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Kirchl. Trauung mit konfessionslosem Partner ?


Ralph

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Am einfachsten geht es, wenn Deine Partnerin wieder Kirchenmitglied wird. Nach der kirchlichen Trauung kann sie ja wieder aus der Kirche austreten.

 

Wenn es sich um eine Frau von Format handelt, macht Deine Partnerin bei einer solchen Aktion allerdings nicht mit.

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>Ich möchte gerne meine Partnerin, die nicht mehr Kirchenmitglied ist, kirchl. heiraten.<

 

Warum?

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Zitat von Ralph am 10:59 - 30.Juni.2001

Ich möchte gerne meine Partnerin, die nicht mehr Kirchenmitglied ist, kirchl. heiraten.

Gibts da eine Möglichkeit ?

 

Hallo Ralph,

 

die kirchliche Heirat ist ein Sakrament, die nur Angehörige derKirche "in Anspruch" nehmen können/dürfen.

 

Meine erste Ehe wurde mit dem "Segen Gottes" geschlossen, sie wurde nach drei Jahren geschieden.

 

Bei meiner zweiten musste ich auf den "Segen Gottes" verzichten, sie hält mittlerweile fast 22 Jahre und eine "Scheidung" ist nicht in Sicht.

 

An deinem Gott liegt es also nicht, sondern an dir und an deiner Partner ob du eine glückliche, erfüllte Ehe führtst.

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Franciscus non papa


Zitat von Ralph am 10:59 - 30.Juni.2001

Ich möchte gerne meine Partnerin, die nicht mehr Kirchenmitglied ist, kirchl. heiraten.

 

Gibts da eine Möglichkeit ?


 

hallo ralph,

 

ich denke, dass es da schon möglichkeiten gibt. sprich einfach mal mit deinem pfarrer darüber. wenn dir die kirchliche trauung ein anliegen ist, dann ist es richtig dies auch zu tun. was deine partnerin angeht, musst du mit ihr natürlich reden, ob sie das mittragen kann und will.

 

die bemerkung, die da einige "freunde" losliesen finde ich reichlich geschmacklos. natürlich ist der segen gottes und der kirche kein garant für eine gelungene partnerschaft - wenn die partner versagen, ist der segen gottes kein lückenbüser, dem man alles aufhalsen kann.

die vorschläge von wegen eintritt und wiederaustritt sind einfach geschmack- und charakterlos.

 

 

liebe grüsse

 

franz-josef

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Zitat von pedrino am 20:27 - 30.Juni.2001[br

Hallo Ralph,

 

die kirchliche Heirat ist ein Sakrament, die nur Angehörige derKirche "in Anspruch" nehmen können/dürfen.

 

Meine erste Ehe wurde mit dem "Segen Gottes" geschlossen, sie wurde nach drei Jahren geschieden.

 

Bei meiner zweiten musste ich auf den "Segen Gottes" verzichten, sie hält mittlerweile fast 22 Jahre und eine "Scheidung" ist nicht in Sicht.

 

An deinem Gott liegt es also nicht, sondern an dir und an deiner Partner ob du eine glückliche, erfüllte Ehe führst.


 

Die kirchliche Heirat können alle in Anspruch nehmen. Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist - die Kirche versteht die Ehe als Sakrament, und das kommt eben nur zustande, wenn beide Partner getauft sind. Wenn nur einer oder keiner getauft ist, hätte die Kirche nur Verschönerungsfunktion, und macht sie - gottseidank - nicht mit.

 

Das mit Deiner Frau tut mir leid. Aber sei doch froh, dass Du jetzt wieder verheiratet bist - und polemisiere nicht gegen die Kirche, denn die hat das Prinzip der Einehe von ihrem Chef, und kann einfach nicht drüber hinweg schauen.

 


Zitat von Cano  

 

Am einfachsten geht es, wenn Deine Partnerin wieder Kirchenmitglied wird. Nach der kirchlichen Trauung kann sie ja wieder aus der Kirche austreten.

