pedrino Geschrieben 30. November 2004 Melden Share Geschrieben 30. November 2004 http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...84_REF1,00.html So liebe Eltern, jetzt müsst ihr also eure Kinder doch wieder ordentlich erziehen, sonst geht es an eueren Geldbeutel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 30. November 2004 Melden Share Geschrieben 30. November 2004 http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...84_REF1,00.html So liebe Eltern, jetzt müsst ihr also eure Kinder doch wieder ordentlich erziehen, sonst geht es an eueren Geldbeutel. Na klar, wir erhöhen die Steuer für Singles und kinderlose Doppelverdiener, damit die Eltern die Schäden der Kinder finanzieren können. Deshalb Kindergelderhöhung auf 600 Euro pro Kind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 30. November 2004 Melden Share Geschrieben 30. November 2004 http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...84_REF1,00.html So liebe Eltern, jetzt müsst ihr also eure Kinder doch wieder ordentlich erziehen, sonst geht es an eueren Geldbeutel. Na klar, wir erhöhen die Steuer für Singles und kinderlose Doppelverdiener, damit die Eltern die Schäden der Kinder finanzieren können. Deshalb Kindergelderhöhung auf 600 Euro pro Kind. Noch so einer, für den seine Kinder ein gutes Geschäft sein müssen. Jetzt sind es schon zwei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 30. November 2004 Melden Share Geschrieben 30. November 2004 Ich finde diese Entscheidung ok. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 War das schonmal anders? Wenn die Kleinen was beschädigt haben musste bisher doch eh die Haftpflicht ran... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 War das schonmal anders? Wenn die Kleinen was beschädigt haben musste bisher doch eh die Haftpflicht ran... Seit 2002 sind Kinder unter 10 Jahren im Strassenverkehr generell von der Haftung befreit. Wenn du also durch die Stadt kurvst und ein Kind rammt dich mit dem Fahrrad, hast du Pech, auch wenn du gar nichts dazu kannst. Im vorliegenden Fall hatten allerdings Kinder parkende Autos gerammt, und die Amtsgerichte hatten das als "Verkehrsunfall" angesehen. Jetzt hat der BGH entschieden, dass es das nicht ist. Ein parkendes Auto und ein spielendes Kind ergeben noch keinen Verkehrsunfall, auch nicht, wenn das Kind auf dem Rad sitzt. Es ist also "nur" Sachbeschädigung, und da muss die Haftpflicht ran (die einige Eltern aber wohl nicht zu haben scheinen) Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Kratzer, die Kinder aus Versehen an Autos verursachen, das gibt es nicht sehr häufig, also kann oder sollte so eine Haftpflichversicherung nicht zu teuer sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Kratzer, die Kinder aus Versehen an Autos verursachen, das gibt es nicht sehr häufig, also kann oder sollte so eine Haftpflichversicherung nicht zu teuer sein. 1. Das gibt es häufiger, trotzdem ist eine Familienhaftpflichtversicherung für knapp über 50 € pro Jahr zu haben. 2. Die bisherige Rechtssprechung geht davon aus, daß Kinder bis üblicherweise 7 Jahren, manchmal 9 Jahren, nicht schuldfähig sind und deshalb nicht haften. In solchen Fällen zahlt eine normale Haftpflichtversicherung nicht, es sei denn, der Haftungsfall entsteht ursächlich nicht durch das Verschulden des Kindes, sondern durch die Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern, die auch hiergegen versichert sind. Allerdings verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht noch nicht dadurch, daß sie ihr Kind nicht ständig an der Hand führen, sondern etwa dadurch, daß sie ihr Kind längere Zeit unbeaufsichtigt irgendwo herumspielen lassen, wo solche Schäden entstehen können. 3. Aus dieser Rechtslage ergibt sich das Problem, daß immer wieder Haftpflichtversicherer mit dem Hinweis auf mangelnde Schuldfähigkeit (kein Verschulden - keine Haftung) die Leistung verweigern, Eltern aber weiter mit dem geschädigten Nachbarn zusammenleben müssen, der gerechterweise seinen Schaden ersetzt haben möchte. Einige Haftpflichtversicherer bieten daher Klauseln an, nach denen bei Schäden durch Kinder auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung verzichtet wird, deutsch gesprochen sind Kinder dort ohne Probleme auch unter 7 Jahren mitversichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Jetzt hat der BGH entschieden, dass es das nicht ist. Ein parkendes Auto und ein spielendes Kind ergeben noch keinen Verkehrsunfall, auch nicht, wenn das Kind auf dem Rad sitzt. Zum Glück saß der Halter nicht in seinem Auto drin. Dann hätte es vermutlich schon wieder anders ausgesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Es ist also "nur" Sachbeschädigung, und da muss die Haftpflicht ran (die einige Eltern aber wohl nicht zu haben scheinen) Soviel ich weiß (aber ich muß bei meiner Haftpflichtvers. nochmal nachfragen), sind Kinder in den meisten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Und Alte auch nur solange sie nichts anrichten können - Demente z.B. genießen keinen Versicherungsschutz. Ich warte nur noch auf den Tag, an dem Krankenkassen einen aus dem VErwsicherungsschutz entlassen dürfen, sobald man nicht mehr kerngesund ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hansjo Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 wenn man eine Familienhaftpflich hat, muss die jetzt, nach diesem Urteil diesen Schaden, auch bezahlen denke ich. Kinder zwischen 7 und 12 Jahren sind ja jetzt als schuldfähig eingstuft, dann muss die Vericherung das auch abdecken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Ich warte nur noch auf den Tag, an dem Krankenkassen einen aus