Sina Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Tja, sie schrieb Briefe mit religiösen Inhalt an Ihre Angehörigen etc. Wie vereinbart das ein gläubiger Mensch, wenn er sich - aus was für Gründen auch immer - das Leben nimmt. Im Prinzip ist ja auch hier irgendwie die Sterbehilfe angesprochen, die Fr. Kohl in dem Sinne selber durchgeführt hat. Sie soll ja sehr gläubig gewesen sein. Ist den Selbstmord in den Augen der Kirche denn verwerflich oder gibt es Ausnahmen? Ich tue mich momentan schwer bei dem Thema. Einerseits kann ich es nachvollziehen das man nach 15monatiger Dunkelheit und sehr großem Leiden, nicht mehr leben mag, andererseits gab es keinen anderen Ausweg? Wie seht Ihr denn das? LG Sina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharina Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Liebe Sina! >>Ich tue mich momentan schwer bei dem Thema. Einerseits kann ich es nachvollziehen das man nach 15monatiger Dunkelheit und sehr großem Leiden, nicht mehr leben mag, andererseits gab es keinen anderen Ausweg? << Wie war das noch mal ? Man kann nur das beurteilen, was man selbst durchgemacht hat? Sollte man wirklich jemanden richten, Sina? Viele Grüße Katharina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoussaJ Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Liebe Katharina, sicherlich kann ein Mensch über niemanden richten. Es dürfte aber doch eine eindeutige Position der Kirche zu diesem Problem geben, oder täusche ich mich da? Im Islam ist die aktive Selbsttötung verboten, gleich unter welchen Umständen. Das Benennen dieser Position hat nichts mit dem Verständnis des einzelnen für derartige Handlungen zu tun. Herzliche Grüße Moussa Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Nun, die Kirche sieht es so: Kirche und Selbstmord Das Kirchenrecht besagt folgendes: Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen. Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Es ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe. Selbstmord verstößt auch gegen die Nächstenliebe, denn es zerreißt zu Unrecht die Bande der Solidarität mit der Familie, der Nation und der Menschheit, denen wir immer verpflichtet sind. Der Selbstmord widerspricht zudem der Liebe zum lebendigem Gott. Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird, als Beispiel - vor allem für junge Menschen - zu dienen, bietet er zudem ein schweres Ärgernis. Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz. Schwere psychische Störungen, Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern. Man darf die Hoffnung auf das ewige Heil der Menschen, die sich das Leben genommen haben, nicht aufgeben. Auf Wegen, die Gott allein kennt, kann er ihnen Gelegenheit zu heilsamer Reue geben. Die Kirche betet für die Menschen, die sich das Leben genommen haben. Der Papst und Selbstmord: In der Enzyklika „Evangelium vitae“ verurteilt Papst Johannes Paul der II. den Suizid als eine „schwer unsittliche Tat, weil er verbunden ist mit der Absage an die Eigenliebe und mir der Ausschlagung der Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe gegenüber dem Nächsten, gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen der Betreffende angehört, und gegenüber der Gesellschaft als ganzer“, vor allem aber, weil Suizid „eine Zurückweisung der absoluten Souveränität Gottes über Leben und Tod“ sei. Das Zweite Vatikanische Konzil verurteil in der Pastoralkonstitution(1965, Nr. 27) u.a. „den freiwilligen Selbstmord“ als „an sich schon eine Schande“, „eine Zersetzung der menschlichen Kultur“ und als „in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers.“ Ich sehe es so: Es ist sehr traurig, egal wer sich durch Selbsttötung (nicht Selbstmord) das Leben nimmt. Man soll die/den Toten ohne Beschuldigung oder Verurteilung, gleich welcher Art, in "Frieden ruhen lassen". Es würde der Kirche nicht schaden, gerade hier schriftliche Zurückhaltung (siehe oben) zu üben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
