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Wer spricht endlich von den Folgen?


theresia

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wie soll's weitergehen die nächsten tausend jahre, oder million?

 

einer hälfte der menschheit eine chance geben und ein ziel

 

der plan stammt nicht von mir

 

es ist IHR wille

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Zitat von ThomasBloemer am 17:38 - 11.April.2001

Freundoliche Fragen verdienen eine Antwort - dann setze ich mein diesbezügliches Posting aus Lissies Thread eben noch mal hier rein (ging da sowieso unter).

 

 

 

                           Da bleibt dann im wesentlichen die von unserem kölschen Jung aufgeworfene Frage nach einer für Katholiken ertragbaren Abtreibungsregelung. Hier kann man von der üblichen Gesetzgebungspraxis ausgehen, daß im Falle von Interessenkollisionen Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werdem. Da das menschliche Leben für uns Christen von Gott kommt, ist es für Menschen, also auch den Staat, nicht verfügbar. Daraus ergibt sich das Recht jedes Menschen auf Leben ebenso wie die Schutzverpflichtung des Staates.

 

Rechtsgüter wie die (vermeintliche oder tatsächliche) Selbstverwirklichung der Eltern müssen demgegenüber zurücktreten, zumal andere Instrumente als eine Vernichtung des als Belastung empfundenen Lebens denkbar sind, um diese Rechtsgüter zu berücksichtigen (Unterstützungsmaßnahmen, Adoption etc.). Dabei muß betont werden, daß eine Abtreibung immer die unwiderrufliche Vernichtung des betroffenen menschlichen Lebens bedeutet, während die obengenannten Rechtsgüter schlimmstenfalls vorübergehend beeinträchtigt werden können (wenn man überhaupt akzeptiert, daß die reine Existenz eines Menschen als Beeinträchtigung eines anderen

betrachtet werden kann).

 

Ausnahmen wären bei dieser christlichen Fundierung des Rechts nur in sehr engen, möglichst genau definierten Grenzen möglich - nämlich in Extremfällen, bei denen sich eine so starke Belastung der Schwangeren ergibt, die sich bei vernünftiger Betrachtung der Beurteilung durch Dritte entzieht. Als nächstliegendes Beispiel käme mir hier die offensichtliche Bedrohung des Lebens der Mutter durch die

Schwangerschaft in den Sinn. Eventuell auch eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung - ich persönlich habe zwar kein besonders gutes Gefühl dabei (das Kind kann schließlich nichts dafür), allerdings fühle ich mich (besonders als Mann) nicht gerade berufen, eine Frau, die körperlich und seelisch brutal verletzt wurde, zur Fortsetzung einer Schwangerschaft zu verdonnern, zu der sie sich außerstande sieht.

 

Lieben Gruß

 

Thomas

 

 


 

Also die Indikationsregelung für

 

1) Gefährdung der Mutter (vitale Indikation)

 

2) Vergewaltigung (kriminologische Indikation)

 

Wie hoch wäre das Strafmaß? Wie bei dem 'geborenen Leben'?

 

Gruß

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Lieber Kölscher, gute Frage! Und eine schwierige dazu!

 

Grundsätzlich spricht aus christlicher Sicht nichts dafür, einen Unterschied zwischen geborenem und ungeborenem Leben zu machen. Allerdings ist zuzugeben, daß in vielen Fällen von Abtreibung die Rechtslage ungleich verzwickter ist als, sagen wir mal, bei einem simplen Raubmord.

 

Zum einen gibt es hier mehrere Täter - neben den unmittelbar Beteiligten Frau und Arzt zum Beispiel Dritte, die Druck ausgeübt haben könnten, der Erzeuger des unerwünschten Nachwuchses, im Falle minderjähriger Schwangerer auch Eltern etc.

 

Zum anderen sieht der Gesetzgeber ja auch bei Verbrechen gegen "geborenes" Leben vor, daß die Umstände der Tat bei der Strafzumessung berücksichtigt werden - eine Ehefrau, die sich nicht anders zu helfen weiß, als ihren Mann, der sie selbst und möglichst noch die Kinder nach Noten verdrischt, zu töten, wird in erheblichem Umfang strafminderne Umstände geltend machen können, die im Einzelfall bis zum Verzicht auf strafrechtliche Ahndung auf Grund des Notwehrparagraphen oder Schuldunfähigkeit gehen können.

