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Transsubstantiation


Olli

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Herrgottsakra, das Wichtige ist doch die Eucharistie und dazu heißt es lt. katholischer Lehre, dass die Evangelen die vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben.

 

Darum geht es!! Da helfen auch keine Theologenkommissionen, um dieses zu verschleiern.

Es geht nicht darum etwas zu verschleiern. Aber es darf doch wohl noch festgestellt werden dass das Verständnis dessen was in der jeweils eigenen Kirche passiert größtenteils übereinstimmt. Zu sagen "was ihr über euer Abendmal sagt entspricht dem was wir über unser Abendmal sagen" ist etwas anderes als zu sagen "bei euch geschieht das im Abendmal das gleiche wie bei uns". Das wir das nicht sagen, ist doch jeder und jedem klar. Schon alleine wegen der Frage der Sukkzession.

 

Aber immer wieder irgendwelche Dikredidierungen evangelischen Abendmalverständnisses zu posten ("Kekse essen und an Jesus denken") ist doch auch wirklich nicht zielführend.

bearbeitet von Kryztow
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Bezüglich der Zuzsammensetzung der Kommission - hab ich jetzt im Netz lange gesucht und nichts gefunden - und die Bibliothek hat ja am Sonntag zu.

 

Jedenfalls handelt es sich bei der Gemeinsamen Römisch-Katholischen/Evangelisch-Lutherischen Kommission durchaus um einen offiziellen Dialog zwischen diesen beiden Konfessionen auf Weltebene. Und dass sich die Publikationen der Kommission sogar über das Erzbistum Bamberg beziehen lassen, ist wohl ein Hinweis darauf dass dein Versuch die Arbeit dieser Kommission ins bisschen seltsame, sektiererhafte Winkerl zu stellen, eher nicht zielführend ist.

 

Auf der Internetseite desselben Erzbistums findet sich übrigens auch ein Hinweis darauf, dass die Kommission offiziell von den Kirchenleitungen eingesetzt wurde:

 

Die zweite Gesprächsrunde begann 1973 mit der Bildung einer offiziell von den Kirchenleitungen eingesetzten Gemeinsamen römisch-katholischen/evangelisch-lutherischen Kommission, die in rascher Folge Texte veröffentlichte: Das Herrenmahl (1978), Wege zur Gemeinschaft (1980), Alle unter einem Christus (1980) (zum 450. Jahrestag der lutherischen Confessio Augustana), Das geistliche Amt in der Kirche (1981), Martin Luther – Zeuge Jesu Christi (1983) (zum 500. Geburtstag des Reformators) und Einheit vor uns. Modelle, Formen und Phasen katholisch(lutherischer Kirchengemeinschaft (1984).

 

Quelle

bearbeitet von Kryztow
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Ich versuche das ganze unseelige Geplänkel (das mich eher frustriert hat, eigentlich könnt ich meine Zeit sinniger nutzen - aber ich kann halt auch nicht raus aus meiner Haut) zusammenzufassen:

 

1. LutheranerInnen und KatholikInngen glauben, dass in der Feier des Abendmals Jesu Opfer-Tod gemäß seinem Auftrag vergegenwärtigt wird.

 

2. LutheranerInnen und KatholikInnen glauben deshalb, dass sie in der Feier des Abendmals in den Gestalten von Brot und Wein, Leib und Blut Christi empfangen. Diese Wandlung ist nicht mehr reversibel.

 

3. LutheranerInnenund KatholikInnen glauben, dass diese Wandlung durch Christus geschieht. Deshalb stimmen wohl beide in der Aussage überein, dass der eigentliche Liturge Jesus Christus ist.

 

4. LutheranerInnen und KatholikInnen sprechen deshalb davon dass Jesus Christus in der Liturgie durch seinen mystischen Leib, die Kirche handelt. Die Kirche wird in der jeweiligen feiernden Gemeinde realisiert, sie ist also auch mystischer Leib Christi.

 

5. Ein Unterschied zwischen dem Liturgieverständniss beider Kirchen besteht darin, dass wir KatholikInnen bei den liturgischen Handlungen zwischen Christus als Haupt der Kirche und Christus als den in der ganzen Kirche mystisch Vegegenwärtigten unterscheiden. Christus als Haupt der Kirche wird bei uns durch den Priester repräsentiert. Ihm steht es daher auch in besonderer Weise zu "in persona christi" zu handeln. Diese Unterscheidung kennen die LutheranerInnen meines Wissens (und das ist in diesem Punkt zugegebenermaßen sehr beschränkt) nach nicht.