harry Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Ich möchte nicht richten über Hannelore Kohl, denn ich habe Verständnis und wenn es für Sie ok war, dann war es ok ! Die Kirche müßte aber richten und sie müßte die Tat, laut Ihrem Kirchenrecht (danke Pedrino) verurteilen. Ich bin mal gespannt, wie sich verhält. Grüße Harry Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharina Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Lieber Moussa! Die Position der Kirche kennst Du ja nun. Um eine Sünde als "schwer" bzw. als Todsünde einordnen zu können, muß man drei Dinge berücksichtigen: 1.) Es muß sich um eine "schwerwiegende" Sache handeln. 2.) Es muß in voller Kenntnis der Schwere der Sünde geschehen. 3.) Es muß in völliger Freiheit (des Willens) geschehen sein. Ich nehme an, daß es bezüglich eines Selbstmordes schwere depressive Zustände geben kann, bei denen die Freiheit und damit die Verantwortlichkeit des Einzelnen schwer herabgesetzt sein kann. Herzliche Grüße Katharina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HAbeNUs Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Zitat von harry am 17:44 - 9.Juli.2001 Ich möchte nicht richten über Hannelore Kohl, denn ich habe Verständnis und wenn es für Sie ok war, dann war es ok ! Die Kirche müßte aber richten und sie müßte die Tat, laut Ihrem Kirchenrecht (danke Pedrino) verurteilen. Ich bin mal gespannt, wie sich verhält. Grüße Harry Hi Harry, wo steht dass die Kirche richten müsste? Wen sollte sie richten? Dass die Kirche die Tat des Selbstmordes verurteilt, ist ihr gutes Recht! Aber richten? Pedrino:>>Es ist sehr traurig, egal wer sich durch Selbsttötung (nicht Selbstmord) das Leben nimmt. Man soll die/den Toten ohne Beschuldigung oder Verurteilung, gleich welcher Art, in "Frieden ruhen lassen".<< Einen Toten kann man nur in Frieden ruhen lassen, egal wie er ums Leben gekommen ist. Nichts anderes tut die Kirche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
harry Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Übrigends Katharina, Jesus hat auch Selbstmord begangen. Er, als allmächtiger Gott, hätte die Sache auch stoppen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 zum thema selbstmord/selbsttötung fällt mir ein: richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet. ich denke, dass es situationen im leben eines menschen gibt, wo es für ihn scheinbar nur noch diesen einen ausweg gibt. sicher ist es richtig, dass grundsätzlich dieser ausweg objektiv nicht gut ist. aber der mensch ist nun mal nur in begrenztem masse in extremsituationen frei entscheidungsfähig. deshalb ist es gut, dass die kirche zwar einerseits die selbsttötung als falsch bezeichnet, andererseits aber heute auch diesen menschen das christliche begräbnis nicht mehr verweigert. seid barmherzig, wie auch euer vater im himmel barmherzig ist. gruß franz-josef oestemer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffen Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Selbsttötung (lateinisch: suicidium) als Akt, durch den sich ein Mensch das Leben nimmt, gibt es bei allen Völkern und zu allen Zeiten. Immer stellte sich die Frage, ob es sittlich erlaubt sein kann, um höherer Güter willen das Übel der Lebensvernichtung nicht nur hinzunehmen, sondern es durch Selbsttötung direkt zu verursachen. Ist Selbsttötung in jedem Fall ein ethisch abzulehnender Selbstmord? Sind wir nicht grundsätzlich berechtigt, freiwillig aus dem Leben zu gehen? Heute mehren sich die Stimmen, die vom Recht auf den Tod und von Freiheit zum Tod sprechen. Sie sagen: Der Mensch ist das Wesen der Freiheit. Er gehört sich selbst und ist folglich auch berechtigt, über sich selbst zu verfügen und sein Leben zu vernichten, wenn er auf diese Weise einem Leben ohne Würde, Menschlichkeit und Freiheit zu entrinnen vermag. Ähnlich wie in der Antike für die Stoiker, die den Suizid verherrlichten, wird auch heute wieder die Auffassung vertreten, der Freitod sei als höchster Akt der Freiheit anzusehen; er sei ein Triumph der Freiheit über jede Fremdbestimmung. - Ähnlichen Argumenten