Martin20 Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 17. Januar 2005 Kann ein Pfarrer einem Kommunionhelfer (Laien) die Erlaubnis geben, im Sterbefall den Kranken mit der Burse (mit dem Allerheiligsten natürlich) zu segnen? Die Krankensakramente hat der Kranke bereits empfangen. Vielen Dank für Eure Antworten MArtin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anzi Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 17. Januar 2005 ich nehme an, ein Zuspruch, der hilft, der Verheißung Jesu zu vertrauen, "wer an mich glaubt, hat das ewige Leben" und ein gemeinsames Gebet hilft dem Sterbenden mehr als ein instrumentalisierter Segen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 17. Januar 2005 Kann ein Pfarrer einem Kommunionhelfer (Laien) die Erlaubnis geben, im Sterbefall den Kranken mit der Burse (mit dem Allerheiligsten natürlich) zu segnen? ich würde mal sagen, eher nein. Sonderfälle können wohl nicht per Erlaubnis vorher abgehandelt werden ... Eine Geschichte »Draußen glitzern die Sterne in der eiskalten Nacht. In der Holzhütte sitzen die Fischer. Tage und Nächte haben sie im Nordmeer gearbeitet. Sie sind todmüde. Aber sie können nicht schlafen. Vor ihnen liegt der schwerkranke Kamerad, in Felldecken gewickelt. Er stöhnt und spricht im Fieber. Jetzt öffnet der die Augen und sagt: "Ich muß zum Abendmahl gehen." Die Fischer rücken auf ihren Plätzen hin und her. Dann sagt einer: "Es ist viele Meilen weit zum Pfarrer." - "Es ist noch weiter - zur Gnade", sagt der Kranke, Eleseus mit Namen. Dann wird es wieder still, bis der Kranke wiederholt: "Ich muß um Vergebung bitten. Ich muß zum Abendmahl gehen." Man hört seine schnellen Atemzüge. Da steht Henrik auf und geht aus der Hütte. Vor der Tür bleibt er stehen, faltet die Hände, so gut es in den dicken Fausthandschuhen geht, und kniet im Schnee nieder. Alle schweigen, als er hereinkommt. "In Gottes Namen denn", sagt Henrik. Und jetzt erst scheint er daran zu denken, was er braucht: Brot. Henrik gießt Balsam in die Tasse, mischt etwas Wasser darunter, versucht. Dann schneidet er ein Stück von dem feinen Kuchen ab, den die Frau des Eleseus ihrem Mann mitgegeben hat. "Eleseus", sagt Henrik und rüttelt ihn sanft, "wir können keinen Pfarrer holen, aber willst du, daß ich dir das Abendmahl gebe?" - "Ja." "Glaubst du an Gott, Eleseus?" - "Ja." "Und bereust du alles, was du getan hast und was nicht war, wie es hätte sein sollen?" - "Ja, o ja!" Henriks Hand liegt auf der Stirn des Kranken. "So verkündige ich dir im Namen Gottes, des Allmächtigen, daß dir alle deine Sünden vergeben sind im Namen Gottes, des Vaters, und des Sohnes, und des Heiligen Geistes." Damit gibt er ihm das kleine Stück Kuchen und einen Schluck aus der Tasse. Am anderen Morgen sagt der Schiffsführer: "Wir müssen nun einen Sarg zimmern, Eleseus ist tot.« (Auszug aus: J.Bojer, Die Lofotfischer) Quelle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 ich nehme an, ein Zuspruch, der hilft, der Verheißung Jesu zu vertrauen, "wer an mich glaubt, hat das ewige Leben" und ein gemeinsames Gebet hilft dem Sterbenden mehr als ein instrumentalisierter Segen Dem würde ich aus meiner Erfahrung heraus tendentierll zustimmen, wobei zu berücksichtigen ist, das es auf das Bedürfnis des sterbenden ankommt. Wenn der sterbende bevor er stirbt noch einmal den Segen wünscht, sollte sich allerdings der Pfarrer die Zeit nehmen. Ich weiß das das für viele Pfarrer genauso schwierig ist, wie für uns Plegekräfte. Wir haben zuselten die Zeit sich zu einem sterbenden dazuzusetzen und mit ihm oder für ihn zu beten (ich arbeite seit 6 Jahren in der Pflege und hatte ein einziges mal Gelegenheit dazu). Grundsätzlich gilt: Wenn der sterbende beten will soll man ihm es ermöglichen, wenn er den Segen wünscht soll er ihn bekommen, wenn er alleine sein will (auch sowas gibts) darf man ihm keine Nähe aufzwingen. Kirchenrechtliche Normen sind am Sterbebett sekundär. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 ich nehme an, ein Zuspruch, der hilft, der Verheißung Jesu zu vertrauen, "wer an mich glaubt, hat das ewige Leben" und ein gemeinsames Gebet hilft dem Sterbenden mehr als ein instrumentalisierter Segen Instrumentalisierter Segen? Was meinst Du damit? Wozu soll ein Segen instrumentalisiert werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Kann mir mal jemand helfen: Wie schaut es kirchenrechtlich mit der Spendung eines Segens aus? Ein Segen ist ja kein Sakrament. Kann ein Laie nicht wirksam einen Segen spenden? Bitte, wenn möglich, mit Angabe der entsprechenden Stelle im CIC, danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Jeder kann segnen - auch ohne CIC. Eltern segnen z.B. ihre Kinder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin20 Geschrieben 18. Januar 2005 Autor Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Ja, natürlich kann jeder segnen. Aber darf man den sakramentalen Segen, mit der Krankenburse, auch als Laie spenden? Mit der Monstranz etc. ist dies ja verständlicherweise nicht erlaubt. Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Also gerade der Segen mit dem Allerheiligsten wird doch eigentlich nicht vom Prieset gespendet, sondern vom Allerheiligsten selbst. Wieso darf das ein (zum Kommunionhelfer beauftragter) Laie nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anzi Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Liebe Freunde, kann ein Mensch überhaupt einen Segen spenden oder meint man mit diesem Ausdruck eigentlich die Bitte an Gott um Segen. Der Priester betet ja auch nicht: "Ich, Kraft meines Amtes, spende euch den Segen". sondern er sagt korrekterweise: "Es segne euch der allmächtige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist". Ebenso können Eltern die Kinder nicht segnen, sondern wir Eltern können und sollen um Gottes Segen bitten. Die Anschauung des Allerheiligsten, wo Jesus im Brot real präsent ist, ermuntert uns in besonderer Weise dazu, um Gottes Segen zu bitten. Entscheidend ist nicht das Schwingen der Monstranz, wie ein Instrument, sondern die bittende Segensformel, die der Priester für alle und im Namen aller Anwesender spricht (s.o.) Vom "Instrument" allein kommt kein Segen, sofern nicht gebetet werden sollte, selbst wenn es sich um die Monstranz handelt, sondern Gott schenkt uns seinen Segen, wenn wir ihn darum bitten und die Anschauung Jesu in der konsekrierten Hostie kann sehr wohl zu besonders intensivem Gebet anregen. Sehe ich das richtig? Oder sind meine laienhaften Gedanken theologisch unkorrekt? Gruß Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 Ebenso können Eltern die Kinder nicht segnen, sondern wir Eltern können und sollen um Gottes Segen bitten. Oh, danke sehr , Herr Kümmelspalter Es ist natürlich vollkommen korrekt, daß es der Herr ist, der Segen gibt. Und diesen für einen anderen zu bitten, nennt man dann schon mal umgangssprachlich, aber schludrig, segnen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 jaja, ist ja egal oder - segnen oder segnen lassen Wer darf das nun? Priester, Laien, beide??? Und wen? Personen, Gegenstände, Nationen? Wer darf was mit wem? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 18. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2005 jaja, ist ja egal oder - segnen oder segnen lassen Wer darf das nun? Priester, Laien, beide??? Beide dürfen beides: Priester dürfen segnen, Laien dürfen segnen. Priester dürfen gesegnet werden, Laien dürfen gesegnet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 19. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2005 jaja, ist ja egal oder - segnen oder segnen lassen Wer darf das nun? Priester, Laien, beide??? Beide dürfen beides: Priester dürfen segnen, Laien dürfen segnen. Priester dürfen gesegnet werden, Laien dürfen gesegnet werden. Sorry, aber einen kleinen Unterschied gibt es doch. Der Geweihte spricht aufgrund seiner Weihe den Segen vollmächtig zu, deshalb "Es segne Dich/Euch". Im umgangssprachlichen Gebrauch spricht man auch sonst vom Segnen, es handelt sich aber nicht um den amtlichen Zuspruch des Segens, sondern um eine Segensbitte (z.B. Es segne uns, statt Euch). Der Spender des Segens ist und bleibt