 

Wenn es sich um eine Frau von Format handelt, macht Deine Partnerin bei einer solchen Aktion allerdings nicht mit.

 

Das soll wohl ein Witz sein, oder?

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<<Am einfachsten geht es, wenn Deine Partnerin wieder Kirchenmitglied wird. Nach der kirchlichen Trauung kann sie ja wieder aus der Kirche austreten.

 

Wenn es sich um eine Frau von Format handelt, macht Deine Partnerin bei einer solchen Aktion allerdings nicht mit. >> (cano)

 

ausnahmsweise sind wir mal einer meinung cano. eine frau von format tritt nach beitritt und kirchlicher trauung nämlich einfach nicht mehr aus, da sie ja gerade wieder an format gewonnen hat.

 

gruss

ernie

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Ich möchte gerne meine Partnerin, die nicht mehr Kirchenmitglied ist, kirchl. heiraten.

 

Gibts da eine Möglichkeit ?

 

Jetzt aber mal eine Antwort auf die Frage:

Ja freilich geht das, wenn beide noch nicht kirchlich verheiratet waren. Hauptsache ist nur, dass beide Partner getauft sind. Aus theologischer Sicht bringt die Taufe einen "character indelebilis", den man durch keinen Willensakt (auch nicht durch Kirchenaustritt) wett machen kann.

Wenn einer der beiden Partner katholisch getauft und nicht ausgetreten ist, dann ist die kirchliche Eheschließung sowieso Pflicht, die rein zivile Ehe gilt dann vor Gott und der Kirche nichts.

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Zitat von dalet am 19:42 - 30.Juni.2001
........., die rein zivile Ehe gilt dann vor Gott und der Kirche nichts.

 

Hallo dalet,

 

ich möchte nicht gehässig werden, aber das interessiert mich genausoviel, als wenn irgendwo in Südamerika eine Schaufel umfällt.

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Lieber Ralph!

 

Eine Trauung mit einer konfessionslosen Partnerin ist natürlich möglich.

Im Gegensatz zur Bekenntnisverschiedenheit (z.B. Kath. + Ev. ) nennt man einn solches Ehehindernis im Kirchenrecht "Kultusverschiedenheit". Dieses Ehehindernis ist dispensabel - und zwar kann der Pfarrer dispensieren.

Du mußt aber die Formpflicht einhalten und ihn um Dispens bitten, dann klappt das schon.

 

Alles Gute und Gottes Segen   +

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Zitat von Stefan Mellentin am 20:07 - 30.Juni.2001

...... ihn um Dispens bitten, ....

 

Diese verlangte Unterwürfigkeit ist Menschenunwürdig.

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Zitat von Cano  

 

Am einfachsten geht es, wenn Deine Partnerin wieder Kirchenmitglied wird. Nach der kirchlichen Trauung kann sie ja wieder aus der Kirche austreten.

 

Wenn es sich um eine Frau von Format handelt, macht Deine Partnerin bei einer solchen Aktion allerdings nicht mit.

 

>> Das soll wohl ein Witz sein, oder? << (dalet)

 

 

 

 

Nein, das sollte kein Witz sein.

 

Wer etwas auf sich hält, tritt nicht in die Kirche ein, nur um dadurch in den "Genuß" einer kirchlichen Heirat zu kommen.

 

Mir kommt es fast vor, als lägen hier Verständnisschwierigkeiten vor. Deshalb die Erklärung, was mit der "Aktion" gemeint war:

 

Kircheneintritt - kirchl. Trauung - Kirchenaustritt.

 

(Geändert von Cano um 20:39 - 30.Juni.2001)

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"die kirchliche Heirat ist ein Sakrament, die nur Angehörige derKirche "in Anspruch" nehmen können/dürfen.

Meine erste Ehe wurde mit dem "Segen Gottes" geschlossen, sie wurde nach drei Jahren geschieden.