begegnen wir auch, wenn gesagt wird: Man hat mich nicht gefragt, als ich zur Welt kam, ob ich leben wollte; so hat mich auch niemand zu fragen, ob und wie lange ich in der Welt bleiben will. Andere dagegen halten es nicht für möglich, ein sittliches Recht auf Totalverfügung über das eigene Leben zu rechtfertigen. Sie sagen, wer meine, er bringe in der Selbsttötung die Freiheit zu höchster Vollendung, verkenne, daß er dadurch ja gerade die Freiheit an ihr Ende bringe. Ein ethisches Abwägungsurteil führe zu der Konsequenz, daß länger gelebte Freiheit im Vergleich zu vorzeitig vernichteter Freiheit den Vorzug verdiene. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffen Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Gegen das Recht auf Selbsttötung gibt es Argumente unterschiedlicher Art. Das Argument der Freiheit besagt, daß die bewußt gewollte Selbsttötung als Akt der freien Entscheidung die Freiheit vorzeitig an ihr Ende bringt und dadurch in letzter Konsequenz das Andauern gelebter Freiheit und Selbstannahme verweigert. Das Argument der Geschöpflichkeit besagt, daß derjenige, der sich selbst tötet, sich gegenüber Gott, dem wir unser Leben verdanken, verweigert und selbstmächtig die Zeit abbricht, die Gott ihm als Heilschance zugedacht hat. So ist die Verweigerung gelebter Freiheit zugleich eine Verweigerung Gott gegenüber. Bewußte und freiwillige Selbsttötung, auch wenn sie aus hohen Motiven geschieht, ist sittlich nicht gerechtfertigt. Frei gewollte Selbsttötung, durch die jemand bewußt seine Autonomie dokumentieren will, ist ihrer ganzen Natur nach eine Absage an das Ja Gottes zum Menschen. Sie ist auch eine Verneinung der Liebe zu sich selbst, zum natürlichen Streben nach Leben und zur Verpflichtung der Gerechtigkeit und Liebe gegen den Nächsten und gegen die Gemeinschaft. Unser christlicher Glaube stellt der Verherrlichung der freiwilligen Selbsttötung eine im Glauben begründete Sicht des Lebens gegenüber. Unser Glaube läßt uns darauf vertrauen, daß Gott uns in jeder Situation unseres Lebens wieder einholen kann, sei diese Situation durch eigene Schuld oder durch mißlungene Beziehungen zur Umwelt entstanden. Die philosophische Diskussion über die Freiheit und über die sittliche Berechtigung, sich in freier Entscheidung das Leben zu nehmen, setzt voraus, daß diese Freiheitsentscheidung auch konkret möglich ist. Das theologische Bemühen um die Erhellung dieses Phänomens hat eine solche Möglichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der pastoralen Praxis wurde deshalb in früherer Zeit Menschen, die sich das Leben genommen hatten, die kirchliche Beisetzung verweigert. In das neue Rechtsbuch der Katholischen Kirche (CIC) ist diese Anordnung nicht mehr aufgenommen worden, weil sich nicht nachweisen läßt, ob jemand in der Selbsttötung wirklich ein letztes Nein zu sich selbst und zu Gott gesprochen hat und weil die Kirche zwar die Sünde des Selbstmordes verurteilt, nicht aber den Menschen, von dem nicht sicher ist, ob er wirklich ein Selbstmörder ist. In dieser Einstellung nimmt die Kirche die Ergebnisse der neueren Suizidforschung auf. Diese hat empirisch nachgewiesen, daß der Suizid oft am Ende einer Entwicklung steht, die mit einer starken Einengung der seelischen Selbststeuerung verbunden ist und Ausdruck einer unbewältigten Lebenskrise bzw. eines geminderten Selbstwertgefühls ist. Die meisten Menschen, die einen Suizid begehen, vollziehen darin nicht einen Akt der Freiheit, sondern sie befinden sich in einem außergewöhnlichen Zustand, in dem alles auf den Suizid hindrängt. Deshalb darf jemandem, der sich das Leben genommen oder den Versuch dazu unternommen hat, nicht von vornherein die volle Verantwortung für sein Tun zugeschrieben werden. Vielfach ist der Versuch der Selbsttötung ein Appell an die Mitwelt und ein verzweifelter Ruf nach Zuwendung durch die Mitmenschen. Menschen, die selber keinen Ausweg mehr sehen, bedürfen unserer Hilfe und unseres Mitgehens, damit sie aus der Verzweiflung zu einer Neuorientierung ihres Lebens finden können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffen Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 (Aus dem kath. Erwachsenenkatechismus http://www.dbk.de , Stichwort Selbstmord) (Geändert von Steffen um 18:27 - 9.Juli.2001) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Man kann zum Selbstmord von Hannelore Kohl ohne weiteres seitenlange Postings schreiben. Ich beschränke mich auf zwei Sätze: Sie wird ihre Gründe gehabt haben. Der Rest geht uns nichts an. Cano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
