Monika Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Ich werde mich mal erkundigen, wie in Bad- Württ. an staatlichen Schulen das gehandhabt wird. Interessiert mich jetzt auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mephisto Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Mach ich da gleich offen Streß...? Nein, ich hab extra inoffiziell hier gefragt, ob jemand das weiß. Ne. Die machten doch Dir Stress....Wundere mich, daß der Thread noch immer andauert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 (bearbeitet) Ich werde mich mal erkundigen, wie in Bad- Württ. an staatlichen Schulen das gehandhabt wird. Interessiert mich jetzt auch. Rein rechtlich gilt die Schulbesuchsverordnung. Von Ferien steht da nichts. bearbeitet 2. November 2004 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Ich meine auch, dass an Gymnasien manches anders ist (im Sinne von "normaler"). Ich bin an einer berufsbildenden Schule, und da ist auch Gymnasium vertreten, auch Fachoberschule, auch Berufsfachschulen für Realschulabsolventen. Für diese Kinder bzw. Jugendlichen sind die Eltern auch meist engagiert. Da wären Restriktionen selten nötig. Aber schon bei den zweijährigen Berufsfachschulen gibt es sehr viele Eltern, die so gleichgültig oder sogar kinderfeindlich sind, wie ich es vorhin angedeutet habe. Und in den einjährigen Berufsfachschulen, in denen sich Jugendliche meist ohne Hauptschulabschluss befinden, oder auch den Berufsvorbereitungsjahren gibt es erschreckend viele schlimme Familienverhältnisse. Restriktionen, wie das Verlangen ärztlicher Atteste ist nur eine der wenigen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, Kindern aus derartigen Familien ein geregeltes Schulleben (und damit oft überhaupt ein irgendwie geregeltes Leben), umd damit eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen. Und auch das klappt oft nicht. Aber: man kann nicht den einen sagen, dass sie Atteste beibringen müssen, und die anderen nicht. Grüße von Ute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Ute, bei den Kindern von denen Du gerade sprichst, ist aber das Fehlen oder Nichtfehlen am ersten Schultag nichteinmal ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern der Bruchteil eines Tropfens. Aber ok. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Dann sind solche Regeln aber nur gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass ein Schüler wirklich sehr oft fehlt und besonders nach den Ferien oder Wochenenden. Genau! Und dies hat überhand genommen. Ich kann mich erinnern, vor einigen Jahren, sass ich am ersten Schultag nach den Sommerferien mit 9 Schülern im Klassenzimmer. Das muss man sich mal geben. 9 Schülern von 17. Der Rest war in der Nachsaison preiswert Urlaub machen. Das sind ja Verhältnisse wie an der Uni! Da war ich mal zu dritt in einer Vorlesung am ersten Tag nach den Semesterferien: Der Prof, ich und noch ein mir völlig unbekannter Kommilitone. Die Vorlesung fand dann ohne Mikro statt. Aber immerhin, sie fand statt. Und der Prof hat bei der späteren Klausur (es handelte sich um eine Pflichtvorlesung) hinterhältigerweise gleich drei Fragen bzgl. dieser Vorlesung gestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben 2. November 2004 Melden Share Geschrieben 2. November 2004 Und der Prof hat bei der späteren Klausur (es handelte sich um eine Pflichtvorlesung) hinterhältigerweise gleich drei Fragen bzgl. dieser Vorlesung gestellt. Da hat er völlig recht gehabt. Vielleicht hätte er ja auch gerne seinen Urlaub um einen Tag verlängert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 3. November 2004 Melden Share Geschrieben 3. November 2004 Zu den staatlichen Schulen in BAWÜ: Es herrscht nicht grundsätzlich Attestpflicht, sondern ein Attest kann bei Verdacht verlangt werden, evtl. sogar ein amtsärztliches ... Das kommt bei uns aber eher in der Oberstufe vor, wenn die Schüler bei jeder Klausur Kopfschmerzen haben. Wie es an Grund- und Hauptschulen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich glaube leider, dass wir die Kinder tlw. vor ihren Eltern schützen müssen - bei uns zum Glück nur Einzelfälle. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen so seltsame Entschuldigungen kamen ("Ich wollte mit meiner Tochter eine Reise machen und deswegen konnte sie über das Wochenende keine HA machen"), was zusammen kam mit einem sowieso schlechten Leistungsbild, weil eben alles andere wichtiger war als Schule. Erfolg: Das Mädchen ist inzwischen mit wahnsinnig schlechten Noten auf der Hauptschule ... super!!! Das wäre sicher anders gelaufen, wenn die Eltern die Schule ernster genommen hätten und dem Mädchen nicht ständig irgendwelche Entschuldigungen geschrieben hätten. Wir haben sehr oft den Fall, dass gerade schwache Schüler auch auffallend oft mit "windigen" Entschuldigungen oder Bagatellkrankheiten (jede Woche einmal Kopfschmerzen, Bauchschmerzen etc) fehlen und wenn man die Eltern darauf anspricht (und z.B. nach Schulangst fragt), sagen sie: Mein Kind ist halt viel krank. Laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mephisto Geschrieben 3. November 2004 Melden Share Geschrieben 3. November 2004 Zu den staatlichen Schulen in BAWÜ: Es herrscht nicht grundsätzlich Attestpflicht, sondern ein Attest kann bei Verdacht verlangt werden, evtl. sogar ein amtsärztliches ... Das kommt bei uns aber eher in der Oberstufe vor, wenn die Schüler bei jeder Klausur Kopfschmerzen haben. Wie es an Grund- und Hauptschulen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich glaube leider, dass wir die Kinder tlw. vor ihren Eltern schützen müssen - bei uns zum Glück nur Einzelfälle. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen so seltsame Entschuldigungen kamen ("Ich wollte mit meiner Tochter eine Reise machen und deswegen konnte sie über das Wochenende keine HA machen"), was zusammen kam mit einem sowieso schlechten Leistungsbild, weil eben alles andere wichtiger war als Schule. Erfolg: Das Mädchen ist inzwischen mit wahnsinnig schlechten Noten auf der Hauptschule ... super!!! Das wäre sicher anders gelaufen, wenn die Eltern die Schule ernster genommen hätten und dem Mädchen nicht ständig irgendwelche Entschuldigungen geschrieben hätten. Wir haben sehr oft den Fall, dass gerade schwache Schüler auch auffallend oft mit "windigen" Entschuldigungen oder Bagatellkrankheiten (jede Woche einmal Kopfschmerzen, Bauchschmerzen etc) fehlen und wenn man die Eltern darauf anspricht (und z.B. nach Schulangst fragt), sagen sie: Mein Kind ist halt viel krank. Laura Tja, wäre jetzt nur noch interessant, ob Claudias Sohn ab morgen wieder die Schulbank drückt. Wie gesagt, ein kleiner Anruf hätte ausgereicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 4. November 2004 Melden Share Geschrieben 4. November 2004 (bearbeitet) Eltern sind getrennt, haben neue Partner und neue Familien. Keiner will die alten Kinder haben. Keiner liebt sie, keiner kümmert sich. An wen wendet sich so ein junger Mensch in der Pubertät? Oft an sogenannte Freunde, die sie immer tiefer ziehen. Ich kenne Fälle (und es handelt sich nicht um Einzelfälle), in denen die Kinder von klein auf mit Gewalt konfrontiert, geschlagen und vernachlässigt werden, dann selbst darauf mit Gewalt gegenüber anderen reagieren. Und das Schlimmste ist, dass da oft der Zug schon abgefahren ist und wir nicht viel mehr tun können, als die Mitschüler vor diesen armen Kreaturen zu schützen. Das ist manchmal zum Heulen. Und wir erleben es immer öfter, dass freundliches Verhalten unsererseits, das aber mit festen Regeln verbunden ist, die auch eingefordert werden, vielen dieser vernachlässigten Kinder doch noch hilft, sich zu orientieren (oft zum ersten Mal) und sich zurecht zu finden. Allerdings müssen sich alle an diese Regeln halten, auch die, welche sie nicht unbedingt brauchen, denn wie wirkt es auf diejenigen, die es nötig haben, wenn Regeln nicht für alle gelten? Grüße mit der Bitte zum Drüber-Nachdenken Ute bearbeitet 4. November 2004 von Ute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 *Ute voll zustimm* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 <<Grüße mit der Bitte zum Drüber-Nachdenken>> sind das nicht selbstverständlichkeiten? ich meine nicht zum denken, sondern zum tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Caveman Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Eltern sind getrennt, haben neue Partner und neue Familien. Keiner will die alten Kinder haben. Keiner liebt sie, keiner kümmert sich. An wen wendet sich so ein junger Mensch in der Pubertät? Oft an sogenannte Freunde, die sie immer tiefer ziehen. Ich kenne Fälle (und es handelt sich nicht um Einzelfälle), in denen die Kinder von klein auf mit Gewalt konfrontiert, geschlagen und vernachlässigt werden, dann selbst darauf mit Gewalt gegenüber anderen reagieren. Und das Schlimmste ist, dass da oft der Zug schon abgefahren ist und wir nicht viel mehr tun können, als die Mitschüler vor diesen armen Kreaturen zu schützen. Das ist manchmal zum Heulen. Und wir erleben es immer öfter, dass freundliches Verhalten unsererseits, das aber mit festen Regeln verbunden ist, die auch eingefordert werden, vielen dieser vernachlässigten Kinder doch noch hilft, sich zu orientieren (oft zum ersten Mal) und sich zurecht zu finden. Allerdings müssen sich alle an diese Regeln halten, auch die, welche sie nicht unbedingt brauchen, denn wie wirkt es auf diejenigen, die es nötig haben, wenn Regeln nicht für alle gelten? Grüße mit der Bitte zum Drüber-Nachdenken Ute Ute, dem würde ich zustimmen, wenn die Schule bei einem begründeten Verdacht ein ärztliches Attest einfordern würde, wenn denn die Gefahr des Missbrauchs da wäre. Aber das nun auch umsichtige Eltern, deren Kinder tatsächlich krank werden, ebenfalls pauschal verdächtigt werden, halte ich nicht für in Ordnung. Was dann nämlich passiert ist, dass jemand "schuldig" ist, bis er seine Unschuld (durch Attest) beweisen kann. Es ist nun mal so, dass die Eltern für die Kinder veranwortlich sind und sie letztendlich entscheiden, ob ihr Kind gesund genug ist, um zur Schule zu gehen. Da muss eine schriftliche Entschuldigung ausreichen. Wer aber mit solchen Anordnungen das allgemeine Vertrauensverhältnis gleich per se abschafft, der muss sich doch nicht wundern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Cave, mein Sohn ist erst seit Anfang September in dieser Schule. Wie sollen die da wissen, wer zuverlässig ist und wer nicht? Soll die Sekretärin, bei der man das Kind abmeldet, immer erst Rücksprache mit dem Klassenlehrer halten müssen, bevor sie ein Attest verlangt? Stell Dir doch mal in Praxi vor, was das gäbe, wenn auf der Elternversammlung verkündet wird: *Von folgenden Familien wird im Falle des Fehlens ein Attest verlangt: ...* Das ist rein organisatorisch ein Chaos, und es ist schlicht unwürdig. Du siehst hier an diesem recht unbedeutenden Beispiel recht deutlich, wie sich die große Mehrheit der Vernünftigen wegen zu großem Mißbrauchs ihrer Freiheiten der unvernüntigen Minderheit zu beugen hat - weil sonst die Konsequenzen verheerend wären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Cave, mein Sohn ist erst seit Anfang September in dieser Schule. Wie sollen die da wissen, wer zuverlässig ist und wer nicht? Bevor sie Gründe haben, das Gegenteil zu vermuten MÜSSEN sie Dir einfach den Vertrauensvorschuß geben, finde ich. Ich hätte kein Attest eingereicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Cave, mein Sohn ist erst seit Anfang September in dieser Schule. Wie sollen die da wissen, wer zuverlässig ist und wer nicht? Bevor sie Gründe haben, das Gegenteil zu vermuten MÜSSEN sie Dir einfach den Vertrauensvorschuß geben, finde ich. Ich hätte kein Attest eingereicht. Nochmal: die Sekretärin kann nix dafür, sie ist an das Schulgesetz NRW gebunden und muß das Attest verlangen. Sonst riskiert sie, arbeitsrechtlich einen auf den Hut zu kriegen. Spielraum hat die Schulleitung erst bei der Frage, wie sie mit einem fehlenden Attest (pardon: ohne ein solches) umgeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 <<3. Schulversäumnisse Die Allgemeine Schulordnung (AschO) des Landes NRW legt fest, dass über das Fehlen eines Schülers, z. B. bei Krankheit, die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag benachrichtigt wird (vor oder nach den Ferien am ersten Fehltag!). Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns generell schon am ersten Fehltag Nachricht geben könnten. Dies kann auch telefonisch über das Sekretariat der Schule erfolgen. Nach Beendigung des Schulversäumnisses teilen Sie uns bitte den Grund des Versäumnisses (z. B. ,,wegen Krankheit) schriftlich mit. Bei längeren Fehlzeiten muss nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorgelegt werden. Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis (,,Attest") über die Erkrankung des Schülers/der Schülerin. >> "Bei begründetem Zweifel,..." er wird wohl vorgelegen haben. <<Nach § 36 Abs. 2 Satz 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen, wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder an der Erkrankung Zweifel bestehen.>> <<Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird? Nein. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gesundheitliche Gründe nur vorgeschoben werden. vgl.: § 9 ASchO und VV hierzu – BASS 12-52 Nr. 11>> <<Klassenarbeiten / Klausuren Wegen Fehlens versäumte Klassenarbeiten/Klausuren dürfen nur nachgeschrieben werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. >> <<2.3 Verhalten bei Erkrankungen oder Verhinderungen a) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder sonstige triftige Gründe verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so muss der Klassenlehrer möglichst sofort, spätestens jedoch am zweiten Tag de Fehlens durch einen der Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. b)Fernmündliche Mitteilungen müssen schriftlich bestätigt werden, wenn die Ursache des Schulversäumnisses länger als 3 Tage andauert. Bei der Rückkehr zum Unterricht hat die Schülerin bzw. der Schüler dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind. In besonderen Fällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. >> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 <<Bevor sie Gründe haben, das Gegenteil zu vermuten MÜSSEN sie Dir einfach den Vertrauensvorschuß geben, finde ich. Ich hätte kein Attest eingereicht. >> bist du klug, ich auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Bevor sie Gründe haben, das Gegenteil zu vermuten MÜSSEN sie Dir einfach den Vertrauensvorschuß geben, finde ich. Ich hätte kein Attest eingereicht. MÜSSEN sie gar nicht. Es werden auch alle Kinder zur Schule einberufen, auch wenn man schon davon ausgeht, daß die Eltern ihre Kinder anmelden. DEN Vertrauensvorschuß mögen sie geben, nich...? Die Gründe sind vermehrter Mißbrauch - und das sind gute Gründe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Hallo, Ihr Lieben, danke, Claudia, für deine Zustimmung. Wir brauchen dringend die Zustimmung von „normalen“ Eltern für unsere Maßnahmen. @ Caveman: Es werden Eltern NICHT pauschal verdächtigt. Allerdings haben wir seit Jahren festgestellt, dass die Hemmschwelle bei Ferienrandterminen sinkt. Wenn man einmal bedenkt, was ein Schüler pro Tag die Allgemeinheit kostet, dann ist es legitim, die Anwesenheit bei Gesundheit zu verlangen. Und es gibt für Lehrer Möglichkeiten, Verdacht zu entkräften oder zu erhärten .... Niemand wird bei Krankheit die Eltern beschuldigen. Bei uns ist in der Schulordnung (die alle Eltern unterschreiben!) verlangt, dass an jedem Fehltag die Schule früh morgens telefonisch unterrichtet wird, warum der Schüler fehlt (am besten von einem Erziehungsberechtigten, wir akzeptieren aber auch die Nachricht des Schülers selbst). Wir Klassenlehrer erhalten vom Sekretariat Nachweise über diese telefonischen Entschuldigungen. Darüber hinaus müssen die Schüler natürlich auch schriftliche Entschuldigungen der Erziehungsberechtigten mitbringen, wie schon immer. Fehlt die telefonische Entschuldingung, dann wird (abgesehen von sehr begründeten Ausnahmefällen!) eine versäumte Klausur mit „Leistung nicht erbracht“ bewertet. Entschuldigte Schüler bekommen die Gelegenheit zum Nachschreiben. Zunächst reichen Entschuldigungen der Eltern. Atteste werden nur bei längerem Fehlen oder bei begründeten Verdächten verlangt. Oder bei Ferienrandtagen, weil dann fast immer ein begründeter Verdacht besteht. Und ich finde es sehr wichtig, dass gleiche Rechte (und Pflichten!) für alle gelten. Grüße von Ute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 (bearbeitet) Und ich finde es sehr wichtig, dass gleiche Rechte (und Pflichten!) für alle gelten. Die würden auch dann gelten, wenn einer Unterschrift der Eltern nicht "Lüge" unterstellt würde. Und überhaupt: Wie naiv ist eigentlich die Idee, daß ein ärztliches Attest nicht auch erlogen ist? Man kriegt ein ärztliches Attest grundsätzlich ohne Probleme, wenn man sich nicht total blöd anstellt. (Unsere Nachbarin hat ihres für die verlängerten Weihnachtsferien bereits. Und das ist ne ganz Brave eigentlich.....). bearbeitet 5. November 2004 von lissie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Und ich finde es sehr wichtig, dass gleiche Rechte (und Pflichten!) für alle gelten. Die würden auch dann gelten, wenn einer Unterschrift der Eltern nicht "Lüge" unterstellt würde. Und überhaupt: Wie naiv ist eigentlich die Idee, daß ein ärztliches Attest nicht auch erlogen ist? Man kriegt ein ärztliches Attest grundsätzlich ohne Probleme, wenn man sich nicht total blöd anstellt. (Unsere Nachbarin hat ihres für die verlängerten Weihnachtsferien bereits. Und das ist ne ganz Brave eigentlich.....). Deinen ersten Satz verstehe ich nicht, Lissie. Zweitens: wir sind nicht so naiv zu meinen, dass ärztliche Atteste nicht auch problemlos ohne Befund zu erreichen sind. Aber es ist eine Schwelle, die zumindest hemmend wirkt. Dass du damit Ärzten ein nicht besonders gutes Attest ausstellst, dürfte dir bewusst sein. Eltern, die sich für verlängerte Ferien ärztliche Atteste für ihre Kinder besorgen, sind trotz aller rollenden Augen gewissenlos und nicht brav. Auch für solche sind Sanktionen sehr sinnvoll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 5. November 2004 Melden Share Geschrieben 5. November 2004 Ich hab halt nur wenig Verständnis für rein bürokratische Regeln, die letztendlich nicht wirklich zielführend und noch leichter zu umgehen sind, Ute. Noch dazu, wo man am ersten Schultag meist kaum was versäumt. Angesichts der angeblichen Bildungsprobleme heutzutage, müßte es wirklich wichtigeres geben, als diese "lässliche Sünde". Aber egal, so weltbewegend scheint mir der erste Schultag nach den Ferien und die Anzahl der anwesenden Schüler nicht zu sein. Viel wichtiger ist, wer noch am letzten Schultag dabei ist. (Und da dürfte der erste Schultag nicht so wichtig sein, wie die darauffolgenden Wochen und Monate). Schwänzen mitten in der Unterrichtsphase ist doch viel folgenreicher für schulische Leistungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 6. November 2004 Melden Share Geschrieben 6. November 2004 Diese Regeln sind nicht rein bürokratisch. Sie sind sehr zielgerichtet, sie zielen nämlich auf Verantwortung und Zuverlässigkeit. Und das in einer Zeit, in der viele Eltern diese ihren Kinder nicht mehr zu vermitteln bereit sind (Beispiele hast du ja genannt). Dass sie relativ leicht zu umgehen sind, heißt nicht, dass sie nicht taugen. Das ist so ähnlich bei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Verkehr. Wenn du nicht ständig Verkehrskontrollen machst, dann fahren viele so schnell, wie sie wollen. Und einige verunglücken. Also Geschwindigkeitsbeschränkungen abschaffen? Dass man am ersten Schultag nichts versäumt, ist ein Ammenmärchen und schlicht und ergreifend nicht wahr. Aber bitte: lass doch jeden Schüler kommen, wann er will (bzw. die Eltern). In der Schule lernen sie ja sowieso nichts (sagt PISA ja auch). Ist doch eh nur alles Bürokratie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 6. November 2004 Melden Share Geschrieben 6. November 2004 Hinzukommt, dass ich - wenn ich nur im Falle des "begründeten Zweifels" ein Attest verlangen darf - den Eltern gegenüber im Erklärungsnotstand bin. Stellt euch bitte mal eine etwas aggressive Mutter vor: "Soll das heißen, Sie verdächtigen uns, dass wir unseren Sohn zum Schwänzen anhalten!". Bei der kampfbereitschaft mancher Eltern heute gäbe es alleine deswegen ständig Beschwerden bei der Schulaufsicht. Und uneinsichtige Eltern haben in der Regel auch uneinsichtige Kinder ... Laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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