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Sonntagspflicht


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Warum ist die Sonntagspflicht mit dem Anschauen eines Fernseh-Gottesdienstes, nicht aber mit dem Besuch einer Wort-Gottes-Feier (u.U. sogar mit Kommunionausteilung) erfüllt? Ist das nicht seltsam?

 

Viele Grüße

Markus

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Hallo Markus,

 

ich vermute, dass es mit dem Möglichkeiten der Mobilität zusammenhängt. Wer einen Wortgottesdienst besucht, kann im Regelfall auch eine Eucharistiefeier besuchen. Es gibt aber viele alte Menschen, deren Mobilität stark eingeschränkt ist - für diese, die teilweise ihr ganzen Leben kaum einen Gottesdienst versäumt haben - wird es tröstlich sein, dass sie auf diese Weise immer noch dabei sein können.

 

Herzliche Grüße

Martin

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Die Überlegung ist gut, danke.

 

Aber wahrscheinlich stört mich dieses Ringen um scheinbare Exaktheit, das hinter der "Sonntagspflicht" steckt (oder ich weiß zu wenig über die Details).

 

Nichts gegen eine vernünftige Formulierung, die pastorale Gegebenheiten berücksichtigt. Aber dass - um ein extremes Beispiel zu gebrauchen - im Seniorenheim das Fernseh-GoDi-Schauen mehr zählt als die zeitgleiche Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier in der Hauskapelle, finde ich seltsam.

 

Viele Grüße

Markus

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Die Überlegung ist gut, danke.

 

Aber wahrscheinlich stört mich dieses Ringen um scheinbare Exaktheit, das hinter der "Sonntagspflicht" steckt (oder ich weiß zu wenig über die Details).

 

Nichts gegen eine vernünftige Formulierung, die pastorale Gegebenheiten berücksichtigt. Aber dass - um ein extremes Beispiel zu gebrauchen - im Seniorenheim das Fernseh-GoDi-Schauen mehr zählt als die zeitgleiche Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier in der Hauskapelle, finde ich seltsam.

 

Viele Grüße

Markus

Das kommt daher, daß man an der Begierdekommunion teilnehmen kann.

Wenn man sich wünscht, die Kommunion zu empfangen, dann ist es, als hätte man sie empfangen.

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Aber dass - um ein extremes Beispiel zu gebrauchen - im Seniorenheim das Fernseh-GoDi-Schauen mehr zählt als die zeitgleiche Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier in der Hauskapelle, finde ich seltsam.

Ist das so? Wer sagt das?

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Aber dass - um ein extremes Beispiel zu gebrauchen - im Seniorenheim das Fernseh-GoDi-Schauen mehr zählt als die zeitgleiche Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier in der Hauskapelle, finde ich seltsam.

Ist das so? Wer sagt das?

Also, daß der Fernsehgottesdienst, genauso wie der Segen Urbi et Orbi über den Fernsehen Wirkung hat, das habe ich in einem Fernsehquiz gehört. Da ist diese Frage gestellt worden und positiv beantwortet worden.

 

Ob aber ein Wortgottesdienst geringer einzuschätzen ist als eine Fernsehmesse, weiß ich auch nicht. Ich nehme an, die Fernsehmesse gilt mehr. Aber ich kann mich irren.

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Ist das so? Wer sagt das?

Also, daß der Fernsehgottesdienst, genauso wie der Segen Urbi et Orbi über den Fernsehen Wirkung hat, das habe ich in einem Fernsehquiz gehört. Da ist diese Frage gestellt worden und positiv beantwortet worden.

 

Ob aber ein Wortgottesdienst geringer einzuschätzen ist als eine Fernsehmesse, weiß ich auch nicht. Ich nehme an, die Fernsehmesse gilt mehr. Aber ich kann mich irren.

Naja, das ist eine Schlussfolgerung von mir: die Wort-Gottes-Feier erfüllt die Sonntagspflicht NICHT (außer ich täusche mich arg :blink: ), der Fernseh-Gottesdienst laut Einsteinchen sehr wohl.

 

Also zählt Fernseh-Schauen mehr als an Wort-Gottes-Feier teilnehmen.

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Aber dass - um ein extremes Beispiel zu gebrauchen - im Seniorenheim das Fernseh-GoDi-Schauen mehr zählt als die zeitgleiche Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier in der Hauskapelle, finde ich seltsam.

Ist das so? Wer sagt das?

Also, daß der Fernsehgottesdienst, genauso wie der Segen Urbi et Orbi über den Fernsehen Wirkung hat, das habe ich in einem Fernsehquiz gehört. Da ist diese Frage gestellt worden und positiv beantwortet worden.

 

Ob aber ein Wortgottesdienst geringer einzuschätzen ist als eine Fernsehmesse, weiß ich auch nicht. Ich nehme an, die Fernsehmesse gilt mehr. Aber ich kann mich irren.

Um solche Dinge streiten sich katholische Christen (nur) in Deutschland, na viellelicht auch ein paar in Österreich. Irgendein strammer Germane will's dann ganz genau wissen und fragt in Rom nach, fordert verbissen eine Entscheidung - und flupps, schon haben wir wieder eine neue Instruktion!