harry Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Wie immer : "Sehr gut gesagt Cano" Es geht uns wirklich nichts an !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Zitat von harry am 18:56 - 9.Juli.2001 Wie immer : "Sehr gut gesagt Cano" Es geht uns wirklich nichts an !! Es liegt eben in der Natur des Menschen, neugierig zu sein - auch wenns grade überhaupt nicht passt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sina Geschrieben 9. Juli 2001 Autor Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Na Kati, warum so empfindlich, sonst bist Du doch auch nicht zimperlich ;-)) Ich kann übrigens in meinen Zeilen nicht lesen das ich gerichtet habe, mache ich nämlich grundsätzlich nicht. Mich hat a) das Kirchenrecht interessiert und wie man als Christ mit so etwas umgeht. Lieber Cano, sie war für mich jetzt ein gutes Beispiel. Auch ich war mal in einer schweren psychischen Lage und mich hätte eben dieses Gebot das geschenkte Leben nicht wegzuwerfen, vom Selbstmord abgehalten. Dank Euch für die Meinungen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Mein Einwurf, Sina, sollte kein Vorwurf Dir gegenüber sein. Ich habe durchaus bemerkt, daß Frau Kohl für Dich nur der aktuelle Anlaß für die Eröffnung eines Threads war. Da wir alle Frau Kohl nicht kennen und herzlich wenig über sie wissen, war mir eigentlich nur daran gelegen, wilden Spekulationen über die Frage vorzubeugen, warum sich jemand "nur" wegen einer Lichtallergie, die nun wirklich nicht das Schlimmste ist, was einen an Krankheiten treffen kann, zum Suizid entscheidet. Die Hintergründe ihres Selbstmordes kennen wir nicht. Wir können nicht einmal wissen, ob ihre Allergie tatsächlich der Grund für den Schritt war, zu dem sie sich entschlossen hat. Herzliche Grüße Cano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dalet Geschrieben 9. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Die Lehre der KK ist wohl ziemlich klar: Selbsttötung aus welchen (Beweg-)Gründen auch immer, ist eine Verhaltensweise, die dem Menschen inadäquat ist. Nach kath. Lehre ist der Mensch Geschöpf, d.h. er hat sein Personsein von Gott "geliehen bekommen." Folglich hat er nicht das Recht, seinem Personsein ein Ende zu setzen, wie er auch nicht das Recht hat, dem Personsein eines anderen ein Ende zu setzen. Und ich wehre mich dagegen, bei schwerwiegenden Materien immer und ewig auf "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet" auszuweichen. (Eine Exegese dieses Satzes wäre doch durchaus mal interessant!) Die Frage heißt doch im letzten nicht: "Ist Selbsttötung erlaubt", sondern "Was kann ich tun, um das zu verhindern." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sina Geschrieben 9. Juli 2001 Autor Melden Share Geschrieben 9. Juli 2001 Hallo dalet, das es besser ist sowas zu verhindern ist ja klar. Also ich gehe mal aus das Frau Kohl sich ja auch bewußt war, das es eben nicht "erlaubt" ist. Ich frag mal ganz naiv, wird ihre Seele deswegen jetzt verstoßen oder kann sie auf das Erbarmen Gottes hoffen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Josef Steininger Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 Wer Selbstmord verübt, bringt sein Seelenheil jedenfalls in höchste Gefahr. Selbstmord ist radikale Aufkündigung des Vertrauens auf Gott und Abfall vom Glauben. Dass es Günde geben kann, die entschuldigen, ist damit nicht ausgeschlossen, daher kann man nicht definitiv sagen, dieser Selbstmörder ist verdammt. Trotzdem hat