Bei meiner zweiten musste ich auf den "Segen Gottes" verzichten, aber...." (pedrino)

 

Kann es sein, daß Du nicht verstanden hast, was ein Sakrament ist, und v.a. wie es wirkt und was die Vorauusetzungen für das Gnadenwirken des Sakramentes sind?

 

(Geändert von Steffen um 12:49 - 1.Juli.2001)

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Zitat von Steffen am 12:47 - 1.Juli.2001

 

Kann es sein, daß Du nicht verstanden hast, was ein Sakrament ist, und v.a. wie es wirkt und was die Vorauusetzungen für das Gnadenwirken des Sakramentes sind?

 

Lieber Steffen,

 

von der persönlichen Einbildung einmal abgesehen, war und ist noch nie eine Wirkung der Sakramente erkennbar gewesen und Gnadenwirkungen kann ich bei dem Leid der Menschen (gleich welcher Art) auch nicht erkennen.

 

Sich auf die Gnade im "Jenseits" zu berufen, na ja, das ist nur eine Worthülse, die als Alibi für die entgangenen göttlichen Gnaden im Dieseits benutzt wird.

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Zitat von pedrino am 20:47 - 30.Juni.2001

Hallo dalet,

 

ich möchte nicht gehässig werden, aber das interessiert mich genausoviel, als wenn irgendwo in Südamerika eine Schaufel umfällt.


 

Jaja. Aber vielleicht interessiert das Ralph.

Und es ist halt so, auch wenn's Dich nicht so arg interessiert.

 

Grüße von

dalet

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Zitat von dalet am 19:38 -  Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist - die Kirche versteht die Ehe als Sakrament, und das kommt eben nur zustande, wenn beide Partner getauft sind.

 


 

 

Das ist Gott sei Dank so nicht korrekt!

 

Eine Ehe mit einem konfessionslosem Partner ist zwar ein Ehehindernis, von diesem kann aber leicht dispensiert werden und die Ehe ist genauso gültig, wie kath.+kath.!

 

Liebe Grüße

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Hallo Stefan!

 

Das ist richtig und es kommt eine gültige Ehe zustande, nicht aber ein Sakrament, da dieses zwei getaufte voraussetzt. Jetzt mal ne Frage an Dich, Du stehst da sicher besser im Stoff: wie verhält es sich bei der ausgetretenen Partnerin. Sakrament? Ehewillen etc. vorausgesetzt.

 

Cano, das Spiel mit Eintritt - Heirat - Austritt kannst Du getrost in die Märchenkiste zurückpacken. Ein Wiedereintritt ist nicht in 10 Minuten zu machen, die Priester sind strikt angewiesen, in mehreren Gesprächen die Motivation und die früheren Austrittsgründe zu besprechen. Die Kirche selbst ist nicht so charakterlos, daß sie dieses Spiel (vielleicht um die Statistik aufzuputzen) mitmachen würde.

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Diese verlangte Unterwürfigkeit ist Menschenunwürdig.

 


 

Kannst Du auch erklären, was an der Dispenseinholung unterwürfig und unwürdig ist? Oder hast Du wieder einmal nur Deine Meinung zu Deiner Meinung über das, was katholisch ist, kundgetan?

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Zitat von TomTom am 11:33 - 2.Juli.2001

Hallo Stefan!

 

Das ist richtig und es kommt eine gültige Ehe zustande, nicht aber ein Sakrament, da dieses zwei getaufte voraussetzt. Jetzt mal ne Frage an Dich, Du stehst da sicher besser im Stoff: wie verhält es sich bei der ausgetretenen Partnerin. Sakrament? Ehewillen etc. vorausgesetzt.

 


 

 

Lieber TomTom!

 

Die Ehe eines Katholiken ist immer Sakrament! Auch, wenn er eine konfessionsverschiedene oder kultusverschiedene Ehe eingegangen ist. Ein Katholik verlier mit dem Austritt nicht die Taufgnade, insofern ist er immernoch an die Rechtshoheit der Kirche gebunden, d.h., er braucht Dispens für etwaige Ehehindernisse und für ihn ist Ehe auch Sakrament.

