umusungu Geschrieben 13. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2004 Ich bin bekenntnisverschieden verheiratet (soll heißen, meine Frau ist (noch) gar nicht getauft) - also dann religionsverschieden verheiratet ...... sorry Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2004 Ich bin bekenntnisverschieden verheiratet (soll heißen, meine Frau ist (noch) gar nicht getauft) - also dann religionsverschieden verheiratet ...... sorry Wo ist dann der Unterschied zwischen "Konfessions-" und "Bekenntnisverschieden"? Unser Pfarrer hat uns damals als "bekenntnisverschieden" bezeichnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karolin Geschrieben 13. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2004 Ich bin bekenntnisverschieden verheiratet (soll heißen, meine Frau ist (noch) gar nicht getauft) - also dann religionsverschieden verheiratet ...... sorry Wo ist dann der Unterschied zwischen "Konfessions-" und "Bekenntnisverschieden"? Unser Pfarrer hat uns damals als "bekenntnisverschieden" bezeichnet. Konfessionen sind die "Untergrüppchen" eines Bekenntnisses: Bsp. ev. und kath. sind verschiedene Konfessionen - also Glaubensrichtungen innerhalb des Christentums. Der Islam wäre ein Bekenntnis, Suniten und Schiiten wären wieder die Konfessionen. Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 13. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2004 Also meiner Meinung nach muss es Konfessionsverschiedenheit (Gruppierungen innerhalb einer Religion, z.B. Christen verschiedenen Bekenntnisses) und Religionsverschiedenheit (Angehörige verschiedener Religionen, Juden, Christen Muslime usw.) heißen. Elisabeth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 13. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 13. Juli 2004 Ich stimme Elima zu. Konfessionen und Bekenntnisse sind dasselbe, das eine ist Latein und das andere Deutsch. Es gibt auch nicht nur zwei Konfessionen, sondern (nach der Europäischen Geschichte) mindestens drei: (Röm.-)Katholisch einschließlich der unierten Kirchen, Lutherisch (Augsburgisches Bekenntnis) und Reformiert (Calvin und Zwingli), wobei die beiden letzteren gemeinhin als "Evangelisch" oder "Kirchen der Reformation" bezeichnet werden. Und dann natürlich die ganzen Abspaltungen in kleineren Gruppen mit diversen größeren und kleineren Unterschieden (Freikirchen etc.). Religionsverschieden sind dagegen Christentum, Islam, Judentum, etc. Schwierig wird es natürlich in dem dargestellten Fall der Heirat eines Christen mit einer nichtreligiösen Frau, denn diese gehört keiner Religion und deshalb erst recht keinem Bekenntnis (im obigen Sinne) an. Wahrscheinlich war der Pfarrer Diplomat und hat unter die Bekenntnisse einfach das Bekenntnis an die Nichtexistenz Gottes gemengt. Der übliche Sprachgebrauch ist aber der oben erwähnte, weshalb es mit dieser Bezeichnung im dargestellten Fall wohl öfters zu Mißverständnissen kommen dürfte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2004 Ich habe den Begriff "religionsverschieden" im CIC von 1983 nicht mehr gefunden. Es ist stattdessen (?) von Ungetauften die Rede. (can.1086). Aber hilft das weiter? Elisabeth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 15. Juli 2004 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2004 Ich habe den Begriff "religionsverschieden" im CIC von 1983 nicht mehr gefunden. Es ist stattdessen (?) von Ungetauften die Rede. (can.1086).Aber hilft das weiter? Elisabeth Klar. Denn "Ungetaufte" ist jedenfalls weiter als "Relgionsverschieden". Die Taufe verliert man ja nicht. Wenn also beide Partner getauft sind, aber nur einer Katholik/Katholikin ist - der/die andere aber einer anderen Konfession angehört oder "von der katholischen Kirche durch einen Formalakt abgefallen ist" (etwa durch Kirchenaustritt und Beitritt einer anderen Religionsgemeinschaft - es reicht aber oft auch "nur" Kirchenaustritt ohne Beitritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft) dann ist für die Ehe eine Erlaubnis durch den Ortsordinarius nach Can. 1124 iVm Can. 1125 (Mischehe konfessionsverschiedener Personen) bzw. Can 1071.§1.Nr. 4 iVm Can. 1125 (Ehe zwischen einer katholischen und einer von der katholischen Kirche durch Formalakt abgefallenen Person) erforderlich. Während im ersten Fall nur die Erlaubtheit angesprochen ist, ist die Ehe mit einer ungetauften Person eigentlich nichtig (fällt unter Ehehindernisse) gem. Can. 1086. Dieses Hinderniss kann aber durch den Ortsordinarius unter den Bedingungen des Can. 1125 und des Can. 1126 dispensiert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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