 

6. Die Katholische Kirche behauptet ausserdem, dass - da in der Evangelisch-Lutherischen Kirche die Sukzession der Weihe unterbrochen ist - sie deshalb auch nicht in der Tradition der Nachfolge der Aposteln steht, die die Vergegenwärtigung des Opfers Christi und die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi legitimiert. Deshalb dürfen wir KatholikInnen auch nicht bei einer lutheranischen Abendmahlsfeier kommunizieren, bzw. dürfen LutheranerInnen nicht zur Kommunion in einem katholischen Gottesdienst zugelassen werden.

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Ich möchte mich bei allen entschuldigen, dass ich durch ein leider nicht sehr sinniges Herumgestreite offensichltich dazu beigetragen habe, einen an und für sich spannenden Threat mit vielen unterschiedlichen PosterInnen zu killen bzw. für zwei Tage ko zu schlagen. Tut mir leid. Erich, bei dir möchte ich mich entschuldigen, falls ich dich unnötig provoziert oder geärgert habe. Ich hoffe ich hab dir den Spaß an mykath nicht so sehr verdorben, wie er mir gerade verdorben ist ....

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5. Ein Unterschied zwischen dem Liturgieverständniss beider Kirchen besteht darin, dass wir KatholikInnen bei den liturgischen Handlungen zwischen Christus als Haupt der Kirche und Christus als den in der ganzen Kirche mystisch Vegegenwärtigten unterscheiden. Christus als Haupt der Kirche wird bei uns durch den Priester repräsentiert. Ihm steht es daher auch in besonderer Weise zu "in persona christi" zu handeln. Diese Unterscheidung kennen die LutheranerInnen meines Wissens (und das ist in diesem Punkt zugegebenermaßen sehr beschränkt) nach nicht.

 

toll, wie wir uns im Kreis drehen, denn ich führte schon am 2 Dec 2004, 10:03 aus:

 

Ein Repräsentant repräsentiert immer den, der ihn sendet!!

 

Die Ordinationsformel bei den Protestanten lautet:

 

Ordinator: Barmherziger Gott, himmlischer Vater. Du hast durch den Mund Deines lieben Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, zu uns gesagt: Die Ernte ist groß, aber wenige sind der Arbeiter; darum bittet den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte sende.

Auf diesen Deinen göttlichen Befehl bitten wir von Herzen: gib diesem Deinen Diener und allen, die zum Dienste deines Wortes berufen sind, den Heiligen Geist, daß sie Zeugen seien. [...]

Weil wir, im Heiligen Geiste versammelt, Gott durch unseren Herrn Jesus Christus angerufen haben und nicht zweifeln, daß unser Gebet erhört ist, so senden wir dich zum Dienst an Wort und Sakrament.

N.N., ich übertrage dir, kraft der Vollmacht, die Jesus Christus seiner Gemeinde gegeben hat, das Predigtamt.Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

 

Ein evangelischer Priester repräsentiert also die Gemeinde und nicht Christus – so kann er auch nicht wirklich meinen: dies ist mein Leib....

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Passend zum Thema:

 

Deutschland: Hasenhüttl endgültig amtsenthoben

 

Der Vatikan hat den Einspruch des Saarbrücker Priesters und emeritierten Theologen Gotthold Hasenhüttl gegen seine Amtsenthebung endgültig zurückgewiesen. Mit der Zustellung des Beschlusses, den Hasenhüttl nach eigenen Angaben am Wochenende erhielt, ist die Suspendierung rechtskräftig. Damit würden evangelische Gläubige zu Christen zweiter Klasse gestempelt, sagte Hasenhüttl der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) zufolge. Der amtsenthobene Priester hatte beim Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin eine gemeinsame Abendmahlsfeier mit evangelischen Christen geleitet und auch Nicht-Katholiken zum Empfang der Kommunion eingeladen. (kna)

 

Quelle: http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/...lo.asp?id=22854

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Kann mir jemand erklären, was genau so schlimm daran ist, wenn jemand eine gewihte Oblate isst, die er nicht für den Leib des Herrn hält, sondern "nur" für ein Symbol desselben?

 

 

Ich versteh das ganze Problem von vorn bis hinten nicht.

