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Trennung zwischen Kirche und Staat


Matthias

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Fulda (FZ)

Zum Bonifatiusfest am kommenden Sonntag hatten sich viele Gläubige in der Diözese Fulda eine Antwort auf die Frage erhofft, wer auf dem Fuldaer Bischofsstuhl Nachfolger von Erzbischof Dr. Johannes Dyba wird. Doch auch mehr als zehn Monate nach dem überraschenden Tod Dybas im Juli 2000 scheint ein neuer Oberhirte für das Bistum mit rund 447000 Katholiken noch nicht gefunden.

Aus dem Generalvikariat dringt kein Signal nach draußen, ob die Wahl im Domkapitel bald ansteht oder gar schon gelaufen ist. Diözesanadministrator Weihbischof Johannes Kapp war am Mittwoch in seiner Predigt beim Priestertag der Diözese kurz auf das Nachfolge-Thema eingegangen: Er hat zur „Gemeinschaft miteinander wie mit dem künftigen Bischof“ aufgerufen, „auf den“, so Kapp, „wir alle warten und wohl noch eine Weile warten müssen“ (FZ vom 7. Juni).

Auf die Dyba-Nachfolge angesprochen, reagiert Weihbischof Professor Dr. Ludwig Schick nur mit einem kurzen Satz: „Ich möchte dazu nichts sagen.“

Schick ist neben vier anderen hochrangigen Theologen als möglicher Nachfolger Dybas im Gespräch (die FZ berichtete). Als weitere aussichtsreiche Kandidaten werden genannt der aus Paderborn stammende Vatikandiplomat Erzbischof Paul Josef Cordes, der Paderborner Weihbischof Reinhard Marx, der Abt des Benediktinerklosters Münsterschwarzach, Fidelis Ruppert, und der Münchener Dogmatikprofessor Gerhard Ludwig Müller.

Das sechs Mitglieder zählende Domkapitel wählt zwar den neuen Bischof, ist jedoch an eine drei Vorschläge umfassende Liste aus dem Vatikan gebunden. Dabei muss kein Kandidat aus dem Bistum vertreten sein. Am Ende der Suche nach einem Oberhirten, die in der Regel rund neun Monate dauert, muss noch die hessische Landesregierung ihre Zustimmung geben.

Auf Nachfrage der FZ gab Bistumssprecher Alois Wostratzky zu bedenken, dass bis zur Ernennung von Johannes Dyba zum Fuldaer Diözesanbischof seinerzeit über elf Monate vergangen seien.

 

Warum gibt es entsprechende Konkordate mit der Landesregierung? Ist dies noch zeitgemäß?

 

Gibt es entsprechende Konkordate in allen Bundesländern?

 

Liebe Grüße,

 

Matthias

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Lieber Matthias,

 

ich finde Konkordate zwischen Kirchen und Regierungen nicht nur unzeitgemäß, sondern total verfehlt.

 

Kirche und Staat müssen getrennt sein.

 

Da das leider noch längst nicht der Fall ist und Kirche u.a. mittels Zwangsmitgliedschaft und Zwangskirchensteuer sowie deren staatliche Eintreigung und nicht zuletzt durch ihren Status als Körperschaft öffentlichen Rechts in staatliche Belange hineinpfuscht, muss sie sich im Gegenzug eben auch gefallen lassen, dass die Landesregierung ihre Zustimmung zur Bischofskörung gibt.

 

Da gibt's zwar ein Problem, aber genau dort, wo du es siehst, ist es nicht.

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ein wenig muß ich Dir widersprechen, Ute, denn das Problem liegt leider auf beiden Seiten.

Mein Wunsch wäre auch, daß sich jede staatliche Institution aus religiösen Entscheidungen heraushalten muß.

Außerdem glaube ich, daß Politik genug zu tun hat als sich in die Angelegenheiten einer Glaubensgemeinschaft einzumischen.

