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Wichtiges von den Bistümern


Monika

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Nun, Woelki erhielt, wie man aus -jedenfalls mir glaubhaften Zeitungsberichten weiß- vor seiner Aussage nicht bloß eine Wischi-Waschi-Belehrung. Seine Aussage wurde protokolliert, ihm vorgelesen und im Wissen, dass er anschließend vereidigt wird, von ihm so genehmigt. Er hat nicht gesagt, möglicherweise habe ich damals etwas ungelesen unterschrieben, sondern ich habe auch später (als die Kacke schon am Brodeln war) die beiden Schreiben bis zum Tag meiner Aussage nicht gesehen. 

 

Man kann von einem Zeugen oder einer Partei schon verlangen, dass er/sie  sich auf die Aussage gewissenhaft vorbereitet. Ich habe mehrfach Akten an die Staatsanwaltschaft geschickt wegen Falschaussagen in den von mir geleiteten Sitzungen. Für meine Zeugenaussage habe ich nicht bloß auf mein Gedächtnis verlassen, sondern natürlich meine Akten vorher nochmals angeschaut, um meine Erinnerung aufzufrischen. 

 

Aber wegen des hohen Rechtsguts der Unschuldsvermutung mag der eine oder andere noch Glaubensstarke immer noch annehmen, der Kardinal habe auch im Nachhinein die Schriftstücke, wegen der er einen Prozess angeleiert hat, vor seiner Aussage nicht nochmals angeschaut.

 

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@Wunibald

 

Oder anders gesagt: Falls er tatsächlich unschuldig ist, würde das wenigstens die Frage aufwerfen, ob seine Arbeitsweise professionell genug ist, damit er für eine herausragende Leitungsposition geeignet zu sein.

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vor 8 Minuten schrieb Flo77:

Egal wie - was sagt eigentlich der Papst dazu?

nix er hat ein Rücktrittsangebot am Tisch und läßt es bis jetzt einfach liegen 

bearbeitet von Spadafora
den halben Teil vergessen zu schreiben
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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Das klingt ja recht harmlos, aber irgendwie traue ich dem Braten nicht:

 

https://www.katholisch.de/artikel/44322-finaler-entwurf-fuer-neues-kirchenvorstandsrecht-in-nrw-liegt-vor

Man bleibt damit hinter den Möglichkeiten zurück:

Zitat

Abweichend vom Universalkirchenrecht und anerkannt durch päpstliches Indult beraten die Vermögensverwaltungsgremien in Deutschland nicht nur den Pfarrer, sondern entscheiden auch über die Mittelverwendung

Römisch approbiert berät der KGR in Rottenburg den Pfarrer nicht, er leitet mit ihm zusammen die Kirchengemeidne und er hat die Finanzhoheit, Der Pfarre kann und muss Beschlüsse beanstanden, die konträr zur Lehre der Kirche stehen, wo es einen solchen Konflikt nicht gibt, da hat er eine Stimme von vielen.

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vor 46 Minuten schrieb Flo77:

Sagen wir so:

 

1. 6 finde ich inhaltlich extrem merkwürdig.

 

Teil 2 verstehe ich ehrlich gesagt nicht in voller Tragweite.

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1320100122085231933

Also:

§ 6 ist etwas seltsam in seiner Geschlechtsdifferenzierung, das hat seit 1924 vermutlich niemadn angefasst. Die Regelung entspricht üblichen Bestimmtungen für politische Wahlämter wie Stadt- und Gemeinderäte, die kann man auch nicht aunfach so ablehne, weil man lieber angeln gehen möchte, vielmehr braucht es da eine solide Begründung. Und einfach nicht zu erscheinen ist nicht ohne Risiko, weil man ggf. auch in Haftung genommen werden kann (wenn zB das Kirchendach nicht repariert werden kann, weil der Kirchenvorstand nicht beschlussfähig ist).

