firmnamen zusätzlich zum Taufnamen bekommt. Dieser Firmname ist automatisch der Taufname des Firmpaten.

 

Fast alle anderen haben behauptet, es gibt keinen Firmnamen. Es gibt ausschließlich den Taufnamen.

 

Wie ist das wirklich?

 

PS: Habe im Internet schon gesucht, aber habe nichts schlüssiges gefunden. Kann es sein, dass man sich den Firmnamen frei wählen kann, aber dass es gebietsweise Tradition ist, den Firmname als Taufname des Firmpaten zu nehmen.

 


 

 

Hallo Hans,

 

ich kenne eine solche Tradition überhaupt nicht und sehe ehrlich gesagt auch keinen Sinn darin. Da die Firmung die Taufe vollendet, sollte es doch keinen zum Taufnamen konkurrierenden Namen gaben.

 

Ich kenne nur drei Anlässe, bei denen in der Kirche Namen vergeben werden (das mag aber nicht vollständig sein):

 

1. Taufe

2. Aufnahme in einen Orden

3. Papstwahl

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Lieber Hans,

von einem Firmnamen habe ich noch nichts gehört - auch das Standesamt sieht eine Namensänderung bei der Firmung nicht vor. Wenn das allgemeine Sitte wäre, hätte sich hier die Personenstands-Gesetzgebung sicher angepaßt.

Ich kenne es allerdings als historische bzw. regionale Sitte, daß ein Kind den Namen des Taufpaten als ersten oder zweiten Vornamen erhält. So hieß z. B. mein Großvater noch "Anton" mit zweitem Vornamen - nach seinem Taufpaten.

 

Gruß,

Lucia

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Ich muß mich wieder einmal arg wundern, Matthias und Lucia. Es ist eigentlich gemeinkatholischer Brauch, sich einen Firmnamen zu wählen, oder vielleicht besser: einen Firmpatron, auf dessen Namen man gefirmt wird. Ich habe noch keine Firmung erlebt – und das waren nun doch schon nicht wenige –, bei der man sich nicht an diesen Brauch gehalten hätte.

 

Natürlich kann man grundsätzlich als Firmnamen auch den eigenen Taufnamen wählen, doch das ist eher unüblich. Den Taufnamen des Firmpaten zu wählen ist natürlich möglich, aber keineswegs nötig oder üblich. Mein eigener Firmname ist übrigens Augustinus.

 

Das Standesamt weiß von solchen Firmnamen in der Regel nichts. Theoretisch könnte man den Firmnamen wahrscheinlich im Wege der Namensänderung eintragen lassen, wenn man einiges an Zeit und Geld ans Bein binden möchte.

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Lieber Robert,

ein Firmpatron ist doch etwas grundlegend anderes, als ein zusätzlicher Name.

 

Die zusätzliche Eintragung beim Standesamt war übrigens 1975 nicht möglich; ich hatte damals versucht, mir den Namen meiner Firmpatronin (Maria von Magdala) als zweiten Vornamen registrieren zu lassen. Ein Eintrag wurde verweigert, denn ich hätte glaubhaft nachweisen müssen, daß "Maria" mein Rufname ist.

 

Gefirmt wurde ich allerdings auf meinen eigenen Vornamen, der vom Bischof erfragt wurde - etwas anderes war bei der Zeremonie nicht vorgesehen; und etwas anderes habe ich auch noch bei keiner Firmung erlebt.

 

Gruß,

Lucia

 

P.S.: Sollen wir Dich hier demnächst mit "Lieber Gustl" anreden (so ließ sich nämlich mein Großonkel Augustus nennen)?

 

(Geändert von Lichtlein um 11:00 - 10.März.2003)

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Zitat von Hans25 am 10:06 - 10.März.2003

 

Einer hat behauptet, dass man bei der Firmung einen Firmnamen zusätzlich zum Taufnamen bekommt. Dieser Firmname ist automatisch der Taufname des Firmpaten.


 

Hallo Hans,

offenbar hat das einer der Mitdiskutanten verwechselt.

bei der Firmung fragt dich der Bischof nämlich nach deinem Namen, und sagt Dir dann ein paar Worte.

Meist irgendwas, was zu deinem Namenspatron passt.

Aber weder er noch Du gibt dir einen neuen oder zusätzlichen Namen.

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Zitat von Ketelhohn am 10:41 - 10.März.2003

Ich muß mich wieder einmal arg wundern, Matthias und Lucia. Es ist eigentlich gemeinkatholischer Brauch, sich einen Firmnamen zu wählen, oder vielleicht besser: einen Firmpatron, auf dessen Namen man gefirmt wird. Ich habe noch keine Firmung erlebt – und das waren nun doch schon nicht wenige –, bei der man sich nicht an diesen Brauch gehalten hätte.