Meinetwegen kann gerne an dieser Stelle begonnen werden, außerdem würde  mich eine Stellungnahme der hessischen Landesregierung interessieren, Matthias, forscht Du da weiter?

Sonst würde ich mich dort mal erkundigen, welche Grundlage das hat.

 

Liebe Grüße

 

sylle

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Ähm, Sylle,

 

inwiefern widersprichst du mir denn, wenn du die Probleme auf beiden Seiten siehst. Das tu ich doch auch.

 

Staatliche Institutionen sollen sich weitestgehend aus Glauensgemeinschaftsangelegenheiten raushalten.

 

Glaubensemeinschaften sollen sich aus staatlicher Hoheitspolitik heraushalben.

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Das Problem wurde sogar einmal akut, als Kardinal Meisner gegen den ausdrücklichen Beschluß des Domkapitels vom Papst zum Bischof von Köln gemacht wurde. In diesem Zusammenhang wurde damals der Ministerpräsident Rau von verschienenen Laienorganisationen aufgefordert, auf der Basis des Konkordats zu intervenieren. Der hat das abgelehnt, zum einen mit der Begündung, daß er sich als evangelischer Christ nicht einmischen wolle, vor allem (und eigentlich) aber damit, daß seiner Auffassung nach der Staat damit nichts zu tun habe.

 

In der Regel werden die von den Konkordaten vorgeschriebenen Anfragen von der zuständigen Landesregierung einfach mit einem freundlichen "Danke, aber dazu haben wir keine Meinung" beantwortet.

 

Tatsächlich sind solche Regelungen für meine Begriffe überholt; sie sollten ebenso wie andere Sonderregelungen, die Kirche oder Staat im Verhältnis zum jeweils anderen mit besonderen Rechten versehen, abgeschafft werden.

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Der Unterschied lag ein wenig in der Gewichtung, zumindest hab ich das so interpretiert.

Ich sehe das Problem eben auch dort, wo der Staat immer noch in kirchliche Entscheidungen eingreifen will.

 

Ist aber minimal und bedarf doch keiner weiteren Diskussion, oder?

 

Liebe Grüße

 

sylle

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Zitat von Ute am 22:15 - 10.Juni.2001

Lieber Matthias,

 

ich finde Konkordate zwischen Kirchen und Regierungen nicht nur unzeitgemäß, sondern total verfehlt.

 

Kirche und Staat müssen getrennt sein.

 

Da das leider noch längst nicht der Fall ist und Kirche u.a. mittels Zwangsmitgliedschaft und Zwangskirchensteuer sowie deren staatliche Eintreigung und nicht zuletzt durch ihren Status als Körperschaft öffentlichen Rechts in staatliche Belange hineinpfuscht, muss sie sich im Gegenzug eben auch gefallen lassen, dass die Landesregierung ihre Zustimmung zur Bischofskörung gibt.

 

Da gibt's zwar ein Problem, aber genau dort, wo du es siehst, ist es nicht.


 

Liebe Ute,

 

bei dem Punkt Kirchensteuer sind wir einer Meinung (kommt ja nicht oft vor). Deshalb habe ich den Tread bewusst nicht "Der Staat mischt sich in kirchliche Angelegenheiten ein" genannt. Ich bin jedenfalls kein Anhänger der Kirchensteuer. Aber warum Zwangsmitglied - was hält Dich noch in der Kirche ?

 

Liebe Grüße,

 

Matthias

 

 

 

 

 

(Geändert von Matthias um 14:27 - 11.Juni.2001)

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Ich meine es gibt in Deutschland zwei versch. Konkordatsgebiete, die bayrischen bzw. süddeutschen unterliegen einem anderen Konkordat als die norddeutschen Bistümer, übrigens gehen unsere heutigen Konkordate noch auf Hitler zurück.

Diese Konkordate erlauben auch die Besoldung der Bischöfe und des Domkapitels durch das jeweilige Bundesland!

