Cano Geschrieben 27. Juni 2001 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2001 Nach vorne geholt für Herrn Albert Einstein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 27. Juni 2001 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2001 Da wird er sich aber freuen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lou1879 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 (bearbeitet) Hallo ! Ich muss diesen alten Thread mal hervorholen, da ich eine ähnliche Frage habe. Besteht die Möglichkeit einer Eheannulierung o.ä. auch für einen evang. getauften Menschen, der nur evangelisch oder standesamtlich verheiratet war und nun einen ledigen Katholiken heiraten möchte ? Spielt es hierbei eine Rolle, ob der andere Ehepartner aus der geschiedenen ertsen Ehe (also nicht der evangelische Teil, der den katholischen Menschen heiraten möchte) ebenfalls evangelisch, konfessionslos oder katholisch war ? Falls nicht und somit nur eine standesamtliche oder evangelische Trauung möglich wäre, wäre der Katholik dann von Eucharistie und Beichte ausgeschlossen, da diese Ehe, dann ja katholisch offenbar nicht gültig wäre ? bearbeitet 30. Juli 2014 von lou1879 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 (bearbeitet) Hallo ! Ich muss diesen alten Thread mal hervorholen, da ich eine ähnliche Frage habe. Besteht die Möglichkeit einer Eheannulierung o.ä. auch für einen evang. getauften Menschen, der nur evangelisch oder standesamtlich verheiratet war und nun einen ledigen Katholiken heiraten möchte ? Spielt es hierbei eine Rolle, ob der andere Ehepartner aus der geschiedenen ertsen Ehe (also nicht der evangelische Teil, der den katholischen Menschen heiraten möchte) ebenfalls evangelisch, konfessionslos oder katholisch war ? Falls nicht und somit nur eine standesamtliche oder evangelische Trauung möglich wäre, wäre der Katholik dann von Eucharistie und Beichte ausgeschlossen, da diese Ehe, dann ja katholisch offenbar nicht gültig wäre ? Es gibt 6 Möglichkeiten (ok 12 wenn man vice versa als eigenen Fall nimmt): 1. Katholik heiratet Katholikin 2. Katholik heiratet nichtkatholische Christin 3. Katholik heiratet Nichtchristin 4. Nichtkatholischer Christ heiratet nichtkatholische Christin 5. Nichtkatholischer Christ heiratet Nichtchristin 6. Nichtchrist heiratet Nichtchristin. 4., 5. und 6. sind gültig im Sinne der Kirche bis das Gegenteil festgestellt wird. 1., 2. und 3. sind "formpflichtig". Das heißt diese Ehen müssen im Rahmen einer Katholischen Eheschließung vor einem Priester (oder Bevollmächtigten) geschlossen werden. Für 2. und 3. ist außerdem die sogenannte "Dispens" des Bischofs erforderlich. Zunächst kann ein Katholik nicht mit einer Nichtkatholikin eine gültige Ehe eingehen, da die Konfessions- oder Religionsverschiedenheit ein Ehehindernis darstellt. Von diesen Hindernissen kann der Bischof mit der Dispens befreien. In Deinem Fall müsste also grundsätzlich die Nichtigkeit der ersten Ehe des zukünftigen Ehepartners festgestellt werden. Ist derjenige evangelisch und war mit einer Katholikin zivil verheiratet ohne das die Erfordernisse einer kirchliche Eheschließung erfüllt wurden, so dürfte das Ordinariat keine Probleme haben, die Nichtigkeit wegen Verletzung der Formpflicht diese Ehe festzustellen. War die erste Partnerin allerdings ungetauft oder evangelisch, müsste man das Nichtigkeitsverfahren wohl anstrengen. Heiratet ein Katholik nur standesamtlich und ggf. nach evangelischem Ritus gilt er nach Katholischem Recht als nicht verheiratet. Der Status entspricht juristisch dann etwa dem eines geschiedenen Wiederverheirateten. Den Einzelfall sollte der Katholik allerdings dann mit seinem Priester besprechen... bearbeitet 30. Juli 2014 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Hallo ! Ich muss diesen alten Thread mal hervorholen, da ich eine ähnliche Frage habe. Besteht die Möglichkeit einer Eheannulierung o.