Frauke Geschrieben 5. Februar 2003 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2003 Wie ist das bei der neuen Mini-Job-Regelung? Soviel ich weiß, erhalten die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge von sämtlichen Mini-Jobs (400-Euro-Jobs). Treiben die Kirchen so auch von Nichtmitgliedern Mitgliedsbeiträge ein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 5. Februar 2003 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2003 Zitat von Frauke am 15:06 - 5.Februar.2003 Wie ist das bei der neuen Mini-Job-Regelung? Soviel ich weiß, erhalten die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge von sämtlichen Mini-Jobs (400-Euro-Jobs). Treiben die Kirchen so auch von Nichtmitgliedern Mitgliedsbeiträge ein? Hallo, vollkommen bescheuerte Frage. 1. Treiben die Kirchen selbst keinerlei Mitgliedsbeiträge ein 2. Werden keinerlei Beiträge von Nichtmitgliedern erhoben 3. Dürften sich die Mini-Jobs im Rahmen der üblichen Regelungen bewegen kopfschüttelnde Grüße. Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 5. Februar 2003 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2003 Die Kirche ist kein Verein, also gibt es auch keine Mitgliedsbeiträge. Steuer und Kirchensteuer von den Mini-Jobs sollen pauschal einbehalten werden, in Form einer Abgeltungssteuer; in Kraft treten soll das entsprechende Gesetz erst zum 1.4.03. Quelle: http://www.baiker-online.de/upload/steuerinfo.shtml Dies ist kein Steuer-Forum - wende Dich für weiterführende Fragen bitte ans zuständige Finanzamt oder an den Gesetzgeber. Jegliche Haftung für falsche oder unvollständige Auskunft ist hiermit ausgeschlossen. Dieses Forum ist die falsche Platform für steuerliche Fragen (deren Antwort man sich im übrigen selbst er-googlen kann) - daher schließe ich den Thread. (Geändert von Lichtlein um 15:39 - 5.Februar.2003) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matthias Geschrieben 5. Februar 2003 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2003 Bei der "normalen" Pauschalierung von der Lohnsteuer ist die Kirchensteuer nur von Kirchenmitgliedern zu erheben. Anders sieht es bei der Neuregelung zu den sog. "Minijobs" aus: Arbeitgeber zahlen pauschal 25 % Abgaben, bei haushaltsnahen Minijobs 12 %. Davon entfallen 12 %auf Rentenversicherungsbeiträge, 11 % auf Krankenversicherungsbeiträge und 2 % auf Steuern.. In den 2 % sind in der Tat die Kirchensteuer und der Solizuschlag enthalten (bei 9 % KiSt. also max. 0,18 % des Entgelts). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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