 

Bei Abtreibungen ist sicher oftmals von einer zumindest subjektiven Notlage der Mutter auszugehen. Inwiefern diese strafmindernd berücksichtigt werden sollte, könnte davon abhängen, inwieweit der Abtreibung ernstzunehmende Versuche vorausgegangen sind, eine Fortsetzung der Schwagerschaft zu ermöglichen.

 

Anzumerken wäre in diesem Zusammenhang sicher noch, daß ein wirksamer Schutz des ungeborenen Lebens nicht ohne Strafbewehrung gewährleistet werden, andererseits aber auch kaum glaubwürdig geleistet werden kann, wenn Staat und Gesellschaft nicht ein umfassendes Angebot an leicht zugänglichen Hilfsmaßnahmen bereitstellen würden.

 

Und leider ist das ganze ohnehin eine Utopie: Die aktuellen Meinungsumfragen zum Thema Sterbehilfe zeigen in erschreckender Weise, daß der früher einmal selbstverständliche gesellschaftliche Konsens über die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens nicht mehr vorhanden ist.

 

Lieben Gruß

 

Thomas

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>> Die aktuellen Meinungsumfragen zum Thema Sterbehilfe zeigen in erschreckender Weise, daß der früher einmal selbstverständliche gesellschaftliche Konsens über die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens nicht mehr vorhanden ist. << (Thomas B.)

 

Wann soll es diesen gesellschaftlichen Konsens über die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens früher einmal gegeben haben?

 

War es nicht die Kirche, die die Todesstrafe jahrhundertelang gerechtfertigt hat?

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Lieber Thomas,

 

die endgültige Schuldbeimessung und das endgültige Strafmaß nach  Abwägung aller in Frage kommenden Umstände und Drittpersonen...ist Sache der Justiz.

 

Aber wie soll das Gesetz ungefähr aussehen? Von konservativer Seite hört man nur, der jetzige § 218 sei verfassungswidrig, menschenverachtend und nicht mit der christl. Lehre vereinbar....

 

Ich weiß, daß es schwierig ist, da einige von euch auch kein Pardon bei Vergewaltigung kennen würden...

Und: Warum sollte die Opferung des ungeborenen Leben für das geborene (vitale Indikation) zu akzeptieren sein, edler ist es doch, daß eine Mutter für ihr Kind stirbt? - könnte man doch auch sagen...

 

Hm, vielleicht sollte man einen eigenen Thread dazu aufmachen, aber viele wollen die Diskussion darüber nicht mehr mitmachen (war wohl im alten Forum schon zu oft)

 

Viele Grüße

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Hallo,

 

wo in der Bibel finde ich etwas über "weisse Steine" auf denen ein Name geschrieben steht, den niemand kennt, ausser ...?

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Lieber Kölscher, einen Gesetzentwurf zu formulieren, fühle ich mich nun wirklich nicht in der Lage - die Grundlagen, die oben skizziert habe, sollten unter Christen eigentlich konsenzfähig sein. Wenn nicht, würde mich das interessieren, liebe Mitkatholen.

 

>>Warum sollte die Opferung des ungeborenen Leben für das geborene (vitale Indikation) zu akzeptieren sein, edler ist es doch, daß eine Mutter für ihr Kind stirbt? - könnte man doch auch sagen... <<

 

Das wäre sogar eine sehr christliche Einstellung , wenn dieses Opfer wirlich aus Liebe gebracht würde - bloß: wer kann das schon? Und wer will hier richten. Solche existenziellen Grenzfälle entziehen sich einfach der Staatsgewalt.

 

Liebe Grüße

 

Thomas

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Ich entnehme nun folgendes:

 

- die jetzige Form muß wieder zurückverändert werden?

- vitale und kriminologische Indikation?

 

- wie steht es mit der 'eugenischen' Indikation aus:

z.B. im Falle schwerer Behinderung?

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