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Die Oikonomia der Orthodoxie


Flo77

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Kennt jemand zufällig das hier?

Ja.

Es gibt eine ganze Reihe katholischer Theologen, die dafür plädieren, dass sich die römisch-katholische Kirche dieses Prinzips wieder erinnert.

 

Google mal nach der Übersetzerin, die ist, glaube ich, Kirchenrechtlerin an der Universität Fribourg/Schweiz, und dazu mehrere Arbeiten geschrieben. - Ähm... war in Fribourg, ich sehe gerade - ist jetzt in Luzern.

bearbeitet von Franziska
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Kennt jemand zufällig das hier?

Ja.

Es gibt eine ganze Reihe katholischer Theologen, die dafür plädieren, dass sich die römisch-katholische Kirche dieses Prinzips wieder erinnert.

 

Google mal nach der Übersetzerin, die ist, glaube ich, Kirchenrechtlerin an der Universität Fribourg/Schweiz, und dazu mehrere Arbeiten geschrieben.

OK - mal schauen.

bearbeitet von Flo77
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Kennt jemand zufällig das hier?

Ja.

Es gibt eine ganze Reihe katholischer Theologen, die dafür plädieren, dass sich die römisch-katholische Kirche dieses Prinzips wieder erinnert.

 

Google mal nach der Übersetzerin, die ist, glaube ich, Kirchenrechtlerin an der Universität Fribourg/Schweiz, und dazu mehrere Arbeiten geschrieben.

Lohnt es sich?

 

Das Buch selbst kenne ich nicht, aber wenn es von Frau Belliger herausgegeben wurde, lohnt es sich wahrscheinlich schon.

 

Auf das Prinzip der Oikonomia bin ich vor vielen Jahren durch den Moraltheologen Bernhard Häring aufmerksam geworden. Ob das im Internet zu finden ist, bezweifle ich, und wo's gedruckt zu finden ist, weiss ich im Augenblick auch nicht (mehr).

 

Oh doch - gerade gefunden:

 

Verstehst du ausländisch?

 

http://www.alleanzacattolica.org/indici/di...mayw191_192.htm

bearbeitet von Franziska
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Die Orthodoxie kennt die Oikonomia, die katholische Moraltheologie die Epikie (=Billigkeit; "subjektive Anschauung, daß ein Gesetz wegen Schwierigkeit der Erfüllung im Einzelfalle nicht verpflichte, ja daß der Gesetzgeber unter den gegebenen Umständen nicht habe verpflichten wollen, obschon das Gesetz klar ist" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen 4. Aufl., 1926, 57).

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Das erinnert an den Dualismus zwischen "Common Law" und "Equity" im englischen Recht. So etwas ist wohl ein normales Phänomen, wenn an einer erstarrten Rechtsordnung immer wieder was nachgebessert wird.

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Das hat wenig mit "erstarrter Rechtsordnung" zu tun, sondern schlicht damit, dass kein (menschlicher) Gesetzgeber alle denkbaren Einzelfaelle mit saemtlichen sich jeweils ergebenden Komplikationen vorhersehen kann. Deshalb gibt es z. B. auch in der keineswegs erstarrten, sondern sich in staendiger Bewegung befindlichen deutschen Juristerei die wichtige Auslegungsregel nach "Sinn und Zweck". Und wenn der Sinn eines Gesetzes auf den Einzelfall nicht passt, obwohl der Wortlaut es sehr wohl umfasste, dann wird es eingeschraenkt oder gar nicht angewandt. Das braucht man in jeder Rechtsordnung.

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Die Auslegung "nach Sinn und Zweck" ist - zumindest in der deutschen Rechtsordnung - keineswegs die wichtigste Auslegungsregel. Grundlage der Auslegung eines Gesetzes ist der Wortlaut. Der ist grammatikalisch, logisch-systematisch, historisch und natürlich auch teleologisch auszulegen, wobei aber keine Auslegungsmethode bereits von vornherein die anderen verdrängt. Außerdem muß mal erst einmal etwas zum Auslegen haben. Wesentliche Fragen müssen durch den Gesetzgeber selbst geregelt werden.

 

Bei der "Oikonomia" scheint es aber so zu sein, dass bereits das Gesetz so krass ist, dass es zwangsläufig nicht in allen Fällen dem Wortlaut nach angewendet werden kann und damit durch Billigkeitsprinzipien abgemildert werden muß, wenn es schon nicht geändert werden kann.

bearbeitet von Squire
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