 

Genau so ensteht ein Wust von Vorschriften und Gesetzen... :blink: !

bearbeitet von roncalli
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Genau so ensteht ein Wust von Vorschriften und Gesetzen... :blink: !

Das ist die Freude an Gesetzen. Jeder Jurist jauchzt auf, wenn etwas reglementiert wird. Auch das Kirchenrecht ist uns zur Freude gegeben.

 

Ich allerdings kümmere mich nicht darum, ich lasse kümmern.

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Genau so ensteht ein Wust von Vorschriften und Gesetzen... :blink: !

Das ist die Freude an Gesetzen. Jeder Jurist jauchzt auf, wenn etwas reglementiert wird. Auch das Kirchenrecht ist uns zur Freude gegeben.

 

Ich allerdings kümmere mich nicht darum, ich lasse kümmern.

Wie heißt es in der Bibel? - "Halte dich nicht zu streng an das Gesetz!" (Kohelet 7,16)

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Genau so ensteht ein Wust von Vorschriften und Gesetzen... :blink: !

Das ist die Freude an Gesetzen. Jeder Jurist jauchzt auf, wenn etwas reglementiert wird. Auch das Kirchenrecht ist uns zur Freude gegeben.

 

Ich allerdings kümmere mich nicht darum, ich lasse kümmern.

Wie heißt es in der Bibel? - "Halte dich nicht zu streng an das Gesetz!" (Kohelet 7,16)

Ich sehe, Du begreifst.

Sind wir noch unter dem Gesetz? Ich will es nicht entscheiden.

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Sind wir noch unter dem Gesetz? Ich will es nicht entscheiden.

Hoffentlich in Christus! :blink:

Unbedingt.

Bei meiner Experimentierfreude muß das gesagt werden.

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Genau so ensteht ein Wust von Vorschriften und Gesetzen... :blink: !

Das ist die Freude an Gesetzen. Jeder Jurist jauchzt auf, wenn etwas reglementiert wird. Auch das Kirchenrecht ist uns zur Freude gegeben.

 

Ich allerdings kümmere mich nicht darum, ich lasse kümmern.

Wie heißt es in der Bibel? - "Halte dich nicht zu streng an das Gesetz!" (Kohelet 7,16)

Sei nicht allzu gottlos und sei kein Tor, damit du nicht stirbst vor deiner Zeit. (Kohelet 7,17)

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Wie heißt es in der Bibel? - "Halte dich nicht zu streng an das Gesetz!" (Kohelet 7,16)
Sei nicht allzu gottlos und sei kein Tor, damit du nicht stirbst vor deiner Zeit. (Kohelet 7,17)

Damit sind die Extreme ja abgesteckt. :blink:

Und dazwischen leben wir einmal schön fromm und fröhlich, ohne dauernd nach Paragraphen zu schielen! :P

bearbeitet von roncalli
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Wie heißt es in der Bibel? - "Halte dich nicht zu streng an das Gesetz!" (Kohelet 7,16)
Sei nicht allzu gottlos und sei kein Tor, damit du nicht stirbst vor deiner Zeit. (Kohelet 7,17)

Damit sind die Extreme ja abgesteckt. :blink:

Och, roncalli, das empfinde ich nun aber nicht gerade als Extreme, schon gar nicht als entgegengesetzte. Das lässt sich durchaus miteinander versöhnen.

 

Da allerdings möchte ich Dir voll und ganz zustimmen:

Und dazwischen leben wir einmal schön fromm und fröhlich, ohne dauernd nach Paragraphen zu schielen! :P

 

Liebe Grüße, Gabriele

bearbeitet von Gabriele
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Warum ist die Sonntagspflicht mit dem Anschauen eines Fernseh-Gottesdienstes, nicht aber mit dem Besuch einer Wort-Gottes-Feier (u.U. sogar mit Kommunionausteilung) erfüllt?

Die Sonntagspflicht ist mit dem Anschauen eines Fernsehgottesdienstes nicht erfüllt.

 

Bisweilen wird im Zusammenhang mit der Übertragung eines sonntäglichen Gottesdienstes nach der Erfüllung der »Sonntagspflicht« gefragt.Auch wird gelegentlich von »Ersatz« für die Mitfeier der Sonntagsmesse gesprochen.Das althergebrachte Kirchengebot, das katholische Christen zur der Sonntagsmesse einlädt, bezieht sich auf die unmittelbare Teilnahme an einer Eucharistiefeier, die durch den Empfang einer medialen Übertragung nicht gegeben ist. Denen, die aus Gründen des Alters, der Krankheit, der räumlichen Entfernung u. ä. von der Erfüllung der Sonntagspflicht entschuldigt sind, kann indes empfohlen werden, die Möglichkeit der mittelbaren Teilnahme an einer medial übertragenen Eucharistiefeier wahrzunehmen und daraus geistlichen Gewinn zu ziehen.Das Wort »Ersatz« ist als Bezeichnung für die mittelbare Teilnahme gäönzlich ungeeignet und daher zu vermeiden.