 


 

Hallo Robert,

 

ich schon,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Liebe Edith,

Robert wohnt in Berlin. Wenn Du das rote Häuschen über seinen postings anklickst, landest Du auf seiner Homepage - da kann man dies und vieles andere nachlesen.

 

Daß man auf den Namen seines Firmpatrons gefirmt wird, und nicht auf den eigenen, ist mir allerdings auch noch nirgends begegnet; immerhin habe ich drei Firm-Messen im Bistum Aachen, eine im Bistum Fulda und sechs im Bistum Würzburg mitgefeiert.

 

Liebe Grüße,

Lucia

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Vielleicht wird der Brauch in Berlin (besonders) praktiziert.

Ich hätte jedenfalls vor einem Jahr die Möglichkeit gehabt, mir einen besonderen Firmnamen auszusuchen.

Da ich auch keinen anderen Taufnamen habe, bleibt es bei Matthias.

 

Viele Grüße,

Matthias

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Zitat von Ketelhohn am 10:41 - 10.März.2003

Ich muß mich wieder einmal arg wundern, Matthias und Lucia. Es ist eigentlich gemeinkatholischer Brauch, sich einen Firmnamen zu wählen, oder vielleicht besser: einen Firmpatron, auf dessen Namen man gefirmt wird. Ich habe noch keine Firmung erlebt – und das waren nun doch schon nicht wenige –, bei der man sich nicht an diesen Brauch gehalten hätte.

 

Natürlich kann man grundsätzlich als Firmnamen auch den eigenen Taufnamen wählen, doch das ist eher unüblich. Den Taufnamen des Firmpaten zu wählen ist natürlich möglich, aber keineswegs nötig oder üblich. Mein eigener Firmname ist übrigens Augustinus.

 

Das Standesamt weiß von solchen Firmnamen in der Regel nichts. Theoretisch könnte man den Firmnamen wahrscheinlich im Wege der Namensänderung eintragen lassen, wenn man einiges an Zeit und Geld ans Bein binden möchte.

Ich stelle mal wieder fest, hier im Norden gehen die Uhren anders. Ich hab davon auch noch nie was gehört und ich hab auch keinen Firmpatron soweit ich mich erinnere.

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Den Firmpatron kennen die Bayern anscheinend auch nicht. Oder das wird automatisch mit dem Taufpatron verbunden...

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»Gott mit dir, du Land der Bayern!« (Explorer).

 

Augenscheinlich hat’s Bayern nötig. – Ich habe den Eindruck, daß da diverse Mißverständnisse vorliegen. Der Firmpatron jedenfalls ist’s, dessen Namen man nennt, wenn der Bischof einen fragt. Daß man überhaupt seinen Taufnamen als Firmnamen wählen kann, ist nach meiner Erinnerung erst seit den siebziger Jahren möglich. Wie auch immer, daß auch in dieser Sache so flächendeckend (oder vielmehr -entblößend) die Tradition weggebrochen ist, das war mir neu. Passen wir auf, daß wir die Firmung nicht zu einer besseren Jugendweihe oder Einsegnung degenerieren lassen.

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Allerdings ist mir der Brauch des Firmnamens nur bei unserem liturgisch sehr zuverlässigen Heimatpfarrer begegnet.

 

Damit gibt es am Niederrhein zumindest eine Pfarre, in der es so gehalten wird …

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Zitat von Ketelhohn am 22:27 - 10.März.2003

(P.S. für Erich D.: Einsegnung meint hierorts protestantische Konfirmation; bei euch hat’s wohl eher mit den Exequien zu tun.)


Dachte, das heißt Aussegnung ...

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Bei uns, dem erzkatholischen Ostarrichi, ist der Brauch des Firmnamens - der Name des Firmpaten (dass es anders auch geht, wusste ich gar nicht) - noch katholische Tradition. Meiner ist übrigens nach meinem Firmpaten (Dr. Heinrich Gleißner) Heinrich.

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Zitat von Ketelhohn am 12:08 - 11.März.2003

Hier ist vom Firmnamen die Rede:
.

 

Allerdings ohne weitere Erklärung und die wäre doch bei der von Dir so treffend geschilderten allgemeinen entblößenden Ignoranz doch angebracht,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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ulrikeeisenbach

Ich habe jetzt zweimal den Firmunterricht gehalten. Bei beiden Vorbereitungen ist mit keinem Wort gefallen, dass man einen separaten Firmnamen haben soll. Dies habe ich auch nicht bei meiner eigenen Firmung erlebt.

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