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Ein evangelischer Priester repräsentiert also die Gemeinde und nicht Christus – so kann er auch nicht wirklich meinen: dies ist mein Leib....

Deine Interpretationskünste von Texten sind schon abenteuerlich!

Die von Dir erwähnte Ordinationsformel sagt: der Ordinierende ordiniert, weil Christus seiner Gemeinde / seiner Kirche die Vollmacht zu dieser Amtsübertragung gegeben hat. Also geschieht diese Amtsübertragung im Namen Christi durch die Kirche und konkret durch den Ordinierenden.

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Und dann gibt es noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wie groß mag der Prozentsatz der Katholiken sein, die sich über die Details dieser Frage überhaupt Gedanken machen?

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Kann mir jemand erklären, was genau so schlimm daran ist, wenn jemand eine gewihte Oblate isst, die er nicht für den Leib des Herrn hält, sondern "nur" für ein Symbol desselben?

 

 

Ich versteh das ganze Problem von vorn bis hinten nicht.

Hallo Lissie,

 

nimm Erich lieber nicht zu ernst (zu mindestens in dieser Frage). Wir haben hier im Thread jede Menge Äußerungen von Katholiken, die belegen, dass wir daran nichts schlimm finden, und dass das evangelische Abendmahl (in allen seinen unterschiedlichen Ausformungen und Verständnissen) seine je eigene Würde und Bedeutung hat, und (hoffentlich) segensreiche Auswirkungen auf das Leben der daran Beteiligten hat.

 

Für mich wird es problematisch, wenn versucht wird, auf der Basis des evangelischen Verständnisses der katholischen Eucharistiefeier ihre Tiefe und ihre Bedeutung für die Gegenwart Gottes in dieser Welt abzusprechen. Durch die ununterbrochene Verbindung bis hin zum historischen Geschehen vor 2000 Jahren in Jerusalem ist die Eucharistie etwas Einzigartiges und Unersetzliches (das wir allerdings mit den Orthodoxen Christen teilen). Einmal abgebrochen oder verwässert ist diese Tradition nicht wieder herzustellen.

 

Ich nehme es also keinem evangelischen Theologen übel, wenn er für seine Überzeugung eintritt und für sie wirbt; ich finde es aber unerträglich, wenn ein katholischer Theologe von seiner eigenen Kirche diesen Traditionsabbruch fordert, noch dazu mit so unfairen und polemischen Argumenten, wie sie im Vorfeld des ökumenischen Kirchentages zu hören waren. Die Suspendierung Hasenhüttels ist meiner Ansicht nach völlig in Ordnung und notwendig. Wenn er sich dem katholischen Eucharistieverständnis nicht anschließen kann (und sei es nur, indem er seinen Mund hält und die Entscheidung anderen überlässt), dann sollte er die Kirche verlassen. Hier geht es um einen der ganz zentralen Punkte unseres Glaubens.

 

Ich habe eben noch draußen im Garten gestanden und den Himmel angeschaut. Ich empfinde es als unglaublich großartig, dass das Geheimnis der Entstehung dieses riesigen Universums, die enge und doch so schwer fassbare Verbindung zwischen Gott und der Welt, die allgegenwart des Grundgesetzes von Schöpfung, Liebe, Leid und Auferstehung in einem simplen Stück Brot kulminiert. Und zwar nicht als Symbol, sondern als Handlung, als Teilnahme am unendlichen Drama des Universums.

 

Viele Grüße, Matthias

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Vielleicht noch ein kleiner Nebengedanke:

 

ich habe schon mal darüber nachgedacht, ob die schreckliche Zwickmühle, in der der heutige Islam steckt, und die so viel Gewalt erzeugt, nicht mit einem ganz ähnlichen Traditionsabbruch zu tun hat, nämlich mit dem endgültigen Ende des Kalifats Anfang des 20. Jahrhunderts.

 

Nach Mohammeds Vorstellung war der Kalif der Beschützer der Gläubigen, der politische Garant einer im Grunde toleranten und entwicklungsfähigen Gesellschaft. Die Zukunftsvision Mohammeds hängt auch von der Forführung des von ihm gegründeten Kalifats ab. Durch seine Aufhebung hat diese eigentlich positive Vision ihre Kraft und ihr Selbstbewusstsein verloren. Der Versuch, es wiederherzustellen, gleitet ins Lächerliche ab (man denke nur an den "Kalifen von Köln"!). Dadurch bleiben im Grunde nur zwei Wege übrig: eine sehr starke Relativierung der eigenen Glaubensgrundlagen, oder der Weg in eine Radikalisierung, der aber in Wirklichkeit die geistige Grundlage fehlt.

