Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Hi alle, mal eine Frage an die Wissenden... Mein Sohni liegt mit mittelschwerem Durchfall danieder, ist aber wahrscheinlich morgen oder spätestens übermorgen wieder fit. Jetzt hab ich in der Schule angerufen, um ihn zu entschuldigen. Die Sekretärin sagte, da es der erste Tag nach den Ferien sei, müsse ich eine ärztliche Bescheinigung beibringen, die sonst nicht nötig ist. Sie wollen damit verhindern, daß Kids die Ferien verlängern. Das sehe ich ja ein, aber ich finde es unzumutbar, zum Arzt gehen zu müssen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Die Praxen sind rappelvoll, und wahrscheinlich sind wir dann beide krank, wenn wir dort 2h gesessen haben... Weiß jemand von Euch, auf welches Gesetz sich die Sekretärin bzw die Schule hierbei berufen kann? Schließlich kann man ja an Kinder keine strengeren Maßstäbe anlegen als an normale Arbeitnehmer, die meist auch erst nach dem 3. Tag einen Schein beibringen müssen, oder? Schöne Grüße und danke, Claudia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mephisto Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Hi alle, mal eine Frage an die Wissenden... Mein Sohni liegt mit mittelschwerem Durchfall danieder, ist aber wahrscheinlich morgen oder spätestens übermorgen wieder fit. Jetzt hab ich in der Schule angerufen, um ihn zu entschuldigen. Die Sekretärin sagte, da es der erste Tag nach den Ferien sei, müsse ich eine ärztliche Bescheinigung beibringen, die sonst nicht nötig ist. Sie wollen damit verhindern, daß Kids die Ferien verlängern. Das sehe ich ja ein, aber ich finde es unzumutbar, zum Arzt gehen zu müssen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Die Praxen sind rappelvoll, und wahrscheinlich sind wir dann beide krank, wenn wir dort 2h gesessen haben... Weiß jemand von Euch, auf welches Gesetz sich die Sekretärin bzw die Schule hierbei berufen kann? Schließlich kann man ja an Kinder keine strengeren Maßstäbe anlegen als an normale Arbeitnehmer, die meist auch erst nach dem 3. Tag einen Schein beibringen müssen, oder? Schöne Grüße und danke, Claudia Kleiner Anruf beim Schullamt dürfte ergiebiger sein als ein Thread... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Kleiner Anruf beim Schulamt dürfte ergiebiger sein als ein Thread... Zustimm ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Mach ich da gleich offen Streß...? Nein, ich hab extra inoffiziell hier gefragt, ob jemand das weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Accreda Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also da würde ich mich mit Händen und Füssen gegen wehren! Was hat es denn für Konsequenzen, wenn ich mit dem Kind nicht zum Arzt gehe und ich, als Mutter das Kind entschuldige (was einfach ausreichen muß!)? Was kann die Schule dagegen machen? Bitte halte uns auf dem Laufenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also, ich habe öfter mal am ersten Schultag gefehlt und eine Entschuldigung meiner Mutter hat meist gereicht, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, daß meine Tante (die Ärztin war) da jedesmal ein Attest schreiben mußte. (Aber vielleicht hat sie und ich hab das nur vergessen.) Aber kann man denn nicht einen Arzt ins Haus rufen, Claudia? Mensch, wenn Du das gestern gewußt hättest, hättest Du einen Notarzt rufen können wegen des Feiertags. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also da würde ich mich mit Händen und Füssen gegen wehren! Was hat es denn für Konsequenzen, wenn ich mit dem Kind nicht zum Arzt gehe und ich, als Mutter das Kind entschuldige (was einfach ausreichen muß!)? Was kann die Schule dagegen machen? Eigentlich nichts, außer der Mutter einen Verweis ausstellen, was dieser herzlich egal sein kann, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Accreda Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also da würde ich mich mit Händen und Füssen gegen wehren! Was hat es denn für Konsequenzen, wenn ich mit dem Kind nicht zum Arzt gehe und ich, als Mutter das Kind entschuldige (was einfach ausreichen muß!)