ä. auch für einen evang. getauften Menschen, der nur evangelisch oder standesamtlich verheiratet war und nun einen ledigen Katholiken heiraten möchte ? Spielt es hierbei eine Rolle, ob der andere Ehepartner aus der geschiedenen ertsen Ehe (also nicht der evangelische Teil, der den katholischen Menschen heiraten möchte) ebenfalls evangelisch, konfessionslos oder katholisch war ? Falls nicht und somit nur eine standesamtliche oder evangelische Trauung möglich wäre, wäre der Katholik dann von Eucharistie und Beichte ausgeschlossen, da diese Ehe, dann ja katholisch offenbar nicht gültig wäre ? hallo lou1879, willkommen. wir helfen gern. möchtest Du Dich scheiden oder Deine Ehe annulieren lassen? schreib doch gern noch was dazu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lou1879 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 (bearbeitet) Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten ! Also konkreter Handlungsbedarf besteht bei mir derzeit noch nicht. Ich selber bin lediger Katholik und mit zunehmenden Lebensalter trifft man nun mal auf immer mehr Menschen als potentiellem Ehepartner, die bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben. Leider auch unter uns Christen. Wüßte nur gerne im Vorfeld, was vom katholischen Standpunkt aus möglich ist und was nicht. Das Prozedere wenn man eine vor der katholischen Kirche geschlossene Ehe annullieren lassen will, ist mir bekannt. Doch wie schon geschildert, wäre ich daran interessiert, wie das bei nicht-katholisch geschlossenen, also evangelisch oder standesamtlich getrauten Ehen aussähe. Ich habe nämlich mal gelesen, dass ein Annulierungsvefahren nur bei katholisch getrauten Ehen möglich ist. Also wäre ich quasi auf allezeit (Ausnahme Josefsehe) vom Bußsakrament und der Kommunion ausgeschlossen, sollte ich eine geschiedene Protestantin heiraten ? bearbeitet 30. Juli 2014 von lou1879 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten ! Also konkreter Handlungsbedarf besteht bei mir derzeit noch nicht. Ich selber bin lediger Katholik und mit zunehmenden Lebensalter trifft man nun mal auf immer mehr Menschen als potentieller Ehepartner, die bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben. Leider auch unter uns Christen. Wüßte nur gerne im Vorfeld, was vom katholischen Standpunkt aus möglich ist und was nicht. Das Prozedere wenn man eine vor der katholischen Kirche geschlossene Ehe annullieren will, ist mir bekannt. Doch wie schon geschildert, wäre ich daran interessiert, wie das bei nicht-katholisch geschlossenen, also evangelischen oder standesamtlichen Ehen aussieht. Ich habe nämlich mal gelesen, dass ein Annulierungsvefahren nur bei katholisch getrauten Ehen möglich ist. Also wäre ich quasi auf allezeit (Ausnahme Josefsehe) vom Bußsakrament und Kommunion ausgeschlossen, sollte ich eine geschiedene Protestantin heiraten ? Es sei denn, ihre Ehe wäre ungültig gewesen, da sie mit einem Katholiken nur standesamtlich und/oder ev. getraut war und keine Dispens von der (diesem) vorgeschriebenen Form der kath. Eheschließung vorgelegen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten ! Also konkreter Handlungsbedarf besteht bei mir derzeit noch nicht. Ich selber bin lediger Katholik und mit zunehmenden Lebensalter trifft man nun mal auf immer mehr Menschen als potentiellem Ehepartner, die bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben. Leider auch unter uns Christen. Wüßte nur gerne im Vorfeld, was vom katholischen Standpunkt aus möglich ist und was nicht. Das Prozedere wenn man eine vor der katholischen Kirche geschlossene Ehe annullieren lassen will, ist mir bekannt. Doch wie schon geschildert, wäre ich daran interessiert, wie das bei nicht-katholisch geschlossenen, also evangelisch oder standesamtlich getrauten Ehen aussähe. Ich habe nämlich mal gelesen, dass ein Annulierungsvefahren nur bei katholisch getrauten Ehen möglich ist. Also wäre ich quasi auf allezeit (Ausnahme Josefsehe) vom Bußsakrament und der Kommunion ausgeschlossen, sollte ich eine geschiedene Protestantin heiraten ? diese überlegungen