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Kirchl. Trauung mit konfessionslosem Partner ?


Ralph

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Zitat von dalet am 14:47 - 2.Juli.2001
Zitat von Stefan Mellentin am 12:56 - 2.Juli.2001

 

Sind beide ausgetreten, dann reicht das Standesamt, um eine sakramentale Ehe zustande zu bringen; und es braucht eben keinen Dispens.

 

 

 

 


 

Seit wann hat denn die Trauunug nach dem Zivilrecht vor dem Standesbeamten sakramentalen Charakter? (Oder verstehe ich den Sinn des Satzes falsch?)

---

"Die Zivilehe ist ein schmähliches und fluchwürdiges Konkubinat" (Pius IX, 27. Sept. 1852)

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Zitat von Stefan83 am 23:21 - 4.Juli.2001

Seit wann hat denn die Trauunug nach dem Zivilrecht vor dem Standesbeamten sakramentalen Charakter? (Oder verstehe ich den Sinn des Satzes falsch?)


 

Nein, Du verstehst den Sinn des Satzes nicht falsch, aber das, was die Sakramentalität einer Ehe ausmacht. Das ist nämlich in (west-)katholischer Sicht nicht der Brautsegen o.ä., sondern allein der Konsens der beiden Partner - anders als in den Ostkirchen.

Die Katholische Kirche begreift z.B. auch die Ehe zweier Evangelen, die nicht in der Kirche geschlossen wird (weil die Evangelen Luther mit seinem "die Kirche ist ein weltlich Ding" falsch interpretiert haben), als Sakrament. Die Evangelen tun dies untereinander nicht, aber für uns reicht allein die Tatsache, dass beide getauft sind.

Wenn jedoch einer katholisch ist, dann hat die heilige Mutter Kirche auch noch ein Wörtchen mitzureden, und die läßt sich die Ehe nicht aus der Hand nehmen.

Völlig zurecht: denn eine Ehe hat immer religiöse Dimension, auch wenn man es nicht wahrhaben will (schließlich ist die Einehe eine jüdische "Erfindung&quot.

 

Alles klar?

dalet

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>schließlich ist die Einehe eine jüdische "Erfindung"<

 

Ernsthaft?

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Zitat von dalet am 23:44 - 4.Juli.2001


Zitat von Stefan83 am 23:21 - 4.Juli.2001

Seit wann hat denn die Trauunug nach dem Zivilrecht vor dem Standesbeamten sakramentalen Charakter? (Oder verstehe ich den Sinn des Satzes falsch?)


 

Nein, Du verstehst den Sinn des Satzes nicht falsch, aber das, was die Sakramentalität einer Ehe ausmacht. Das ist nämlich in (west-)katholischer Sicht nicht der Brautsegen o.ä., sondern allein der Konsens der beiden Partner - anders als in den Ostkirchen.

Die Katholische Kirche begreift z.B. auch die Ehe zweier Evangelen, die nicht in der Kirche geschlossen wird (weil die Evangelen Luther mit seinem "die Kirche ist ein weltlich Ding" falsch interpretiert haben), als Sakrament. Die Evangelen tun dies untereinander nicht, aber für uns reicht allein die Tatsache, dass beide getauft sind.

Wenn jedoch einer katholisch ist, dann hat die heilige Mutter Kirche auch noch ein Wörtchen mitzureden, und die läßt sich die Ehe nicht aus der Hand nehmen.

Völlig zurecht: denn eine Ehe hat immer religiöse Dimension, auch wenn man es nicht wahrhaben will (schließlich ist die Einehe eine jüdische "Erfindung&quot.

 

Alles klar?

dalet


 

 

Liebe Dalet!

 

Es ist nicht ganz korrekt, was Du schreibst. Sobald die Partner aus irgendeinem Grund um Dispens von der Formpflicht bitten, ist auch eine Ehe, die vor dem Standesbeamten geschlossen wurde für Katholiken SAKRAMENTAL!

 

Übrigens mein Kommentar bezog sich auf Deine kirchenrechtlichen Äußerungen! Dieses Thema ist insgesamt ein kirchenrechtliches Thema, damit sind eigentlich ALLE Beiträge, die sich auf das konkrete Thema beziehen kirchenrechtlich - und nicht nur Deine. Gut wir sind etwas abgedriftet...

 

Liebe Grüße

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