? Was kann die Schule dagegen machen? Eigentlich nichts, außer der Mutter einen Verweis ausstellen, was dieser herzlich egal sein kann, oder? Wenn das wirklich gefordert wird, dann geht damit wieder ein Stück Mündigkeit des Bürgers den Bach runter ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Die Sache ist so: Wenn auffliegt, daß Erziehungsberechtigte wissentlich ihre Kinder "den Urlaub verlängern" ließen, dann kriegen sie (Schulpflicht!) eine Geldstrafe, die nicht gering ist. Die Mutter einer Schulfreundin unserer Nachbarin mußte, glaube ich, 500 Euro zahlen. Das dürfte doch wirklich reichen. Ansonsten sollte doch die Mutter mit ihrer Unterschrift ausreichen. Wenn sie wirklich im Urlaub ist, könnte sie wohl kaum die Entschuldigung mit einem Poststempel derselben Stadt einwerfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 (bearbeitet) In Baden-Württemberg wird das durch eine Verordnung geklärt, die Schulbesuchsverordnung. Dort steht, dass man am zweiten Tag eine Entschuldigung vorlegen muss. Von Ferien ist da nicht die Rede. Es könnte aber sein, dass die Schule eine Schulordnung erlassen hat, in der dies drin steht. Soweit ich weiss, ist so etwas möglich. bearbeitet 2. November 2004 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also, ich habe öfter mal am ersten Schultag gefehlt und eine Entschuldigung meiner Mutter hat meist gereicht Aberr Lissie, das ist doch schon soooo lange her... :ph34r: *duckundweg* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also, ich habe öfter mal am ersten Schultag gefehlt und eine Entschuldigung meiner Mutter hat meist gereicht Dazu sagt die BW-Schulbesuchsverordnung: §2(2)[...] Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Accreda Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Jetzt war ich wirklich geneigt, den schwarzen Peter der Schule zuzuschieben. Wenn ich aber die Schulpflicht hernehme und daß die Eltern es mit der Wahrheit nicht immer so genau nehmen, so kann ich dann durchaus nachvollziehen, daß dem mit so einer Maßnahme ein Riegel vorgeschoben werden soll. Also bitte, wer sich den Urlaub nicht anders einzuteilen weiß, der muß dann mit solchen Mehrkosten rechnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 (bearbeitet) Ich hab jetzt mit meinem Hausarzt einen Kompromiß gefunden. Beim Kinderarzt müßte ich tatsächlich morgen früh oder ohne termin vorsprechen - egal ob Kind morgen schon wieder in der Schule oder nicht. Das ist ja nun völlig unsinnig, denn wenn ich meinen Urlaub um einen Tag verlängern will und dann sage, Kind ist heute wegen Durchfall und Erbrechen nicht transportfähig, morgen aber schon wieder fast fit (bei Kindern häufig so), können die auch nix machen. Nachvollziehen kann ich das ja in gewissem Sinne auch, aber wieso sollte es möglich sein, so ein WE zu verlängern und die Ferien nicht? Und einen Notdienst bemüht man wegen sowas nicht... zumal man auch beim Notarzt am nächsten Tag zum Hausarzt soll... Das Blöde ist, die Sekretärin hat meine Nummer auf ihrem Display gehabt, und die ist nun nicht von Gran Canaria... Ich werde diesmal zusehen, daß ich mich an die Regel halte, aber das bei der nächsten Elternversammlung mal ansprechen. Das hätte man uns auch mitteilen können... Das Blöde ist: eigentlich sollen sich die Kinder von Klassenkamaraden entschuldigen lassen, aber seine beiden Naheliegendsten waren auf dem Weg, weil sie vergessen hatten, daß sie heute 1. Std. Ausfall haben. Nun wollte ich nicht die ganze Klasse durchrufen und hab kurzerhand im Sekretariat angerufen... bearbeitet 2. November 2004 von Claudia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Das Blöde ist: eigentlich sollen sich die Kinder von Klassenkamaraden entschuldigen lassen, aber seine beiden Naheliegendsten waren auf dem Weg, weil sie vergessen hatten, daß sie heute 1. Std. Ausfall haben. Nun wollte ich nicht die ganze Klasse durchrufen und hab kurzerhand im Sekretariat angerufen... Ich verstehe Deine Handlungsweise hier nicht. Ich hätte einfach morgen eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht. Und fertig. Was soll denn der Schulleiter machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Er kann nichts machen, zumindest kann er meinen Sohn nicht nachträglich zum Doc schicken. Nur - wer badet es aus, wenn es heißt: die Familie XY hält sich nicht an die Vorschriften? Warum wurden die Vorschriften nicht streng bekannt gegeben? Die Sekretärin hat es doch deutlich gesagt! Dann kriegt maximal die Klassenlehrerin einen Rüffel, und mein Sohn hat dann wieder die Aura des unguten Gefühls für sie.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Nur - wer badet es aus, wenn es heißt: die Familie XY hält sich nicht an die Vorschriften? Warum wurden die Vorschriften nicht streng bekannt gegeben? Die Sekretärin hat es doch deutlich gesagt! Das dürfte ein Problem Deiner Sozialisation sein. Wärest Du katholisch erzogen, hättest Du damit kein Problem: Von Zeit zu Zeit muss man sündigen, das ist unvermeidlich. Man sollte sich bemühen, dass es bei den lässlichen Sünden bleibt. (Und das hier wäre eine). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Also, ich habe öfter mal am ersten Schultag gefehlt und eine Entschuldigung meiner Mutter hat meist gereicht Dazu sagt die BW-Schulbesuchsverordnung: §2(2)[...] Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Ich würde fragen, wieviel es mich kostet, wenn ich dem nicht nachkomme und dann eine Rechnung verlangen. (Vorher aber pert Rechtsanwalt klären, ob der Betrag rechtens ist). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Nur - wer badet es aus, wenn es heißt: die Familie XY hält sich nicht an die Vorschriften? Warum wurden die Vorschriften nicht streng bekannt gegeben? Die Sekretärin hat es doch deutlich gesagt! Das dürfte ein Problem Deiner Sozialisation sein. Wärest Du katholisch erzogen, hättest Du damit kein Problem: Von Zeit zu Zeit muss man sündigen, das ist unvermeidlich. Man sollte sich bemühen, dass es bei den lässlichen Sünden bleibt. (Und das hier wäre eine). Jetzt verstehe ich endlich, warum ich manchmal als anonyme Katholikin bezeichnet werde. Was ich an gefälschten oder durch Krankheitvorspielen erschlichenen Entschuldigungen eingereicht habe paßt auf keine Kuhhaut. Aber unsere Lehrer waren auch anonyme Katholiken: Wenn wir sie vormittags beim Schuleschwänzen im dafür berüchtigten Cafe trafen, tranken die gerne eine Tasse Kaffee mit uns und schwiegen in der Schule diskret zu diesem Thema. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Das dürfte ein Problem Deiner Sozialisation sein. Wärest Du katholisch erzogen, hättest Du damit kein Problem: Von Zeit zu Zeit muss man sündigen, das ist unvermeidlich. Man sollte sich bemühen, dass es bei den lässlichen Sünden bleibt. (Und das hier wäre eine). Das Sündenkonto in den Schulen ist bei meinem Sohni schon in der Grundschulzeit voll ausgeschöpft... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Wenn der Anruf der Mutter nicht ausreicht, sollen sie gefälligst einen Ärztlichen Dienst vorbeischicken, wenn sie einen Nachweis brauchen. Seit wann ist eine Schule dazu da, den Ärzten die Praxen mit Patienten zu füllen, die gar keinen Arzt brauchen ? Kein Wunder, daß unser Gesundheitssystem am Tropf hängt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Hallo Claudia, das Schulgesetz in NRW schreibt das meines Wissens seit wenigen Jahren genau so vor - insofern kann die Sekretärin nix dafür. Inwieweit die Schule sanktioniert, wenn sich jemand nicht daran hält, ist natürlich eine Ermessensfrage. Ich würde das vielleicht mit dem Klassenlehrer kurz persönlich besprechen. Mehr als eine Ermahnung von der Schulleitung und schlimmstensfalls der Vermerk eines unentschuldigten Fehltages auf dem Zeugnis sollte nicht dabei rauskommen, wenn die die Paragraphenreiterei schon üben wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Wenn der Anruf der Mutter nicht ausreicht, sollen sie gefälligst einen Ärztlichen Dienst vorbeischicken, wenn sie einen Nachweis brauchen.Seit wann ist eine Schule dazu da, den Ärzten die Praxen mit Patienten zu füllen, die gar keinen Arzt brauchen ? Kein Wunder, daß unser Gesundheitssystem am Tropf hängt. Allerdings. Ich finde es eigentlich auch eine ungeheuerliche Unterstellung, an der wahren Aussage der Erziehungsberechtigten ohne weitere Indizien zu zweifeln. Es ist etwas anderes, wenn Kinder dauernd mit der Unterschrift der Eltern fehlen und man sie fröhlich in der Fußgängerzone herumlaufen sieht. Aber hier nach dem Motto: Schuldig bei Verdacht vorzugehen, ist schon ein wenig dreist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Die Indizien sind dadurch gegeben, daß mir die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes bestätigte, daß sich Familien immer öfter die Ferien verlängern, um billigere Flüge chartern zu können. Für Familien ein echtes Argument, wie ich finde. Im Hinblick auf die Schulpflicht natürlich irgendwie doof... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 (bearbeitet) Leider keine Seltenheit: Eltern rufen am 1. Schultag an und sage, ihr Kind habe Durchfall und der Display zeigt eine spanische Nummer ... Kommt bei uns mit schöner Regelmäßigkeit vor. Ich finde die Attestpflicht richtig! Bei uns an der Schule wird das inzwischen auch mehr als streng gehandhabt, weil wir eben so negative Erfahrungen gemacht haben. Es kann nicht auf der einen Seite sein, dass Eltern sich wegen jeder einzelnen ausgefallenen Stunde bei der Schulleitung beschweren, aber andereseits die Ferien verlängern, wie es ihnen gerade gefällt. Die Schulpflicht geht nun einmal vor. Und solche "lauen" Entschuldigungen machst Du bei Deiner Arbeitsstelle genau einmal - dann bist Du nämlich entlassen ... Und was "schuldig bei Verdacht" betrifft: Die Schule hat mehrere hundert Schüler, da ist keine Einzelfallregelung möglich - weil einfach für alle gleiches Recht gelten muss. Soll ich zu einer Familie sagen: Sie wirken auf mich ein wenig chaotisch, ich habe das Gefühl, dass die Entschuldigungen gefälscht werden, also will ich ein Attest" und zur anderen "Sie sind so freundlich, nett und zuverlässig, Ihr Kind kann ohne Attest fehlen." Da ist aber garantiert der Teufel los!!! Laura bearbeitet 2. November 2004 von laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.