TomTom Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 Ich bleibe dabei, dass du hier einen Zusammenhang konstruierst. Natürlich haben in der Situation des gegenwärtigen Kircherechts alle Kardinäle die Diakonen- und Priesterweihe empfangen.Dennoch sind und bleiben sakramentale Weihe und päpstliche Kreirung zwei voneinander unabhängige Schienen. Ich streite ja gern mit Dir... Ich bleibe dabei, daß es sich nicht um meine Konstruktion handelt, sondern um konkrete geistliche Ämter, wenn auch mehr symbolischer Natur. Die suburbikarischen Bistümer sind echte Titularbischofssitze, die dem jeweiligen Kardinalbischof verliehen werden. Genauso müßte die Zahl der Diakonien eigentlich auf sieben begrenzt sein, entsprechend der traditionellen Zahl frühkirchlicher Diakone pro Bischof. Die Zahl der Priester war nie in dieser Form begrenzt, so daß die meisten Kardinäle konsequenterweise Kardinalpriester sind (und eine Titelkirche zugewiesen bekommen und somit im übertragenen Sinn "Pfarrer" in Rom sind). Jeder Kardinalstitel bezieht sich auf ein geistliches Amt, dessen tatsächliche Wahrnehmung die Weihe voraussetzen würde. Natürlich ist die Ernennung eines Kardinals ein Willensakt des Papstes und fordert heute keine geistliche Amtsausübung, die mit dem Titel direkt verbunden wäre. Das gleiche gilt aber z.B. für alle anderen Titularbischöfe, die den Titel eines untergegangenen Bistums erhalten. Kein Laie oder Priester bekommt ein Titularbistum, der nicht als Bischof in irgendeiner Funktion wirken soll, sei es in der Kurie oder als Weihbischof eines anderen Bischofs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 aaaalso.... kardinal wird man nur, wenn man priester ist, papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, aber die voraussetzungen für die priester- und bischofsweihe erfüllt... kardinaldiakone sind i.d.r. die kardinäle, die in rom ein dikasterium leiten und die kardinäle "ehrenhalber" wie scheffzcyk. kardinalpriester sind i.d.r. die diözesanbischöfe. und kardinalbischöfe sind die, die der papst eben ganz oben haben will. aber das alles hat gaaaaaar nichts mit der weihestufe zu tun! zumal an sich kardinäle, die nicht bischöfe sind, schnellstmöglich zum bischof zu weihen sind, KANN das damit gar nichts zu tun haben. den rein rechtlich gesehen MÜSSTEN alle kardinäle bischöfe sein, auch wenn sie es faktisch nicht sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 Zur ausgangsfrage: can. 351 §1 (CIC 83): "Der Papst wählt die MÄNNER, die zu Kardinälen erhoben werden sollen....." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 aaaalso.... kardinal wird man nur, wenn man priester ist, papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, aber die voraussetzungen für die priester- und bischofsweihe erfüllt... kardinaldiakone sind i.d.r. die kardinäle, die in rom ein dikasterium leiten und die kardinäle "ehrenhalber" wie scheffzcyk. kardinalpriester sind i.d.r. die diözesanbischöfe. und kardinalbischöfe sind die, die der papst eben ganz oben haben will. aber das alles hat gaaaaaar nichts mit der weihestufe zu tun! zumal an sich kardinäle, die nicht bischöfe sind, schnellstmöglich zum bischof zu weihen sind, KANN das damit gar nichts zu tun haben. den rein rechtlich gesehen MÜSSTEN alle kardinäle bischöfe sein, auch wenn sie es faktisch nicht sind. ... was wiederum zeigt, dass der papst in diesem Punkt machen kann was er will und wenn es zum Thema 500 Canones gäbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 ..., papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, ..... Ich würde mich ehrlich freuen, wenn der nächste Papst nicht aus den Kardinälen kommt, sondern wenn der Hl. Geist entscheiden sollte, daß ein Laie zum Zug kommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 ..., papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, ..... Ich würde mich ehrlich freuen, wenn der nächste Papst nicht aus den Kardinälen kommt, sondern wenn der Hl. Geist entscheiden sollte, daß ein Laie zum Zug kommt. der muß eben wie gesagt die voraussetzungen für die priester- und bischofsweihe erfüllen. was schon in sich gar nicht sein kann... denn wer bischof wird, soll laut CIC, mindestens 5 jahre priester sein und sich in der seelsorge auszeichen... dazu wirds nicht kommen... denk ich mal... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 ..., papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, ..... Ich würde mich ehrlich freuen, wenn der nächste Papst nicht aus den Kardinälen kommt, sondern wenn der Hl. Geist entscheiden sollte, daß ein Laie zum Zug kommt. der muß eben wie gesagt die voraussetzungen für die priester- und bischofsweihe erfüllen. was schon in sich gar nicht sein kann... denn wer bischof wird, soll laut CIC, mindestens 5 jahre priester sein und sich in der seelsorge auszeichen... dazu wirds nicht kommen... denk ich mal... Von manchen Voraussetzungen kann dispensiert werden. Interessant ist hier aber, dass das Kirchenrecht hier alles andere als konsequent ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 aaaalso.... kardinal wird man nur, wenn man priester ist, papst hingegen kann auch werden, wer nicht priester ist, aber die voraussetzungen für die priester- und bischofsweihe erfüllt... kardinaldiakone sind i.d.r. die kardinäle, die in rom ein dikasterium leiten und die kardinäle "ehrenhalber" wie scheffzcyk. kardinalpriester sind i.d.r. die diözesanbischöfe. und kardinalbischöfe sind die, die der papst eben ganz oben haben will. aber das alles hat gaaaaaar nichts mit der weihestufe zu tun! zumal an sich kardinäle, die nicht bischöfe sind, schnellstmöglich zum bischof zu weihen sind, KANN das damit gar nichts zu tun haben. den rein rechtlich gesehen MÜSSTEN alle kardinäle bischöfe sein, auch wenn sie es faktisch nicht sind. ... was wiederum zeigt, dass der papst in diesem Punkt machen kann was er will und wenn es zum Thema 500 Canones gäbe. Genau. Und eben diese Tatsache zeigt doch deutlich den Unterschied zur sakramentalen Weihe. Da kann der Papst nämlich nicht von heute auf morgen "reinpfuschen". Ich bestreite ja überhaupt nicht, dass der Ursprung des Kardinalats im römischen Klerus liegt. Aber das heutige Kardinalat hat sich in seiner Bedeutung gewandelt und ist etwas vollkommen anderes. Es hat nichts mehr mit Seelsorge und Diakonie in der Stadt Rom zu tun. Die alte ''antike'' Ordnung wich der Tatsache, dass das Kardinalat zu einem Ehrentitel mit anderen Aufgaben und gleichzeitig für andere Aufgaben verliehen, wurde. Geblieben ist davon die Verleihung eines Titels, mit dem aber keine Aufgabe mehr verbunden ist, die in der frühkirchlichen Zeit bspw. das Amt eines Kardinaldiakons auszeichnete. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 Von manchen Voraussetzungen kann dispensiert werden. isch weiß.... kirchenrechts-fachabschluß 1,5! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 7. September 2004 Melden Share Geschrieben 7. September 2004 kirchenrechts-fachabschluß 1,5! In bezug auf das Diakonat der Frau sollte das Kirchenrecht schon jetzt geändert werden, sobald theologisch geklärt ist, inwieweit das Diakonat Teilhabe am Priestertum bedeutet oder nicht. In bezug auf das Priestertum der Frau ist die Frage zu klären, ob die Frau von Gott selbst zum Priestertum berufen ist, d.h. niemand soll sich selbst dieses Amt aneignen. In bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe sollte das Kirchenrecht dahingehend geändert werden, jede Hetero-Ehe zwischen Atheisten, als unauflöslich anzusehen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, die man sonst von einer katholischen Ehe verlangt, insbesonders dann, wenn Kinder da sind und ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, es sei denn, einer von beiden erweist sich als absolut unreif z.B. Das hat mit dem Begriff der "Naturehe" zu tun, d.h. eine wie zwischen Adam und Eva, da sie beide - wie Jesus sagt - in der Komplementarität der Geschlechter zu "einem Fleisch" wurden. Das Kirchenrecht entwirft zwar keine Metaphysik und begründet auch nicht, worin denn die Sakramentalität der Ehe besteht. Das ist nicht die Aufgabe des Kirchenrechts, wohl aber muß es für die Verfasser eine ständige Aufgabe bleiben, das Kirchenrecht zu verstehen, um es angemessen auslegen zu können. Auf das Diakonat der Frau bezogen aber ist es nicht eine Sache der Auslegung sondern der Reformbedürftigkeit. Wozu aber nützen sonst die guten Noten, wenn man sich nicht bemüht, das Kirchenrecht zu verstehen und es auf die Schrift zu begründen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 kirchenrechts-fachabschluß 1,5! In bezug auf das Diakonat der Frau sollte das Kirchenrecht schon jetzt geändert werden, sobald theologisch geklärt ist, inwieweit das Diakonat Teilhabe am Priestertum bedeutet oder nicht. In bezug auf das Priestertum der Frau ist die Frage zu klären, ob die Frau von Gott selbst zum Priestertum berufen ist, d.h. niemand soll sich selbst dieses Amt aneignen. In bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe sollte das Kirchenrecht dahingehend geändert werden, jede Hetero-Ehe zwischen Atheisten, als unauflöslich anzusehen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, die man sonst von einer katholischen Ehe verlangt, insbesonders dann, wenn Kinder da sind und ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, es sei denn, einer von beiden erweist sich als absolut unreif z.B. Das hat mit dem Begriff der "Naturehe" zu tun, d.h. eine wie zwischen Adam und Eva, da sie beide - wie Jesus sagt - in der Komplementarität der Geschlechter zu "einem Fleisch" wurden. Das Kirchenrecht entwirft zwar keine Metaphysik und begründet auch nicht, worin denn die Sakramentalität der Ehe besteht. Das ist nicht die Aufgabe des Kirchenrechts, wohl aber muß es für die Verfasser eine ständige Aufgabe bleiben, das Kirchenrecht zu verstehen, um es angemessen auslegen zu können. Auf das Diakonat der Frau bezogen aber ist es nicht eine Sache der Auslegung sondern der Reformbedürftigkeit. Wozu aber nützen sonst die guten Noten, wenn man sich nicht bemüht, das Kirchenrecht zu verstehen und es auf die Schrift zu begründen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
roncalli Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus. Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon. @roncalli: Bist du dir sicher, dass die Einschränkung "Bischofsfähigkeit" tatsächlich besteht? Praktisch natürlich, aber ist dies festgeschrieben? M.W. kann (theoretisch) jeder getaufte Katholik gewählt werden. Ja, ein Katholik, der in der Lage ist, die höheren Weihen zu empfangen. Das heißt in unserer Zeit: er muss männlich, erwachsen, unverheiratet, zurechnungsfähig etc. sein, also jene Eigenschaften haben, die für einen Bischof, also auch für einen Bischof von Rom, Voraussetzung sind. Wo und wie das genau festgeschrieben ist, kann ich jetzt nicht sagen (wohl bei den Vorausetzungen für die Bischofsweihe). Die Weihe eines Kindes oder eines geistig Behinderten wäre sicher ungültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 kirchenrechts-fachabschluß 1,5! Wozu aber nützen sonst die guten Noten, wenn man sich nicht bemüht, das Kirchenrecht zu verstehen und es auf die Schrift zu begründen? kannst du mir mal sagen, was du von mir willst!? was genau ist dein kritikpunkt? nur weil es bei dir zum studium der theologie nicht gereicht hat, mußt du mir nicht ans bein pinkeln! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barbarosina Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 Das Kardinalat ist keine göttliche Stiftung (de iure divino), sondern eine Einführung der Kirche (de iure humano). Daher kann die Kirche das Kardinalat jederzeit neu ordnen, wenn sie will. Es gab bereits Laien als Kardinäle, es könnte theoretisch auch einmal Frauen als Kardinalinnen (Beraterinnen des Papstes, Papstwählerinnen) geben. Ich habe einmal in einem (ziemlich unbedeutenden ) Statement Mutter Teresa als Kardinalin vorgeschlagen - gleichsam als "Einstiegsdroge" für Frauen-Kardinale. (MT nahm damals auf Wunsch des Papstes an Bischofssynoden teil. Nun ist sie tot.) Welche Frau könnten wir pushen, die auch von konservativeren Kirchenleuten als Cardinalis akzeptiert würde? Warum nicht mich?! Darauf habe ich eigentlich immer gewartet. Ich wäre sofort bereit. Das nötige Hintergrundwissen werde ich mir noch aneignen. Italienisch sprech ich schon, Latein lern ich noch ganz schnell, so daß es keine Kommunikationsprobleme geben wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barbarosina Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 Ein Fürstbischof, der nicht geweiht war (das gab es ja wirklich, wie du schreibst) nannte sich zwar so, war aber zu keiner Zeit kirchenrechtlich tatsächlich ein Bischof, genausowenig, wie du oder ich ein Bischof wären, nur weil wir uns so nennen. Ein Kardinal dagegen wird nicht geweiht, sondern ernannt, und die beiden prominenten Beispiele von mir sind Laien, die wirkliche echte Kardinäle waren, und sich nicht nur so nannten. Auch ein Fürstbischof - Investiturstreit hin oder her - hat sich nicht einfach als Bischof bezeichnet, sondern wurde nach den jeweils geltenden Regeln gewählt oder ernannt und vom Papst als Bischof bestätigt. Zur vollen Amtsausübung war die Bischofsweihe absolut notwendig. Es gab aber eben Zeiten, in denen manche Fürsten auf die Bischofsweihe verzichtet haben und die damit verbundenen Funktionen Weihbischöfen überlassen haben. Dennoch stimmt die Parallele zu Kardinälen, die keine Weihe empfangen haben, aber hohe Ämter im Kirchenstaat ausgefüllt haben. Die Ernennung von Bischöfen hat über Jahrhunderte hinweg vordergründig diplomatische Hintergründe gehabt. Da konnte ein Kardinalsrang leicht zur Verhandlungsmasse oder zur Belohnung für diplomatische Verdienste werden. Die Beispiele, die mir bekannt sind, liegen i.d.R. vor dem 19. Jh.. Amtstheologisch verliert der Kardinalat seinen Sinn, wenn die Weihe fehlt, diplomatisch kann der Unterschied zwischen geweihtem und nichtgeweihtem Kardinal irrelevant sein, weil er in diesen Fällen nicht als geistlicher Titel zu sehen ist. Ich vermute, wir sind uns einig, daß die völlige politische Verzweckung, die das geistliche Amt unnötig erscheinen läßt, nicht dem eigentlichen Sinn entspricht. Was die Politik angeht stimme ich dir zu. Mir war nur der Gedanke gekommen, daß, wenn auch Laien Kardinäle werden können, es doch ein schöner Beweis der Wertschätzung von Frauen in der Kirche wäre, verdiente Frauen zu Kardinälen zu ernennen. Mutter Theresa wurde bereits genannt, wenn dann bei einer papstwahl auch Frauen beteiligt wären, wäre das sicher nicht von Nachteil für die Kirche. Allerdings scheint der gegenwärtige Kanon das auszuschliessen, aber da es sich dabei nicht um göttliches Recht handelt, kann das ja jederzeit geändert werden. Werner Ja, Werner, Du redest von "verdienten" Frauen, die eventuell für das Amt in Frage kommen dürften. Es ehrt Dich ja , daß Du Frauen in der Kirche eine solche Machtfunktion zuerkennen würdest. Auch Männer müssen sich heute verdient machen, jedoch sicher weniger als die Frauen es müssten und weniger durch Dienen- wie Mutter Teresa es vorgelebt und Jesus es ursprünglich gefordert hat - sondern mehr durch Intellekt. Und L o y a l i t ä t. Unbedingter Gehorsam gegenüber Rom. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barbarosina Geschrieben 8. September 2004 Melden Share Geschrieben 8. September 2004 kirchenrechts-fachabschluß 1,5! In bezug auf das Diakonat der Frau sollte das Kirchenrecht schon jetzt geändert werden, sobald theologisch geklärt ist, inwieweit das Diakonat Teilhabe am Priestertum bedeutet oder nicht. In bezug auf das Priestertum der Frau ist die Frage zu klären, ob die Frau von Gott selbst zum Priestertum berufen ist, d.h. niemand soll sich selbst dieses Amt aneignen. In bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe sollte das Kirchenrecht dahingehend geändert werden, jede Hetero-Ehe zwischen Atheisten, als unauflöslich anzusehen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, die man sonst von einer katholischen Ehe verlangt, insbesonders dann, wenn Kinder da sind und ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, es sei denn, einer von beiden erweist sich als absolut unreif z.B. Das hat mit dem Begriff der "Naturehe" zu tun, d.h. eine wie zwischen Adam und Eva, da sie beide - wie Jesus sagt - in der Komplementarität der Geschlechter zu "einem Fleisch" wurden. Das Kirchenrecht entwirft zwar keine Metaphysik und begründet auch nicht, worin denn die Sakramentalität der Ehe besteht. Das ist nicht die Aufgabe des Kirchenrechts, wohl aber muß es für die Verfasser eine ständige Aufgabe bleiben, das Kirchenrecht zu verstehen, um es angemessen auslegen zu können. Auf das Diakonat der Frau bezogen aber ist es nicht eine Sache der Auslegung sondern der Reformbedürftigkeit. Wozu aber nützen sonst die guten Noten, wenn man sich nicht bemüht, das Kirchenrecht zu verstehen und es auf die Schrift zu begründen? Danke für diesen Beitrag, Platon; Du bringst es auf den Punkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 kirchenrechts-fachabschluß 1,5! In bezug auf das Diakonat der Frau sollte das Kirchenrecht schon jetzt geändert werden, sobald theologisch geklärt ist, inwieweit das Diakonat Teilhabe am Priestertum bedeutet oder nicht. In bezug auf das Priestertum der Frau ist die Frage zu klären, ob die Frau von Gott selbst zum Priestertum berufen ist, d.h. niemand soll sich selbst dieses Amt aneignen. In bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe sollte das Kirchenrecht dahingehend geändert werden, jede Hetero-Ehe zwischen Atheisten, als unauflöslich anzusehen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, die man sonst von einer katholischen Ehe verlangt, insbesonders dann, wenn Kinder da sind und ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, es sei denn, einer von beiden erweist sich als absolut unreif z.B. Das hat mit dem Begriff der "Naturehe" zu tun, d.h. eine wie zwischen Adam und Eva, da sie beide - wie Jesus sagt - in der Komplementarität der Geschlechter zu "einem Fleisch" wurden. Das Kirchenrecht entwirft zwar keine Metaphysik und begründet auch nicht, worin denn die Sakramentalität der Ehe besteht. Das ist nicht die Aufgabe des Kirchenrechts, wohl aber muß es für die Verfasser eine ständige Aufgabe bleiben, das Kirchenrecht zu verstehen, um es angemessen auslegen zu können. Auf das Diakonat der Frau bezogen aber ist es nicht eine Sache der Auslegung sondern der Reformbedürftigkeit. Wozu aber nützen sonst die guten Noten, wenn man sich nicht bemüht, das Kirchenrecht zu verstehen und es auf die Schrift zu begründen? Weißt Du, wenn Du selbst das Kirchenrecht nicht verstehst, wirkt es etwas putzig, dies Anderen vorzuwerfen. Du sprichst hier von den theologischen Dimensionen und leistest Dir gleich einen heftigen Patzer beim Eherecht. Die Heirat zweier Ungetaufter ist genausowenig aufloeslich wie die zweier Getaufter. Für Ungetaufte gilt nicht die Formpflicht, insofern ist hier die Zivilrechtliche Ehe für die Kirche gültig und begründet ein Eheband. Ein bestehendes Eheband jedoch ist ein Grund, eine andere Ehe gültig zu schließen. Eine solche Ehe kann nur dann vom Papst geloest werden, wenn einer der beiden Ehepartner getauft wird, dadurch massive Probleme in der Ehe entstehehn und er dann einen katholischen Ehepartner heiraten will. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 Ein bestehendes Eheband jedoch ist ein Grund, eine andere Ehe gültig zu schließen. Eine solche Ehe kann nur dann vom Papst geloest werden, ..... Ähm, Mat, räusper ... zu schnell getippt???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 Ein bestehendes Eheband jedoch ist ein Grund, eine andere Ehe gültig zu schließen. Eine solche Ehe kann nur dann vom Papst geloest werden, ..... Ähm, Mat, räusper ... zu schnell getippt???? Jau, falsch, also: ein gültig Ehebenad ist ein Grund, dass keine Gültige Ehe geschlossen werden kann. Danke,. Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 Warum nicht mich?! Darauf habe ich eigentlich immer gewartet. Ich wäre sofort bereit. Das nötige Hintergrundwissen werde ich mir noch aneignen. Ich hatte mal einen Pfarrer, der meinte, er hätte sich ja gern als Bischof gemeldet, aber ihn hätte man nicht gewollt. Auch wenn ich ihn persönlich sehr mochte, war es m.E. ein Segen, daß seine freiwillige Meldung keine Rolle spielte. I.d.R. dürften die, die sich nach so einem Posten reißen, unabhängig vom Geschlecht, ungeeignet sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 I.d.R. dürften die, die sich nach so einem Posten reißen, unabhängig vom Geschlecht, ungeeignet sein. das ist auch der hauptgrund gegen das frauenpriestertum. bisher hab ich nur frauen erlebt, die sich um dieses amt gerissen haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 (bearbeitet) Was das "sich-reißen-um ein Amt" angeht, wo ist da bitte der Unterschied zwischen Männern und Frauen? Meiner Erfahrung nach vielleicht(!) darin, dass sich Männer i.R. nur um Ämter reißen, bei denen es sich vom Ansehen oder/und der Bezahlung her lohnt. Elima bearbeitet 9. September 2004 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 Was das "sich-reißen-um ein Amt" angeht, wo ist da bitte der Unterschied zwischen Männern und Frauen? Meiner Erfahrung nach vielleicht(!) darin, dass sich Männer i.R. nur um Ämter reißen, bei denen es sich vom Ansehen oder/und der Bezahlung her lohnt. Elima nun ja... es ist ganz einfach so, daß niemand kommen kann und kann sagen "ich WILL priester werden, gott will das, ihr MÜSST mich weihen"... das geht weder bei männern, noch bei frauen. männer werden da von der weihe ausgeschlossen. und bei frauen - ohne es verallgemeinern zu wollen - hab ich bisher eben nur solche frauen kennengelernt, die RABIAT für ihre weihe KÄMPFEN. und das ist dann eher ein anzeichen, daß man sie bessern nicht weihen sollte. wer wirklich berufen ist, der sitzt im stillen kämmerlein und hängt das nicht an eine große glocke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 (bearbeitet) hab ich bisher eben nur solche frauen kennengelernt, die RABIAT für ihre weihe KÄMPFEN. Häää??? Wo lebst du denn, dass du so wenig Frauen kennenlernst? Bei den Altkatholiken brauchen Frauen übrigens seit einigen Jahren nicht mehr für die Priesterweihe zu kämpfen, trotzdem drängen sie sich nicht in Scharen ins Priesteramt. bearbeitet 9. September 2004 von Franziska Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 9. September 2004 Melden Share Geschrieben 9. September 2004 wer wirklich berufen ist, der sitzt im stillen kämmerlein und hängt das nicht an eine große glocke! Aber irgendwann wird er es schon irgendwem schon sagen müssen, oder? Im stillen Kämmerlein geweiht zu werden, damit könnte ich mich evtl. auch anfreunden. Kommt jetzt jemand bei mir vorbei, um mich zu weihen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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