 

Abschnitt 2 entspricht erkennbar dem Kommunalrecht, auch Kommunen können Verbände gründen, um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen (zB ein Müllheizkraftwerk zu betreiben). Dasselbe können Gemeinden auch tun, auch wenn hier vermutlich eher an Kindergärten, Heime und Friedhöfe zu denken sein wird als an Mülldeponiene und Klärwerke.

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

Ein begründungspflichtiges Vetorecht klingt mir nach einer guten Lösung.

Sogar eine Vetopflicht - solte ein KGR auf den Gedanken kommen (das ist unser Lehrbuchbeispiel), die Sonntagsmessen ab sofort und ausnahmslos durch Wortgottesdienste ersetzen zu wollen, dann müsste der Pfarrer das beanstanden. Wenn der KGR hingegen beschließt, die Sonntagsmesse zwischen Ende Oktober und Palmsonntag in die wärmere und hinreichend große sogenannte Werktagskapelle zu verlegen, dann wäre das zulässig und verbindlich.

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Am 29.6.2023 um 11:31 schrieb Flo77:

Egal wie - was sagt eigentlich der Papst dazu?

Der schweigt weiter...

... und schadet damit der Kirche. 

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vor 49 Minuten schrieb Chrysologus:

Also:

§ 6 ist etwas seltsam in seiner Geschlechtsdifferenzierung, das hat seit 1924 vermutlich niemadn angefasst. Die Regelung entspricht üblichen Bestimmtungen für politische Wahlämter wie Stadt- und Gemeinderäte, die kann man auch nicht aunfach so ablehne, weil man lieber angeln gehen möchte, vielmehr braucht es da eine solide Begründung. Und einfach nicht zu erscheinen ist nicht ohne Risiko, weil man ggf. auch in Haftung genommen werden kann (wenn zB das Kirchendach nicht repariert werden kann, weil der Kirchenvorstand nicht beschlussfähig ist).

Das kann ich insofern nachvollziehen, als das eine Schwangerschaft, Kleinkind natürlich ins Konto schlagen kann, von der Formulierung her, ist es herrlich antik.

 

vor 49 Minuten schrieb Chrysologus:

Abschnitt 2 entspricht erkennbar dem Kommunalrecht, auch Kommunen können Verbände gründen, um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen (zB ein Müllheizkraftwerk zu betreiben). Dasselbe können Gemeinden auch tun, auch wenn hier vermutlich eher an Kindergärten, Heime und Friedhöfe zu denken sein wird als an Mülldeponiene und Klärwerke.

Was mir nicht ganz klar ist: gewinnt der Ortsordinarius dadurch die Möglichkeit Gemeinden bzw. Kirchenvorstände zusammenzulegen?

 

Die Zusammenarbeit in Pfarrverbünden ist ja jetzt nicht sooo neu.

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Du hast auch das alte Gesetz gelesen scheint mir - nein, Abschnitt 2 ermöglicht Kooperation, keine Fusion. Fusionen ereignen sich außerhalb dieses Gesetzes.

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vor 8 Minuten schrieb Chrysologus:

Du hast auch das alte Gesetz gelesen scheint mir - nein, Abschnitt 2 ermöglicht Kooperation, keine Fusion. Fusionen ereignen sich außerhalb dieses Gesetzes.

Ah ok.

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Papst nimmt Rücktritt von Erzbischof Wolfgang Haas an. Als Apostolischer Administrator während der Sedisvakanz wurde ad nutum Sanctae Sedis Benno Elbs, der Bischof von Feldkirch, bestellt. 

 

https://katholisch.de/artikel/47160-papst-franziskus-nimmt-ruecktritt-von-vaduzer-erzbischof-haas-an

bearbeitet von Studiosus
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vor 5 Minuten schrieb Studiosus:

Papst nimmt Rücktritt von Erzbischof Wolfgang Haas an. Als Apostolischer Administrator während der Sedisvakanz wurde ad nutum Sanctae Sedis Benno Elbs, der Bischof von Feldkirch, bestellt. 