 

Viele Grüße, Matthias

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Lieber Matthias,

 

ich glaube, ich lag mit meiner Frage ein wenig im falschen Thread. Aber der Zufall wollte es, daß ich gerade gestern in einem anderen katholischen Forum über die Anfrage eines evangelischen Christen stolperte, der aus Gründen die ich überflogen und vergessen habe, an einem kaholischen Gottesdienst teilnehmen sollte und nicht wußte, ob er denn auch an der Kommunion teilnehmen dürfe oder nicht.

 

Die Reaktionen waren ziemlich panisch.

 

Offenbar wird es als sehr schlimm empfunden, wenn jemand, der nicht an die Transsubstantiation glaubt, dem Abendmahl (und überhaupt dem christlichen Glauben) aber sehr nahesteht, an dieser katholischen Eucharistie teilnimmt? Das verstehe ich nicht, denn: Was ist so schlimm daran, wenn jemand den "Leib des Herrn" zu sich nimmt und ihn (irrtümlicherweise, denn so muß es Euch ja vorkommen) "nur" für ein Symbol hält? Es wäre verständlich, wenn Katholiken (und auch Evangelen) mit jemandem wie mir ihre Probleme hätten und ihnen ihre Perlen nicht vorwerfen wollten. Aber ein evangelischer Christ achtet doch Jesus nicht weniger als ein katholischer.

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Hm, ich habe bei so was noch keine panischen Reaktionen erlebt. Ich halte es auch nicht für schlimm. (n unserer Gruppe der Franziskanischen Gemeinschaft gibt es auch gelegentlich evangelische Gäste, die an der Eucharistie teilnehmen, wenn sie das für sich bejahen; sie sind sich dann allerdings der katholischen Lehre bewusst, die sie durch ihre Teilnahme ja implizit bestätigen.

 

In einer normalen katholischen Pfarrgemeinde ist es wohl eher so, dass man da dem Kommunionempfang von wem auch immer ziemlich gleichgültig gegenübersteht. Ich halte es für wichtig, dass die Kirche ihre Auffassung von der Eucharistie deutlich darlegt, damit die Betreffenden auch wissen,woran sie teilnehmen.

 

Das kann man durchaus auch persönlich tun, wenn die Gelegenheit es ergibt. Ich habe einmal erlebt, wie in einer Familienmesse, die vom katholischen Kindergarten gestaltet war, eine evangerlische Mutter eine Hostie mit in die Bank nahm und da ihrer Tochter gab. Ich habe sie nach der Messe schon darauf angesprochen, und freundlich versucht zu erklären, was dieses Stück Brot für uns für eine Bedeutung hat.

 

Insgesamt halte ich eine allzugroße Aufgeregtheit in dieser Frage nicht für gut. Jesus erlebt wesentlich schlimmere Beleidigungen (z. B. wenn er herangezogen wird, um Kriege zu rechtfertigen). Da wird er die eine oder andere fehlgeleitete Hostie verkraften können.

 

Eigentlich entspricht das sogar dem Wesen der Eucharistie: denn hier zeigt sich Gott ja nicht in seiner Größe und Allmacht, sonder in seiner Demut und Dienstbereitschaft. Und letzten Endes kann niemand von sich behaupten, wirklich würdig zu sein, Gott so nah zu begegnen. Es ist ein Geschenk.

 

("Herr ich bin nicht würdig, dass Du eingehst unter mein Dach. Aber sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund." Vielleicht verstehst Du diesen Satz jetzt ein bisschen besser.)

 

Viele Grüße, Matthias

bearbeitet von Franziskaner
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Offenbar wird es als sehr schlimm empfunden, wenn jemand, der nicht an die Transsubstantiation glaubt, dem Abendmahl (und überhaupt dem christlichen Glauben) aber sehr nahesteht, an dieser katholischen Eucharistie teilnimmt? Das verstehe ich nicht, denn: Was ist so schlimm daran, wenn jemand den "Leib des Herrn" zu sich nimmt und ihn (irrtümlicherweise, denn so muß es Euch ja vorkommen) "nur" für ein Symbol hält? Es wäre verständlich, wenn Katholiken (und auch Evangelen) mit jemandem wie mir ihre Probleme hätten und ihnen ihre Perlen nicht vorwerfen wollten. Aber ein evangelischer Christ achtet doch Jesus nicht weniger als ein katholischer.