Deshalb könnten sie theoretisch auch ablehnen, wenn jemand zum Bischof ernannt wird, praktisch ist es aber dazu nach Hitler nicht mehr gekommen.

 

Liebe Grüße

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Lieber Matthias,

 

ich bin nicht in der Kirche. Es geht darum, dass man mit der Babytaufe automatisch Mitglied eines Vereins wird, ohne eigene Willensäußerung. Wenn man ihn verlassen will, erfordert das einen kostenpflichtigen Rechtsakt.

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>> Wenn man ihn verlassen will, erfordert das einen kostenpflichtigen Rechtsakt. << (Ute)

 

 

Ist das tatsächlich inzwischen gebührenpflichtig? Früher konnte man gebührenfrei aus der Kirche austreten.

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Lieber Cano,

 

das kommt auf das jew. Bundesland an. Dort wo die Amtsgerichte zuständig sind (z.B. in Berlin) ist es kostenlos, soweit Standesämter zuständig sind, fällt eine Verwaltungsgebühr an die in Bayern wohl richtig teuer ist

 

Liebe Grüße,

 

Matthias

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Jetzt hast Du mich neugierig gemacht, Matthias,

 

da ich bislang nur mit der (gebührenfreien) rheinland-pfälzische Austrittsregelung zu tun hatte.

 

In Bayern kostet der Austritt 62,00 DM (würde mich nicht wundern, wenn die Gebühren fürs Heiraten niedriger wären).

 

Nähere Informationen über Kirchenaustrittsgebühren findet man unter

 

http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html

 

Herzliche Grüße

Cano

 

 

 

 

(Geändert von Cano um 14:46 - 11.Juni.2001)

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Nähere Informationen bei http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html

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Die Gebühr für die Eheschließung (wenn beide Verlobte Deutsche sind) beträgt 60,00 DM (also 2,00 DM billiger als ein Kirchenaustritt in Bayern). Für den Standard-Urkundensatz kommen allerdings noch 50,00 DM bei der Heirat hinzu.

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Zitat von Stefan Mellentin am 12:55 - 11.Juni.2001

Ich meine es gibt in Deutschland zwei versch. Konkordatsgebiete, die bayrischen bzw. süddeutschen unterliegen einem anderen Konkordat als die norddeutschen Bistümer, übrigens gehen unsere heutigen Konkordate noch auf Hitler zurück.

Diese Konkordate erlauben auch die Besoldung der Bischöfe und des Domkapitels durch das jeweilige Bundesland!

Deshalb könnten sie theoretisch auch ablehnen, wenn jemand zum Bischof ernannt wird, praktisch ist es aber dazu nach Hitler nicht mehr gekommen.

 

Liebe Grüße


 

Da Kirchenangelegenheiten in die Hoheit der Länder fallen, gibt es mit fast allen deutschen Bundesländern ein Konkordat - nur Brandenburg spielt hier eine Sonderrolle.

Einige Konkordate sind alt, z.B. Bayerisches (1924), Badisches (1929) - die haben mit Hitler übrigens nichts zu tun. Erst das Deutsche Reichskonkordat trägt die Unterschrift der NS-Regierung. Mit den vier östlichen Ländern gibt es ein Konkordat logischerweise erst seit 1990.

 

Daher wird auch je nach Gebiet die Bischofsernennung anders gehandhabt. - Grundsätzlich ist es meines Wissens so, dass die Ablehnung eines Bischofs durch die Staatsregierung ausschließlich aus politischen Gründen erfolgen darf.

 

Von den Regelungen der Konkordate profitieren beide, Kirche und Staat. Natürlich mußten auch beide Zugeständnisse machen.

 

(Geändert von dalet um 20:03 - 11.Juni.2001)

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Zitat von dalet am 19:02 - 11.Juni.2001

Grundsätzlich ist es meines Wissens so, dass die Ablehnung eines Bischofs durch die Staatsregierung
ausschließlich aus politischen Gründen
erfolgen darf.


 

Mit "Politik" kann man alles begründen!

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