natürlich immer Gott, deraber nunmal bestimmte Gnadengaben der Kirche anvertraut hat, und zwar als Amt und als Charisma. Es ist ein besonderes Geschenk, den Segen vollmächtig zugesprochen zu bekommen (deshalb z.B. die Tradition des Primizsegens, bei dem natürlich auch Gott selbst segnet), ohne daß dadurch die Segensbitte, ganz besonders auch der Eltern oder der Eheleute gegenseitig etc., in irgendeiner Weise herabgewürdigt würde. Genauso kann jemand, der nicht geweiht ist, ein besonderes Charisma fürbittenden Segnens haben, so daß Menschen zu ihm kommen, um ihn um Fürbitte, gemeinsames Gebet und Segensbitte zu bitten. Wenn das Charisma echt ist, wird der so begnadete auch kein Problem haben, sich selbst immer wieder den Segen vom Priester zusprechen zu lassen. Ach so, und wenn mehrere Amtsträger anwesend sind, segnet normalerweise der mit der höchsten Weihestufe. Wenn z.B. in einer feierlichen Vesper Priester und Diakon mitwirken, gibt natürlich der Priester den Segen. Ansonsten gilt, daß in Gottesdiensten, besonders eucharistischen, immer der Vorsteher der Feier den Segen spendet. Hier kann es durchaus vorkommen, daß z.B. ein Diakon eine Anbetung leitet und auch mit der Monstranz segnet, während Priester in der Bank knien. Der Segen mit dem Allerheiligsten ist den Geweihten vorbehalten, egal, in welchem Gefäß das Allerheiligste aufbewahrt wird. Die Aussetzung zur Anbetung kann auch ein anderer Beauftragter vornehmen. Vor meiner Weihe habe ich es bei Krankenkommunionen, besonders aber bei Leuten, die die Kommunion nicht mehr empfangen konnten, i.d.R. so gehandhabt, daß ich in die Formulierung der Segensbitte die Anwesenheit des eucharistischen Christus eingebaut habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 19. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2005 Sorry, aber einen kleinen Unterschied gibt es doch. Lieber TomTom, vielen Dank für Deine Ergänzung, meine Antwort war, weil kurz und knapp, in der Tat nicht ausführlich genug; dass es keinen Unterschied gäbe, wollte ich nicht andeuten. Aber was meinst Du damit: Genauso kann jemand, der nicht geweiht ist, ein besonderes Charisma fürbittenden Segnens haben, so daß Menschen zu ihm kommen, um ihn um Fürbitte, gemeinsames Gebet und Segensbitte zu bitten. Wie kann man ein solches Charisma erkennen? Wie äußert es sich? Liebe Grüße, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 19. Januar 2005 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2005 Aber was meinst Du damit:Genauso kann jemand, der nicht geweiht ist, ein besonderes Charisma fürbittenden Segnens haben, so daß Menschen zu ihm kommen, um ihn um Fürbitte, gemeinsames Gebet und Segensbitte zu bitten. Wie kann man ein solches Charisma erkennen? Wie äußert es sich? Charismen sind ja Gnadengaben verschiedenster Art. Paulus zählt einige wichtige auf, aber längst nicht alle, weil Gott ja einfallsreich ist und die Gaben schenkt, die die Kirche braucht. Entsprechend unscharf ist die Sache auch und darf es auch sein. Nur wenn ein Charisma die Grenzen der Glaubenslehre ankratzt, ist es Aufgabe des Amtes (und es gibt auch Charismen, die Gott an das Amt gebunden hat) über die Charismen zu Urteilen. Das war zuletzt z.B. der Fall, als dem Erzbischof Milingo und anderen Heilern vorgeworfen wurde, Religionsvermischung und Okkultes zu betreiben. Das Beispiel, das ich angebracht habe, könnte jemand sein, der von den Leuten der Gemeinde als gläubig und vertrauenswürdig erfahren wird, und den der eine oder andere bittet, für ihn bei Gott ein Wort einzulegen, weil angenommen wird, daß dieser Mensch sowohl Verständnis für die Nöte des Bittenden wie auch ein gutes Verhältnis zum Herrn hat. Vielleicht auch, weil jemand, der wenig Gebetserfahrungen gemacht hat, meint, daß so jemand es gut "kann". Je nachdem, wie so eine Person damit umgeht, kann das dann fruchtbar sein. Man darf bei Charismen nicht an irgendwelche spektakulären Phänomene á la Milingo denken. Der Geist wirkt auch im Verborgenen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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