 

https://katholisch.de/artikel/47160-papst-franziskus-nimmt-ruecktritt-von-vaduzer-erzbischof-haas-an

Na, ob das je wieder besetzt wird…

 

Werner

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vor 2 Minuten schrieb Werner001:

Na, ob das je wieder besetzt wird…

Oder jetzt endlich Feldkirch zugeschlagen wird?

 

Warum Haas damals nicht auf ein schönes Missionsbistum versetzt wurde, ist ja eigentlich... ne ist es nicht. War ja eine römische Entscheidung...

 

 

bearbeitet von Flo77
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vor 3 Minuten schrieb Flo77:

Warum Haas damals nicht auf ein schönes Missionsbistum versetzt wurde, ist ja eigentlich... ne ist es nicht.

Durch Mission möchte man doch Menschen gewinnen, nicht abschrecken…

 

Werner

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vor 3 Minuten schrieb Werner001:

Durch Mission möchte man doch Menschen gewinnen, nicht abschrecken…

Da von Westeuropa ja jetzt auch schon länger als Missionsgebiet geredet wird, scheint das ja trotzdem keinen gehindert zu haben.

 

Zumal Haas ja nur einer von vier Bischöfen war, die JP2 im deutschsprachigen Raum - meiner Meinung nach wider jeden Verstand - durchgesetzt hat. Die anderen drei sind ja schon an die letzte Instanz weitergereicht.

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vor einer Stunde schrieb Studiosus:

Papst nimmt Rücktritt von Erzbischof Wolfgang Haas an.

Apropos kuriose Bistümer, da fällt mir eine Kuriosität ein, die ich schon lange mal posten wollte.

Während unserer Südsee-Reise waren wir am ersten März auf Nuku Hiva, das ist die Hauptinsel der Marquesas.

Weil die Marquesaner alle katholisch sind, haben sie auch einen eigenen Bischof mit Sitz im Hauptort Taiohae auf Nuku Hiva. Der Archipel hat nur knapp 10.000 Einwohner, die auf 6 der vierzehn Inseln leben, neben dem Bischof gibt es noch drei Priester, also ziemlich übersichtlich, das Bistum.

 

Nun die eigentliche Kuriosität.

Die Marquesas heißen auf polynesisch Te Fenua Enata, und die amtliche Bezeichnung des Bistum ist „Taiohae o Te Fenua Enata“, oder auf lateinisch, getreu übersetzt „Dioecesis Taiohaëna seu Humanae Telluris“.
Der Bischof dieses abgelegenen Fleckens Erde trägt also auf Deutsch den imposanten Titel „Bischof der menschlichen Welt“

 

Werner

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Der Fuldaer Bischof Michael Gerber ist neuer stellvertretender Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Er wurde am Dienstag bei der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Wiesbaden gewählt.


https://www.domradio.de/artikel/bischof-gerber-ist-neuer-stellvertreter-von-bischof-baetzing

 

https://www.youtube.com/live/hP5mVw8JUlA?si=ppvuIhxw1bFuUERR

bearbeitet von corpusmysticum
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Im Vergleich mit dem großen Erzbischof (ad personam) Dyba wirkt Bischof Gerber natürlich sehr blass. Aber das ließe sich über fast jeden gegenwärtigen deutschen Bischof sagen. Die Jahrhundertgestalten sind rar gesät. 

 

Und er kommt von einem durchaus nicht unproblematischen Freiburger Hintergrund her, was für ein theologischen Progressismus und Liberalismus spricht. Diese Färbung lässt sich ja durchaus an seinen Positionen ablesen. Kurzum: ein treuer Parteigänger des Synodalen Weges. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 16 Stunden schrieb Studiosus:

Im Vergleich mit dem großen Erzbischof (ad personam) Dyba wirkt Bischof Gerber natürlich sehr blass. Aber das ließe sich über fast jeden gegenwärtigen deutschen Bischof sagen. Die Jahrhundertgestalten sind rar gesät. 

Vor einem lauten Furz wirkt alles leise und dezent.

Bis er sich verflüchtigt hat zumindest.
 

Werner

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