Liebe Lissie!

 

Ich habe einmal gelesen, dass in den ganz frühen Zeiten des Christentums, als es noch keinen Tabernakel gab, die übrig gebliebenen Hostien nach der heiligen Messe an die Armen verteilt wurden.

Man kam von diesem Usus ab, weil die Armen dann doch mehr an den Kalorien interessiert waren, als daran, dass sie Jesus empfangen - man trennte die Eucharistie von der Armenspeisung.

 

Panik ist natürlich völlig fehl am Platze. Uns wurde in der Ausbildung z.B. auch ans Herz gelegt, niemals ein "Exempel" zu statuieren, wenn ein Evangelischer oder bekanntermaßen Ausgetretener zum Kommunionempfang kommt.

 

Aber dies scheint mir noch einmal eine andere Baustelle zu sein, als die Frage, ob man prinzipiell die Teilnahme an der Eucharistie allen, die kommen, freistellt. Es besteht nämlich die Gefahr, dass dann der Sinn und die Bedeutung der Eucharistie sich im Nebel verlieren. Es dreht sich dabei also weniger um ein theologisches, als vielmehr um ein praktisches Problem. Wie gesagt: Beim letzten Abenmahl hat Jesus selbst Judas, den Verräter, nicht ausgeschlossen.

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Aber dies scheint mir noch einmal eine andere Baustelle zu sein, als die Frage, ob man prinzipiell die Teilnahme an der Eucharistie allen, die kommen, freistellt.

Wo ist da das Problem? Die einzigen, für die die Eucharisistie derart begehrenswert ist, dass sie sich die Teilnahme erschleichen würden, sind Leute, die an die Transsubstantiation glauben, aber aus anderen Gründen nicht an der Eucharistie teilnehmen dürfen. So spektakulär ist die Eucharistie weltlich gesehen ja nun wirklich nicht, als dass plötzlich Scharen von Gottlosen Euch Euer heiliges Brot aus den Händen reissen würden, wenn sie nur dürften. Ausserdem gehe ich jede Wette ein, dass ich mich nur in einem katholischen Gottesdienst katholisch genug verhalten muss, um die Eucharistie empfangen zu können. Wenn ich wollte, könnte ich jede Menge Hostien in meinem gottlosen Magen verschwinden lassen. Aber warum sollte ich das tun?

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Etwas Wesentliches wurde hier vergessen: Wer die Hl. Eucharistie, den Leib Christi unwürdig empfängt, also nicht im Stande der Gnade ist, der ißt und trinkt sich das Gericht! Damit ist nicht zu spaßen, deshalb darf man das auch nicht verschweigen.

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Die Reaktionen sind die Antwort auf die Bedeutung des Geschehens. Wenn es belanglos wäre, könnte man auch gleichgültig reagieren. Wenn es als absolut zentral angesehen wird, kann man nicht mehr gleichgültig reagieren.

 

Dabei mag es schon so sein, dass es weniger aus Gottes Sicht so wichtig wird, als vielmehr aus Sicht der Menschen, die sich bemühen, das Bewußtsein an diese Bedeutung aufrecht zu erhalten.

 

Die Formulierung mag zwar etwas banal klingen, aber - etwas, das nichts kostet, hat auch keinen Wert.

 

 

Von der rein praktischen Seite habe Stefans Äußerungen ja schon etwas für sich. Man müßte sich aufraffen und erst einmal losgehen. Und dann auch noch am ganzen Gottesdienst teilnehmen (was 90% der Katholiken selber nicht immer auf die Reihe bekommen). Und man müßte dann auch noch glauben, dass dies die ganze Sache wert sei. Da werden wirklich nicht mehr viele Menschen zusammenkommen.

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Etwas Wesentliches wurde hier vergessen: Wer die Hl. Eucharistie, den Leib Christi unwürdig empfängt, also nicht im Stande der Gnade ist, der ißt und trinkt sich das Gericht! Damit ist nicht zu spaßen, deshalb darf man das auch nicht verschweigen.

Wie groß ist dann die Gefahr für die Katholiken selbst, Accreda?

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Im KKK wird die Transsubstantiation gemäss DS 1642 erklärt als »Verwandlung der ganzen Substanz«. Dazu meine Bitte:

 

Welcher Beitrag dieses Threads erläutert den Begriff »Substanz« näher? Offensichtlich habe ich diese Erläuterungen übersehen.

