Einsteinchen Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Kann mir jemand erklären, was der Ablass ist? Der Nachlass von Sündenstrafen? Ich habe zum Beispiel den Ablass in Anspruch genommen, den man am Barmherzigkeitssonntag geniesst, wenn man beichtet. Da wird von den Sündenstrafen befreit, oder so ähnlich. Man mußte an diesem Tag beichten. Ich habe zwar nicht beichten können, da es keine Gelegenheit dazu gab, aber ich habe es gewollt. Der Lohn der Sünde ist die Krankheit und der Tod. Der Ablass ist die Befreiung von dieser Krankheit und dem Tod. Es hat nicht so funktioniert. Trotzdem.... Was ist der Ablass? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Der Ablass, ist die Verkürzung und Aufhebung von zeitlichen Strafen im Fegefeuer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 1. Oktober 2004 Autor Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Achso, das Fegefeuer. Und ich dachte schon an dieses mein jetziges Leben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hansjo Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 diesen Link hat Franziska nebenan gepostet. Ich finds gut erklärt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) diesen Link hat Franziska nebenan gepostet. Ich finds gut erklärt Ich habs aber trotzdem nicht verstanden. Ich begehe Sünden - ich beichte - die Sünden werden mir vergeben. Was soll dann noch der Ablass, wenn mir die Sünden doch schon vergeben sind? Da ich (nach diesem Link) vor dem Ablass immer beichten muss (davon ist bei "Urbi et Orbi" nicht die Rede!), kann ich doch den Ablass nur bekommen, wenn ich sündenfrei bin, aber wozu soll er dann noch gut sein? immer noch ratlos Werner bearbeitet 1. Oktober 2004 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Achso, das Fegefeuer.Und ich dachte schon an dieses mein jetziges Leben. Für das jetzige Leben, hier und heute gibt es die Möglichkeit der Beichte, das Sakrament der Sündenvergebung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) Achso, das Fegefeuer.Und ich dachte schon an dieses mein jetziges Leben. Für das jetzige Leben, hier und heute gibt es die Möglichkeit der Beichte, das Sakrament der Sündenvergebung. Wenn der Ablass für das Fegefeuer ist, dann reicht es ja, ihn ein einziges Mal im Leben zu bekommen, für den Fall, dass man vor dem Tod nicht zum Beichten kommt. Ist das jetzt dann so richtig verstanden? Werner PS: Aber warum muss man dann vorher beichten? bearbeitet 1. Oktober 2004 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Hallo Werner, unterschiedliche Sünden, unterschiedliche Ablasse. gruss peter PS: "Wenn der Ablass für das Fegefeuer ist, dann reicht es ja, ihn ein einziges Mal im Leben zu bekommen, für den Fall, dass man vor dem Tod nicht zum Beichten kommt." Sei vorsichtig! Das haben manche "Christen" vor den Anzünden des Scheiterhaufen gemacht. ;-( Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) Wenn der Ablass für das Fegefeuer ist, dann reicht es ja, ihn ein einziges Mal im Leben zu bekommen, für den Fall, dass man vor dem Tod nicht zum Beichten kommt. Ist das jetzt dann so richtig verstanden? PS: Aber warum muss man dann vorher beichten? Wenn er für das "Fegefeuer" ist, dann für deine Oma, die vielleicht dort sitzt, und dann auch nur im Sinne von "Anteilnahme", nicht etwa um eine "Verkürzung" des Fegefeuers für die Oma zu erreichen. Du selbst kannst dir das Fegefeuer mit 50 urbi-et-orbi-Ablässen nicht ersparen. Was der Ablass für dich selbst sein könnte, ist in dem Link sehr gut erklärt. Beichte/Sündenvergebung und Ablass sind im Grunde zwei verschiedene Baustellen, allerdings kannst du nicht gegen die Folgen deiner Sünde angehen, wenn du sie nicht zuvor er-kennst/be-kennst. bearbeitet 1. Oktober 2004 von Franziska Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Hallo Werner, unterschiedliche Sünden, unterschiedliche Ablasse. gruss peter Bei Urbi et Orbi gibt es aber einen vollkommenen Ablass für alle Sünden... Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Hallo Werner, unterschiedliche Sünden, unterschiedliche Ablasse. gruss peter Bei Urbi et Orbi gibt es aber einen vollkommenen Ablass für alle Sünden... Werner ABER KEINE ABSOLUTION VON DIESEN SÜNDEN! Uff, wo klemmt's? (bin ratlos) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Wenn der Ablass für das Fegefeuer ist, dann reicht es ja, ihn ein einziges Mal im Leben zu bekommen, für den Fall, dass man vor dem Tod nicht zum Beichten kommt. Ist das jetzt dann so richtig verstanden? PS: Aber warum muss man dann vorher beichten? Wenn er für das "Fegefeuer" ist, dann für deine Oma, die vielleicht dort sitzt. Du selbst kannst dir das Fegefeuer mit 50 urbi-et-orbi-Ablässen nicht ersparen. Was der Ablass für dich selbst sein könnte, ist in dem Link sehr gut erklärt. Beichte/Sündenvergebung und Ablass sind im Grunde zwei verschiedene Baustellen, allerdings kannst du nicht gegen die Folgen deiner Sünde angehen, wenn du sie nicht zuvor er-kennst/be-kennst. Vielleicht bin ich heute etwas begriffsstutzig. Wenn der Ablass nicht für mein Fegefeuer ist und wenn meine Sünden durch die Absolution vergeben werden dann versteh ich immer noch nicht was der Ablass soll. Wenn ich mir den Link nochmal durchlese, könnte ich fast zu dem Schluss kommen, er ist für Leute, die meinen, eine Absolution reicht nicht aus, und Gott ist auch nachher noch "ein wenig sauer".... Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) Wenn ich mir den Link nochmal durchlese, könnte ich fast zu dem Schluss kommen, er ist für Leute, die meinen, eine Absolution reicht nicht aus, und Gott ist auch nachher noch "ein wenig sauer".... Ach nö, so kommt das bei mir gar nicht an... Eher so: Du bist von einer Krankheit "geheilt" (durch Absolution, so a la "steh auf, deine Sünden sind dir vergeben"), aber eine nachfolgende Krankengymnastik zur Beseitigung der Krankheitsfolgen kann dir nicht schaden. Nach deinem Verständnis: Ich bin doch von meinem Bandscheibenvorfall "geheilt", weswegen soll ich (zwecks Beseitigung einiger Folgen und zwecks Prophylaxe eines erneuten Bandscheibenvorfalls) dann noch zur Krankengymnastik...?????? Ungefähr so. Aber ist ja nicht weiter schlimme. Du MUSST nicht zur Krankengymnastik, und du MUSST auch keinen Ablass gewinnen. bearbeitet 1. Oktober 2004 von Franziska Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Mit Verlaub - wird dabei nicht Gott ziemlich unterschätzt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Mit Verlaub - wird dabei nicht Gott ziemlich unterschätzt? Wobei? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Mit Verlaub - wird dabei nicht Gott ziemlich unterschätzt? Wobei? Wenn man auf Erden den Ablaß erkauft/-arbeitet/-strebt. Krankengymnastik schön und gut - aber dafür gibt es die Buße. Wenn ich daß ganze jetzt richtig verstanden habe, geht es bei der Ablassgewinnung doch darum "zeitliche Sündenstrafen" zu verkürzen. Als ob der Herr einen Katalog hätte "1x ehebruch = 3 Wochen Fegefeuer" oder "2x Messe versäumt (unentschuldigt) = 1 Stunde Schwefelmeer, bei guter Entschuldigung nur 1/2 Std." und sorry, aber diese Vorstellung finde ich ziemlich lächerlich. Ich kämpf mich nochmal durch den Link. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Wenn ich mir den Link nochmal durchlese, könnte ich fast zu dem Schluss kommen, er ist für Leute, die meinen, eine Absolution reicht nicht aus, und Gott ist auch nachher noch "ein wenig sauer".... Ach nö, so kommt das bei mir gar nicht an... Eher so: Du bist von einer Krankheit "geheilt" (durch Absolution, so a la "steh auf, deine Sünden sind dir vergeben"), aber eine nachfolgende Krankengymnastik zur Beseitigung der Krankheitsfolgen kann dir nicht schaden. Nach deinem Verständnis: Ich bin doch von meinem Bandscheibenvorfall "geheilt", weswegen soll ich (zwecks Beseitigung einiger Folgen und zwecks Prophylaxe eines erneuten Bandscheibenvorfalls) dann noch zur Krankengymnastik...?????? Ungefähr so. Aber ist ja nicht weiter schlimme. Du MUSST nicht zur Krankengymnastik, und du MUSST auch keinen Ablass gewinnen. Dann hatte ich das ja schon richtig verstanden. Ich habe also eine Sünde begangen, die ist mir vergeben worden, aber ich habe irgendwie das Gefühl, ich sollte Gott gegenüber noch etwas Wiedergutmachung leisten. Wenn ich dieses Gefühl hätte liesse sich mein persönliches Gewissen allerdings nicht damit beruhigen, dass ich mich am Ostersonntag "frommen Sinnes" vor den Fernseher setze und das Kreuzzeichen schlage, das würde ich als eine Art "Loskaufen" von echter Wiedergutmachung betrachten. Wahrscheinlich ist so ein Ablass nicht für jeden geeignet, aber ich kann mir schon vorstellen, dass es Menschen gibt, denen das gut tut. Ich glaub ich hab es verstanden, danke! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Ich kämpf mich nochmal durch den Link. wird am besten sein. Und am besten den Tetzel dabei mal beiseite lassen (das war nämlich Missbrauch des Ablasses). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Ich habe also eine Sünde begangen, die ist mir vergeben worden, aber ich habe irgendwie das Gefühl, ich sollte Gott gegenüber noch etwas Wiedergutmachung leisten. Wenn ich dieses Gefühl hätte liesse sich mein persönliches Gewissen allerdings nicht damit beruhigen, dass ich mich am Ostersonntag "frommen Sinnes" vor den Fernseher setze und das Kreuzzeichen schlage, das würde ich als eine Art "Loskaufen" von echter Wiedergutmachung betrachten. Wenn's nur der "fromme Sinn" vor dem Fernseher wäre - ginge es mir wohl auch so. Aber dabei braucht man's ja nicht bewenden lassen, vielleicht motiviert ja der "fromme Sinn" auch noch zu "echter Wiedergutmachung". Franziska (kein Ablass-Fan) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Und am besten den Tetzel dabei mal beiseite lassen (das war nämlich Missbrauch des Ablasses). Das war aber nach damaliger kirchlicher Rechtsprechung völlig in Ordnung, daher kann es kein Missbrauch gewesen sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Hallo zusammen, ich bin mit Flo absolut einer Meinung, die Vorstellung, dass die "zeitlichen Sündenstrafen" eine bestimmte Dauer im Fegefeuer bedeuten ist völlig absurd. Ich habe ein einziges Mal eine Erklärung für die "zeitlichen Sündenstrafen" gehört, die mich überzeugt hat. Danach gab es nämlich in der alten Kirche bei besonders schweren Sünden (z.B. öffentliche Leugnung des Christseins, oder Ehebruch) auch nach der Beichte eine gwisse Zeitspanne, in der die reuigen Sünder vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen waren. Das waren die zeitlichen Strafen für die Sünden, die die Kirche verhängen und auch wieder aufheben konnte. In dieser Situation war es durchaus sinnvoll, einen Ablass zu erwerben, der diesen zeitlichen Ausschluss von den Sakramenten verkürzte. Im Mittelalter hat dann der Volksglauben mit seinwem naiven Jenseitsverständnis, diese Zeiten auf das Fegefeuer übertragen. Ich finde, diese Ablassdiskussion ist ein ganz finsteres Kapitel in der kirchlichen Verkündigung. Es wir da rumgedruckst und Nebelkerzen geworfen, dass es nur so eine Art hat, nur weil man nicht zugeben will, dass es da Missverständnisse gegeben hat. Ich glaube, dass die Ablasspraxis für viele Leute eine nicht zu unterschätzende spirituelle Bedeutung hat, und ich will das als praktizierte Frömmigkeit auch gar nicht abwerten. Aber wenn man nicht in der Lage ist, klar die Grundlagen dafür zu definieren, wird man zu recht ausgelacht. (Auch der von Franziska gepostete Link ist ja nur eine schwammige Umdeutung des ganzen, die das wirkliche Problem, nämlich die Vorstellung, es gäbe im Fegefeuer festgelegte Zeitdauern, völlig ausklammert). Schade Viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Und am besten den Tetzel dabei mal beiseite lassen (das war nämlich Missbrauch des Ablasses). Das war aber nach damaliger kirchlicher Rechtsprechung völlig in Ordnung, daher kann es kein Missbrauch gewesen sein. Mit Betonung auf dem Fettgedruckten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 Das war aber nach damaliger kirchlicher Rechtsprechung völlig in Ordnung, daher kann es kein Missbrauch gewesen sein. Quatsch. Was Tetzel veranstaltete, war durch keine "kirchliche Rechtsprechung" abgesichert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) Auch der von Franziska gepostete Link ist ja nur eine schwammige Umdeutung des ganzen, die das wirkliche Problem, nämlich die Vorstellung, es gäbe im Fegefeuer festgelegte Zeitdauern, völlig ausklammert. Das sehe ich nicht so (ich hege allerdings auch nicht die Vorstellung von festgelegten Zeitdauern im "Fegefeuer"). Der Text versucht, den Ablass "heute" zu erklären und ist nicht als kirchengeschichtliche Darstellung gedacht. Worum es zu Luther's Zeiten ging, wird hier deutlicher. Eine ziemlich gute Darstellung (mit dem Text eines Ablassbriefes aus dem 13. Jh.). Und nochmal Luther und die Ablasspraxis. These 11: Die Meinung, daß eine kirchliche Bußstrafe in eine Fegefeuerstrafe umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden ist, während die Bischöfe schliefen. bearbeitet 1. Oktober 2004 von Franziska Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 1. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2004 (bearbeitet) Mit Betonung auf dem Fettgedruckten. Noch nicht mal das. Aus Luther's Thesen: Die Bischöfe und Pfarrer sind gehalten, die Kommissare des apostolischen Ablasses mit aller Ehrerbietung zuzulassen. Aber noch mehr sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen, daß jene nicht anstelle des päpstlichen Auftrags ihre eigenen Phantastereien predigen. bearbeitet 1. Oktober 2004 von Franziska Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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