dem VErwsicherungsschutz entlassen dürfen, sobald man nicht mehr kerngesund ist. Wenns nach der FDP ginge, wäre es längst soweit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Soviel ich weiß (aber ich muß bei meiner Haftpflichtvers. nochmal nachfragen), sind Kinder in den meisten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Und Alte auch nur solange sie nichts anrichten können - Demente z.B. genießen keinen Versicherungsschutz. Na ja, rein rechtlich gesehen ist es genau andersrum, sie brauchen keinen Versicherungsschutz. Eine Haftpflicht entsteht, wenn jemand einem anderen schuldhaft, aber nicht vorsätzlich, einen Schaden zufügt. Nicht schuldfähige Kinder und Demente haften nicht, weil ihnen kein Verschulden angelastet werden kann. Also auch nicht den Eltern schuldunfähiger Kinder. In der Praxis sieht das aber nun mal ganz anders aus, weil erstens ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, den irgendwer, und sei es der Geschädigte, tragen muß, und zweitens ein moralischer Druck auf die Eltern (bzw. Angehörigen/Betreuer eines Demenzkranken) entsteht, den Schaden, für den man de jure nicht aufkommen muß, doch zu ersetzen. Was eigentlich zum Schutz der nicht schuldfähigen Personen gedacht war, geht klassisch nach hinten los. Beim Geschädigten läßt sich das kaum über eine Versicherung auffangen. Es gibt zwar eine sogenannte Forderungsausfalldeckung für Schäden, die einem von anderen zugefügt werden, aber nicht geltend gemacht werden können, dafür gilt aber normalerweise eine hohe Selbstbeteiligung von mindestens 2500 €, wodurch fast jeder Sachschaden, den ein Kind anrichtet (vom Zündeln abgesehen) unter den Tisch fällt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Es ist also "nur" Sachbeschädigung, und da muss die Haftpflicht ran (die einige Eltern aber wohl nicht zu haben scheinen) Soviel ich weiß (aber ich muß bei meiner Haftpflichtvers. nochmal nachfragen), sind Kinder in den meisten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Und Alte auch nur solange sie nichts anrichten können - Demente z.B. genießen keinen Versicherungsschutz. das ist nicht ganz richtig, Lissie Die Haftpflicht deckt auch die Schäden der Familienmitglieder ab, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 1. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2004 Kinder bis 7 Jahre, Demente und geistig Behinderte gelten als "deliktsunfähig" und sind vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen i.d.R. ausgeschlossen. So war zumindest der Stand vor 3 Jahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Kinder bis 7 Jahre, Demente und geistig Behinderte gelten als "deliktsunfähig" und sind vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen i.d.R. ausgeschlossen.So war zumindest der Stand vor 3 Jahren. Sag ich doch.... aber vielleicht zu wortreich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 (bearbeitet) Und wenn die Eltern ihre "Aufsichtspflicht verletzen!", dann haftet doch ihre Haftpflichtversicherung ? Wichtig ist hierbei: Sie verletzen ihre Aufsichtspflicht. oder ? bearbeitet 3. Dezember 2004 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Und wenn die Eltern ihre "Aufsichtspflicht verletzen!", dann haftet doch ihre Haftpflichtversicherung ? Wichtig ist hierbei: Sie verletzen ihre Aufsichtspflicht. oder ? Genau, der Versicherungsschutz ist dann nicht für das Kind wirksam, sondern für den fahrlässigen Elternteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 (bearbeitet) Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. Verpflichtet sind die Eltern zum Auf sie sehen, aber sie können es es verletzen durch einen neben Augenblick, diese Aufsichtspflicht, und dann haftet die"Haftpflichtversicherung". Durch die"Aufsichtspflichtverletzung" des fahrlässigen Elternteils. bearbeitet 3. Dezember 2004 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. aber altersgemäß. Eine 16-jährigen darf man schon mal mit einer brennenden Kerze im Zimmer allein lassen, einen 6-jährigen nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. aber altersgemäß. Eine 16-jährigen darf man schon mal mit einer brennenden Kerze im Zimmer allein lassen, einen 6-jährigen nicht. Stimmt und man muss da noch weiter differenzieren. Es ist vielleicht fahrlässig einen 11-Jährigen mit ner Kerze allein zu lassen aber grob fahrlässig einen 6-Jährigen alleine zu lassen. Zudem muss bei der Entscheidung ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt noch eine Würdigung der Gesamtumstände erfolgen. Wenn die Mutter zum Beispiel einen Unfall auf der Straße sieht und Erstretterhilfe leistet und die Ambulanz verständigt ist das was anderes als wenn sie zum Kiosk geht um Kippen zu holen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 (bearbeitet) Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. aber altersgemäß. Eine 16-jährigen darf man schon mal mit einer brennenden Kerze im Zimmer allein lassen, einen 6-jährigen nicht. Einen sechsjährigen mit nichtbrennender Kerze und vielen Zündhölzerschachteln in unterschiedlichen Räumen/Schränken auch nicht. Wenn man mal Wäsche aufhängen soll. bearbeitet 3. Dezember 2004 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Das Problem ist aber, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder ununterbrochen zu beaufsichtigen. Nun ja, das sehe ich nicht unbedingt als Problem an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 3. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2004 Das Problem ist, daß Kinder auch unter Aufsicht jede Menge Scheiß machen können. Und dann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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