halte ich für wenig ehrlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Wüßte nur gerne im Vorfeld, was vom katholischen Standpunkt aus möglich ist und was nicht. Das Prozedere wenn man eine vor der katholischen Kirche geschlossene Ehe annullieren lassen will, ist mir bekannt. Doch wie schon geschildert, wäre ich daran interessiert, wie das bei nicht-katholisch geschlossenen, also evangelisch oder standesamtlich getrauten Ehen aussähe. Ich habe nämlich mal gelesen, dass ein Annulierungsvefahren nur bei katholisch getrauten Ehen möglich ist. Grundsätzlich kann ein kirchliches Gericht des (wenn man es so nennen will) Ehestatus eines jeden prüfen, damit auch die Gültigkeit oder Nichtigkeit nichtkatholischer Ehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juser Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Hallo lou1879! Ganz genau das selbe Problem habe ich auch. Gerade in Anbetracht des fortschreitenden Alters. Ich möchte dazu gerne einige Fragen stellen. Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? Die Ehe wurde doch unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen. Eine standesamtliche Ehe kann man nämlich problemlos wieder scheiden. Vielleicht haben beide Eheteile das sogar schon bei der Heirat in Betracht gezogen. Und was ist mit Leuten, die bereits mehrmals standesamtlich geheiratet haben? Vielleicht wurde ein Teil bereits (mehrmals) geschieden, während der andere Teil zum ersten Mal heiratet. Welche Ehe hat dann bei dem (ggf. mehrmals) geschiedenen Part Gültigkeit? Und was ist dann mit dem anderen Part? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Und was ist mit Leuten, die bereits mehrmals standesamtlich geheiratet haben? mach doch das einfach wie Carl Orff. Viermal verheiratet (soweit mich mein Gedächtnis nicht trügt), das letzte mal dann katholisch. übrigens: meine Sache ist so was nicht. ich bin einmal verheiratet, immer noch gern. ich tippe jetzt mit dem Ehering am rechten Ringfinger. meine Frau (die beste von allen) kommt dann nach Hause, und dann gibt es lecker Abendessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? wegen das da: Bis daß der Tod Euch scheidet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juser Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Danke für deine Antwort! mach doch das einfach wie Carl Orff. Viermal verheiratet (soweit mich mein Gedächtnis nicht trügt), das letzte mal dann katholisch. Das geht ja nicht, wie wir oben festgestellt haben, wenn er bereits 3 mal (wenn auch standesamtlich oder wie auch immer) verheiratet war. Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? wegen das da: Bis daß der Tod Euch scheidet. Wird das auch bei einer standesamtlichen Hochzeit gesagt? übrigens: meine Sache ist so was nicht. ich bin einmal verheiratet, immer noch gern. ich tippe jetzt mit dem Ehering am rechten Ringfinger. So soll es ja auch sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? Es klingt sicher ironisch, aber ich meine es ernst, nachdem ich mich nun schon so oft mit dem Thema beschäftigt habe: Eine der allergrößten Sorgen, die sich die Verantwortlichen der RKK in den letzten paar Jahrhunderten machten, war die Vorstellung von Sexualität außerhalb der Ehe. Und so hat man im Laufe der Zeit ein Konstrukt entwickelt, das es römischen Prälaten erlaubt, mit der Vorstellung beruht einschlafen zu können, dass die meisten Menschen irgendwie verheiratet sin und deshalb keinen außerehelichen Sex haben. Die Orthodoxie zum Beispiel macht keinerlei Aussagen über die Ehen von Nicht-Orthodoxen. "Das geht uns nichts an", sagt man da. Anscheinend raubt den Orthodoxen die Vorstellung, alle Nicht-Orthodoxen könnten magels "gültiger" Ehe außerehelichen Sex haben, nicht den Schlaf. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fragerin Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? Es klingt sicher ironisch, aber ich meine es ernst, nachdem ich mich nun schon so oft mit dem Thema beschäftigt habe: Eine der allergrößten Sorgen, die sich die Verantwortlichen der RKK in den letzten paar Jahrhunderten machten, war die Vorstellung von Sexualität außerhalb der Ehe. Und so hat man im Laufe der Zeit ein Konstrukt entwickelt, das es römischen Prälaten erlaubt, mit der Vorstellung beruht einschlafen zu können, dass die meisten Menschen irgendwie verheiratet sin und deshalb keinen außerehelichen Sex haben. Die Orthodoxie zum Beispiel macht keinerlei Aussagen über die Ehen von Nicht-Orthodoxen. "Das geht uns nichts an", sagt man da. Anscheinend raubt den Orthodoxen die Vorstellung, alle Nicht-Orthodoxen könnten magels "gültiger" Ehe außerehelichen Sex haben, nicht den Schlaf. Werner Kann sein, dass du recht hast. Aber ehrlich gesagt, ich sah das eigentlich so, dass die Kirche sagt: Wenn zwei Menschen einander "offiziell" zusagen, dass sie zusammengehören wollen, dann gilt das auch vor Gott und damit auch für uns. (Dass das dann so ausartet, dass jemand dann in einer neuen Beziehung ein Dauersünder sein soll, ist schlimm). Aber ich fände es auch irgendwie unrecht von der Kirche, wenn sie sagen würde, sie sähe bei Nichtkatholiken keinen Unterschied zwischen Kurzbeziehungen und verbindlichen Beziehungen. Ich mag einerseits das distanzierte "Das-geht-uns-nichts-an" der Orthodoxen. Aber, so unsympathisch mir die Folgerungen sind, so sympathisch ist mir das "jeder geht uns was an" der Katholiken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? Die Ehe wurde doch unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen. Eine standesamtliche Ehe kann man nämlich problemlos wieder scheiden. Vielleicht haben beide Eheteile das sogar schon bei der Heirat in Betracht gezogen. Grundsätzlich kennt die Kirche nur eine Ehe, die bei der Eheschließung in beliebiger Form eben zustande kommt oder nicht, weil die Ehe durch den Konsens der Partne rund sonst nichts begründet wird. Und was ist mit Leuten, die bereits mehrmals standesamtlich geheiratet haben? Vielleicht wurde ein Teil bereits (mehrmals) geschieden, während der andere Teil zum ersten Mal heiratet. Welche Ehe hat dann bei dem (ggf. mehrmals) geschiedenen Part Gültigkeit? Und was ist dann mit dem anderen Part? Da muss man dann ggf. eine Ehe nach der anderen durchprüfen (bis man eine gültige hat) - alles anderen sind dann nichtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? wegen das da: Bis daß der Tod Euch scheidet. Das braucht es nicht - im Grunde reicht ein "Ich will dich heiraten" von beiden Seiten aus. Dass man das etwas formalisiert hat, hat seinen Grund eher in der Beweisbarkeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juser Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Danke für eure Antworten! Das war mir bislang gar nicht bewusst. Ich hätte eher vermutet, dass standesamtliche Ehen wenig bis gar keine Bedeutung haben. Gerade weil wir in Zeiten leben, in denen Menschen 5 Mal und öfter standesamtlich heiraten und sich wieder scheiden lassen. Im krassesten Fall sind dann ja auch Ehen, die aus Jux und Dollerei in Las Vegas geschlossen werden gültig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Was ich nicht verstehe: Wieso haben Ehen, die von einem ungläubigen Ehepaar geschlossen wurden, in der Kirche Gültigkeit? wegen das da: Bis daß der Tod Euch scheidet. Das braucht es nicht für mich schon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lou1879 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 (bearbeitet) Herzlichen Dank für die rege Diskussion. @Helmut: Wieso hältst Du das denn meine Überlegungen für wenig ehrlich ? Falls Du Dich auf die von mir erwähnte Josefsehe beziehst: Ich habe nicht vor eine solche zu führen, noch der Kirche eine solche vorzugaukeln. Oder meinst Du, es ist generell unehrlich, sich als lediger Katholik Gedanken darüber zu machen, eine Geschiedene zu heiraten ? Um ehrlich zu sein, gewisse Bedenken hätte ich dabei ja auch und mache mir einige Gedanken dazu. Zu eindeutig sind doch die Worte Jesu diesbezüglich im Evangelium. Anderseits