jouaux Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Kann ich als heterosexueller auch eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen? Grund: Ich will nur kirchlich heiraten und lehne die die staatliche Zwangsehe vor dem Standesamt ab. Zum Notar würde ich viel lieber gehen. fragt ganz ohne kirchenrechtliche Hintergedanken Rolf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Bist du Witwer, und hast du Angst um deine Rentenansprüche oder sowas? Ich kenne einen Fall, bei dem die Beteiligten nur kirchlich "geheitratet" haben sollen. Zwar war ich vorher der offensichtlich irrigen Ansicht, das wäre bei uns nicht erlaubt, aber anscheinend wird das nicht immer so eng gesehen. Was würdest du denn beim Notar besser machen können als beim Standesamt? fragt mit vielen zivilrechtlichen Hintergedanken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phoenix Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Die sogenannte "Zwangsehe vor dem Standesamt" ist eine Notwendigkeit des öffentlichen Interesse. Schliesslich zahlt ja letztendlich der Staat, da muss es ihm auch erlaubt sein, eine offizielle Heiratsbestätigung einzufordern. > nur kirchlich "geheitratet" haben sollen Haben sie dann trotzdem den staatlichen Ehestatus? Der Notar ist keine staatliche Institution. Ich verstehe nicht, wie sich das mit dem neuen Gesetz zur "Homo-Ehe" vereinbaren lässt. Das fordert meines Wissens nach eine solche Institution an. Wenn das also sowieso schon halb-legal ist, wird es für hetero-sexuelle Paare bestimmt nicht möglich sein. André Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Helen Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Also: Eingetragene Lebenspartnerschaft für Heteros geht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht: "§ 1 Form und Voraussetzungen 1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen. ..." Ich frage mich zwar, ob das nicht eine Diskriminierung der Heteros ist... darüber wird in der juristischen Fachliteratur allerdings wohl noch nicht diskutiert, wenn ich das richtig überblicke. Was Standesamt/Notar angeht: Die Bestimmung der zuständigen "Behörde" ist Sache der Bundesländer. Die meisten haben wohl das Standesamt für zuständig erklärt, Bayern hingegen den Notar (was bekanntermaßen zu Diskussionen führte). Lebenspartnerschaft für Heteros "nützt" also nur dann etwas, wenn man in einem Bundesland mit Notar-Regelung wohnt. Von wegen "nützen": Wäre eine solche, vor dem Notar geschlossene "Partnerschaft" nicht auch "staatlich" im Sinne einer staatlichen Zwangsehe? Sie beruht auf zivilrechtlichen Grundlagen und hat zivilrechtliche Folgen, wer die "zuständige Behörde" ist (Notar oder Standesamt), dürfte dafür doch gleichgültig sein, oder? Da müssen die Kirchenrechtler ran, ich bin nur "normale" Juristin. Auch ich habe schon Gerüchte gehört von Paaren, die nur kirchlich geheiratet haben sollen, allerdings wohl im Ausland, weil hier kein Pfarrer mitgemacht hat. Grüße Helen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Rolf, Du hast doch schon ein Kind, wenn ich mich recht erinnere? Und das in unverheiratetem Zustand? tstststststs.............. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 1. August 2001 Autor Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Ute schreibt: "Ich kenne einen Fall, bei dem die Beteiligten nur kirchlich "geheiratet" haben sollen." Kirchenrechtlich geht das zumindest in Deutschland nicht. Mit einer Anleitung zur Umgehung des Standesamts könntest Du viel Geld mit Talk-Show-Auftritten und Buchpublikationen (Titelvorschlag: Ute´s ganz legale Heiratstipps) verdienen. Also quetsch mal die "Beteiligten" aus ... Rolf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >> Kann ich als heterosexueller auch eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen? << (jouaux) Grundsätzlich kein Problem! Aber nur mit einem Partner desselben Geschlechts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 1. August 2001 Autor Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Deine Antwort erinnert mich an Stoiber, der auf die Frage "Kann ich als homosexueller auch heiraten?" mit dem Satz antworten würde: "Grundsätzlich kein Problem! Aber nur mit einem Partner des anderen Geschlechts." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Zitat von jouaux am 12:18 - 1.August.2001 Grund: Ich will nur kirchlich heiraten und lehne die die staatliche Zwangsehe vor dem Standesamt ab. Geh nach Österreich. Dort kann man auch nur kirchlich heiraten, ohne vorher eine Zivilehe eingegangen zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >> Ich frage mich zwar, ob das nicht eine Diskriminierung der Heteros ist... << (Helen) Auf den ersten Blick scheint es mir naheliegender, daß es sich bei der ELP um eine Diskriminierung der Homos handelt. (Geändert von Cano um 14:47 - 1.August.2001) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Hallo Rolf und Phoenix, nein, diese nur kirchlich geschlossene Ehe hat keine rechtliche Bedeutung, sollte sie ja eben auch nicht haben. Ausquetschen kann ich die Leute schlecht, so nahe stehen sie mir nicht. Der Mann war Witwer geworden und hat ein paar Jahre später eine nette Frau kennen gelernt, mit der er zusammen leben wollte. "Wilde" Ehe kam für ihn aus Glaubensgründen nicht in Frage (er ist schwarzkatholisch), und richtige Ehe kam aus irgendwelchen finanziellen Gründen nicht in Frage (es betraf glaube ich, irgendwelche Versorgungsansprüche aus den früheren Ehen). Es kann aber tatsächlich sein, dass sie in einem anderen Staat (gehen die Niederlande?) kirchlich getraut wurden. Ich glaub, ich übe noch etwas, ehe ich mit meinen Ehetipps auf Sendung gehe ;-). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 1. August 2001 Autor Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Explorer schreibt: "Geh nach Österreich. Dort kann man auch nur kirchlich heiraten, ohne vorher eine Zivilehe eingegangen zu sein." Klasse Idee, aber ob die deutschen Pfarrer da mitspielen? Es gibt doch sowas wie "Gebietsschutz". Wenn man in einer anderen Pfarrei heiraten möchte, muß der andere Pfarrer den jeweils zuständigen Pfarrer vorher fragen. Und ob mein Pfarrer so begeistert wäre wenn ich nach St. Pölten gehe, wage ich zu bezweifeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >> Explorer schreibt: "Geh nach Österreich. Dort kann man auch nur kirchlich heiraten, ohne vorher eine Zivilehe eingegangen zu sein." << Vor dem österreichischen Gesetz ist eine solche Eheschließung allerdings genauso ungültig wie vor dem deutschen. (Geändert von Cano um 15:42 - 1.August.2001) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Zitat von Cano am 15:38 - 1.August.2001 >> Explorer schreibt: "Geh nach Österreich. Dort kann man auch nur kirchlich heiraten, ohne vorher eine Zivilehe eingegangen zu sein." << Vor dem österreichischen Gesetz ist eine solche Eheschließung allerdings genauso ungültig wie vor dem deutschen. Inwiefern? Mein Pfarrer hat einer Frau, die weiterhin ihre Witwenrente haben wollte, geraten nach Ö zu fahren, und dort zu heiraten, weil man dort keine stattliche Ehe braucht, um kirchlich zu heiarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >> Inwiefern? << (Explorer) Eine solche Ehe entfaltet keine rechtlichen Wirkungen, Explorer, weder hier noch in Österreich. Die Frau hätte auch in Deutschland bleiben können und bei "Fiat Lux" oder der "Vereinigungskirche" heiraten können. Dann hätte sie auch eine "kirchliche" Heirat gehabt, die zivilrechtlich ebenfalls keinen Pfifferling wert ist. Wenn einem die kirchliche Trauung allerdings genügt, ist Österreich vielleicht ein heißer Tip (weiß allerdings nicht, ob die kathol. Kirche dort ohne vorangegangene Zivilehe tatsächlich traut). Gruß Cano Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 1. August 2001 Autor Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Hab noch einen Vorteil der "ELP" entdeckt. Ich lese nix von "Scheidung". So wie man die Partnerschaft eintragen kann, kann man sie