 

 

Liebe Grüße

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>> Cano, das Spiel mit Eintritt - Heirat - Austritt kannst Du getrost in die Märchenkiste zurückpacken. Ein Wiedereintritt ist nicht in 10 Minuten zu machen, ... << (TomTom)

 

 

Da bringst Du mich auf eine Idee, TomTom,

 

ich könnte ja mal testen, wie lange ich brauche, bis ich wieder in der Kirche drin bin. Länger als zehn Minuten dauert es bestimmt, aber unter Berufung auf die bekehrende Wirkung dieses Forum dürfte es verhältnismäßig flott gehen.

 

Herzliche Grüße

Cano

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Zitat von Cano am 12:00 - 2.Juli.2001

>> Cano, das Spiel mit Eintritt - Heirat - Austritt kannst Du getrost in die Märchenkiste zurückpacken. Ein Wiedereintritt ist nicht in 10 Minuten zu machen, ... << (TomTom)

 

 

Da bringst Du mich auf eine Idee, TomTom,

 

ich könnte ja mal testen, wie lange ich brauche, bis ich wieder in der Kirche drin bin. Länger als zehn Minuten dauert es bestimmt, aber unter Berufung auf die bekehrende Wirkung dieses Forum dürfte es verhältnismäßig flott gehen.

 

Herzliche Grüße

Cano


 

 

 

 

Lieber Cano!

 

Zum Wiedereintritt braucht es meines Wissens zwei Zeugen, ich würde mich als ZEUGE ANBIETEN

 

;)

 

Liebe Grüße

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Zitat von Stefan Mellentin am 12:07 - 2.Juli.2001

 

 

 

Lieber Cano!

 

Zum Wiedereintritt braucht es meines Wissens zwei Zeugen, ich würde mich als ZEUGE ANBIETEN

 

 

 

Liebe Grüße

 

Darf ich der zweite sein, bitte?

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Zitat von Stefan Mellentin am 12:56 - 2.Juli.2001

 

Lieber TomTom!

 

Die Ehe eines Katholiken ist immer Sakrament! Auch, wenn er eine konfessionsverschiedene oder kultusverschiedene Ehe eingegangen ist. Ein Katholik verlier mit dem Austritt nicht die Taufgnade, insofern ist er immernoch an die Rechtshoheit der Kirche gebunden, d.h., er braucht Dispens für etwaige Ehehindernisse und für ihn ist Ehe auch Sakrament.

 

Liebe Grüße


 

Ich komme nochmal von der rechtlichen Schiene:

Wir müssen unterscheiden zwischen gültig und sakramental. Für die Sakramentalität zeichnet vor allen Dingen die Taufe beider Partner verantwortlich. Wenn nur einer getauft ist, kann die Ehe zwar gültig sein, aber niemals sakramental. Das gilt auch dann, wenn jemand seinen Kirchenaustritt erklärt hat.

 

Der Kirchenaustritt hat theologisch keine Bedeutung, wird aber im neuen CIC von 1983 als rechtlich bedeutsam akzeptiert, insofern man dadurch nicht mehr unter dem Kirchenrecht steht. Das gilt aber so nur für Deutschland, wo nach Regelung der Bischofskonferenz der Kirchenaustritt als formaler Abfall (Apostasie) angenommen wird (und widerlegt werden kann, wenn es tatsächlich nur wegen der Steuer war!).

 

Wenn einer katholisch ist und ein anderer katholisch war, so sind beide durch den immer noch katholischen Partner an das Eherecht gebunden, um eine sakramentale Ehe schließen zu können. Sind beide ausgetreten, dann reicht das Standesamt, um eine sakramentale Ehe zustande zu bringen; und es braucht eben keinen Dispens.

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Zitat von dalet am 14:47 -

Ich komme nochmal von der rechtlichen Schiene:

 


 

 

 

Von welcher komme ich denn???

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