ist der Kirche vom Herrn ja die Macht gegeben, bestimmte Dinge sowohl auf Erden wie auch im Himmel zu binden und zu lösen. Gilt dies denn nun nur für das Bußsakrament oder auch für Ehefragen? Stehen ihre Entscheidungen diesbezüglich (z.B Annullierung) dann dadurch über den Worten Jesu ? Ich unterhalte übrigens keine Beziehung zu einer Geschiedenen, doch lernt man wie schon erwähnt ab einem gewissen Alter in christlichen Partnerportalen im Internet auch einen nicht unerheblichen Anteil Geschiedener kennen. Dies sind aber häufig (nicht immer) Protestantinnen. Bevor mich zu nahe auf jemanden einlasse, möchte ich mir eben über die Folgen für mein Seelenheil und mein Leben in der Kirche im Klaren sein. Ich will natürlich keinesfalls von den Sakramenten ausgeschlossen werden. Kann man in diesem Falle also wirklich folgern, dass dann die Heilsgewissheit ebenso dahin ist, wenn man in diesem Status (gilt ja als schwere Sünde) ungebeichtet und nicht umgekehrt sterben sollte ? Wie sieht Gott die Sache dann bei den anderen Konfessionen ? Bei Orthodoxen und Protestanten ist die Wiederheirat ja kein allzu großes Problem. Also bei denen ist das dann keine Sünde? Kann man das so sehen, dass auf uns Katholiken angewendet wird: "Wem viel gegeben ist, von dem wird auch viel gefordert." (Lukas 12,48) ? Aber noch mal zurück zum Thema: Die kath. Kirche kann also auch Ehen anderer Konfessionen aus den bekannten Gründen annullieren ? bearbeitet 30. Juli 2014 von lou1879 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Dass einen die Kirche von ihren Sakramenten ausschließt ist das eine, sie hat das Recht, ihre Sakramente zu verteilen, wie sie es für richtig hält. Das ewige Heil ist ein anderes Thema, und ganz ehrlich: Falls Gott so kleinlich ist, dir deswegen das ewige Heil zu verwehren, dann hast du eh keine Chance auf das ewige Heil, weil du es dir dann schon in 1000 anderen Punkten verwirkt hast. Aber ich bin recht zuversichtlich, dass Gott nicht so kleinlich ist. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lou1879 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Hmm mag sein, aber die anderen Dinge kann ich als Katholik wenigstens noch beichten und somit tilgen. Was ich ja dann auch nicht mehr könnte beim Sakramentsausschluss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 ... Bevor mich zu nahe auf jemanden einlasse, möchte ich mir eben über die Folgen für mein Seelenheil und mein Leben in der Kirche im Klaren sein. Ich will natürlich keinesfalls von den Sakramenten ausgeschlossen werden.... ich lasse mich ohne vorbehalte auf einen menschen ein. jedenfalls spielen paragrafen des kanonischen rechts keine rolle. eine beziehung zu einem anderen menschen ist für mich ein zwar unvollkommenes, aber ein abbild der liebe gottes. er läßt sich mit mir auch nicht auf paragrafenebene ein. die beziehung ist unmittelbar, ohne einschränkung. die inneren vorbehalte halte ich für unehrlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 Wie sieht Gott die Sache dann bei den anderen Konfessionen ?[/Quote] frag ihn doch einfach, und berichte dann gerne hier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lou1879 Geschrieben 30. Juli 2014 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2014 (bearbeitet) Lieber Petrus, die Frage hat nicht darauf abgezielt von den Diskussionsteilnehmern im Forum eine verbindliche Antwort zu erhalten . Dennoch hätten mich Eure Meinungen hierzu und ernsthafte Antworten durchaus interessiert. Die Problematik ist ja nicht von der Hand zu weisen und das Thema beschäftigt mich manchmal. Vielleicht könnte der eine oder andere Denkanstoss weiterhelfen. Eine nicht vollends befriedigende Erklärungsmöglichkeit, die mir hierzu eingefallen ist, habe ich ja anhand Bibelzitat kurz dargelegt. Schöne Grüße Okay Helmut, ich verstehe nun Deinen Standpunkt ! bearbeitet 30. Juli 2014 von lou1879 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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