die Kirche recht daran getan, wenn sie früher Selbstmördern das kirchliche Begräbnis verweigerte. Für den Toten ist das letztlich egal, wenn er doch gerettet ist, schadet ihm das entgangene kirchliche Begräbnis nicht. Aber es hat den Wert eines Zeugnisses für die Lebenden, als Warnung, diesen Schritt nicht zu tun, der in die ewige Verdammnis führen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 >> Trotzdem hat die Kirche recht daran getan, wenn sie früher Selbstmördern das kirchliche Begräbnis verweigerte. << (Josef Steininger) Ja, so ist (bzw. war) die Kirche: Nächstenliebe predigen, bis einem der Schädel brummt, und dann die Selbstmörder nicht nur nicht kirchlich beerdigen, sondern auch noch außerhalb des Friedhofs verscharren. Da kann man nur froh sein, daß die Kirche heute nicht mehr bestimmen kann, wer auf den Friedhof darf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 1. Zu Katharina: Ich wundere mich wirklich, daß Du in diesem Punkt nicht 100%-ig die Linie des Papstes verfolgst, ich werde Dich sofort bei Kardinal Ratzinger anzeigen. 2. Zu Josef Steiniger: Dazu fällt mir nichts mehr ein: "Wer Selbstmord begeht bringt sein Seelenheil in größte Gefahr.." Wie schön, daß Josef so gut bescheid weiß, wen Gott liebt und wen nicht... "Trotzdem hat die Kirche gut daran getan, den Selbstmördern das kirchliche Begräbnis zu verweigern..." Wenn ich Dich beerdigen soll, lieber Josef verweigere ich es auch. Wenn Du gerettet bist, macht es ja nichts aus, und wenn nicht auch nicht. Deine Angehörigen, die dann von Dir Abschied nehmen wollen, sind mir dann auch völlig egal! Ich würde mich eher den Ausführungen von Franz-Josef anschließen. Gott ist ein Gott der Liebe und nicht der Bestafung. Seid barmherzig! Liebe Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sstemmildt Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 Stefan, etwas gemächlicher! Zitat von Stefan Mellentin am 10:10 - 10.Juli.2001 2. Zu Josef Steiniger: Dazu fällt mir nichts mehr ein: "Wer Selbstmord begeht bringt sein Seelenheil in größte Gefahr.." Wie schön, daß Josef so gut bescheid weiß, wen Gott liebt und wen nicht... "Trotzdem hat die Kirche gut daran getan, den Selbstmördern das kirchliche Begräbnis zu verweigern..." Wenn ich Dich beerdigen soll, lieber Josef verweigere ich es auch. Wenn Du gerettet bist, macht es ja nichts aus, und wenn nicht auch nicht. Deine Angehörigen, die dann von Dir Abschied nehmen wollen, sind mir dann auch völlig egal!(...) Josef hat ja sogar ausdrücklich gesagt, daß man nicht behaupten könne, man wisse, wie Gott den Selbstmörder beurteilt. Was er zum "Vertrauensverlust gegenüber Gott" sagt, ist sicher richtig. Auch, daß der Selbstmörder "ein Ärgernis gibt". Nur - und da gebe ich Dir natürlich recht - gibt die Kirche selbst gerade dann ein Ärgernis, wenn sie die Hinterbliebenen, denen gegenüber die Ausgrenzung ja besonders wirkt, in einer so schockierenden Situation auch noch belastet. Gegenüber dem Gestorbenen käme mir das ganze wie ein überflüssiges "nachkarten" vor - denn dem kann inzwischen herzlich wurscht sein, was die Kirche dazu denkt (übrigens auch aus gut katholisch-threologischer Sicht, denn die Macht, "zu binden und zu lösen" gilt schließlich nur "hierzulande". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 Zitat von Sina am 22:26 - 9.Juli.2001 Ich frag mal ganz naiv, wird ihre Seele deswegen jetzt verstoßen oder kann sie auf das Erbarmen Gottes hoffen? Wenn man gesehen hat, wie sie sich Zeit ihres Lebens für Kranke eingesetzt hat, wie soll man sich da vorstellen, dass sie in ewiger Verdammnis leben könnte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernie Geschrieben 10. Juli 2001 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2001 <<Im Islam ist die aktive Selbsttötung verboten, gleich unter welchen Umständen>> (moussa) bist du dir da sicher? mir fallen spontan islamische selbstmordattentäter ein. gruss ernie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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