 

Quelle

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daß der Fernsehgottesdienst, genauso wie der Segen Urbi et Orbi über den Fernsehen Wirkung hat, das habe ich in einem Fernsehquiz gehört.

Über die "Wirkung" des Segens Urbi et Orbi über das Fernsehen gibt es keine Aussagen.

 

Aussagen gibt es nur über den vollkommenen Ablaß, der mit dem Empfang des Segens verbunden ist. Und diesen Ablaß kann man laut Rom auch dann gewinnen, wenn man nicht live am Ort des Geschehens ist, sondern den Segen live (!) im Fernsehen verfolgt.

 

Bei einer zeitversetzten Übertragung des Segens (z. B. in den Abendnachrichten, oder wenn Du den Segen aufzeichnest und später abspielst), ist lt. Rom der Ablaß nicht mehr zu gewinnen.

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Bei einer zeitversetzten Übertragung des Segens (z. B. in den Abendnachrichten, oder wenn Du den Segen aufzeichnest und später abspielst),  ist lt. Rom der Ablaß nicht mehr zu gewinnen.

Da stellst sich die interessante Frage, wieviel Zeitversetzung zum Erhalt der ablassenden Wirkung des Segens zulässig ist. Zum Beispiel ist der Empfang über Satelliten etwa eine halbe Sekunde zeitversetzt gegenüber der terrestrischen Ausstrahlung (weil die Satelliten 40 000 km über dem Äquator stehen), geht das noch? Gelten 2 Sekunden auch noch (wenn die Übertragungsstrecke aus technischen Gründen mehrfach über Satelliten geht? Wie ist es mit Videostreaming, wenn der (Echtzeit-) Film zerhackt und über mehrere Netzwerkknoten verteilt auf unterschiedlichen Wegen auf meinem Computer ankommt? Wie ist es, mit einem dieser modernen Festplattenfernseher, die einen Zeitversatz von ein paar Minuten erlauben, um Werbung auszublenden?

 

Es ist ganz erstaunlich, welche sakramentalen Folgen die profane Technik hervorruft.

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Das ist kein so großes Problem. Wenn ich pingelig bin, kann ich auch sagen, daß ich, wenn ich einem Segen live beiwohnen würde, den Segen nur zeitversetzt empfange, denn das Licht benötigt vom Papst zu mir auch ein paar Augenblicke, und der Schall dauert etwas länger.

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Das Anschauen einer Hl.Messe am Fernsehen ersetzt nicht die Teilnahme an einer solchen und dient somit nicht der diesbezüglichen Einhaltung des 3.Gebotes (vgl.II.2.a) auf http://stjosef.at/morallexikon/sonntag.htm).

 

Laut Kirchenrecht (Canon 1248 Abs.2 Codex Iuris Canonici (CIC)) gilt für die Teilnahme an einem Wortgottesdienst, anstatt an einer Hl.Messe für die Sonntagspflicht (auch an Gebotenen Feiertagen) folgendes:

 

Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

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Das Anschauen einer Hl.Messe am Fernsehen ersetzt nicht die Teilnahme an einer solchen und dient somit nicht der diesbezüglichen Einhaltung des 3.Gebotes (vgl.II.2.a) auf http://stjosef.at/morallexikon/sonntag.htm).

Das dritte Gebot gebietet den Sabbat zu heiligen, sprich keine Arbeit zu tun, sondern den Tag mal ohne Gewissensbisse faul sein zu dürfen. Dies schliesst auch alle 'Knechte' ein, sprich alle, die für einen arbeiten.

 

Was bedeutet, frische Semmeln und Brötchen beim Bäcker zu holen ist definitiv ein direkter Verstoß gegen dieses Gebot, ausschlafen hingegen nicht.

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Was bedeutet, frische Semmeln und Brötchen beim Bäcker zu holen ist definitiv ein direkter Verstoß gegen dieses Gebot, ausschlafen hingegen nicht.

Warum sollte das ein Verstoß sein? Vielleicht für den Bäcker, aber das ist ja nicht mein Problem.

 

Werner

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Was bedeutet, frische Semmeln und Brötchen beim Bäcker zu holen ist definitiv ein direkter Verstoß gegen dieses Gebot, ausschlafen hingegen nicht.

Warum sollte das ein Verstoß sein? Vielleicht für den Bäcker, aber das ist ja nicht mein Problem.

 

Werner

 

Weil nach dem Text einfach jeder zu ruhen hat, auch der Fremde und der Sklave. Das ist schlicht der Sinn des Tages, für jeden. Der Bäcker und seine Angestellten werden zwar nicht ausdrücklich aufgeführt, sind aber definitiv mitgemeint.

 

Jedenfalls mehr mitgemeint, als der Besuch eines Gottesdienstes.

 

Man könnte bestenfalls darüber diskutieren, ob die 10 Gebote so für uns gelten. DAS bezweifle ich. Aber das ist eine andere Geschichte.

bearbeitet von Higgs Boson
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