 

Ich bedanke mich im voraus.

 

Grüsse von Pelagius.

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Etwas Wesentliches wurde hier vergessen: Wer die Hl. Eucharistie, den Leib Christi unwürdig empfängt, also nicht im Stande der Gnade ist, der ißt und trinkt sich das Gericht! Damit ist nicht zu spaßen, deshalb darf man das auch nicht verschweigen.

Wie groß ist dann die Gefahr für die Katholiken selbst, Accreda?

Ein Priester hat mal verglichen die Anzahl der Kommunikanten mit der Anzahl der Beichtenden. Und hier hat er auf die große Differenz hingewiesen, die nicht sein darf! Die Gefahr ist demnach selbst für die Katholiken groß. Deswegen fand ich es hier auch wichtig, konkret mal darauf hinzuweisen, denn die Frage wurde ja gestellt...

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Im KKK wird die Transsubstantiation gemäss DS 1642 erklärt als »Verwandlung der ganzen Substanz«. Dazu meine Bitte:

 

Welcher Beitrag dieses Threads erläutert den Begriff »Substanz« näher? Offensichtlich habe ich diese Erläuterungen übersehen.

 

Ich bedanke mich im voraus.

 

Grüsse von Pelagius.

Ich hab eben gegoogelt und folgnde Erklärung gefunden (die etwa mit dem übereinstimmt, was ich auch wußte):

 

Zur Unterscheidung von Akzidentien und Substanz

Er weist darauf hin, dass das Wort Substanz im Mittelalter einen anderen Bedeutungshorizont hatte, als heute. Jede Sache hat nach mittelalterlicher Definition so etwas wie zwei Seiten:

 

Das eine ist ihr konkretes Erscheinen, ihre Größe, ihr Gewicht, die empirisch fass- und greifbaren Eigenschaften. Sie bezeichnete man mit dem Wort "Akzidentien". Das sind all die Dinge, die man mit den Sinnen wahrnehmen kann.

 

Damit habe ich aber ein Ding immer noch nicht erschöpfend beschrieben. Hinter all den sinnenhaft wahrnehmbaren Eigenschaften, besitzt jedes Ding noch ein allem zugrundeliegendes Wesen. Und erst dieses Wesen, das eigentlich Wesentliche, die sogenannte Substanz, machen dieses Ding, zu dem, was es wirklich ist.

 

Hände und Füße gehören zum Menschen, sie sind Akzidentien des Menschen. Aber selbst, wenn ich dem Menschen Hände und Füße amputiere, ändere ich nichts an seiner Substanz, er bleibt Mensch.

 

Aus: http://www.joerg-sieger.de/godi/themen/wandlung.htm#e

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Etwas Wesentliches wurde hier vergessen: Wer die Hl. Eucharistie, den Leib Christi unwürdig empfängt, also nicht im Stande der Gnade ist, der ißt und trinkt sich das Gericht! Damit ist nicht zu spaßen, deshalb darf man das auch nicht verschweigen.

 

Unwürdig sind wir, angesichts der Größe Christi, immer. Da hilft auch kein Beichten. Gnade ist kein Zustand, den man sich durch striktes Einhalten des KKK automatisch erwerben kann. Die innere Einstellung machts. Aber die kann auch schon vorher gegeben sein, ohne dass die formalen Voraissetzungen gegeben sind. Denn Eucharistie kann auch Medizin sein auf dem Weg, ein würdiges Leben zu führen, selbst wenn nicht alles Punkte nach dem Katechismus erfüllt sind. Priester müssen mit diesem Dilemma leben: auf der einen Seite verbietet es ihnen das Kirchenrecht bestimmten Personen die Eucharistie zu spenden (hier geht es um die Wahrung der Ordnung in der Kirche), auf der anderen Seite können sie Christus, das Heil, niemandem vorenthalten, der darum bittet. Wenn ich die Eucharistier ernst nehme, müßte ich als Priester eigentlich den Ungehorsam gegen die Kirche vorziehen.

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Auf einfache Fragen muß man klare Antworten geben. Einzelfälle gilt es immer zu prüfen.