auch "austragen" lassen. Klingt doch viel schicker, wenn man statt einem "Ich bin geschieden" von "Ich bin ausgetragen" redet. Zungentechnisch komplizieriert wird es bei der Zulassung zur Kommunion von "Wiedereingetragenen Ausgetragener" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anna Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >Wenn einem die kirchliche Trauung allerdings genügt, ist Österreich vielleicht ein heißer Tip (weiß allerdings nicht, ob die kathol. Kirche dort ohne vorangegangene Zivilehe tatsächlich traut). < Hallo Cano Tut sie. Dort gibt es ja nicht wie bei uns das Konkordat , Kirche-Staat. Ich kenne einige verwitwete Frauen die um ihre Witwenrente zubehalten, aber nicht in wilder Ehe leben wollten, mit ihrem Heimatpfarrer nach Östreich gefahren sind. Und der hat sie dort auch getraut. Allerdings wird diese Ehe nicht ins offizielle Kirchenbuch hier bei uns in Deutschland eingetragen. Es grüßt dich herzlich Anna Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Zitat von jouaux am 20:34 - 1.August.2001 Klingt doch viel schicker, wenn man statt einem "Ich bin geschieden" von "Ich bin ausgetragen" redet. Das sollte eher ein Säugling sagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Rechtliche Wirkungen haben kirchliche Eheschließungen sowieso nicht, egal ob mit oder ohne zivilrechtliche Trauung. Mein Bekannter wollte ja auch keine rechtlichen Wirkungen (gerade DIE wollte er ja nicht!), sondern nur den Segen seines Gottes. Also den Staat bescheißen, nicht etwa die Kirche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Zitat von Ute am 22:37 - 1.August.2001 Also den Staat be(Zensur), nicht etwa die Kirche. Liebste Ute, wo bleibt dein Niveau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 1. August 2001 Autor Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Mich interessiert die kirchenrechtliche Komponente. Wenn ich nun auf Euren Rat hin ins österreichische Heirats-Paradies gehe, ist dann meine dort geschlossene Ehe nach katholischem Recht "gültig"? Die anderen rechtlichen Nebenwirkungen interessieren eh nur Scheidungsanwälte und Standesbeamte, die diesem Verwaltungakt (der nichts anderes ist als eine Vertragsunterzeichnung) ihre berufliche Existenz verdanken. Wer hat eigentlich die staatliche Zwangsehe erfunden? Bestimmt war es Bismarck, der alte Katholikenhasser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Hallo Pedrino, wieso MEIN Niveau? Bescheiße ich den Staat oder der Nurkirchlichheirater? Lieber Rolf, Rechtliche Wirkungen einer Ehe sind keine "Neben"wirkungen. Ehen schließt man auf dem Standesamt. Kirchliche Zeremonien sind gegenstandslos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phoenix Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Vielleicht sollten wir jetzt alles auseinandernehmen. ELPs als Standardmodell für zivilrechtliche Trauung bei hetero- und homosexuellen Paaren. Den Familienstatus gibt es nur für ELPs mit Nachweis eines Kindes bzw. der Schwangerschaft. Den Klassiker, das Modell "Ehe", gibt es dann nur noch in der Kirche. Und der Kombi-Pack, sich also schwanger oder mit Kind für ELP und Familienstatus eintragen und sich auch noch in der Kirche die echte Ehe abholen, wird dann besonders belohnt. Schliesslich ist man vorbildlich seinen religiösen und rechtlichen Pflichten nachgekommen und tut auch noch was für die Sicherung der Rente. André Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 >> Wer hat eigentlich die staatliche Zwangsehe erfunden? Bestimmt war es Bismarck, der alte Katholikenhasser. << (jouaux) Stimmt! Bismarck hat sie für das Deutsche Reich 1875 "erfunden", Napoleon I. für Frankreich schon einige Jahre früher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ute Geschrieben 1. August 2001 Melden Share Geschrieben 1. August 2001 Find ich ganz blöd, dass Ihr den Klassiker wieder mal für Euch behalten wollt......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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