:blink:

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CONGREGATIO PRO DOCTRINA FIDEI

 

Prot. N. 51/80

 

DEKRET

 

Die von Herrn DDr. Gotthold Hasenhüttl am 29. Juni 2004 eingelegte

Beschwerde gegen das Dekret, das am 24. April 2004 von der Kongregation für die Glaubenslehre erlassen worden ist, wurde am 13. Oktober und am 10. November 2004 von der Ordentlichen Versammlung (Sessione ordinaria) dieser Kongregation geprüft. Dabei waren folgende Mitglieder anwesend: die Herren Kardinäle Joseph Ratzinger, Alfonso López Trujillo, Giovanni Battista Re, Ignace Moussa I Daoud, Francis Arinze, Desmond Connell, Tarcisio Bertone, Jorge Arturo Medina Estévez, James Francis Stafford, Zenon Grocholewski, Crecenzio Sepe, Mario Francesco Pompedda, Walter Kasper und Jean-Louis Tauran sowie die Herren (Erz-)Bischöfe William Joseph Levada, Henryk Muszynski, Salvatore Fisichella und Angelo Amato.

 

Bei diesen Zusammenkünften wurde kollegial entschieden, den genannten Rekurs zurückzuweisen.

 

Die oben erwähnten Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre

bekräftigen das vom Beschwerdeführer angefochtene Dekret dieser Kongregation

vom 24. April 2004 und folglich auch die Besserungsstrafe der Suspension,

die der Bischof von Trier, Herr Dr. Reinhard Marx, mit Dekret vom 17. Juli

2003 verhängt hat.

 

Zugleich halten sie es für notwendig, die Argumente des bekräftigten Dekrets

zusammenfassend in Erinnerung zu rufen. Vor allem ist zu unterstreichen,

dass das durchgeführte Verwaltungsverfahren rechtmäßig und richtig war.

Darüber hinaus wurden die Argumente des Beschwerdeführers und seines Anwalts

in der Prüfung, die dem Dekret vom 24. April 2004 vorausging, als nicht für

den Tatbestand des delictum zutreffend befunden. Denn die "getreue

Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen (vgl. can. 844 CIC;

can. 671 CCEO) ist Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus

Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer

christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie

auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern" (Johannes Paul II., Enzyklika

Ecclesica de Eucharistia, Nr. 46c, vgl. Nrn. 45-46).

 

Bezüglich der vom Beschwerdeführer jetzt vorgelegten Argumente, die zum Teil

schon beim ersten Rekurs angeführt worden waren, sind folgende

Klarstellungen angebracht.

 

Was den Tatbestand des delictum betrifft, aufgrund dessen Bischof Dr.

Reinhard Marx mit Dekret die Strafe verhängt hat, ist zu betonen, dass es

sich um einen schwerwiegenden Missbrauch handelt. Dieser besteht darin, dass

der genannte Priester bei der von ihm in der Gethsemane-Kirche in Berlin am

29. Mai 2003 während des Ökumenischen Kirchentags gefeierten heiligen Messe

in allgemeiner Weise alle Christen, auch die Nichtkatholiken, eingeladen

hat, die heilige Kommunion zu empfangen. Diese Straftat ist bereits im

angefochtenen Dekret in angemessener Weise zur Sprache gekommen. Alle

Veröffentlichungen des Beschuldigten und die in der Folge eingetretene

Öffentlichkeitswirkung seiner Tat sind also nicht Gegenstand dieses Urteils.

 

Die Schwere des Falles ergibt sich aus dem klaren Unterschied zwischen

Fällen von einzelnen Personen, bei denen die Norm von can. 844 CIC angewandt

werden kann, und einer ungerechtfertigten allgemeinen Einladung zur

Kommunion, die sich an alle, auch an Nichtkatholiken, richtet und der eine

irrige Lehrmeinung zugrunde liegt.

 

In Anbetracht der bereits im Dekret vom 24. April 2004 enthaltenen

Ausführungen wird des weiteren unterstrichen, dass die Tat des

Beschwerdeführers nicht in Einklang steht mit der Lehre der Enzyklika

Ecclesia de Eucharistia von Papst Johannes Paul II. (Nr. 45), in der die

Norm von can. 844 § 4 CIC nicht ausgeweitet, sondern bekräftigt wird.

Diesbezüglich missachtet der Beschwerdeführer eine der in dieser Norm

erwähnten Bedingungen, die darin besteht, dass die betreffenden Christen

"einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können"; diese

Unmöglichkeit hat zum Zeitpunkt und am Ort der Straftat in keiner Weise

bestanden. Außerdem verändert er in radikaler Weise die Bedingung "dummodo

quoad eadem sacramenta fidem catholicam manifestent", die er auf die

Unterscheidung zwischen eucharistischer Gabe und gewöhnlicher Speise

reduziert. Dies beinhaltet eine Abschwächung der fides eucharistica

catholica. Deshalb können der Beschwerdeführer und sein Anwalt ihre eigenen

Auffassungen nicht mit einem Vortrag von Kardinal Walter Kasper begründen,

der mit der Lehre der genannten Enzyklika und den Normen des kanonischen

Rechts in einer Linie steht.

 

Bezüglich der verschiedenen Episoden, die der Beschwerdeführer zu seiner

Verteidigung angeführt hat und die, auch wenn sie wahr wären, sein Verhalten

nicht rechtfertigen würden, ist Folgendes zu sagen. Einige entsprechen nicht

der Wahrheit, wie etwa die schon im ersten Rekurs erwähnte Behauptung, der

Heilige Vater hätte einen Nichtkatholiken zur heiligen Kommunion eingeladen

oder ihm sogar die Kommunion gespendet. Andere werden vom Beschwerdeführer

und seinem Anwalt in ungebührlicher, abwegiger und irriger Weise

interpretiert. So zum Beispiel zitiert der Beschwerdeführer einen Autor in

dem Sinn, dass er die Praxis des Heiligen Vaters belegen würde,

Nichtkatholiken in allgemeiner Weise zur Kommunion einzuladen, während

dieser in seiner Veröffentlichung, die der Beschwerdeführer als Beweis

anführt, ausdrücklich sagt, dass der Heilige Vater bei bestimmten

Begegnungen alle anwesenden Christen. einzuladen pflegte, der heiligen Messe

in seiner Privatkapelle beizuwohnen, nicht aber die Kommunion zu empfangen.

Es ist auch nicht wahr, dass diese Kongregation "ein Modell eucharistischer

Gastfreundschaft" der Erzdiözese Strassburg gebilligt hätte.

 

Schließlich sollen auch einige unhaltbare Lehrmeinungen hervorgehoben

werden, die in der Beschwerde ausdrücklich enthalten sind oder implizit

vorausgesetzt werden. Diese Meinungen sind weit davon entfernt, das

Verhalten des Beschwerdeführers zu rechtfertigen, sie beschweren ihn

vielmehr weiter und offenbaren einen Widerspruch nicht nur disziplinärer,

sondern grundsätzlich lehrmäßiger Art, der seine Widersetzlichkeit

bekräftigt. Offensichtlich fehlt dem Beschwerdeführer zum Beispiel eine

richtige katholische Ekklesiologie, wenn er die rhetorische Frage stellt:

"Wie kann ich jemandem, der zum Leib Christi gehört, den Leib Christi

verweigern?"

 

Dasselbe gilt für die von ihm vorgelegte, auch exegetisch ungenaue

Interpretation der Worte des eucharistischen Hochgebets: "Nehmet und esset

alle davon ". Solche Iehrmäßige Defizite werden zum offenen Widerspruch,

wenn der Beschwerdeführer soweit gelangt, einen Gegensatz zwischen Jesus und

der Kirche aufzubauen.

 

Zusammen mit den genannten Feststellungen möchte diese Kongregation ihre

Hoffnung bekunden, dass dem genannten Priester unter dem Beistand des

Heiligen Geistes die Gnade geschenkt werde, zu bereuen und die Lehre der

Kirche wieder in Treue anzunehmen, seine Umkehr zum Ausdruck zu bringen und

zu versprechen, die Norm des kirchlichen Rechts zu befolgen.

 

In der am 12. November 2004 dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten

Audienz hat Papst Johannes Paul II. die vorliegende, von der Ordentlichen

Versammlung dieser Kongregation getroffene Entscheidung approbiert.

 

+ JOSEPH CARD. RATZINGER

Präfekt

 

+ ANGELO AMATO, SBD

Titularerzbischof von Sila

Sekretär

 

Dieses Dekret wird dem Beschwerdeführer, Herrn DDr. Gotthold Hasenhüttl,

seinem Anwalt, Herrn Pfarrer i.R. Erhard Bertel, sowie dem Bischof von

Trier, Herrn Dr. Reinhard Marx, zur Kenntnis gebracht.

 

Concordat cum originali

Don Mauro UGOLINI, Notaio

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